Popular Petitions Act


Section 1 - Requirements

(1) Eine Volkspetition kann durch jeden auf Bundes- oder Staatsebene Wahlberechtigen beim Kongresspräsidium eingereicht werden, der nicht nicht der Exekutive des Bundes angehört.
(2) Für Volkspetitionen gelten die gleichen formalen Anforderungen wie für Anträge von Abgeordneten.
(3) Erklären innerhalb von 7 Tagen mindestens zwei weitere auf Bundesebene Wahlberechtigte oder mindestens ein Kongressabgeordneter beim Kongresspräsidium ihre Unterstützung, so ist die Volkspetition erfolgreich.

Section 2 - Effects

(1) Über erfolgreiche Volkspetitionen soll der Kongress beraten und abstimmen.
(2) Dem Antragsteller ist bei der Beratung Rederecht einzuräumen.