Acting Presidency Act
An Act to provide regulations for the substitution in case of an inability to discharge the powers and duties of the office of the President of the United States.
Sec. 1 Extended Substitution List
(1) Zur kommissarischen Führung der Geschäfte des Präsidenten soll derjenige Amtsträger berufen sein, welcher in der folgenden Liste jeweils zuvorderst genannt ist und zur Verfügung steht:
- die Leiter einer obersten Bundesbehörde, welche in ihrer Arbeit unmittelbar der Weisung, Aufsicht und Kontrolle des Präsidenten unterliegen, in der Reihenfolge ihres Dienstalters,
- die Mitglieder des Repräsentantenhauses in der Reihenfolge ihres Dienstalters und
- die Mitglieder des Senats in der Reihenfolge ihres Dienstalters.
(2) Dienstalter im Sinne von Ssec. 1 ist die tatsächliche zeitliche Dauer der ununterbrochenen Amtszeit beziehungsweise der ununterbrochenen Mitgliedschaft im Repräsentantenhaus oder Senat, jeweils ab dem Zeitpunkt der ersten Eidesleistung an gerechnet.
Sec. 2 Duration of the Presidential Substitution
Ein Amtsträger, welcher die Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch führt, soll dieses bis zum Ende der dann laufenden Amtszeit tun, allerdings nicht, wenn zuvor ein höher eingestufter Amtsträger zur Verfügung stehen sollte.
Sec. 3 Designated Survivor
Es sollen sich niemals alle Mitglieder der erweiterten Vertretungsliste an einem Ort aufhalten. Bei einem Ereignis, das die Anwesenheit aller Mitglieder der erweiterten Vertretungsliste an einem Ort erforderlich machen würde, soll sich der als letzte gelistete zur Verfügung stehende Amtsträger an einem anderen Ort aufhalten.
Sec. 4 Salary of an Acting President
Während des Zeitraums, in dem ein Amtsträger die Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch führt, erhält er das Gehalt, welches durch Gesetz für den Präsidenten vorgesehen ist.