Federal Judiciary Act
An Act to provide for the organisation of the Federal Judiciary and its Jurisdiction.
Chapter I - General Provisions
Section 1 - Principles of the Federal Judiciary
(1) Die Rechtsprechung der Vereinigten Staaten wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Bundesrichter sowie durch Geschworene aus dem Volk ausgeübt. Jedermann hat einen Anspruch auf das gesetzlich bestimmte Gericht und Verfahren.
(2) Soweit den Staaten nach Bundesrecht die Errichtung von Staatsgerichten zusteht, geht deren Jurisdiktion der des Bundes vor.
(3) Soweit besondere Bestimmungen über die Gerichtsbarkeit der Streitkräfte vorgesehen sind, gehen diese den Bestimmungen dieses Gesetzes vor. Ansonsten wird diese Gerichtsbarkeit durch die Bundesgerichte als Militärgericht (Court-martial) ausgeübt.
Section 2 - Costs of Judicial Proceedings
(1) Jedes Gericht erhebt angemessene Gebühren für die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes (Court Fees), soweit diese nicht für bestimmte Verfahren oder im Einzelfall unbillig wären. Die Federal Judicial Conference soll Richtlinien über die Höhe und ihre Erhebung festsetzen.
(2) Im Übrigen trägt jede Partei die Kosten der Rechtsverfolgung selbst, die zivilrechtliche Geltendmachung gegen die andere Partei oder gegen Dritte ist jedoch nicht ausgeschlossen. In geeigneten Fällen kann das mit dem Verfahren befasste Gericht auf Antrag und nach Anhörung der anderen Partei selbst eine Erstattung von Kosten der Parteien anordnen.
Section 3 - Penal Provisions
(1) Verweigerung der Geschworenenpflicht (Noncompliance of Jury Duty) ist das schuldhafte Entziehen von dem Dienst als Juror in einem Verfahren, entweder im ganzen oder in Teilen durch Tun oder Unterlassen. Es ist ein Vergehen der Klasse C.
(2) Unerlaubte Äußerung oder Beratung (Illicit Statement or Deliberation) ist das sich Äußern zu einem Fall oder Besprechen eines Falles durch einen Geschworenen oder Ersatzgeschworenen untereinander vor Beratungsbeginn oder mit einem Außenstehenden vor der Verkündung der Entscheidung. Es ist ein Vergehen der Klasse A.
(3) Ein Bundesgericht der Vereinigten Staaten hat die Befugnis, ohne Beteiligung einer Jury eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zur Höhe eines Vergehen der Klasse A des Federal Penal Code verhängen, wenn eine Person dieses Gericht missachtet (Contempt of Court), indem sie
a) eine rechtmäßige Anordnung des Gerichts missachtet oder sich ihr widersetzt,
b) durch Fehlverhalten in den Sitzungssälen oder in unmittelbarer Nähe des Gerichts das Gericht herabwürdigt, beschimpft oder verunglimpft,
c) in einer anderen Art und Weis das Gericht herabwürdigt oder angreift. Ein solcher Angriff muss nicht gegen das Gericht selbst gerichtet sein, er kann auch geahndet werden, wenn seine Ausführung die Tätigkeit des Gerichts beeinträchtigt, seinem Ansehen oder den angemessenen Umgangsformen schadet. Dies gilt insbesondere für die Herabwürdigung Verfahrensbeteiligter.
(4) Ein Bundesgericht kann in seiner Entscheidung ohne Beteiligung einer Jury bestimmen, dass die Missachtung dieser Anordnung (Contempt of Court Order) mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe bis zur Höhe eines Vergehens der Klasse A des Federal Penal Code bestraft wird. Es kann anordnen, dass jeder Verstoß gegen eine Anordnung mit einem Bußgeld oder einer anderen angemessenen Ordnungsstrafe belegt wird.
Section 4 – Representation of the United States in Judicial Proceedings
(1) Die Anklage für die sowie die Vertretung der Vereinigten Staaten in allen anderen Verfahren obliegt dem United States Attorney General, soweit nicht die Vertretung durch die betroffene Bundesbehörde selbst wahrgenommen wird.
(2) Der Attorney General bestellt einen Solicitor General zur Wahrnehmung der Aufgaben der Anklage und Vertretung. Der Solicitor General kann United States Attorneys und andere Amtsträger zu seiner Unterstützung bestellen. Die Bestellung ist auch für einzelne Verfahren möglich.
Section 5 - Sovereign Immunity of the United States and the States
(1) Die Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten beschränkt nicht die anerkannten Grundsätze der Immunität der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates oder einer fremden Nation und der jeweiligen Behörden und Amtsträger.
(2) Section 1 umfasst nicht
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die bisher anerkannten oder durch Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten vorgesehenen Ausnahmen,
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im Falle
a) von Bundesstaaten solche Fälle, in denen dieser Bundesstaat auf die Immunität von der Gerichtsbarkeit allgemein oder im Einzelfall verzichtet hat,
b) von fremden Nationen solche Fälle, in denen die Vereinigten Staaten nicht nach den anerkannten Bestimmungen des Völkerrechts zur Achtung der Immunität verpflichtet sind und deren Achtung nicht im Interesse der Vereinigten Staaten ist,
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Streitigkeiten, die sich aus vertraglichen Verpflichtungen zwischen den Parteien ergeben,
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die Fälle der Verletzung von sich aus dem Bundesrecht ergebenden Verpflichtungen der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates gegenüber Einzelnen (insbesondere den Bürgerrechten),
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die Fälle, in denen der faktisch begünstigte Hoheitsträger nicht in Ausübung seiner Hoheitsgewalt agiert.
Chapter II - The Courts
Section 1 - Supreme Court of the United States
(1) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten (Supreme Court of the United States) hat seinen Sitz im District of the Capital. Er besteht aus dem Obersten Bundesrichter der Vereinigten Staaten (Chief Justice of the United States) und vier Beigeordneten Richtern am Obersten Gerichtshof (Associate Justice of the Supreme Court). Der Chief Justice ist dessen Vorsitzender und Oberhaupt der Verwaltung; sofern er verhindert ist, wird er in dieser Funktion durch den dienstältesten Associate Justice vertreten.
(2) Der Supreme Court entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Sondervoten sind zulässig. Unter Fristsetzung kann eine Entscheidung auch ohne Widerspruch ergehen. Im Falle von Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
(3) Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes ergehen unmittelbar in Rechtskraft und sind gegen jedermann vollziehbar, sie können nur durch neuerliche Entscheidung ganz oder teilweise aufgehoben werden. Mit Gesetzeskraft ergehen Entscheidungen über die Nichtigkeit einer Norm des Bundes- oder Staatenrechts wegen Verstoßes gegen die Bundesverfassung oder Bundesrecht. Die Auslegung der Verfassung durch den Supreme Court ist verbindlich.
(4) Nimmt der Supreme Court die fristgerecht gegen das Urteil oder eine andere vollziehbare Entscheidung eines
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untergeordneten Bundesgerichts oder
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des obersten Gerichts eines Bundesstaates wegen einer Fragestellung, die Bundesrecht berührt,
eingelegte Berufung durch Writ of Certiorari an, findet eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung in einem Verfahren vor dem Supreme Court statt. Ist eine Mittelinstanz vorgesehen, soll der Supreme Court den Writ of Certiorari nur ausnahmsweise erteilen.
(5) Der Supreme Court kann in einziger Instanz über Verfahren entscheiden, die er mit Writ of Mandamus annimmt und die Streitigkeiten zwischen
a) Verfassungsorganen des Bundes oder einem Organ und seinen Mitgliedern,
b) Bund und einem Bundesstaat oder zwischen ihren Organen,
c) mehreren Bundesstaaten oder Organen verschiedener Bundesstaaten,
aufgrund der Anwendung von Verfassungsrecht betrifft.
(6) Über Vorlagen eines anderen Gerichts über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes oder über die Bindung völkerrechtlicher Normen entscheidet der Supreme Court nur, wenn dies für die Entscheidung des Gerichts unabdingbar ist. Über Beschwerden, durch eine staatliche Maßnahme in verfassungsmäßigen Rechten verletzt zu sein, entscheidet der Supreme Court nur, wenn der Rechtsweg anderweitig nicht eröffnet ist.
Section 2 - District Courts
(1) Die Bundesdistriktgerichte (United States District Courts) sind zuständig, soweit Bundesjurisdiktion besteht und nicht der Supreme Court in erster Instanz zuständig ist. Die District Courts werden jeweils für einen Bezirk eingerichtet, der in der Regel einen Bundesstaat oder ein Territorium der Vereinigten Staaten umfassen soll. Innerhalb des Bezirks können mehrere Gerichtsorte bestimmt werden. Für jeden District Court ist ein Federal Judge oder Magistrate Judge durch die Federal Judicial Conference zum Vorsitzenden (Chief Judge) zu bestellen sowie durch diesen die Gerichtsverwaltung unter Leitung eines Gerichtsschreibers (Clerk of the Court) zu organisieren.
(2) Es besteht die Zuständigkeit des für diesen Bezirk errichteten District Courts, soweit dort der Ort der dem Angeklagten vorgeworfenen Tat liegt oder er dort seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Zuständigkeit besteht auch, wenn der Beklagte dort seinen Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im Zweifel besteht die Zuständigkeit im ersten Gerichtsbezirk. Soweit die Bundesorgane beklagt sind, besteht die Zuständigkeit jedenfalls im Bezirk des Wohn- oder Geschäftssitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts des Klägers. Sind mehrere Verfahren gegen denselben Angeklagten oder mehrere Verfahren mit vergleichbarem Streitgegenstand gegen denselben Beklagten anhängig, kann der Chief Judge nach Anhörung der Parteien unanfechtbar einem District Court die Zuständigkeit übertragen.
(3) Der zuständige District Court hat das Verfahren durch Writ of Mandamus zuzulassen, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Er hat festzustellen, ob für das Verfahren eine Jury zu bestellen ist.
(4) Die Zuständigkeit der District Courts umfasst
a) in Strafsachen alle Anklagen wegen Verbrechen, Vergehen und Übertretungen sowie Anträge, die in Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen stehen, insbesondere über die Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen, deren Anordnung einem Richter vorbehalten sind,
b) in Zivilsachen alle Klagen aufgrund des Rechts sowie aufgrund der Billigkeit, soweit eine Einigung zwischen den Parteien nicht zu erreichen ist,
c) in beiden Verfahrensarten die damit zusammenhängenden Anträge auf Feststellung von Recht oder Unrecht, die sich aus einer tatsächlichen Streitigkeit ergeben und für die kein anderer Rechtsweg eröffnet ist,
d) in Zivilsachen auch über Antrage auf den Erlass von Verfügungen zum einstweiligen Rechtsschutz (Preliminary Injunction), um drohende Schäden abzuwenden, deren Wiedergutmachung unmöglich oder für den Betroffenen dennoch unzumutbar wäre oder wenn die einstweilige Regelung aus anderen Gründen sinnvoller erscheint.
Section 3 - Federal Courts for Specialized Jurisdictions
Soweit durch Gesetz oder Beschluss der Federal Judicial Conference Bundesgerichte mit besonderer fachlicher Zuständigkeit vorgesehen werden, die nicht als Abteilung eines District Courts eingerichtet werden, stehen diese einem District Court gleich, sollen aber in der Regel mit bundesweitem Gerichtsbezirk errichtet werden.
Section 4 - Jury Proceeding in District Courts
(1) Nur bei
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Verfahren erster Instanz in Strafsachen kann auf Verlangen des Angeklagten,
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Verfahren erster Instanz in Zivilsachen, wenn die Feststellung streitiger Tatsachen in erheblichem Umfang erforderlich ist, kann
a) auf Verlangen einer Partei,
b) wenn die andere Partei nicht widerspricht oder der zuständige Richter einen solchen Widerspruch für unbeachtlich erklärt und
c) wenn nach dem Ermessen des Richters Gründe der Rechtspflege der Beteiligung nicht entgegenstehen
eine Jury beteiligt werden.
(2) Die Jury ist nicht zu beteiligen, wenn
a) über alle Fragen der Richter zu entscheiden hat;
b) der Antrag sich aus hoheitlichen Maßnahmen der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates, einer anderen Verwaltungskörperschaft oder ihre Organe ergibt;
c) der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen oder die Feststellung von Recht und Unrecht oder Rechtsstellung bei einem tatsächlichen Streit gerichtet ist;
d) der Bestellung von geeigneten Geschworenen im Ausnahmefall unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen; dies ist in der Regel nur anzunehmen, wenn die Auswahl von Geschworenen mehrfach erfolglos blieb.
(3) Die Geschworenen haben ausschließlich über die sich aus den Beweisen ergebenden Fakten und die Frage der Rechtswidrigkeit mittels Schuld- oder Freispruch zu entscheiden. Soweit eine weitere Entscheidung erforderlich ist, bleibt diese dem Gericht vorbehalten.
Section 5 - U.S. Court of Appeals
(1) Die Bezirke mehrerer U.S. District Courts werden in einem Gerichtskreis zusammengeschlossen, für die jeweils ein Bundesberufungsgericht (U.S. Court of Appeals) errichtet wird (Judicial Circuits). Jeder District Court muss einem Gerichtskreis zugehören; für Fachgerichte kann ein einzelner bundesweiter Gerichtskreis vorgesehen werden.Innerhalb des Gerichtskreises können mehrere Gerichtsorte bestimmt werden. Für jeden District Court ist ein Federal Judge oder Magistrate Judge durch die Federal Judicial Conference zum Vorsitzenden (Chief Judge) zu bestellen sowie durch diesen die Gerichtsverwaltung unter Leitung eines Gerichtsschreibers (Clerk of the Court) zu organisieren.
(2) Nimmt der zuständige Court of Appeals die fristgerecht gegen das Urteil oder eine andere vollziehbare Entscheidung eines untergeordneten Gerichts eingelegte Berufung durch Writ of Certiorari an, findet eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung in einem Verfahren vor dem Court of Appeals statt. Wird der Writ of Certiorari verweigert, kann gegen diesen Beschluss der Supreme Court angerufen werden.
(3) Der Court of Appeals kann alle Anordnungen im Rahmen des Verfahrens treffen, die für die Durchführung der Berufung nützlich sind.
Chapter III - The Judges of the United States
Section 1 - Appointment and Dismisal of U.S. Judges
(1) Zum Bundesrichter (Federal Judge) kann berufen werden, wer
a) die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt,
b) nicht wegen einer kriminellen Handlung verurteilt wurde,
c) kein Amt in der Exekutive oder Legislative der Vereinigten Staaten oder eines Staates ausübt sowie
d) fachlich geeignet ist.
Die Ernennung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten erfolgt auf Lebenszeit, unter Rat und Zustimmung des Senats. Eine Amtsenthebung ist nur durch ein Impeachment-Verfahren zulässig.
(2) Zum Richter am Supreme Court (Associate Justice of the Supreme Court) erfolgt die Ernennung für eine Amtszeit von 10 Jahren, längstens jedoch bis zum Ende des Monats, in dem das 80. Lebensjahr vollendet wird; eine anschließendere oder spätere Wiederberufung in dieses Amt ist ausgeschlossen. Der Oberste Richter der Vereinigten Staaten (Chief Justice of the United States) wird aus der Mitte der Associate Justices und durch diese bestimmt; kommt eine Bestimmung nicht zustande, soll das Amt unter den Associate Justices alle drei Monate nach ihrem Dienstalter rotieren.
(3) Ein neuernannter Richter ist vor Antritt seines Amtes durch den Präsidenten auf die Verfassung zu vereidigen. Vor dem Supreme Court hat er sich bei erstmaliger Berufung in das Amt sich für die Ausübung des Richterdienstes verpflichten. Die richterliche Eidesformel lautet: "I do solemnly swear that I will administer justice without respect to persons, and do equal right to the poor and to the rich, and that I will faithfully and impartially discharge and perform all the judicial duties incumbent upon me under the Constitution and Laws of the United States. (Ich schwöre, dass ich der Gerechtigkeit ohne Ansehen der Person dienen, das Recht gleichermaßen gegenüber den Armen und den Reichen gleichermaßen durchsetzen und die mir nach der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten übertragenen richterlichen Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch wahrnehmen werde.)" Das Anfügen einer religiösen Beteuerung ist zulässig.
(4) Ein Richter tritt in den Ruhestand
a) mit Ablauf seiner Amtszeit,
b) durch Versetzung in den Ruhestand auf seinen Antrag,
c) durch Versetzung in den Ruhestand wegen Amtsunfähigkeit
aa) eines Bundesrichters auf Antrag des Chief Judge mit Zustimmung der Federal Judicial Conference,
bb) des Chief Justice oder eines Associate Justices auf Antrag des Supreme Courts.
Der Präsident beurkundet die Versetzung in den Ruhestand. Auch ein in den Ruhestand versetzter Richter kann einem Impeachment-Verfahren unterworfen werden.
(5) Ein in den Ruhestand versetzter Richter kann jederzeit auf seinen Antrag hin wieder als Bundesrichter eingesetzt werden, ohne dass es einer erneuten Ernennung bedarf. Ein ehemaliger Richter des Obersten Gerichtshofes ist auf seinen Antrag hin als Bundesrichter einzusetzen.
(6) Ein Hilfsrichter (U.S. Magistrate Judge) wird zur Unterstützung der Federal Judges bei der Führung von Verfahren vorübergehend oder für eine zeitlich begrenzte Amtszeit bestellt, wobei eine Wiederberufung zulässig ist. Er muss zum Bundesrichter bestellt werden können und wird auf die Verfassung sowie das richterliche Amt verpflichtet. Die Bestellung erfolgt nach dem von der Federal Judicial Conference festgesetzten Verfahren.
Section 2 - Federal Judicial Conference
(1) Die Justices des Supreme Courts und Federal Judges bilden gemeinsam die Federal Judicial Conference unter Vorsitz des Chief Justice. Die Judges wählen aus der Mitte der Federal Judges einen stellvertretenden Vorsitzenden (Deputy Chair of the Federal Judicial Conference), wann immer dieses Amt vakant ist oder ein Viertel der Federal Judge dies verlangt. Der Deputy Chair vertritt die Interessen der Federal Judges und der U.S. Magistrate Judges.
(2) Die Konferenz nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
a) Förderung des Austausches zwischen den Bundesrichtern und ihre Interessenvertretung,
b) die administrative Organisation und Unterstützung der Bundesgerichte, entweder selbst oder durch Organisation geeigneter Organe unter ihrer Aufsicht,
c) die Aufstellung von Richtlinien für die Verfahrensführung und Beweiserhebung, wobei die Prinzipien der Rechtsschöpfung durch Präzedenzfälle und der Leitung des Verfahrens durch den berufenen Bundesrichter in eigener Verantwortung unangetastet bleiben,
d) die Bestimmung der Gerichtsbezirke und der Gerichtsorte.
(3) Bei der Federal Judicial Conference wird das Administrative Office of U.S. Courts als zentrale Verwaltungseinrichtung der Bundesgerichtsbarkeit eingerichtet. Es untersteht dem Deputy Chair, der einen Verwaltungschef (Director) ernennt.
Section 3 - Assignment of Judges
(1) An Verfahren des Supreme Courts sind der Chief Justice und alle Associate Justices zu beteiligen, soweit sie nicht befangen oder verhindert sind. Vorläufige Entscheidungen kann der Supreme Court auch einem einzelnen Richter überlassen.
(2) An Verfahren eines Court of Appeals sind regelmäßig mindestens drei Richter zu beteiligen; es kann auch eine andere ungerade Anzahl bestimmt werden. Magistrate Judges sollen nur ausnahmsweise beteiligt werden. Der Richter, dessen Entscheidung der Berufung zugrunde liegt, darf nicht beteiligt werden.
(3) An anderen Verfahren ist - vorbehaltlich anderer Bestimmungen im Ausnahmefall - nur ein einzelner Richter zu beteiligen. Die Zuweisung kann an Magistrate Judges oder Federal Judges erfolgen.
(4) Die Zuweisung der Richter erfolgt nach dem von der Federal Judicial Conference zu bestimmenden Verfahren. Im laufenden Verfahren kann wegen einer nicht nur kurzfristigen Verhinderung des Richters auf Antrag einer Partei oder nach Anhörung der Parteien das Verfahren eine neue Zuweisung erfolgen. Bei der Zuweisung sind Verfügbarkeit, Arbeitsbelastung und Befangenheitsrisiken zu berücksichtigen. Federal Judges sollen vorrangig bei den Courts of Appeals eingesetzt werden.
Section 4 – Hinderance of a Judge
(1) Einem Richter darf das Verfahren nicht übertragen werden, wenn
a) er seine Amtspflichten vorübergehend wegen Krankheit, Abwesenheit vom Dienstort oder wegen anderer Gründe nicht erfüllen kann
b) er persönlich, seine Eltern, Kinder, Schwäger, sein Ehepartner oder Lebensgefährte Partei des Verfahrens oder ihr Vertreter sind,
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er sich selbst von der Beteiligung am Verfahren zurückzieht,
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gegen ihn ein Impeachment-Verfahren eröffnet wurde.
(2) Ein Richter ist befangen und seine Entscheidung anfechtbar, wenn durch Beweise oder Indizien nicht nur unerhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit dadurch bestehen, dass der Bundesrichter nicht unter Beachtung des geltenden Rechts allein auf Tatsachen gestützt seine Entscheidung treffen kann oder wird.