By the authority vested in me as President of the United States of Astor by the Constitution and the laws of the United States, it is hereby ordered as follows:
Section 1. Policy
a. Die Bundesregierung der Vereinigten Staaten von Astor verpflichtet sich zu einem öffentlichen Dienst, der durch Leistung, Qualifikation, Integrität und Verantwortungsbewusstsein geprägt ist. Die Besetzung öffentlicher Stellen hat dem Ziel zu dienen, die Funktionsfähigkeit, Neutralität und das Vertrauen in staatliche Institutionen dauerhaft zu sichern.
b. Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung oder anderer nicht arbeitsbezogener Merkmale ist unzulässig. Alle Bewerberinnen und Bewerber sind als individuelle Personen zu behandeln und ausschließlich nach ihrer Eignung für die jeweilige Aufgabe zu beurteilen.
c. Der Staat wahrt in seiner Rolle als Arbeitgeber strikte Neutralität gegenüber politischen, gesellschaftlichen oder identitätsbezogenen Zielsetzungen, soweit diese nicht unmittelbar aus geltendem Recht folgen. Öffentliche Stellen dürfen nicht zur Korrektur gesellschaftlicher Entwicklungen außerhalb ihres Aufgabenbereichs instrumentalisiert werden.
d. Chancengleichheit wird durch offenen Zugang, transparente Verfahren und gleiche Maßstäbe gewährleistet. Die Bundesregierung erkennt an, dass gesellschaftliche Herausforderungen in den Bereichen Bildung, Qualifikation und soziale Mobilität bestehen, sieht deren primäre Bearbeitung jedoch außerhalb des Einstellungsverfahrens.
Section 2. Recruitment Standards
a. Merit Principle: Alle Einstellungsentscheidungen in Bundesbehörden erfolgen ausschließlich auf Grundlage von fachlicher Qualifikation, beruflicher Erfahrung, persönlicher Eignung und nachgewiesener Leistungsfähigkeit.
b. Job-Related Criteria: Für jede Position sind klare, arbeitsbezogene Anforderungen festzulegen. Diese müssen objektiv, überprüfbar und für die erfolgreiche Wahrnehmung der Aufgabe erforderlich sein.
c. Objective Evaluation: Einstellungsverfahren haben standardisierte, nachvollziehbare und dokumentierte Bewertungsmethoden zu verwenden, einschließlich strukturierter Interviews, fachlicher Prüfungen oder arbeitsbezogener Leistungsnachweise.
d. Equal Treatment: Bei gleicher Qualifikation mehrerer Bewerberinnen oder Bewerber darf keine Bevorzugung oder Benachteiligung aufgrund persönlicher oder gruppenbezogener Merkmale erfolgen.
Section 3. Responsibilities of Federal Agencies
a. Alle Bundesbehörden haben ihre Einstellungsrichtlinien innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten dieser Anordnung zu überprüfen und an die hierin festgelegten Grundsätze anzupassen.
b. Die Behörden stellen sicher, dass an Einstellungsverfahren beteiligte Bedienstete regelmäßig in rechtmäßigen, leistungsorientierten Auswahlverfahren geschult werden.
c. Jede Behörde dokumentiert Einstellungsentscheidungen in angemessener Form, um Transparenz und Überprüfbarkeit sicherzustellen.
Section 4. Oversight and Accountability
a. Die Einhaltung dieser Anordnung obliegt den jeweiligen Behördenleitungen im Rahmen ihrer bestehenden gesetzlichen Zuständigkeiten.
b. Beschwerden über mutmaßliche Verstöße gegen diese Anordnung sind nach den bestehenden verwaltungsrechtlichen Verfahren zu prüfen.
c. Diese Anordnung begründet keine neuen individuellen Klagerechte und schafft keine einklagbaren Ansprüche.
Section 5. General Provisions
a. Nichts in dieser Anordnung darf so ausgelegt werden, dass es:
gesetzliche Zuständigkeiten von Bundesbehörden einschränkt oder erweitert, bestehende Haushalts- oder Personalbefugnisse berührt. b. Diese Anordnung ist im Einklang mit geltendem Recht und im Rahmen verfügbarer Mittel umzusetzen.
c. Frühere Executive Orders oder Richtlinien, soweit sie dieser Anordnung widersprechen, werden hiermit aufgehoben.
Section 6. Revocation
Executive Order #78, Ensuring Non-Discriminating Hiring Practices Across Federal Agencies , wird hiermit vollständig aufgehoben und ersetzt.
Section 7. Effective Date
Diese Anordnung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.