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HandlungErhebt sich und tritt an das Rednerpult. Madam President, diese Bill geht auf die mutige Initiative einer jungen Dame meines Heimatstaates zurück, die sich traute, mir ihre Leidensgeschichte zu erzählen. Sie kennen mich grundsätzlich als Skeptiker überbordender, staatlicher Regelungen. Eine Ausnahme mache ich jedoch, wenn es um die Sicherheit unserer Bürger geht: niemand sollte durch andere in seinem Leben derart gefährdet werden, wie es durch Stalking geschehen kann. Der vorliegende Ent…
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Madam President, Eine Verfügung wäre für mich eher eine Sache für das Zivilrecht. Die Möglichkeit eines als Konsequenz einer entsprechenden Verurteilung ausgesprochenen gerichtlichen Kontaktverbots wäre allerdings allgemeiner zu regeln, da einige andere Sectionen des FPC davon ebenso profitieren würden.
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Madam President, die Möglichkeit, ein gerichtlich erklärtes Kontaktverbot zu erlassen, müsste deutlich breiter gefasst werden. Denken Sie nur an die Straftaten nach Art. II, III, IV und VI. Für all diese Straftaten wäre ein Kontaktverbot ebenso eine brauchbare Maßnahme. Sicherlich könnte ich versuchen, dass bereits in dieser Bill mit aufzunehmen, nur wäre der Titel dann nur noch bedingt passend.
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Madam President, auch diese Regelung wäre eine, die für zahlreiche andere Verbrechen ebenso gelten könnte - wenn man sie mitträgt. Ich persönlich sehe einen so schwerwiegenden Eingriff in unsere Gerichtsverfassung nämlich recht kritisch und möchte außerdem anmerken, dass die entsprechende Regelung eher im Federal Judiciary Act aufzunehmen wäre.
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Madam President, der sehr ehrenwerte Senator aus New Alcantara hat sich hier offensichtlich von seinem Temperament leiten lassen. Die Frage ist doch die: Wie können Sie die angemessene Vertretung eines Angeklagten sicherstellen, wenn sein Anwalt nicht dieselben Möglichkeiten und Informationen von Gerichts wegen zur Verfügung hat, wie sein gegenüber? Sie stellen es ja geradezu so dar, dass jemand schuldig ist, ohne je verurteilt gewesen zu sein. Wir können uns keine Ungleichbehandlung vor Gericht…
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Madam President, einen entsprechenden Antrag bezüglich der Überarbeitung der Federal Rules of Procedure würde ich sicher gerne unterstützen. Bezüglich der Kontaktsperre würde ich meinen Antrag unter Sec. 2 wie folgt ändern wollen: SECTION 2. AMENDING THE FEDERAL PENAL CODE. (1) Dem Federal Penal Code wird unter Chp. 1 Art. II folgende Sec. 10 neu eingefügt: Sec. 10 Restraining order (1) Bei Delikten nach Chp. 2 Art. II, III, IV und VI kann das Gericht - ohne gesonderten Antrag - mit seinem Urtei…
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Madam President, da habe ich den Kollegen wohl missverstanden, dachte ich dich es gehe um die grundsätzlichen - in meinen Augen nicht wirklich anpassungsnotwendigen - Verfahrensregeln bezüglich des Verfahrens mit den Adressen der Prozessbeteiligten. Ich denke, der FPC wäre für die genannten Fälle, als Folge einer strafrechtlichen Verurteilung, durchaus der richtige Ort dies unterzubringen. Zentraler Bestandteil der Idee ist ja, auch ohne gesonderten Antrag eine solche Order verhängen zu können. …