Your Honor, ich stimme mit Mr. Witfield in folgendem Punkt überein: (Zitat) Dennoch ist die Abmeldung allgemein anerkannt - dies offensichtlich auch durch den Kläger - und daher aus meiner Sicht als gültig zu betrachten. Selbst wenn es sich dabei nur um eine halbe Stunde gehandelt hätte, wäre dem Beklagten diese Zeit laut Gesetz anzurechnen.