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Honorable Legislators, folgender Antrag steht zur Abstimmung: Emergency Powers Amendment Act Das folgende wird ein Zusatz zur Verfassung des Freistaates: Emergency and Extraordinary Powers Amendment Article 1 – Emergency Powers Section 1 – Declaring a State of Emergency (1) Der Gouverneur kann im Falle einer unmittelbaren, außergewöhnlichen Gefährdung für den Freistaat oder seine Bevölkerung den Notstand ausrufen. (2) Der Notstand kann für den gesamten Freistaat oder eine angemessene Zahl seiner…