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Madam President, ich rege an, den letzten Satz in Chapter II, Section 3, Ssc 3 ersatzlos zu streichen. Mir ist nicht einleuchtend, warum die Vereinigten Staaten auch gegen den Willen eines Bundesstaat die Strafverfolgung einstellen können sollen, wenn ein Bundesstaat der Überzeugung ist, dass die Strafverfolgung weiter betrieben werden soll.
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Madam President, Senatorin Johnson wollte wohl, Strafverfolgung statt Strafverteidigung sagen. In meinen Augen macht es wenig Sinn, das Betreiben der Strafverfolgung anheim zu stellen, und dieses Recht im zweiten Satz auszuhebeln. Ich schlage daher vor, dass die Bundesstaaten zumindest hinsichtlich des eigenen Strafrechts selbst entscheiden, ob sie die Strafverfolgung weiter betreiben und den Vereinigten Staaten hier lediglich das Recht einräumen eine Empfehlung abzugeben.