Posts by The Commonwealth of Freeland

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    THE COMMONWEALTH OF FREELAND
    LE COMMONWEALTH DE LA FREELAND


    CONSTITUTION


    We, the People of Freeland, joined by common purpose yet diverse in tongue and custom, mindful of the liberties first claimed upon this soil, and resolved to preserve them for ourselves and our posterity, do hereby establish this Constitution, that freedom may endure, justice be secured, and peaceful coexistence be maintained among all who dwell within this Commonwealth.


    Nous, le peuple de Freeland, unis par une volonté commune mais divers par la langue et les coutumes, conscients des libertés revendiquées en ces terres dès l’origine, et résolus à les préserver pour nous-mêmes et nos descendants, établissons la présente Constitution afin que la liberté demeure, que la justice soit assurée et que la coexistence pacifique soit maintenue au sein de ce Commonwealth.


    ARTICLE I
    OF NATURAL AND CIVIL RIGHTS | DES DROITS NATURELS ET CIVILS

    Sec. 1 - Of Human Dignity | De la dignité humaine
    Die Würde des Menschen ist dem Menschen eigen und nicht von staatlicher Gnade abhängig. Sie ist Grundlage aller Rechte und Schranke aller Gewalt. Kein Gesetz und kein Amt darf sie verletzen oder herabsetzen.

    Sec. 2 - Of Liberty of the Person | De la liberté de la personne
    Die Freiheit der Person ist ein angeborenes Recht. Niemand darf seiner Freiheit beraubt werden, es sei denn auf Grund eines Gesetzes und durch ordentliches Verfahren. Willkürliche Haft, Zwang oder Verbannung sind unzulässig.

    Sec. 3 - Of Equality Before the Law | De l'égalité devant la loi
    Alle Menschen, die unter dieser Verfassung leben, sind vor dem Gesetz gleich. Unterschiede der Sprache, der Herkunft, des Glaubens oder der Lebensweise begründen weder Vorrechte noch Benachteiligungen.

    Sec. 4 - Of Speech, Conscience, and Assembly | De la parole, de la conscience et de l'assemblée
    Jedem steht das Recht zu, seine Überzeugungen frei zu äußern, zu verbreiten und zu vertreten. Die Freiheit der Presse, des Wortes und der friedlichen Versammlung darf nicht beschränkt werden, es sei denn zum Schutz der Freiheit selbst.

    Sec. 5 - Of Religion | De la religion
    Die Ausübung des Glaubens ist frei. Kein Bekenntnis darf bevorzugt oder benachteiligt werden. Der Staat ist weltlich; Gewissen und Kirche sind frei.

    Sec. 6 - Of Property | De la propriété
    Das Recht auf Eigentum ist unverletzlich. Eigentum darf nur auf gesetzlicher Grundlage und gegen gerechte Entschädigung entzogen werden. Sein Gebrauch soll dem Gemeinwohl nicht zuwiderlaufen.

    Sec. 7 - Of Self-Defense | De l'autodéfense
    Das natürliche Recht jedes Menschen, Leben, Freiheit und Eigentum gegen unrechtmäßigen Angriff zu verteidigen, wird anerkannt. Niemand darf gezwungen werden, widerrechtliche Gewalt untätig hinzunehmen.

    Sec. 8 - Of Arms | Des armes
    Das Recht der Bürger, Waffen zum Zwecke der rechtmäßigen Selbstverteidigung und der gemeinsamen Sicherheit zu besitzen und zu tragen, wird anerkannt. Die Ordnung, Registrierung und der Gebrauch von Waffen können durch Gesetz geregelt werden, dürfen jedoch das Wesen dieses Rechts nicht aushöhlen.

    Sec. 9 - Of the Right to Vote | Du droit de vote
    Das Wahlrecht ist ein Grundrecht der Bürger des Commonwealth. Es wird frei, gleich und geheim ausgeübt.


    ARTICLE II
    OF LANGUAGE AND COEXISTENCE | DE LA LANGUE ET DE LA COEXISTENCE

    Sec. 10 - Of Languages | Des langues
    Albernisch und Barnstorvisch sind gleichberechtigte Sprachen des Commonwealth. Alle öffentlichen Akte, Gesetze und gerichtlichen Entscheidungen sind in beiden Sprachen gültig.

    Sec. 11 - Of Cultural Balance | De l'équilibre culturel
    Der Commonwealth verpflichtet sich, das Gleichgewicht seiner kulturellen Gemeinschaften zu wahren und ihre friedliche Koexistenz zu sichern.


    ARTICLE III
    OF THE REGIONS | DES RÉGIONS

    Sec. 12 - Of the Regions | Des régions
    Der Free Commonwealth of Freeland besteht aus zehn Regions. Fünf Regions sind überwiegend albernisch, fünf überwiegend barnstorvisch geprägt; diese Gliederung ist Ausdruck der historischen Entwicklung des Commonwealth. Die Einteilung der Regions wird durch einfaches Gesetz festgelegt.

    Sec. 13 - Of Regional Assemblies | Des assemblées régionales
    Jede Region wählt in regelmäßigen Abständen ihre Regional Assembly. Die Regional Assemblies üben die regionale Gesetzgebung und Selbstverwaltung aus und entsendet ihre Delegierten in die Grand Convocation. Alle Assemblies sind als Ein-Kammer-Parlamente zu gestalten.

    Sec. 14 - Of Coordinated Elections | Des élections coordonnées
    Die Wahlen zu allen Regional Assemblies finden zeitgleich statt. So wird gewährleistet, dass die Grand Convocation aus einem gemeinsamen und aktuellen Volkswillen hervorgeht.

    Sec. 15 - Of Representation | De la représentation
    Die Zusammensetzung der Regional Assemblies soll die politischen Strömungen der Bevölkerung widerspiegeln.


    ARTICLE IV
    OF THE GRAND CONVOCATION | DE LA GRANDE CONVOCATION

    Sec. 16 - Of the Grand Convocation | De la Grande Convocation
    Die gesetzgebende Gewalt des Commonwealth liegt bei der Grand Convocation of Freeland. Sie ist die Versammlung der freien Regions und Ausdruck des föderalen und kulturellen Gleichgewichts.

    Sec. 17 - Of Composition | De la composition
    Die Grand Convocation besteht aus einhundert Mitgliedern. Jede Regional Assembly entsendet zehn ihrer Mitglieder, nach dem Verhältnis ihrer Sitzverteilungen.

    Sec. 18 - Of Linguistic Parity | De la parité linguistique
    Die Grand Convocation muss stets aus fünfzig albernischsprachigen und fünfzig barnstorvischsprachigen Mitgliedern bestehen. Kein Gesetz darf diese Parität aufheben oder umgehen.

    Sec. 19 - Of Powers | Des pouvoirs
    Die Grand Convocation: erlässt Gesetze, beschließt den Haushalt, überwacht die Exekutive, wählt den First Convenor, ändert diese Verfassung.

    Sec. 20 - Of Continuity of Government | De la continuité du gouvernement
    Bis zur Konstituierung neuer Assemblies und der Grand Convocation bleiben die bisherigen Organe im Amt. So wird die Ordnung des Commonwealth gewahrt.


    ARTICLE V
    OF THE EXECUTIVE | DU POUVOIR EXÉCUTIF

    Sec. 21 - Of the Executive Authority of the Commonwealth | De l'autorité exécutive du Commonwealth
    Die vollziehende Gewalt des Free Commonwealth of Freeland liegt beim First Convenor und dem Executive Council. Sie handeln im Namen des Commonwealth und sind verpflichtet, die Gesetze, diese Verfassung sowie den Willen der freien Regions treu zu vollziehen. Die Exekutive dient nicht der Herrschaft, sondern der Wahrung der Ordnung, der Freiheit und des friedlichen Zusammenlebens.

    Sec. 22 - Of the Office of the First Convenor | Du Bureau du Premier organisateur
    Der First Convenor of Freeland ist das höchste Amt der vollziehenden Gewalt. Er steht dem Commonwealth als erster Diener der freien Regions vor und trägt die Verantwortung für: die Führung der Staatsverwaltung, die Ausführung der Gesetze, die Wahrung des institutionellen Gleichgewichts, die Vertretung Freelands nach außen, den Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung. Der First Convenor herrscht nicht, sondern vermittelt, führt nicht durch Zwang, sondern durch Vertrauen.

    Sec. 23 - Of the Election of the First Convenor | De l'élection du premier conférencier
    Der First Convenor wird nicht unmittelbar durch das Volk, sondern durch die Grand Convocation of Freeland gewählt. Zur Wahl können nur sogenannte Dous zugelassen werden, bestehend aus: einer albernischsprachigen Person und einer barnstorvischsprachigen Person, welche durch die anerkannten politischen Parteien des Commonwealth benannt werden. Diese Ordnung dient der Sicherung des kulturellen Gleichgewichts und der Einheit des Commonwealth.

    Sec. 24 - Of the Term of Office | Du mandat
    Die Amtszeit des First Convenor beträgt vier Monate. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Kein Bürger soll dieses Amt dauerhaft innehaben, damit die Freiheit des Commonwealth nicht der Gewohnheit unterworfen wird.

    Sec. 25 - Of the Second Convenor | Deuxième organisateur
    Der Second Convenor: vertritt den First Convenor im Falle der Abwesenheit oder Verhinderung, unterstützt ihn in der Ausübung seiner Pflichten, wahrt das institutionelle Gleichgewicht zwischen den Regions und Kulturen.

    Sec. 26 - Of the Executive Council | Du Conseil exécutif
    Der First Convenor wird durch den Executive Council of Freeland beraten und unterstützt. Dieser besteht aus Convenors, die für die wesentlichen Angelegenheiten des Commonwealth zuständig sind, insbesondere: für innere Angelegenheiten, für die Koordination der Regions, für Wirtschaft und Handel, für Kultur und Sprache, für Verteidigung und öffentliche Sicherheit.

    Sec. 27 - Of Appointment and Responsibility | De la nomination et de la responsabilité
    Die Mitglieder des Executive Council werden durch den First Convenor ernannt und bedürfen der Bestätigung durch die Grand Convocation. Sie sind dem First Convenor und der Grand Convocation verantwortlich. Kein Mitglied des Executive Council darf seine Macht zu persönlichem Vorteil oder widerrechtlichem Zweck missbrauchen.

    Sec. 28 - Of the Execution of the Laws | De l'exécution des lois
    Der First Convenor sorgt für die gewissenhafte Ausführung der Gesetze des Commonwealth. Er kann zu diesem Zwecke Anordnungen erlassen, sofern diese im Einklang mit Gesetz und Verfassung stehen. Keine Anordnung darf die Freiheit der Bürger oder die Rechte der Regions verletzen.

    Sec. 29 - Of Foreign Representation | De la représentation étrangère
    Der First Convenor vertritt den Free Commonwealth of Freeland nach außen. Er führt die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von Astor und zu auswärtigen Mächten im Geiste des Friedens, der Selbstachtung und der Freiheit. Verträge bedürfen der Zustimmung der Grand Convocation.

    Sec. 30 - Of Accountability | De la responsabilité
    Der First Convenor und der Executive Council sind der Grand Convocation rechenschaftspflichtig. Sie können durch diese befragt, zur Verantwortung gezogen und im Falle schweren Fehlverhaltens ihres Amtes enthoben werden. Niemand steht über dem Gesetz.

    Sec. 31 - Of the Limits of Executive Power | Des limites du pouvoir exécutif
    Die Exekutive darf nicht: Gesetze außer Kraft setzen, die Zuständigkeiten der Regions an sich ziehen, die Freiheit der Bürger einschränken oder die kulturelle Gleichrangigkeit verletzen. Alle Macht im Commonwealth ist gebunden an Recht und Verfassung.


    ARTICLE VI
    OF THE JUDICIARY | DU POUVOIR JUDICIAIRE

    Sec. 32 - Of the Independence of Justice | De l'indépendance de la justice
    Die Rechtsprechung des Free Commonwealth of Freeland ist unabhängig von allen anderen Gewalten. Richter sind allein dem Recht, der Verfassung und ihrem Gewissen verpflichtet. Kein Amtsträger darf in gerichtliche Entscheidungen eingreifen oder deren Vollzug behindern.

    Sec. 33 - Of the Courts of the Commonwealth | Des tribunaux du Commonwealth
    Die Gerichtsbarkeit besteht aus: den Regional Courts in den Regions, den Courts of Review als Berufungsgerichte, dem High Court of Freeland als oberstem Gericht. Diese Ordnung ist unveränderlich, sofern nicht durch ein Amendment anders bestimmt.

    Sec. 34 - Of the Regional Courts | Des tribunaux régionaux
    In jeder Region besteht mindestens ein Regional Court. Die Regional Courts urteilen über zivile, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Angelegenheiten erster Instanz. Die Richter werden durch die jeweilige Regional Assembly bestätigt und die Regionalführung ernannt. Ihre Amtszeit ist lang und auf Würde, Unabhängigkeit und Kontinuität angelegt.

    Sec. 35 - Of the Courts of Review | Des cours de révision
    Die Courts of Review dienen der Überprüfung regionaler Urteile und der Wahrung einheitlicher Rechtsprechung. Sie entscheiden in kollegialer Besetzung. Ihre Richter werden vom First Convenor vorgeschlagen und von der Grand Convocation bestätigt.

    Sec. 36 - Of the High Court of Freeland | De la Haute Cour de Freeland
    Der High Court of Freeland ist das höchste Gericht des Commonwealth. Er wacht über: die Auslegung dieser Verfassung, den Schutz der Grundrechte, das sprachliche und institutionelle Gleichgewicht. Seine Entscheidungen sind endgültig.

    Sec. 37 - Of Language before the Courts | Du langage devant les tribunaux
    Jeder Bürger hat das Recht, vor Gericht in albernischer oder barnstorvischer Sprache zu sprechen. Urteile des High Court sind in beiden Sprachen zu verkünden.

    Sec. 38 - Of Judicial Restraint | De la retenue judiciaire
    Die Gerichte greifen nur dann ein, wenn das Recht, die Freiheit oder die Verfassung in ernster Weise bedroht sind. Die Ausübung politischer Macht bleibt den gewählten Organen vorbehalten.


    ARTICLE VII
    OF THE NATIONAL GUARD | DE LA GARDE NATIONALE

    Sec. 39 - Of the Guard of the Commonwealth | De la Garde du Commonwealth
    Der Free Commonwealth of Freeland unterhält eine National Guard, bestehend aus Bürgern des Commonwealth. Sie dient: dem Schutz der öffentlichen Ordnung, der Verteidigung der Freiheit, der Hilfe in Not- und Katastrophenfällen.

    Sec. 40 - Of Civil Authority | De l'autorité civile
    Die National Guard untersteht der zivilen Gewalt. Ihr Oberbefehl liegt beim First Convenor of Freeland.

    Sec. 41 - Of Limitation of Power | De la limitation du pouvoir
    Die National Guard darf nicht gegen die Freiheit der Bürger oder die verfassungsmäßige Ordnung eingesetzt werden. Militärische Macht bleibt stets dem Recht untergeordnet.


    ARTICLE VIII
    OF IMPEACHMENT AND RESPONSIBILITY | DE LA RESPONSABILITÉ ET DE LA MISE EN ACCUSATION

    Sec. 42 - Of Public Responsibility | De la responsabilité publique
    Alle Amtsträger des Commonwealth sind dem Gesetz, der Verfassung und dem Volk verantwortlich. Kein Amt verleiht Straffreiheit.

    Sec. 43 - Of Impeachment | De la destitution
    Amtsträger können ihres Amtes enthoben werden, wenn sie: die Verfassung verletzen, schwere Vergehen begehen, das Vertrauen des Commonwealth missbrauchen.

    Sec. 44 - Of Procedure | Procédure
    Das Impeachment wird durch die Grand Convocation eingeleitet. Über Schuld und Amtsenthebung entscheidet ein besonderes Tribunal unter Vorsitz des High Court.

    Sec. 45 - Of Consequences | Des conséquences
    Eine Amtsenthebung schließt strafrechtliche Verfolgung nicht aus. Niemand steht über dem Recht.


    ARTICLE IX
    OF AMENDMENT | DE LA RÉVISION

    Sec. 46 - Of Amendment | De la révision
    Diese Verfassung kann nur durch eine Mehrheit von zwei Dritteln der Grand Convocation geändert werden. Kein Amendment darf die Grundrechte, die sprachliche Gleichrangigkeit oder die Parität der Convocation aufheben.


    ARTICLE X
    FINAL PROVISIONS |DISPOSITIONS FINALES

    Sec. 47 - Of Continuity | De la continuité
    Diese Verfassung bindet alle Gewalten des Commonwealth. Sie tritt mit ihrer Annahme in Kraft und bleibt gültig, solange das Volk von Freeland sie trägt.

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    THE COMMONWEALTH OF FREELAND
    LE COMMONWEALTH DE LA FREELAND


    The Grand Convocation | La Grande Convocation


    Das Staatsparlament des Commonwealth of Freeland. Die Ein-Kammer-Versammlung besteht aus 100 Mitgliedern. Die zehn Regionalparlamente Freelands entsenden jeweils 10 Mitglieder in das Parlament. Bei der Entsendung wird stets die parteipolitische Sitzverteilung der regionalen Assemblies beachtet. 50 Sitze stehen albernischsprachigen Mitgliedern zu, die anderen 50 Sitze wiederum barnstorvischsprachigen Mitgliedern. Die Convocation wählt den First Convenor (Governor) von Freeland. Darüber hinaus findet hier die staatliche Gesetzgebung statt, der Haushalt wird aufgestellt, die Exekutive wird kontrolliert und gewissen staatliche Beamte und Richter bestätigt.

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    The Governor of the Free State of Freeland

    verleiht hiermit gemäß Artikel 1 des Freeland Honors Act

    nach Billigung durch die Generalversammlung


    den

    Order of Merit

    an


    Alexander Pierre Conway

    former President Alexander Conway war jahrelang Gouverneur des Freistaates, einzig unterbrochen von einer 4monativen Amtsperiode als President of the Unitred States. In diesen Position geland es Alexander Conway hervorrang nicht nur die Unterstützung der Bevölkerung zu erlangen sondern auch die von großen Teilen der Politik. Über Jahre hinweg gab Alexander Conway sein Bestes als Governor of the Free State, und übernahm, nach der desaströsen Präsidentschaft Montgomery das Weiße Haus und schaffte es, das Ende der Spaltung im Lande zu erzielen. Er verdient daher diese Auszeichnung außerordentlich.

    Amada

    June 17 2020


    FORTES · FORTUNA · ADIUVAT


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    Sienna A. Wright

    Governor



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    The Governor of the Free State of Freeland

    verleiht hiermit gemäß Artikel II des Freeland Honors Act

    die Auszeichnung

    Distinguished Son of Freeland

    an

    Alexander Pierre Conway

    58thPresident of the United States

    13th & 15th Governor of Freeland

    Amada

    June 17. 2020

    FORTES · FORTUNA · ADIUVAT


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    Sienna A. Wright

    Governor