Posts by Ann Charleston

    Mr Speaker,

    diese "Conference of Nations" als ständige Einrichtung in einem anticäischen Zwergstaat verursacht für die Vereinigten Staaten immerhin keine zusätzlichen Kosten oder Belastungen, wie es der Council of Nations auf unserem Staatsgebiet tat - von ein paar Diplomaten und deren Reisekosten einmal abgesehen.

    Außerdem können wir mit einem modularen Aufbau von Fall zu Fall über unsere Beteiligung entscheiden.

    Ich halte diese Bill daher für zustimmungsfähig, den Versuch zur Etablierung einer Gesprächsplattform ist es wert.

    Mr Speaker,

    ich bringe die vorliegende Bill ein, die im U.S. Senate von der Senator for South Latoka, eingebracht worden ist und dort verabschiedet wurde.

    Es ist ein Skandal, dass diese Initiative zur Regelung der Hilfen zum Wiederaufbau nach dem Angriffskrieg vor nunmehr über einem Jahr so lange auf sich hat warten lassen, auch wenn die Friedensverhandlungen mit Ratelon (oder besser gesagt seinen Resten) vorerst gescheitert sind. Umso dringlicher ist es, dass wir jetzt zu einem Beschluss kommen.

    Als Republikanerin gefällt es mir nicht sonderlich, dass die Finanzierung des Wiederaufbaus von Seiten des Bundes über riesige Kreditermächtigungen erfolgen soll. Wir stehen für solide Finanzen und das ist das Gegenteil - desperate times call for desperate measures, gewissermaßen. Wir können den Aufwand nicht aus dem regulären Bundeshaushalt bestreiten, ohne dass nicht direkt betroffene Bundesstaaten dabei den Kürzeren ziehen und die nicht ausreichen. Ich halte es also für vertretbar, hier eine Ausnahme zu machen.

    Noch weniger gefällt mir, dass der U.S. Senate in seiner Abstimmung eine Klausel gestrichen hat, die für die Durchsetzung unserer Reparationsforderungen gegen Ratelon auch militärische Mittel zugelassen hätte. Ohne Druck lassen sich keine Verhandlungsergebnisse erzielen. Jetzt aber ist nicht die Zeit, wichtige Entscheidungen über Detailfragen zu blockieren oder zu vertagen. Im kommenden Kongress sollte das House sich dieser Problemstellung allerdings noch einmal annehmen.

    Mr Speaker, diese Bill ist ein Kompromiss über alle ideologischen Streitigkeiten hinweg, eine pragmatische Lösung für die dringenden Bedürfnisse in den betroffenen Staaten. Ich hoffe daher auf breite Zustimmung!

    Mr Speaker,

    I introduce the following Bill to be considered by the House of Representatives!


    H.R. 2024-__

    IN THE HOUSE OF REPRESENTATIVES OF THE UNITED STATES

    November 24, 2024

    Ms. Charleston (for herself and Mr. Glenwood) introduced the following Bill, which was previously referred and agreed to by the U.S. Senate on November 24, 2024:

    A BILL

    to provide a legislative framework for reconstruction and peace after the 2023 War of Aggression against the United States.


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:

    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Bundesgesetz soll als „Reconstruction, Emergency aid, and Care for Our Veterans and Everyone Affected by Ratelon's War of Aggression (RECOVER) and Demand Reparations Act“ zitiert werden.

    SECTION 2. SENSE OF CONGRESS.

    (1) Der Kongress nimmt mit großem Bedauern die Schäden zur Kenntnis, die der am 17. Oktober 2023 begonnene Angriffskrieg gegen die Vereinigten Staaten in den von den Angriffen der feindlichen Streitkräfte betroffenen Gebieten verursacht hat. Der Kongress drückt

    1. allen Veteranen und Freiwilligen seine besondere Dankbarkeit,

    2. allen Hinterbliebenen und betroffenen lokalen Gemeinschaften sein tiefes Bedauern und Mitgefühl

    aus und erkennt die besondere Verantwortung der Vereinigten Staaten in diesem Zusammenhang an.

    (2) Unabhängig davon

    1. ob diese Schäden bereits aus privaten Mitteln, durch Kredite oder durch Mittel der Bundesstaaten

    2. wann und in welchem Umfang Reparationszahlungen durch Ratelon geleistet werden

    ist es die Intention des Kongresses, dass der Wiederaufbau und die Entschädigung von Kriegsfolgen im bisherigen Umfang und darüber hinaus aus Mitteln der Vereinigten Staaten gefördert wird.

    SECTION 3. DOMESTIC PRESIDENTIAL ACTIONS.

    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll

    1. in allen beteiligten Bundesbehörden die Benennung von besonderen Beauftragten für den Wiederaufbau und die Entschädigung,

    2. die Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesstaaten und Untergliederungen in Fragen des Wiederaufbaus und der Entschädigung,

    3. die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse des Wiederaufbaus und der Entschädigung bei der Gewährung von Bundeszuschüssen und der Durchführung von Bundesprogrammen (allerdings nicht zulasten anderer Ziele und Interessen der nicht unmittelbar betroffenen Bundesstaaten),

    sicherstellen.

    (2) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist ermächtigt, durch die Aufnahme von Krediten für die Vereinigten Staaten die Bereitstellung von Bundesmitteln als Zuschüsse oder vergünstigte Kredite an Bundesstaaten, ihre Untergliederungen oder Dritte für Zwecke des Wiederaufbaus und der Entschädigung im erforderlichen Umfang zu ermöglichen. Die Kredite sollen auch

    1. zur Wiederauffüllung der aus dem allgemeinen Bundeshaushalt entnommenen Mittel und Rücklagen genutzt werden, soweit die Entnahme,

    2. zur wenigstens anteiligen Rückzahlung von Aufwendungen der betroffenen Bundesstaaten oder ihrer politischen Untergliederungen und Einrichtungen, welche

    3. zur Ermöglichung der Tilgung von Verbindlichkeiten oder der Erstattung von Aufwendungen, die ein Dritter im öffentlichen Interesse aufgewendet hat, soweit diese

    vorrangig aus Anlass des Krieges oder für Zwecke des Wiederaufbaus und der Entschädigung erfolgten.

    (3) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist ermächtigt, durch die Aufnahme von Krediten für die Vereinigten Staaten die Erstattung von Aufwendungen im privaten Interesse zur Bewältigung oder Beseitigung von Kriegsfolgen im angemessenen Umfang zu ermöglichen. Im Rahmen dieses Programmes verzichten die Vereinigten Staaten gegenüber den in ihrem Gebiet wohnhaften Personen auf jede Form der Immunität wegen des Bestehens oder der Höhe der Entschädigungsansprüche, sobald eine Leistung gewährt oder nicht binnen angemessener Frist über die Gewährung entschieden wurde.

    (4) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll dem Kongress über die Umsetzung der in dieser Section vorgesehenen Maßnahmen in geeigneter Weise berichten.

    SECTION 4. FOREIGN PRESIDENTIAL ACTIONS.

    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll die Bemühungen zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Ratelon intensivieren und dem Kongress über deren Verlauf in geeigneter Weise berichten.

    (2) Es ist die Intention des Kongresses, dass sämtliche in den Vereinigten Staaten entstandenen Schäden durch Leistungen oder werthaltige Verpflichtungen Ratelons abgegolten sowie eine angemessene Entschädigung für sonstige Kriegslasten innerhalb der Vereinigten Staaten erlangt wird; dies umfasst auch die Freistellung von Verbindlichkeiten, welche die Vereinigten Staaten .

    (3) Der Präsident ist ermächtigt, alle geeigneten Maßnahmen zur Förderung der Durchsetzung der Forderungen der Vereinigten Staaten zu treffen. Geeignete Maßnahmen sind insbesondere die Verhängung von Sanktionen wirtschaftlicher und politischer Art.

    SECTION 5. FINAL PROVISION.

    Dieses Bundesgesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.

    Mr Speaker,

    ich halte die Einrichtung eines HELP Departments auf Bundesebene für eine verfehlte politische Entscheidung der Präsidentin, denn die Aufgaben der Wohlfahrtspflege gehören auf die Ebene der Bundesstaaten und sollten - jedenfalls weit überwiegend - im Sinne der persönlichen Verantwortung aller Bürger durch diese selbst statt durch den Staat entschieden werden.

    Wenn die Vereinigten Staaten Fördermittel zahlen wollen, konnten diese Programme bisher durch das Department of Commerce abgewickelt werden und hätten es auch weiter werden können.

    Zum jetzigen Zeitpunkt aber ist das Kind in den Brunnen gefallen, ermächtigt doch der Federal Administration Act die Exekutive sehr weitgehend.

    Ich werde an einer Bill arbeiten, welche die Rechtslage dahingehend anpasst, dass Departments und unabhängige Bundesbehörden zukünftig nurmehr durch Gesetz eingerichtet, neu zugeschnitten oder aufgelöst werden können. Das sieht unsere Verfassung als Kompetenz des Kongresses vor und es ist eine Möglichkeit, der Aufblähung der Bundesverwaltung einen Riegel vorzuschieben.

    Davon unabhängig kann ich diese Bill insoweit unterstützen, als Infrastrukturprogramme besonders bedeutsam sind und ein Fokus der Förderung durch Bundesmittel sein sollten, nicht nur im Rahmen der Kriegsschadenbeseitigung, sondern auch für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Nation.

    Ebenfalls begrüßen möchte ich die Auflösung des Office of Labor Statistics, welches nach meinem Dafürhalten die notwendigen statistischen Erhebungen für unser Land nicht zu leisten vermag. Die Flexibilisierung der Erhebung auf den tatsächlichen Bedarf der Bundesbehörden an statistischen Daten wird die Effizienz verbessern und zugleich hoffentlich mehr Erkenntnisse über Fragen bringen, zu denen Erhebungen durchgeführt werden.

    Madam Clerk,

    I nominate the Representative from Puerto, Mr Jacob A. Glenwood !

    Representative Glenwood hat bewiesen, dass er ein Brückenbauer innerhalb der republikanischen Mehrheit, aber auch darüber hinaus ist. Er steht nicht für ideologische Kompromisslosigkeit, sondern versucht stets, Lösungen für unser Land zu finden.

    Unter seiner Führung wird das House of Representatives all die Luftschlösser, die President Arroyo in ihrem Wahlkampf aufgeblasen hat, entzaubern und ihnen vernünftige Politik entgegensetzen.

    Mr Speaker,

    es ist mir eine große Ehre und Freude, in einer so wichtigen Frage wie der Regulierung der Versicherungswirtschaft von der Expertise meines geschätzten Freundes, des Representative from Puerto, profitiert zu haben und mit seinem wunderbaren Team gemeinsam diese Bill entwickelt zu haben.

    Grundgedanke dieser Bill ist es, dass die Vereinigten Staaten sich aus dem Versicherungsmarkt heraushalten, weil dies im Wesentlichen eine Frage ist, die durch die Bundesstaaten angemessen geregelt werden kann.

    Dennoch braucht es natürlich gewisse Regeln, um den Wirtschaftsverkehr zwischen den Bundesstaaten und mit dem Ausland in diesem Bereich zu ordnen. Dabei lag das Augenmerk auf der Absicherung marktwirtschaftlicher Prinzipien und des Wettbewerbs. Kein Bürger der Vereinigten Staaten soll gezwungen werden, Beiträge für eine staatliche Zwangsversicherung zu zahlen, wenn er stattdessen eine privatwirtschaftliche Absicherung bevorzugt - und Monopole sollen grundsätzlich auch von den Bundesstaaten nicht geschaffen werden dürfen.

    Mr Speaker,

    diese Bill ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Versicherungsmarktes - der ja nicht zuletzt unter den Schäden im Zuge des schrecklichen Angriffskrieges gegen US-Territorium zu leiden hat - sondern auch eine klare republikanische Positionierung in der immer wieder diskutierten Frage sogenannter Sozialversicherungen.

    Staatliche Angebote für benachteiligte Gruppen sollten eine Frage sein, die politisch beantwortet wird - auf Ebene der für die Human Services zuständigen Bundesstaaten. Sie sollten aber nicht zu einem Zwang für diejenigen werden, die an staatlicher Fürsorge bewusst kein Interesse haben.

    In den Vereinigten Staaten schätzen und schützen wir die Freiheit. Lassen Sie uns nunmehr auch die Freiheit für Versicherungsverträge vor denen schützen, die ein anticäisches Modell des überbordenden Staates zu uns bringen wollen!

    Mr Speaker,

    I move for this Bill to be reconsidered by the House in my name and the name of Mr Glenwood!

    HR. 2024-___

    IN THE HOUSE OF REPRESENTATIVES OF THE UNITED STATES

    August 30, 2024

    Ms. Charleston (for herself and Mr. GLENWOOD) introduced the following Bill:

    A BILL

    to provide for market-based choices for insurances across the United States and setting standards for interstate commerce in the insurance markets.


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:

    Chapter I - General Provisions and Insurance Markets

    Section 1 - Short Title

    Dieses Bundesgesetz soll als „Freedom of Insurance Act“ zitiert werden.

    Section 2 - Defitition of Insurance Contracts

    (1) Im Rahmen eines Versicherungsvertrages übernimmt ein Versicherungsanbieter gegen Zahlung einer Versicherungsprämie die Verpflichtung, für den Fall des Eintritts eines bestimmten Risikos eine Leistung an den Versicherungsnehmer oder einen Dritten zu erbringen.

    (2) Versicherungen im Sinne dieses Gesetzes sind ausschließlich gewerbliche Vertragsverhältnisse, insbesondere keine Risikogemeinschaften.
    (3) Versicherungen im Sinne dieses Gesetzes sind auch von Einrichtungen der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates oder einer politischen Untergliederung durchgeführte Versicherungsverhältnisse mit Privatpersonen oder Unternehmen, soweit diese nicht durch die zuständige Bundesbehörde aufgrund ihrer Eigenart von der Anwendung befreit werden.

    Section 3 - Regulation of Insurance Markets

    (1) Die Regulierung des Versicherungsmarktes ist eine Angelegenheit der Bundesstaaten, soweit nicht durch Bundesgesetz die Zuständigkeit der Vereinigten Staaten begründet wird.
    (2) Regulierungsbefugnisse nach anderen bundesrechtlichen Vorschriften, die auch Versicherungsanbieter betreffen können, bleiben unberührt.

    Chapter II - Federal Regulatory Provisions

    Section 1 - Interstate Markets for Insurances

    (1) Kein Bundesstaat darf einem Versicherungsanbieter verbieten, unter Einhaltung der in diesem Bundesstaat geltenden Vorschriften Versicherungsverträge mit Versicherungsnehmern durchzuführen, die dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Hauptsitz haben, weil der Versicherungsanbieter seinen Hauptsitz in einem anderen Bundesstaat hat.

    (2) Kein Bundesstaat darf einen Versicherungsanbieter verpflichten,
    1. unter bestimmten Bedingungen Versicherungsverträge innerhalb dieses Bundesstaates anzubieten, solange der Versicherungsanbieter nicht den Abschluss von Verträgen dieser Art regelmäßig innerhalb dieses Bundesstaates anbietet,
    2. Versicherungsverhältnisse, die dem Recht eines anderen Bundesstaates unterliegen, nur deshalb dem eigenen Recht zu unterwerfen, weil sich einzelne oder vorübergehende Bezüge ergeben, solange der Schwerpunkt des Vertrages außerhalb dieses Staates verbleibt.

    Section 2 - Insurance Competition

    (1) Versicherungsverhältnisse und vergleichbare Rechtsverhältnisse (unabhängig davon, ob durch Vertrag oder durch Gesetz begründet) dürfen von Einrichtungen der Vereinigten Staaten, Bundesstaaten und politischen Untergliederungen nur unter Bedingungen begründet und durchgeführt werden, die eine Verzerrung des Wettbewerbs mit privaten Anbietern ausschließen.
    (2) Ist durch Rechtsvorschrift die Verpflichtung zum Abschluss oder zur Aufrechterhaltung eines Rechtsverhältnisses nach Subsection 1 vorgesehen, muss
    1. der Ersatz durch einen Versicherungsvertrag,
    2. die Befreiung von der Verpflichtung bei Ablehnung aus Gewissensgründen
    in jedem Falle zugelassen werden. Dies gilt auch, wenn das Verhältnis kraft Gesetzes und ohne ein solches Wahlrecht besteht. In diesem Fall können angemessene Mindestvorgaben an Versicherungsverträge und Versicherungsanbieter gestellt werden.
    (3) Werden Rechtsverhältnisse nach Subsection 1 aus öffentlichen Mitteln direkt oder indirekt bezuschusst, sind Versicherungsverträge ähnlicher Art, die nach Subsection 2 ersatzweise abgeschlossen werden, in gleicher Höhe durch Zahlung an den Versicherungsanbieter zu fördern.
    (4) Soweit Zuschüsse nach Subsection 3 nicht gewährt werden, kann
    1. jeder Versicherungsanbieter im Rahmen seiner Geschäfte,
    2. jeder tatsächliche oder potenzielle Versicherungsnehmer innerhalb des Geltungsbereiches,
    3. die zuständige Bundesbehörde
    ihre Gewährung für geeignete Angebote oder die Unterlassung der Bezuschussung der staatlichen Angebote verlangen und gerichtlich durchsetzen.
    (5) Die zuständige Bundesbehörde kann auf Antrag aus besonderen Gründen zulassen, dass eine Verpflichtung nicht nach Subsection 2 ersetzt werden kann. Die Genehmigung
    1. ist zu befristen und kann mit angemessenen Bedingungen versehen werden,
    2. kann insbesondere nicht allein aus dem Grund erteilt werden, dass es sich bei dem Rechtsverhältnis um ein staatliches Kranken-, Renten-, Elementarschadensfall- oder vergleichbares Versicherungssystem im öffentlichen Interesse handelt.

    Section 3 - International Commerce with Insurances

    (1) Ein Versicherungsanbieter, der seinen Hauptsitz außerhalb der Vereinigten Staaten hat, darf innerhalb der Vereinigten Staaten nur Verträge abschließen, wenn er eine Niederlassung innerhalb der Vereinigten Staaten unterhält oder durch die zuständige Bundesbehörde ausnahmsweise hiervon befreit wird.

    (2) Die Durchführung von Verträgen, die nur einzelne oder vorübergehende Bezüge in die Vereinigten Staaten haben, darf nur ausnahmsweise reguliert werden.

    Chapter III - Miscellaneous Provisions

    Section 1 - Coming-into force

    Dieses Bundesgesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.

    Section 2 - Existing Regulations

    (1) Die Geltung bestehender Vorschriften, die mit diesem Gesetz nicht unvereinbar sind, bleibt insoweit unberührt.
    (2) Ansprüche nach Chapter II Section 2 können nicht geltend gemacht werden, soweit damit unvereinbare Anforderungen innerhalb von drei Monaten beendet und für den Fall ihrer Fortgeltung darüber hinaus die rückwirkende Anerkennung der Ansprüche zugesichert wird.

    Mister Speaker,

    ich danke der Congresswoman from the other side of the aisle für Ihre Unterstützung in dieser Sache. Als ehemalige Führungskraft in der Federal Administration sollte ihr bekannt sein, dass die Implementierung von Gesetzen die vorrangige Aufgabe der Exekutive ist.

    Diese Bill setzt Leitlinien und gibt Instrumente - von der Errichtung von Bundeseinrichtungen bis zur Vergabe von Bundesmitteln - um die Gesundheitsversorgung aufzubauen und auf lange Frist zu gewährleisten.

    Wenn wir uns in der Sache einig sind, gibt es doch keine Alternative dazu, endlich einmal anzufangen und den Prozess in Gange zu setzen!

    Mr Speaker,

    es ist mir eine große Freude und Ehre, diese Bill erneut in das U.S. House of Representatives einzubringen - und ich möchte mich bei meinem ehrenwerten Freund, dem Congressman from Puerto, für den Vorschlag bedanken, mich dieser Sache anzunehmen, nachdem er in seiner Funktion als Vorsitzender unserer Kammer nicht in der geeigneten Position ist, dies selbst zu übernehmen.

    Das U.S. House hat diese Bill bereits im März beraten und auch mehrheitlich verabschiedet, allerdings wurde sie bisher von keinem U.S. Senator aufgenommen, was ich sehr bedaure. Nunmehr bin ich aber guter Hoffnung, dass sich dies bald ändern wird und war von der Idee begeistert, sie erneut durch unsere Kammer bestätigen zu lassen, auch als ein Zeichen der Wertschätzung für die Angehörigen der Streitkräfte und ihrer Familien.

    Als Ehefrau eines Soldaten, der für die Verteidigung unserer Freiheit und Sicherheit vor erst wenigen Monaten sein Leben einsetzen musste und es Gott sei Dank ohne Verwundungen aus dem Einsatz nach Hause zu seinen zwei Töchtern, seinem Sohn und mir geschafft hat, bedeutet es mir unendlich viel, für die bessere Versorgung von denen einzutreten, die es nicht so glücklich getroffen haben.

    Unseren Soldaten und ihren Familien eine umfassende Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, das ist eine Frage des Respekts und der Anerkennung, der Fürsorge und der Notwendigkeit.

    Dafür eigene Einrichtungen zu schaffen, ist ein logischer Schritt, auch wenn es sich dabei nur um eine Perspektive und eben keine Wunderlösung über Nacht handeln kann. Wir haben schon vier Monate verloren, lassen Sie uns jetzt schnell und entschlossen unsere Unterstützung erneuern!

    Thank you and may God bless our troops and our United States!

    Mr Speaker,

    I move for this Bill to be reconsidered by the House in my name and the name of Mr Glenwood!

    HR. 2024-___

    IN THE HOUSE OF REPRESENTATIVES OF THE UNITED STATES

    July 15, 2024

    Ms. Charleston (for herself and Mr. GLENWOOD) introduced the following Bill:

    A BILL

    to amend the Military Health Care Act in order to improve the services provided to members of the U.S. Armed Forces and veterans.


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:

    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Bundesgesetz soll als „Military Healthcare Improvement Act“ zitiert werden.

    SECTION 2. AMENDING THE MILITARY HEALTH CARE ACT.

    (1) Section 2 des Military Health Care Act vom 12. Mai 2011 erhält folgende Fassung:

    (1) Die Verwaltung der militärischen Gesundheitsversorgung, einschließlich der Leistungserbringung wird durch eine oder mehrere eigenständige militärische Dienststellen oder zivile Bundesbehörden übernommen (U.S. Military Health Service).

    (2) Die zuständige Bundesbehörde kann die Verwaltung und soll die Erbringung von Leistungen ganz oder teilweise an andere Stellen übertragen, die in ihrem Auftrag und nach ihren Weisungen verfahren. Die vollständige Übertragung ist ausgeschlossen.

    (2) Section 3 Subsection 5 bis 8 sowie Section 4 des Gesetzes sind aufgehoben. Section 3 erhält die Überschrift "Eligibility for Medical Healthcare".

    (3) An Section 3 werden eine Subsection 5 bis 7 angefügt:

    (5) Hat die Erkrankung oder Verletzung eines Mitglieds oder ehemaligen Mitglieds der Streitkräfte keinen Bezug zu ihrem Dienst, kann die Gewährung von Leistungen in eingeschränktem Umfang erfolgen.

    (6) Die Versorgung soll auch für Ehepartner, Kinder und unmittelbare Haushaltsangehörige eines Mitglieds der Streitkräfte gewährt werden, soweit diese aufgrund der dienstlichen Verwendung des Mitglieds der Streitkräfte auf einem militärischen Stützpunkt im Inland wohnen oder soweit ihre Erkrankung in Zusammenhang mit der dienstlichen Verwendung steht.

    (7) Die Versorgung kann aufgrund besonderer Vereinbarungen oder Einzelfallentscheidungen im Rahmen bestehender Kapazitäten auch anderen Personen gewährt werden, die

    1. einen Bezug zu den Streitkräften der Vereinigten Staaten, der Nationalgarde eines Bundesstaates, Einheiten befreundeter Staaten haben oder

    2. im Dienst der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates oder eines befreundeten Staates stehen.

    Die Beteiligung an der allgemeinen Versorgung im Rahmen von Katastrophenfällen oder besonderen Ereignissen kann nur erfolgen, wenn dadurch die Versorgung nach anderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt wird.

    (4) Es wird eine Section 4 in das Gesetz eingefügt:

    Section 4 - Modalities of Medical Healthcare

    (1) Die militärische Gesundheitsversorgung wird durch die unmittelbare Leistungserbringung, die Übernahme von Kosten oder die Erstattung von Kosten gewährt. Soweit nur die Erstattung von Kosten möglich ist, sollen Vorleistungspflichten durch geeignete Verfahren erleichtert werden.

    (2) Im Rahmen der militärische Gesundheitsversorgung müssen alle Behandlungen und Hilfsmittel gewährt werden, die durch einen zugelassenen Arzt, Zahnarzt, Paramedic, medizinischen Pharmazeuten, Laboranten, Techniker oder eine vergleichbar qualifizierte Person für erforderlich oder nützlich befunden wurden.

    (3) Außer bei dringlichen Maßnahmen kann der Betroffene darauf verwiesen werden, die Leistungen des U.S. Military Health Service in Anspruch zu nehmen, soweit diese gewährt werden können. Es können allgemeine Grundsätze festgelegt werden, nach denen die Gewährung bestimmter Leistungsarten oder -formen ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, wenn dies medizinisch sinnvoll oder wirtschaftlich zwingend und für den Betroffenen nicht unzumutbar ist; insbesondere kann auch der im Regelfall gewährte Leistungsumfang für bestimmte Indikationen beschränkt werden.
    (4) Regelmäßig nicht gewährt werden Maßnahmen
    1. aus Anlass von Erkrankungen, deren Vorliegen bei Eintritt in den Militärdienst arglistig verschwiegen wurde und die Diensttauglichkeit begründet hätten,
    2. aus Anlass von Erkrankungen, die der Betroffene absichtlich selbst herbeigeführt hat und deren Behandlung nicht im dringenden dienstlichen Interesse liegt.
    Ausgeschlossen sind Maßnahmen, deren Nutzen wissenschaftlich widerlegt ist. Die weitere Gewährung kann ausgeschlossen oder beschränkt werden, wenn sich der Betroffene ohne besonderen Grund weigert, Leistungen des U.S. Military Health Service in Anspruch zu nehmen oder sich zumutbaren Kontrolluntersuchungen zu unterziehen.

    SECTION 3. FINAL PROVISIONS.

    (1) Dieses Bundesgesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.

    (2) Die Vorschriften, die durch oder aufgrund dieses Gesetzes neu gefasst wurden, sollen auch auf Fälle angewendet werden, die vor seinen Inkrafttreten eingetreten waren oder zu entscheiden sind.