Action
Schließlich wurde zur Abstimmung im Großen Senat aufgerufen.
Equal Opportunity and Merit Balance Act (EOMBA)
An Act to establish uniform, merit-based and non-discriminatory hiring standards across public service in the High Republic of Serena
Preamble
In Anerkennung der verfassungsmäßigen Grundsätze der Gleichheit vor dem Gesetz, der Würde des Menschen und verantwortungsvoller Regierungsführung;
in dem Bewusstsein der Notwendigkeit eines hochqualifizierten, professionellen und vertrauenswürdigen öffentlichen Dienstes;
und in der Überzeugung, dass leistungsbezogene Auswahl und Chancengleichheit einander ergänzende, nicht widersprüchliche Prinzipien sind,
erlässt der Grand Serenese Senate of Serena folgendes Gesetz:
Section 1 – Purpose and Legislative Intent
- Zweck dieses Gesetzes ist es, ein dauerhaftes, parteiübergreifend tragfähiges Rahmenwerk für Einstellungs- und Beförderungsentscheidungen im öffentlichen Dienst der Hohen Republik zu schaffen.
- Der Gesetzgeber stellt fest, dass
a) Leistung, Qualifikation und Eignung zentrale Kriterien staatlichen Handelns sind,
b) Diskriminierung aus nicht leistungsbezogenen Gründen unvereinbar mit der Verfassung der Hohen Republik ist,
c) strukturelle Zugangshürden zu Qualifikation und öffentlichem Dienst bestehen können und nicht ignoriert werden dürfen. - Ziel dieses Gesetzes ist kein Vorrang einzelner Gruppen, sondern die Sicherung fairer Verfahren, nachvollziehbarer Entscheidungen und gleicher Zugangsbedingungen.
Section 2 – Core Principles
Einstellungen und Beförderungen im öffentlichen Dienst erfolgen grundsätzlich auf Basis von:
a) fachlicher Qualifikation,
b) beruflicher Eignung,
c) nachgewiesener Leistung.- Eine Ungleichbehandlung aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder vergleichbaren Merkmalen ist unzulässig.
Gleichzeitig sind Verfahren so auszugestalten, dass keine Bewerbergruppe systematisch benachteiligt wird, insbesondere durch:
a) intransparente Auswahlverfahren,
b) informelle Netzwerke,
c) nicht überprüfbare Entscheidungskriterien.
Section 3 – Recruitment and Selection Procedures
Alle Behörden sind verpflichtet, für jede ausgeschriebene Position:
a) klare, arbeitsbezogene Qualifikationsprofile festzulegen,
b) strukturierte und dokumentierte Auswahlverfahren anzuwenden.- Assessment Center, strukturierte Interviews oder standardisierte Eignungstests sind für Leitungs- und Fachfunktionen regelmäßig einzusetzen.
- Automatische Vorrangregelungen, Quoten oder gruppenbezogene Bevorzugungen sind unzulässig.
- Bei mehreren nachweislich gleich geeigneten Bewerbern dürfen zusätzliche Kriterien berücksichtigt werden, sofern:
a) diese sachlich begründet sind,
b) dokumentiert werden und
c) nicht ausschließlich an Gruppenmerkmale anknüpfen.
Section 4 – Equal Access and Opportunity Measures
- Die Hohe Republik verpflichtet sich, Chancengleichheit vor dem Bewerbungsverfahren aktiv zu fördern.
Zulässige Maßnahmen sind insbesondere:
a) Aus- und Fortbildungsprogramme,
b) Mentoring- und Nachwuchsförderprogramme,
c) gezielte Informations- und Rekrutierungsangebote.- Diese Maßnahmen dürfen nicht unmittelbar in individuelle Einstellungsentscheidungen eingreifen.
Section 5 – Transparency and Accountability
- Jede Einstellungsentscheidung ist in nachvollziehbarer Form zu dokumentieren.
Die Dokumentation muss enthalten:
a) angewandte Kriterien,
b) Bewertung der Bewerber,
c) Begründung der Entscheidung.- Aggregierte, anonymisierte Daten zur Zusammensetzung des öffentlichen Dienstes werden jährlich veröffentlicht.
- Zielvorgaben oder Sollquoten dürfen nicht festgelegt werden.
Section 6 – Oversight and Review
- Es wird eine Independent Merit and Fairness Review Commission eingerichtet.
Die Kommission:
a) überprüft Verfahren, nicht Ergebnisse,
b) untersucht Beschwerden über Diskriminierung oder Verfahrensmängel,
c) spricht Empfehlungen aus.- Die Kommission hat keine Weisungsbefugnis gegenüber Behörden.
Section 7 – Relation to Executive Authority
- Dieses Gesetz ersetzt widersprechende Executive Orders vollständig.
Künftige Executive Orders dürfen:
a) dieses Gesetz nicht unterlaufen,
b) keine neuen Bevorzugungs- oder Ausschlussmechanismen schaffen.- Änderungen der Grundsätze dieses Gesetzes bedürfen eines Gesetzesbeschlusses.
Section 8 – Entry into Force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Action
Die namentliche Abstimmung endete in dem zu erwartenden Ergebnis für den Gesetzesentwurf:
Guild | Yea | Nay | Present |
|---|---|---|---|
Republican Guild | 34 | 23 | 6 |
Democratic Guild | 39 | 18 | 6 |
Total | 73 | 41 | 12 |
