
Kaiserreich Dreibürgen
Auswärtiges Amt
An
den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astorien
S.E. Jake Ulysses Smith
Bundeshauptstadt-Distrikt, VSA
Reichstal, den 17. Dezember 2022
Sehr verehrter Herr Präsident,
im Namen Seiner Majestät, des Kaisers, beehrt sich das Auswärtige Amt, Ihnen in Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 05. Dezember dieses Jahres folgende Antwort zu übermitteln.
Seine Majestät, der Kaiser, und die Reichsregierung haben die Kündigung der zwischen den Vereinigten Staaten von Astorien und dem Kaiserreich Dreibürgen andererseits bestehenden Verträge im Rahmen der dafür vereinbarten Monatsfrist zur Kenntnis genommen und bedauern es, dass sich die Regierung der Vereinigten Staaten von Astorien zu diesem Schritt entschlossen hat.
Mit Befremden haben sie überdies zur Kenntnis genommen, dass es die Vereinigten Staaten nicht für nötig hielten, über Ihre Absichten in den diplomatischen Austausch zu treten und keinerlei Erklärung zu den Hintergründen ihres Beschlusses in angemessener Form zu übermitteln imstande waren.
Die von Ihnen in einer Pressekonferenz in diesem Zusammenhang getätigten Aussagen betrachtet die Reichsregierung als eine ungehörige Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Kaiserreiches und protestiert nicht nur gegen die Form der Äußerung, sondern auch entschieden gegen deren Inhalt.
Die Behauptung, die Rechtsstellung der Kolonialbürger habe sich verschlechtert, entspricht weder den Tatsachen, noch ist es - nachdem diese Fragen weder Gegenstand bisher bestehender Vereinbarungen sind, noch Auswirkungen auf die Interessen der Vereinigten Staaten ersichtlich sind - der Vereinigten Staaten, über Maßnahmen der Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik sowie der Förderung der Kolonialentwicklung innerhalb Dreibürgens zu urteilen.
Ich setze Sie hiermit darüber in Kenntnis, dass das Kaiserreich Dreibürgen sich vorbehält, weitere Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Regierung der Vereinigten Staaten die verbreiteten Unwahrheiten über die Politik der Reichsregierung nicht in angemessener Form richtigstellt oder gar weitere Unwahrheiten verbreiten sollte.
Zum jetzigen Zeitpunkt muss die Reichsregierung davon ausgehen, dass die Vereinigten Staaten von Astorien im Rahmen des unfreundlichen Akts der Aufkündigung der etablierten Vertragsbeziehungen auch Abstand von den Vereinbarungen hinsichtlich eines Nicht-Angriffspaktes nehmen will.
Die Reichsregierung hat diese Einschätzung den zuständigen militärischen Dienststellen mitgeteilt.
Ich setze Sie daher ebenfalls darüber in Kenntnis, dass das Kaiserreich Dreibürgen jede Art der militärischen Provokation in Zusammenhang mit der Beendigung der bestehenden Sicherheitsvereinbarungen mit Gegenmaßnahmen zu beantworten bereit sein wird. Dies gilt insbesondere für die Reichskolonie Neu-Friedrichsruh, die unverletzlicher Bestandteil des Reichsgebietes ist.
Ich bin jedoch ermächtigt, Ihnen im Namen Seiner Majestät, des Kaisers, Seiner Majestät, des Reichsmarschalls als Oberster Schutzherr des Kaiserreiches sowie der Reichsregierung zu versichern, dass es nicht im Interesse des Kaiserreiches ist, eine militärische Auseinandersetzung mit den Vereinigten Staaten von Astorien zu beginnen und dass die militärischen Dienststellen des Kaiserreiches keine tatsächlichen Vorbereitungen für einen Angriff auf die Vereinigten Staaten treffen werden, solange dies nach dem Stand der militärischen Erkenntnisse mit den dreibürgener Sicherheitsinteressen zu vereinbaren ist.
Mit Blick auf die Interessen unserer beider Staaten erlaubt sich die Reichsregierung anzuregen, baldestmöglich Konsultationen mit dem Ziel einer Vereinbarung über die Fortsetzung eines Nichtangriffspaktes unter für beide Seiten annehmbaren Bedingungen abzuhalten.
Vorbehaltlich einer anderslautenden Erklärung der Regierung der Vereinigten Staaten beehrt sich Seine Majestät, der Kaiser, überdies zu versichern, dass die hergebrachten Vorrechte und Befreiungen für die diplomatischen sowie konsularischen Vertretungen und Vertreter der Vereinigten Staaten von Astorien im Reichsgebiet unabhängig von der Beendigung der für sie geltenden ausdrücklichen Vereinbarungen zwischen den Vereinigten Staaten von Astorien einerseits und das Kaiserreich Dreibürgen andererseits durch die Behörden des Kaiserreiches in keiner untunlichen Weise angetastet oder beschränkt werden sollen, solange und soweit seitens der Regierung der Vereinigten Staaten die Gegenseitigkeit gewahrt wird.
Auch hinsichtlich dieser Fragen erlaubt sich die Reichsregierung anzuregen, Konsultationen über die Fortsetzung entsprechender formeller bilateraler Vereinbarungen durchzuführen.
Genehmigen Sie, verehrter Herr Präsident, die Versicherung meiner ganz ausgezeichneten Hochachtung in Erwartung einer baldigen Rückäußerung.

Staatssekretär im Auswärtigen Amt