Beiträge von Library of Congress
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Seventieth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:An Act
to amend the Federal Police Forces Act of 2015 with respect to the Coast Guard and for related purposes.
SECTION 1. SHORT TITLE.
Dieses Bundesgesetz soll als „Coast Guard War Provisions Act“ zitiert werden.
SECTION 2. CORRECTING LAW PERTAINING TO THE U. S. COAST GUARD.
(1) Im Titel von Art. IV Sec. 2 des Federal Police Forces Act wird das Wort „Coastal“ durch „Coast“ ersetzt.
(2) In Ssec. 1 derselben Bestimmung wird die Wendung „Chief of Staff of the Navy“ durch „Assistant Secretary of Defense for the Navy“ ersetzt.
SECTION 3. CORRECTING LAW PERTAINING TO OTHER PROVISIONS.
(1) In Art. I Sec. 2 Ssec. 1 FPFA wird die Bezeichnung „Commander“ durch „Commandant“ ersetzt.
(2) In Art. III Sec. 3 Ssec. 3 wird nach der Wendung „Secretary of Defense“ der Ausdruck „ernannt“ eingefügt.
SECTION 4. FINAL PROVISIONS.
Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Kundmachung in Kraft.
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate -
FEDERAL TRANSPORTATION ACT OF 2021
Inkraftgetreten am:18.04.2021
Federal Traffic Reform Act
Unterschrieben von President Sarah JonesGeändert am:
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Federal Transportation Act
An Act to regulate transportation in air, water, and land, the space policy of the United States, and for other purposes.
Chapter I - General Provisions
Section 1 - General Scope of Regulation
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
a) Infrastruktur eine Verbindungsstrecke zwischen zwei geografischen Positionen, die der Abwicklung von Positionsveränderungen von Personen und Gütern dient (Verkehrsweg), eine Einrichtung, die dem Betrieb eines Verkehrsweges dient oder seine Benutzung ermöglicht (insbesondere Rastanlagen, Bahnhöfe, Häfen, Flughäfen und Landeplätze) und jeder Teil einer solchen Einrichtung,
b) ein Verkehrsmittel eine technische Einrichtung, die den Transport von Waren und Personen ermöglicht, soweit sie selbst in ihrer Position veränderbar ist,
c) ein abgrenzbarer Bestandteil: ein solcher Abschnitt der Infrastruktur, dessen Anfang und Ende gekennzeichnet sind,
d) eine Berührung der bundesweiten Wirtschaft dann gegeben, wenn die Infrastruktur oder das Verkehrsmittel zu einem solchen Zweck verkehrt, sie beeinflusst oder durch bundesweite Wirtschaft hergestellt wurde oder unterhalten wird.
Section 2 - Federal Tasks
(1) Im Bereich des Verkehrs nimmt der Bund insbesondere die folgenden Aufgaben wahr:
a) Koordinierung und Unterstützung der Aktivitäten der Bundesstaaten und ihrer Untergliederungen durch Beratung und finanzielle Hilfen,
b) Errichtung und Unterhaltung von Infrastruktur und Verkehrsmitteln von bundesweiter Bedeutung,
c) Erhebung und Verarbeitung von Daten für die Zwecke der Koordinierung und der Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Bereitstellung von Karten,
d) Abschluss von internationalen Verträgen und Vereinbarungen zur Verbesserung des Verkehrswesens.
(2) Die Vereinigten Staaten unterstützen Innovationen und fördern insbesondere Bemühungen zur Sicherheit, zum Umweltschutz und zur Barrierefreiheit von Verkehrssystemen sowie die Erschließung von ländlichen und die Entlastung von urbanen Räumen.
(3) Die Vereinigten Staaten können sich an jeder Untersuchung beteiligen, die Unfälle oder andere Vorfälle von Verkehrsmitteln oder Anlagen betrifft, die in den Vereinigten Staaten hergestellt oder verwendet werden oder sich im Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten ereignen.
(4) Soweit Bedienstete der Vereinigten Staaten ein Fahrzeug kontrollieren, können sie auch die Einhaltung von Gesetzen des betroffenen Bundesstaates kontrollieren und Informationen an die Behörden dieses Staates weitergeben. Sie können ferner Feststellungen treffen, die von zivilrechtlicher Bedeutung sind und diese den Betroffenen mitteilen.
Section 3 - Federal Transportation Commission
(1) Die Leiter der für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden sollen kraft dieses Amtes zugleich Federal Transportation Commissioners sein, ihre Vertreter Assistant Commissioners. Sie können diese Funktionen auf andere Bedienstete ihrer Behörde übertragen. Der Präsident oder sein Beauftragter können ferner einen weiteren Commissioner berufen, der der Commission vorsitzt (Chairman). Es können darüber hinaus Special Commissioners berufen werden. Dem Chairman soll die Berufung der Leiter der für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden sowie der Special Commissioners übertragen werden.
(2) Die Federal Transportation Commissioners bilden gemeinsam die Federal Transportation Commission, die Mehrheit der Commissioner ein Quorum. Die Assistant Commissioners haben nur beratende Stimme, ausgenommen für die Dauer der Verhinderung des oder der Vakanz der Position des Commissioners, den sie vertreten.
(3) Die Commission ist dem zuständigen Department nachgeordnet. soll die Arbeit der beteiligten Bundesbehörden und ihre Zusammenarbeit mit anderen Stellen koordinieren. Sie soll ferner den Präsidenten und seine Beauftragten in der Verkehrspolitik beraten und solche Aufgaben wahrnehmen, die ihr ansonsten übertragen werden. Die für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden werden der Commission nachgeordnet.
Chapter II - Motor Vehicel Transportation
Section 1 - Use of Motor Vehicels
(1) Wer ein Kraftfahrzeug führt, hat die dafür erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dies erfolgt in der Regel durch die Fahrerlaubnis eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten oder eines ausländischen Staates, dessen Fahrerlaubnis nicht durch die zuständige Bundesbehörde für unzureichend erklärt wird. Kein Bundesstaat ist berechtigt, einer Person, die nicht ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Gebiet hat, das Führen eines Kraftfahrzeuges nur unter der Bedingung zu erlauben, dass sie auch seine Fahrerlaubnis erwirbt und kein Bundesstaat ist verpflichtet, die in einem anderen Bundesstaat erfolgte Entziehung einer Fahrerlaubnis für sein Gebiet anzuerkennen.
(2) Kraftfahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen eine eindeutige Kennzeichnung führen, die eine amtliche Zuordnung zum Eigentümer ermöglicht. Die zuständige Bundesbehörde stellt sicher, dass die Kennzeichnungssystematik sich zwischen den Bundesstaaten hinreichend unterscheidet.
(3) Kraftfahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen die in Appendix I genannten Grenzwerte einhalten, soweit sie nicht nach Maßgabe der Bestimmungen davon freigestellt sind. Der Status ist durch ein amtliches Signet am Kennzeichen abzubilden. Die zuständige Bundesbehörde kann das Verfahren näher regeln.
(4) Wer ein Kraftfahrzeug führt, ist sowohl für die Einhaltung der Vorgaben aus Ssc. 2 und 3 als auch für die Einhaltung der auf den befahrenen Kraftfahrtstraßen geltenden Verkehrsregeln verantwortlich; hinsichtlich der Verkehrsregeln beschränkt sich die daneben bestehende Verantwortlichkeit des Eigentümers lediglich darauf, das Fahrzeug niemandem zu überlassen, der keine Fahrerlaubnis besitzt oder offensichtlich zum Führen des Kraftfahrzeuges ungeeignet ist.
Section 2 - Role of the United States
(1) Den Vereinigten Staaten obliegt es, den Straßenverkehr in ihrem Hoheitsgebiet zu regulieren.
(2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch
a) die Zulassung und Kontrolle von Kraftfahrzeugen nach Typen,
b) die Zulassung und Kontrolle der Erschließung des Straßenverkehrsnetzes in den Vereinigten Staaten,
(3) Die Vereinigten Staaten fördern den Ausbau eines Straßenverkehrsnetzes, dass Bundesstaaten und Zentren miteinander verbindet.
(4) Soweit der Bund die polizeiliche Überwachung aufgrund der Eigentumsverhältnisse oder aufgrund einer Vereinbarung mit dem Eigentümer wahrnimmt, obliegt diese der Federal Highway Police, die als Teil des Federal Bureau of Investigation geführt wird.
Chapter III - Railway Transportation
Section 1 - Use of Railway vehicles
(1) Wer ein Schienenfahrzeugt führt, hat die dafür erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dies erfolgt durch eine Schienenfahrzeugführerlaubnis, die von den Bundesstaaten oder den Vereinigten Staaten, sowie von den Vereinigten Staaten auf Antrag hin unter Anerkennung der Erlaubnis eines ausländischen Staates, sofern die dortige Ausbildung mit der astorischen vergleichbar ist, erteilt wird. Kein Bundesstaat ist berechtigt, einer Person, die nicht ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Gebiet hat, das Führen eines Schienenfahrzeugs nur unter der Bedingung zu erlauben, dass sie auch seine Fahrerlaubnis erwirbt und kein Bundesstaat ist verpflichtet, die in einem anderen Bundesstaat erfolgte Entziehung einer Fahrerlaubnis für sein Gebiet anzuerkennen.
(2) Schienenfahrzeuge , die am Schienenverkehr teilnehmen, müssen eine eindeutige Kennzeichnung führen, die eine amtliche Zuordnung zum Eigentümer ermöglicht.
Section 2 - Role of the United States
(1) Den Vereinigten Staaten obliegt es, den Bahnverkehr in ihrem Hoheitsgebiet zu regulieren.
(2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch
a) die Zulassung und Kontrolle von Schienenfahrzeugen nach Typen und im Einzelfall,
b) die Zulassung und Kontrolle der Erschließung des Schienenverkehrsnetzes in den Vereinigten Staaten,
c) die Zulassung und Kontrolle von privaten Bahngesellschaften, die in den Vereinigten Staaten tätig werden.
(3) Die Vereinigten Staaten unterhalten ein eigenes Schienennetz und lizenzieren dessen Benutzung.
Chapter IV - Air Transportation
Section 1 - Use of Aircrafts
(1) Wer ein Luftfahrzeug führt, hat die dafür erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Die Sachkunde wird durch die zuständige Bundesbehörde einheitlich festgestellt; den Bundesstaaten kann sie genehmigen, Erlaubnisse für leichte Luftfahrzeuge selbst zu erteilen. Ausländische Erlaubnisse können nur nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen anerkannt werden, soweit sie nicht im grenzüberschreitenden Verkehr nach Maßgabe einer Anerkennung der Bundesbehörde eingesetzt werden.
(2) Die zuständige Bundesbehörde überwacht und regelt die zivile Nutzung des Luftraums der Vereinigten Staaten einschließlich des Luftraums über von den Vereinigten Staaten kontrollierten Gewässern. Die militärische Flugaufsicht bleibt den Streitkräften der Vereinigten Staaten vorbehalten, die zur Koordinierung mit der Zivilkontrolle verpflichtet und zu Anweisungen nur berechtigt sind, wenn die Angelegenheiten der Verteidigung es erfordern.
(3) Im Rahmen der Regulierung nach Ssc. 2 führt die zuständige Bundesbehörde ein nationales Register der Luftfahrzeuge und vergibt eindeutige Registernummern, die am Luftfahrzeug anzubringen sind.
(4) Jedes Luftfahrzeug muss über eine Vorrichtung zur Sicherung von Flugdaten verfügen, die gegen Zerstörung auch im Falle eines Absturzes gesichert ist und die Auswertung für die Zwecke von amtlichen Untersuchungen ermöglicht. Leichte Luftfahrzeuge können von dieser Verpflichtung ausgenommen werden. Kommerziell betriebene Luftfahrzeuge sind darüberhinaus mit einer Vorrichtung zur Aufnahme von Gesprächen im Führerraum des Luftfahrzeuges über einen angemessenen Zeitraum auszustatten.
(5) Jedes Luftfahrzeug ist mit geeigneten Sicherheitstechniken zur Verhinderung von die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdenden Zwischenfällen auszustatten. Die zuständige Bundesbehörde ist zur Bestellung von Flugsicherheitsbeamten (Air Marshals) berechtigt, die jederzeit zur Begleitung des Luftverkehrs berechtigt sind. Die Staats behörden können im Rahmen einer Vereinbarung mit der zuständigen Bundesbehörde Air Marshals benennen.
Section 2 - Role of the United States
(1) Den Vereinigten Staaten obliegt es, die Nutzung des Luftraumes für den zivilen und militärischen Verkehr zu regulieren.
(2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch
a) die Zulassung und Kontrolle von Luftfahrzeugen nach Typen und im Einzelfall sowie von Flughäfen und Flugplätzen für den nationalen und internationalen Verkehr,
b) die Zulassung und Kontrolle der Nutzung des Luftraumes der Vereinigten Staaten,
c) die Zulassung und Kontrolle von Fluggesellschaften, die in den Vereinigten Staaten tätig werden,
d) die Genehmigung der Führung der Flagge der Vereinigten Staaten im Verkehr.
Chapter V - Water Transportation
Section 1 - Use of water vehicles
(1) Wer ein Wasserfahrzeug führt, hat die dafür erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dies erfolgt in der Regel durch die Fahrerlaubnis eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten. Ausländische Erlaubnisse können nur nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen anerkannt werden, soweit sie nicht im grenzüberschreitenden Verkehr nach Maßgabe einer Anerkennung der Bundesbehörde eingesetzt werden.Kein Bundesstaat ist berechtigt, einer Person, die nicht ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Gebiet hat, das Führen eines Wasserfahrzeuges nur unter der Bedingung zu erlauben, dass sie auch seine Fahrerlaubnis erwirbt und kein Bundesstaat ist verpflichtet, die in einem anderen Bundesstaat erfolgte Entziehung einer Fahrerlaubnis für sein Gebiet anzuerkennen.
(2) Wasserfahrzeuge, die am Wasserstraßenverkehr teilnehmen, müssen eine eindeutige Kennzeichnung führen, die eine amtliche Zuordnung zum Eigentümer ermöglicht. Die zuständige Bundesbehörde stellt sicher, dass die Kennzeichnungssystematik sich zwischen den Bundesstaaten hinreichend unterscheidet.
(3) Die zuständige Bundesbehörde überwacht und regelt die zivile Nutzung der Gewässer der Vereinigten Staaten unter Einschluss der Kanäle, soweit diese Gewässer die Grenzen der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates queren und entsprechende Abschnitte nicht als davon abgetrennt gelten können. Die Kontrolle der militärischen Schiffahrt bleibt den Streitkräften der Vereinigten Staaten vorbehalten, die zur Koordinierung mit der Zivilkontrolle verpflichtet und zu Anweisungen nur berechtigt sind, soweit die Angelegenheiten der Verteidigung es erfordern.
Section 2 - Role of the United States
(1) Den Vereinigten Staaten obliegt es, die inländische und maritime Schifffahrt zu regulieren.
(2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch
a) die Zulassung und Kontrolle von Schiffen nach Typen und im Einzelfall sowie von Häfen für den nationalen und internationalen Verkehr,
b) die Zulassung und Kontrolle der Nutzung der Wasserwege und Hoheitsgewässer der Vereinigten Staaten,
c) die Zulassung und Kontrolle von Reedereien, die in den Vereinigten Staaten tätig werden,
d) die Genehmigung der Führung der Flagge der Vereinigten Staaten im Verkehr.
Chapter VI - Space Transportation
Section 1 - Use of Space
(1) Der Begriff des Weltraums umfasst alle Bereiche oberhalb einer Höhe von 63 Meilen über dem Meeresspiegel.
(2) Die Vereinigten Staaten dulden jede waffenlose Nutzung des Weltraums, die ihre nationale Sicherheit nicht beeinträchtigt und das Recht anderer Staaten an der Nutzung des Weltraumes oder die Sicherheit der Erde nicht beeinträchtigt. Eine diesen Grundsätzen widersprechende Nutzung untersagen und unterbinden sie innerhalb ihres Hoheitsbereiches. Eine fremde Zuwiderhandlung kann als kriegerischer Akt gegen die Vereinigten Staaten behandelt werden.
Section 2 - Role of the United States
(1) Die Vereinigten Staaten üben für ihren Hoheitsbereich das Recht aus, die Nutzung des Weltraumes zu regulieren. Dies umfasst die Forschung und Erschließung des Weltraumes sowie den Verkehr in den Weltraum.
(2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch
a) die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb der nationalen Weltraumzentren (Space Center),
b) die Durchführung von Weltraumoperationen einschließlich aller Vorbereitungen wie der Ausbildung des Personals, der Planung, Konstruktion von benötigten Einrichtungen und des Beschaffungswesens,
c) die Unterstützung der militärischen Dienststellen der Vereinigten Staaten durch fachspezifische Beratung betreffend Angelegenheiten der nationalen Sicherheit.
d) die Grundlagenforschung zu allen den Weltraum und die Raumfahrt betreffenden Angelegenheiten und die Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse ihrer Arbeit von allgemeinem Interesse.
(3) Die Vereinigten Staaten arbeiten für die Zwecke der Raumfahrt mit privaten und ausländischen staatlichen Stellen zusammen. Sie unterstützen private Initiativen zur Nutzung des Weltraumes.
Appendix I - Motor Vehicles Emmission Limits
Section 1 - Small Vehicles
Für Fahrzeuge
1. mit unter 3,5 t Gesamtgewicht oder
2. höchstens zwei Rädern und einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 28 mph
gelten folgende Obergrenzen:
a) Emission von Kohlenstoffmonooxid: 2,000 mg/km,
b) Emmission von Kohlenwasserstoffen: 200 mg/km,
c) Emission von Stickoxiden: 500 mg/km,
d) Teilchen mit aerodynamischem Durchmesser < 10 µm (Feinstaub): 40 mg/km,
e) Lärm bei einer Geschwindigkeit von 28 mph: 60 db.
Section 2 - Other Vehicles
Für sonstige Fahrzeuge gelten folgende Obergrenzen:
a) Emission von Kohlenstoffmomooxid: 4,500 mg/km,
b) Emmission von Kohlenwasserstoffen: 600 mg/km,
c) Emission von Stickoxiden: 1,300 mg/km,
d) Teilchen mit aerodynamischem Durchmesser < 10 µm (Feinstaub): 200 mg/km,
e) Lärm bei einer Geschwindigkeit von 80 mph: 70 db.
Section 3 - Exemptions
(1) Die in den Sections 1 und 2 bestimmten Obergrenzen dürfen Fahrzeuge überschreiten, wenn
a) sie vor dem 01. Oktober 2016 produziert wurden, aber nur bis zum 01. Oktober 2023,
b) sie durch die zuständige Bundesbehörde aufgrund von historischer Wertigkeit und Erhaltungswürdigkeit eine Ausnahmegenehmigung erhalten,
c) sie Sonderfahrzeuge der Streitkräfte des Bundes oder der Nationalgarde eines Staates sind, bei denen die Einhaltung der Obergrenzen aus technischen Gründen nicht möglich ist,
d) sie besonderen Leistungsanforderungen genügen müssen und deshalb durch die zuständige Bundesbehörde eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
(2) Ausnahmegenehmigungen können bezogen auf den Einzelfall oder den Bautyp bezogen sein.
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Sixty-eighth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:
An Act
To simplify federal regulations on traffic in air, water, and land.
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled,
SECTION 1. SHORT TITLE.
Dieses Gesetz soll als „Federal Traffic Reform Act“ bezeichnet werden.
SECTION 2. INTRODUCTION OF THE FEDERAL TRANSPORTATION ACT.
Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:
Federal Transportation Act
An Act to regulate transportation in air, water, and land, the space policy of the United States, and for other purposes.
Chapter I - General Provisions
Section 1 - General Scope of Regulation
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
a) Infrastruktur eine Verbindungsstrecke zwischen zwei geografischen Positionen, die der Abwicklung von Positionsveränderungen von Personen und Gütern dient (Verkehrsweg), eine Einrichtung, die dem Betrieb eines Verkehrsweges dient oder seine Benutzung ermöglicht (insbesondere Rastanlagen, Bahnhöfe, Häfen, Flughäfen und Landeplätze) und jeder Teil einer solchen Einrichtung,
b) ein Verkehrsmittel eine technische Einrichtung, die den Transport von Waren und Personen ermöglicht, soweit sie selbst in ihrer Position veränderbar ist,
c) ein abgrenzbarer Bestandteil: ein solcher Abschnitt der Infrastruktur, dessen Anfang und Ende gekennzeichnet sind,
d) eine Berührung der bundesweiten Wirtschaft dann gegeben, wenn die Infrastruktur oder das Verkehrsmittel zu einem solchen Zweck verkehrt, sie beeinflusst oder durch bundesweite Wirtschaft hergestellt wurde oder unterhalten wird.
Section 2 - Federal Tasks
(1) Im Bereich des Verkehrs nimmt der Bund insbesondere die folgenden Aufgaben wahr:
a) Koordinierung und Unterstützung der Aktivitäten der Bundesstaaten und ihrer Untergliederungen durch Beratung und finanzielle Hilfen,
b) Errichtung und Unterhaltung von Infrastruktur und Verkehrsmitteln von bundesweiter Bedeutung,
c) Erhebung und Verarbeitung von Daten für die Zwecke der Koordinierung und der Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Bereitstellung von Karten,
d) Abschluss von internationalen Verträgen und Vereinbarungen zur Verbesserung des Verkehrswesens.
(2) Die Vereinigten Staaten unterstützen Innovationen und fördern insbesondere Bemühungen zur Sicherheit, zum Umweltschutz und zur Barrierefreiheit von Verkehrssystemen sowie die Erschließung von ländlichen und die Entlastung von urbanen Räumen.
(3) Die Vereinigten Staaten können sich an jeder Untersuchung beteiligen, die Unfälle oder andere Vorfälle von Verkehrsmitteln oder Anlagen betrifft, die in den Vereinigten Staaten hergestellt oder verwendet werden oder sich im Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten ereignen.
(4) Soweit Bedienstete der Vereinigten Staaten ein Fahrzeug kontrollieren, können sie auch die Einhaltung von Gesetzen des betroffenen Bundesstaates kontrollieren und Informationen an die Behörden dieses Staates weitergeben. Sie können ferner Feststellungen treffen, die von zivilrechtlicher Bedeutung sind und diese den Betroffenen mitteilen.
Section 3 - Federal Transportation Commission
(1) Die Leiter der für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden sollen kraft dieses Amtes zugleich Federal Transportation Commissioners sein, ihre Vertreter Assistant Commissioners. Sie können diese Funktionen auf andere Bedienstete ihrer Behörde übertragen. Der Präsident oder sein Beauftragter können ferner einen weiteren Commissioner berufen, der der Commission vorsitzt (Chairman). Es können darüber hinaus Special Commissioners berufen werden. Dem Chairman soll die Berufung der Leiter der für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden sowie der Special Commissioners übertragen werden.
(2) Die Federal Transportation Commissioners bilden gemeinsam die Federal Transportation Commission, die Mehrheit der Commissioner ein Quorum. Die Assistant Commissioners haben nur beratende Stimme, ausgenommen für die Dauer der Verhinderung des oder der Vakanz der Position des Commissioners, den sie vertreten.
(3) Die Commission ist dem zuständigen Department nachgeordnet. soll die Arbeit der beteiligten Bundesbehörden und ihre Zusammenarbeit mit anderen Stellen koordinieren. Sie soll ferner den Präsidenten und seine Beauftragten in der Verkehrspolitik beraten und solche Aufgaben wahrnehmen, die ihr ansonsten übertragen werden. Die für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden werden der Commission nachgeordnet.
Chapter II - Motor Vehicel Transportation
Section 1 - Use of Motor Vehicels
(1) Wer ein Kraftfahrzeug führt, hat die dafür erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dies erfolgt in der Regel durch die Fahrerlaubnis eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten oder eines ausländischen Staates, dessen Fahrerlaubnis nicht durch die zuständige Bundesbehörde für unzureichend erklärt wird. Kein Bundesstaat ist berechtigt, einer Person, die nicht ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Gebiet hat, das Führen eines Kraftfahrzeuges nur unter der Bedingung zu erlauben, dass sie auch seine Fahrerlaubnis erwirbt und kein Bundesstaat ist verpflichtet, die in einem anderen Bundesstaat erfolgte Entziehung einer Fahrerlaubnis für sein Gebiet anzuerkennen.
(2) Kraftfahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen eine eindeutige Kennzeichnung führen, die eine amtliche Zuordnung zum Eigentümer ermöglicht. Die zuständige Bundesbehörde stellt sicher, dass die Kennzeichnungssystematik sich zwischen den Bundesstaaten hinreichend unterscheidet.
(3) Kraftfahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen die in Appendix I genannten Grenzwerte einhalten, soweit sie nicht nach Maßgabe der Bestimmungen davon freigestellt sind. Der Status ist durch ein amtliches Signet am Kennzeichen abzubilden. Die zuständige Bundesbehörde kann das Verfahren näher regeln.
(4) Wer ein Kraftfahrzeug führt, ist sowohl für die Einhaltung der Vorgaben aus Ssc. 2 und 3 als auch für die Einhaltung der auf den befahrenen Kraftfahrtstraßen geltenden Verkehrsregeln verantwortlich; hinsichtlich der Verkehrsregeln beschränkt sich die daneben bestehende Verantwortlichkeit des Eigentümers lediglich darauf, das Fahrzeug niemandem zu überlassen, der keine Fahrerlaubnis besitzt oder offensichtlich zum Führen des Kraftfahrzeuges ungeeignet ist.
Section 2 - Role of the United States
(1) Den Vereinigten Staaten obliegt es, den Straßenverkehr in ihrem Hoheitsgebiet zu regulieren.
(2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch
a) die Zulassung und Kontrolle von Kraftfahrzeugen nach Typen,
b) die Zulassung und Kontrolle der Erschließung des Straßenverkehrsnetzes in den Vereinigten Staaten,
(3) Die Vereinigten Staaten fördern den Ausbau eines Straßenverkehrsnetzes, dass Bundesstaaten und Zentren miteinander verbindet.
(4) Soweit der Bund die polizeiliche Überwachung aufgrund der Eigentumsverhältnisse oder aufgrund einer Vereinbarung mit dem Eigentümer wahrnimmt, obliegt diese der Federal Highway Police, die als Teil des Federal Bureau of Investigation geführt wird.
Chapter III - Railway Transportation
Section 1 - Use of Railway vehicles
(1) Wer ein Schienenfahrzeugt führt, hat die dafür erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dies erfolgt durch eine Schienenfahrzeugführerlaubnis, die von den Bundesstaaten oder den Vereinigten Staaten, sowie von den Vereinigten Staaten auf Antrag hin unter Anerkennung der Erlaubnis eines ausländischen Staates, sofern die dortige Ausbildung mit der astorischen vergleichbar ist, erteilt wird. Kein Bundesstaat ist berechtigt, einer Person, die nicht ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Gebiet hat, das Führen eines Schienenfahrzeugs nur unter der Bedingung zu erlauben, dass sie auch seine Fahrerlaubnis erwirbt und kein Bundesstaat ist verpflichtet, die in einem anderen Bundesstaat erfolgte Entziehung einer Fahrerlaubnis für sein Gebiet anzuerkennen.
(2) Schienenfahrzeuge , die am Schienenverkehr teilnehmen, müssen eine eindeutige Kennzeichnung führen, die eine amtliche Zuordnung zum Eigentümer ermöglicht.
Section 2 - Role of the United States
(1) Den Vereinigten Staaten obliegt es, den Bahnverkehr in ihrem Hoheitsgebiet zu regulieren.
(2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch
a) die Zulassung und Kontrolle von Schienenfahrzeugen nach Typen und im Einzelfall,
b) die Zulassung und Kontrolle der Erschließung des Schienenverkehrsnetzes in den Vereinigten Staaten,
c) die Zulassung und Kontrolle von privaten Bahngesellschaften, die in den Vereinigten Staaten tätig werden.
(3) Die Vereinigten Staaten unterhalten ein eigenes Schienennetz und lizenzieren dessen Benutzung.
Chapter IV - Air Transportation
Section 1 - Use of Aircrafts
(1) Wer ein Luftfahrzeug führt, hat die dafür erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Die Sachkunde wird durch die zuständige Bundesbehörde einheitlich festgestellt; den Bundesstaaten kann sie genehmigen, Erlaubnisse für leichte Luftfahrzeuge selbst zu erteilen. Ausländische Erlaubnisse können nur nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen anerkannt werden, soweit sie nicht im grenzüberschreitenden Verkehr nach Maßgabe einer Anerkennung der Bundesbehörde eingesetzt werden.
(2) Die zuständige Bundesbehörde überwacht und regelt die zivile Nutzung des Luftraums der Vereinigten Staaten einschließlich des Luftraums über von den Vereinigten Staaten kontrollierten Gewässern. Die militärische Flugaufsicht bleibt den Streitkräften der Vereinigten Staaten vorbehalten, die zur Koordinierung mit der Zivilkontrolle verpflichtet und zu Anweisungen nur berechtigt sind, wenn die Angelegenheiten der Verteidigung es erfordern.
(3) Im Rahmen der Regulierung nach Ssc. 2 führt die zuständige Bundesbehörde ein nationales Register der Luftfahrzeuge und vergibt eindeutige Registernummern, die am Luftfahrzeug anzubringen sind.
(4) Jedes Luftfahrzeug muss über eine Vorrichtung zur Sicherung von Flugdaten verfügen, die gegen Zerstörung auch im Falle eines Absturzes gesichert ist und die Auswertung für die Zwecke von amtlichen Untersuchungen ermöglicht. Leichte Luftfahrzeuge können von dieser Verpflichtung ausgenommen werden. Kommerziell betriebene Luftfahrzeuge sind darüberhinaus mit einer Vorrichtung zur Aufnahme von Gesprächen im Führerraum des Luftfahrzeuges über einen angemessenen Zeitraum auszustatten.
(5) Jedes Luftfahrzeug ist mit geeigneten Sicherheitstechniken zur Verhinderung von die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdenden Zwischenfällen auszustatten. Die zuständige Bundesbehörde ist zur Bestellung von Flugsicherheitsbeamten (Air Marshals) berechtigt, die jederzeit zur Begleitung des Luftverkehrs berechtigt sind. Die Staats behörden können im Rahmen einer Vereinbarung mit der zuständigen Bundesbehörde Air Marshals benennen.
Section 2 - Role of the United States
(1) Den Vereinigten Staaten obliegt es, die Nutzung des Luftraumes für den zivilen und militärischen Verkehr zu regulieren.
(2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch
a) die Zulassung und Kontrolle von Luftfahrzeugen nach Typen und im Einzelfall sowie von Flughäfen und Flugplätzen für den nationalen und internationalen Verkehr,
b) die Zulassung und Kontrolle der Nutzung des Luftraumes der Vereinigten Staaten,
c) die Zulassung und Kontrolle von Fluggesellschaften, die in den Vereinigten Staaten tätig werden,
d) die Genehmigung der Führung der Flagge der Vereinigten Staaten im Verkehr.
Chapter V - Water Transportation
Section 1 - Use of water vehicles
(1) Wer ein Wasserfahrzeug führt, hat die dafür erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dies erfolgt in der Regel durch die Fahrerlaubnis eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten. Ausländische Erlaubnisse können nur nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen anerkannt werden, soweit sie nicht im grenzüberschreitenden Verkehr nach Maßgabe einer Anerkennung der Bundesbehörde eingesetzt werden.Kein Bundesstaat ist berechtigt, einer Person, die nicht ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Gebiet hat, das Führen eines Wasserfahrzeuges nur unter der Bedingung zu erlauben, dass sie auch seine Fahrerlaubnis erwirbt und kein Bundesstaat ist verpflichtet, die in einem anderen Bundesstaat erfolgte Entziehung einer Fahrerlaubnis für sein Gebiet anzuerkennen.
(2) Wasserfahrzeuge, die am Wasserstraßenverkehr teilnehmen, müssen eine eindeutige Kennzeichnung führen, die eine amtliche Zuordnung zum Eigentümer ermöglicht. Die zuständige Bundesbehörde stellt sicher, dass die Kennzeichnungssystematik sich zwischen den Bundesstaaten hinreichend unterscheidet.
(3) Die zuständige Bundesbehörde überwacht und regelt die zivile Nutzung der Gewässer der Vereinigten Staaten unter Einschluss der Kanäle, soweit diese Gewässer die Grenzen der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates queren und entsprechende Abschnitte nicht als davon abgetrennt gelten können. Die Kontrolle der militärischen Schiffahrt bleibt den Streitkräften der Vereinigten Staaten vorbehalten, die zur Koordinierung mit der Zivilkontrolle verpflichtet und zu Anweisungen nur berechtigt sind, soweit die Angelegenheiten der Verteidigung es erfordern.
Section 2 - Role of the United States
(1) Den Vereinigten Staaten obliegt es, die inländische und maritime Schifffahrt zu regulieren.
(2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch
a) die Zulassung und Kontrolle von Schiffen nach Typen und im Einzelfall sowie von Häfen für den nationalen und internationalen Verkehr,
b) die Zulassung und Kontrolle der Nutzung der Wasserwege und Hoheitsgewässer der Vereinigten Staaten,
c) die Zulassung und Kontrolle von Reedereien, die in den Vereinigten Staaten tätig werden,
d) die Genehmigung der Führung der Flagge der Vereinigten Staaten im Verkehr.
Chapter VI - Space Transportation
Section 1 - Use of Space
(1) Der Begriff des Weltraums umfasst alle Bereiche oberhalb einer Höhe von 63 Meilen über dem Meeresspiegel.
(2) Die Vereinigten Staaten dulden jede waffenlose Nutzung des Weltraums, die ihre nationale Sicherheit nicht beeinträchtigt und das Recht anderer Staaten an der Nutzung des Weltraumes oder die Sicherheit der Erde nicht beeinträchtigt. Eine diesen Grundsätzen widersprechende Nutzung untersagen und unterbinden sie innerhalb ihres Hoheitsbereiches. Eine fremde Zuwiderhandlung kann als kriegerischer Akt gegen die Vereinigten Staaten behandelt werden.
Section 2 - Role of the United States
(1) Die Vereinigten Staaten üben für ihren Hoheitsbereich das Recht aus, die Nutzung des Weltraumes zu regulieren. Dies umfasst die Forschung und Erschließung des Weltraumes sowie den Verkehr in den Weltraum.
(2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch
a) die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb der nationalen Weltraumzentren (Space Center),
b) die Durchführung von Weltraumoperationen einschließlich aller Vorbereitungen wie der Ausbildung des Personals, der Planung, Konstruktion von benötigten Einrichtungen und des Beschaffungswesens,
c) die Unterstützung der militärischen Dienststellen der Vereinigten Staaten durch fachspezifische Beratung betreffend Angelegenheiten der nationalen Sicherheit.
d) die Grundlagenforschung zu allen den Weltraum und die Raumfahrt betreffenden Angelegenheiten und die Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse ihrer Arbeit von allgemeinem Interesse.
(3) Die Vereinigten Staaten arbeiten für die Zwecke der Raumfahrt mit privaten und ausländischen staatlichen Stellen zusammen. Sie unterstützen private Initiativen zur Nutzung des Weltraumes.
Appendix I - Motor Vehicles Emmission Limits
Section 1 - Small Vehicles
Für Fahrzeuge
1. mit unter 3,5 t Gesamtgewicht oder
2. höchstens zwei Rädern und einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 28 mph
gelten folgende Obergrenzen:
a) Emission von Kohlenstoffmonooxid: 2,000 mg/km,
b) Emmission von Kohlenwasserstoffen: 200 mg/km,
c) Emission von Stickoxiden: 500 mg/km,
d) Teilchen mit aerodynamischem Durchmesser < 10 µm (Feinstaub): 40 mg/km,
e) Lärm bei einer Geschwindigkeit von 28 mph: 60 db.
Section 2 - Other Vehicles
Für sonstige Fahrzeuge gelten folgende Obergrenzen:
a) Emission von Kohlenstoffmomooxid: 4,500 mg/km,
b) Emmission von Kohlenwasserstoffen: 600 mg/km,
c) Emission von Stickoxiden: 1,300 mg/km,
d) Teilchen mit aerodynamischem Durchmesser < 10 µm (Feinstaub): 200 mg/km,
e) Lärm bei einer Geschwindigkeit von 80 mph: 70 db.
Section 3 - Exemptions
(1) Die in den Sections 1 und 2 bestimmten Obergrenzen dürfen Fahrzeuge überschreiten, wenn
a) sie vor dem 01. Oktober 2016 produziert wurden, aber nur bis zum 01. Oktober 2023,
b) sie durch die zuständige Bundesbehörde aufgrund von historischer Wertigkeit und Erhaltungswürdigkeit eine Ausnahmegenehmigung erhalten,
c) sie Sonderfahrzeuge der Streitkräfte des Bundes oder der Nationalgarde eines Staates sind, bei denen die Einhaltung der Obergrenzen aus technischen Gründen nicht möglich ist,
d) sie besonderen Leistungsanforderungen genügen müssen und deshalb durch die zuständige Bundesbehörde eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
(2) Ausnahmegenehmigungen können bezogen auf den Einzelfall oder den Bautyp bezogen sein.
SECTION 3. ABROGATION OF FEDERAL LAWS.
(1) Die folgenden Bundesgesetze sind hiermit aufgehoben:
- Astorian Space Exploration Act
- Promotion of Alternative Drives Act
(2) Der Transportation Infrastructure System and Authorities Act ist hiermit aufgehoben. Die durch ihn errichteten Bundesbehörden bestehen fort, können aber nach Maßgabe des Federal Administration Act durch den Präsidenten oder das Department of Commerce reorganisiert werden.
SECTION 4. COMING-INTO FORCE.
Das Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Vorgaben als Änderungsgesetz in Kraft.
Speaker of the House of Representatives
President of Senate
President of the United States
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Sixty-Eighth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:
An Act
to terminate the Basic Treaty between the Democratic Union and the United States of Astor.
Section 1 - Termination
Der Basic Treaty between the Democratic Union and the United States of Astor wird gemäss Artikel V des genannten Vertrages umgehend nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gekündigt.
Section 2 – coming into Force
Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate
President of the United States
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DEPARTMENT OF COMMERCE
OFFICE OF THE SECRETARY
Regulation No. 9Concerning the organizational structure of the Department
Pursuant to Sec. 1 Ssec. 2 of Executive Order 52, promulgated on March 29, 2018, the Secretary of Commerce herby orders:
Sec. 1 – Organization of the Department
Für das Ministerium gilt der Organisationsplan, der der Bundesministerin am 11. 02. 2021 vorgelegt wurde (Appendix I).
Sec. 2 – Final Provisions
(1) Der in Executive Order 52 angeordnete Organisationsplan für das Ministerium wird durch den in Sec. 1 genannten ersetzt.
(2) Diese Verordnung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.
Catherine O’Malley
Secretary of Commerce -
SMART MODIFICATION OF IDENTITY REGISTRATION ACT, 2020
Inkraftgetreten am:05. 09. 2020
Unterschrieben von President Alexander ConwaySixty-fourth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:An Act
To smartly modify the identity regulations introduced by the FAIR Act.
SECTION 1. SHORT TITLE.
Dieses Gesetz soll als „Smart Modification of Identity Regulations with better Knowledge Act“ bezeichnet und als "SMIRK Act" abgekürzt werden.
SECTION 2. AMENDING THE UNITED STATES CITIZENSHIP ACT.
In Section 10 Subsection 2 des United States Citizenship Act werden die Worte "einschließlich des Heimatstaates der Federal-ID" gestrichen.
SECTION 3. AMENDING THE FAIR ADJUSTMENT OF IDENTITY REGISTRATION ACT.
(1) Section 1 Subsection 2 des Fair Adjustement of Identity Registration Act wird aufgehoben.
(2) Section 2 Subsection 2 des Fair Adjustement of Identity Registration Act ist nicht mehr auf Section 1 Subsection 2 des United States Citizenship Act anzuwenden.
SECTION 4. COMING-INTO FORCE.
Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate -
PROSECUTION OF STALKING ACT, 2020
Inkraftgetreten am:24. 06. 2020
Unterschrieben von Acting President Bineta MartiniqueSixty-fourth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:An Act
To ensure the strong and rightful prosecution of Stalking.
SECTION 1. SHORT TITLE.
Dieses Gesetz soll als „Prosecution of Stalking Act“ bezeichnet werden.
SECTION 2. AMENDING THE FEDERAL PENAL CODE.
(1) Dem Federal Penal Code wird unter Chp. 1 Art. II folgende Sec. 10 neu eingefügt:
Sec. 10 Restraining order
(1) Bei Delikten nach Chp. 2 Art. II, III, IV und VI kann das Gericht - ohne gesonderten Antrag - mit seinem Urteil eine Kontaktsperre gegen den Verurteilten verhängen, die diesem jeglichen Kontakt zum Geschädigten untersagt.
(2) Dauer, Umfang und Ausgestaltung dieser Kontaktsperre obliegen dabei dem Gericht. Eine vorzeitige Aufhebung einer solchen Kontaktsperre kann ausschließlich mit Zustimmung des Geschädigten erfolgen und soll keinesfalls eher möglich sein, als das doppelte des verhängten Strafmaßes andauern würde.
(2) Dem Federal Penal Code wird unter Chp. 2 Art. VI folgende Sec. 4 neu eingefügt:
Sec. 4 Stalking
(1) Stalking ist das unerwünschte, beharrliche Nachstellen einer anderen Person, das dazu geeignet ist, die Lebensführung dieser Person zu beeinträchtigen. Es umfasst das beharrliche Aufsuchen räumlicher Nähe sowie regelmäßige unerwünschte Kontaktaufnahme.
(2) Stalking ist ein Vergehen der Klasse A.
(3) Erleiden das Opfer oder eine ihm nahe stehende Person durch die Folgen der Tat eine schwere Verletzung, oder geraten in die Gefahr des Todes, so ist es ein Verbrechen der Klasse D.
(4) Verursacht die Tat den Tod des Opfers oder einer ihm nahe stehenden Person, so handelt es sich um ein Verbrechen der Klasse B.
SECTION 3. COMING-INTO FORCE.
Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.
Speaker of the House of Representatives
President of the SenateBineta Martinique | Acting President
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CONGRESSIONAL OFFICERS ACCOUNTABILITY ACT, 2020
Inkraftgetreten am:03. 07. 2020
Unterschrieben von President Alexander ConwaySixty-fourth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:An Act
To ensure the accountability of congressional officers.
SECTION 1. SHORT TITLE.
Dieses Gesetz soll als „Congressional Officers Accountability Act“ bezeichnet werden.
SECTION 2. AMENDING THE CONGRESSIONAL ORGANIZATION ACT.
(1) Chp. 1 Sec. 1 des Congressional Organization Act wird wie folgt um die Ssec. 3, 4 und 5 erweitert:
(3) Die durch dieses Gesetz errichteten Legislativbehörden sind beiden Kammern des Kongresses zugleich verantwortlich. Ihr Leitungspersonal soll dem Kongress zumindest jährlich Bericht über die Tätigkeiten der Behörde erstatten.
(4) Jedes Kongressmitglied hat das Recht Anfragen an Kongressbeamte zu ihrer Amtsführung zu stellen. Es ist dabei ein Verfahren analog des Congressional Committees, Investigations and Questioning Act anzuwenden. Die Anfragen sollen gebündelt über das Kongresspräsidium an die jeweiligen Beamten weitergeleitet werden.
(5) Jeder Kongressbeamte kann mit der einfachen Mehrheit in beiden Kammern des Kongresses oder, wenn es sich um einen Beamten nur einer der beiden Kammern handelt mit der einfachen Mehrheit derselben, seines Amtes enthoben werden.
SECTION 3. COMING-INTO FORCE.
Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate -
Ich ersuche um Verschiebung des Threads "Office of the Librarian of Congress" in das Unterforum U. S. Congress. Ich habe leider unzureichende Rechte.
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Handlung
Im obersten Stockwerk der Library of Congress befindet sich das Büro der Librarian.
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STRENGTHENING CONGRESSIONAL INQUIRIES ACT
Inkraftgetreten am:24. 03. 2020
Unterschrieben von President Helen MontgomerySixty-First Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:An Act
To prevent Federal Agencies from disregarding Congressional Questionings, and for other purposes.
SECTION 1. SHORT TITLE, APPLICATION.
(1) Dieses Gesetz soll als „Strengthening Congressional Inquiries Act“ bezeichnet werden.
(2) Alle Änderungen in diesem Gesetz beziehen sich auf Artikel VI des Congressional Committees, Investigations, and Questioning Act i. d. F. vom 28.01.2019.SECTION 2. CONTEMPT.
(1) Sec. 2 wird durch folgendes ersetzt:(1) Ein Verfahren vor einem gemäß Sec. 4 zuständigen Bundesgericht wegen eines Verstoßes gegen diesen Artikel ist ausschließlich durch Beschluss des Kongresses ([Joint] Resolution to hold [Name] in Contempt of Congress) einzuleiten.
(2) Auf Grundlage eines Beschlusses des Kongresses nach Ssc. 1 ist das Kongresspräsidium überdies und unabhängig vom Strafverfahren ermächtigt, ein zivilrechtliches Verfahren zum Zwecke der Erzwingung einer Verpflichtung nach diesem Gesetz einzuleiten.
(3) Ein zivilrechtliches Verfahren im Sinne von Ssc. 2 kann, unabhängig von einem Beschluss nach Ssc. 1, auch durch den Sitzungsleiter einer Kammer oder den Vorsitzenden eines Ausschusses aufgrund eines Beschlusses dieses Organs eingeleitet werden, soweit dieses Organ betroffen ist.(2) In Sec. 3 wird „Klasse B“ durch „Klasse A“ ersetzt.
SECTION 3. COMPENTENT COURT.
In Sec. 4 wird „Federal District Court for the District of Astoria State“ durch „Bundesdistriktgericht für den zweiten Distrikt“ ersetzt.SECTION 4. FINAL PROVISIONS.
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate -
SEPARATION OF POLITICS AND SERVICE LOOPHOLES FIXING ACT
Inkraftgetreten am:26.02.2020
Ohne Unterschrift der Präsidentin in Kraft getretenSixty-Second Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:An Act
to close the loopholes in the Separation of Politics and the Civil Service of the United States.
Section 1 - Amendment of the Federal Employees Act
(1) In Chp. I Sec. 3 Ssc. 1 und 2 des Federal Employees Act wird hinter dem Wort "Civil" und vor dem Wort "Military" die Zeichenfolge, Political
eingefügt.
(2) In Chp. I Sec. 3 Ssc. 1 des Federal Employees Act werden hinter dem Wort "Representative" die Worteoder zum Vorsitzenden des Parlaments eines Bundesstaates
ergänzt.
(3) Chp. I Sec. 3 des Federal Employees Act wird um eine Ssc. 4 ergänzt:(4) Wer ein ein exekutives oder judikatives Amt eines Bundesstaates, das Amt eines Senator oder Representative oder den Vorsitz des Parlamens eines Bundesstaates innehat, kann nicht in ein Dienstverhältnis zum Bund berufen werden.
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Section 2 - Coming-into force
(1) Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.
(2) Wer vor Inkrafttreten dieses Gesetzes in ein Dienstverhältnis zu den Vereinigten Staaten berufen wurde, in das er nach der nunmehr geltenden Bestimmung der Chp. I Sec. 3 Ssc. 4 Federal Employees Act nicht hätte berufen werden können, ist durch seinen Vorgesetzten unverzüglich zum Rücktritt vom unvereinbaren Amt aufzufordern und bis dahin zu beurlauben oder auf sein Ersuchen aus dem Dienstverhältnis zu entlassen.
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate -
NATIONAL BUSINESS REGISTRATION AND PROCEDURE ACT
Inkraftgetreten am:31. 01. 2020
Unterschrieben von President Teresa Ramsey-PrescottGeändert am:
n/a
National Business Registration and Procedure Act
An Act to regulate the Business Structure in the United States.Chapter I - The National Business Register
Section 1 - National Business Register
(1) Eine Behörde der Vereinigten Staaten (zuständige Stelle) führt ein Register aller in den Vereinigten Staaten von Astor steuerpflichtigen Unternehmen (National Business Register).
(2) Die Eintragung in dieses Register ist für jedes in den Vereinigten Staaten von Astor tätige Unternehmen verpflichtend. Wird ein Unternehmen aufgelöst, so wird der Eintrag im Register nicht gelöscht, sondern lediglich das Erlöschen des Unternehmens mit dem entsprechenden Grund vermerkt.
(3) Für die Ersteintragung, sowie für Änderungen am Eintrag ins National Business Register ist eine Bearbeitungsgebühr von 250 Dollar zu entrichten.Section 2 - Registration in the National Business Register
(1) Zur Eintragung in das Register muss ein Unternehmen mindestens die folgenden Angaben machen:
1. der offizielle Name sowie die Anschrift des Hauptsitzes des Unternehmens;
2. die Unternehemensform;
3. die Branchen in denen das Unternehmen tätig ist;
4. die Namen sowie Anschriften der Eigentümer des Unternehmens, sowie gegebenenfalls deren Anteile;
5. die Namen sowie Anschriften der Geschäftsführer.
(2) Unternehmen mit einem Jahresgewinn von mehr als einer halben Million Dollar oder mehr als 50 Mitarbeitern sind zudem verpflichtet:
1. den Jahresabschluss; sowie
2. sonstige für die Entwicklung des Unternehmens wichtige Umstände wie
a) Veränderungen des prognostizierten Gewinns aufgrund veränderter Umstände (Gewinnwarnungen),
b) Änderungen an der Unternehmensstruktur oder der Geschäftsführung,
c) Änderungen an der Eigentümerschaft (wobei Beteiligungen eines Einzelbesitzers von unter 5 Prozent zu einer Kategorie "Streubesitz" zusammengefasst werden können);
für jedermann kostenlos einsehbar zu veröffentlichen. Alle anderen Unternehmen können diese Daten freiwillig anbieten.
(3) Änderungen an den eintragungspflichtigen Daten sind der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen.Section 3 - Eligibility for Federal Procurement and Subsidies
(1) Ausschließlich Unternehmen die ihre Daten nach Section 2 veröffentlichen sind berechtigt Fördermittel aus Bundeshand zu erhalten.
(2) Behörden des Bundes sollen ausschließlich bei solchen Unternehmen Waren oder Dienstleistungen beziehen, die ihre Daten nach Section 2 veröffentlichen.
(3) Ausnahmen von Subsection 2 sind nur dann möglich, wenn kein einziges Unternehmen die erforderlichen Vorraussetzungen erfüllt.Chapter II - Corporate Structure Rules
Section 1 - Federal Legal Forms
(1) Jedes Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten ist verpflichtet, eine Rechtsform nach Bundesrecht zu führen. Die Rechtsform nach Bundesrecht wird unabhängig von einer Rechtsform auf Staatenebene geführt. Die Administration ist ermächtigt, eine eine Rechtsform nach den Gesetzen eines Staates als für die Zwecke des Bundesrechts mit einer Rechtsform nach Ssc. 2 gleichwertig anzuerkennen.
(2) Rechtsformen nach Bundesrecht sind
a) die Sole Proprietorship mit nur einem Anteilseigner, deren Anteile nicht handelbar sind. Führt ein Rechtsnachfolger die Geschäfte fort, ist dies ein neues Unternehmen.
b) die Partnership mit zwei oder mehr Anteilseignern (Partners), deren Anteile nicht handelbar sind. Ein Partner kann aus dem Unternehmen nur gegen Entschädigung ausscheiden, soweit nicht sein Rechtsnachfolger für ihn eintritt. Die Geschäftsführung steht allen Partnern gemeinsam zu, sie können darüber Vereinbarungen treffen.
c) die Limited Liability Company (LLC) mit mindestens einem Anteilseigner, die auch als Limited Liability Partnership (LLP) mit mindestens zwei Anteilseignern gegründet werden kann. Ein Partner kann aus dem Unternehmen nur gegen Entschädigung ausscheiden, soweit nicht sein Rechtsnachfolger für ihn eintritt. Die Geschäftsführung steht allen Partnern gemeinsam zu, sie können darüber Vereinbarungen treffen.
d) die Incorporated (Inc.), deren Anteile im Einklang mit dazu bestehenden Rechtsvorschriften handelbar und übertragbar sind. Für die Geschäftsführung des Unternehmens sind eine oder mehrere Personen zu bestellen, die nicht Anteilseigner sein müssen und nach den Entscheidungen der Gesellschafterversammlung (Shareholders Meeting) die Geschäfte des Unternehmens leiten.
(3) Wird keine Rechtsform gewählt, gelten Unternehmen mit einem Anteilseigner als Sole Proprietorship und Unternehmen mit zwei oder mehr Anteilseignern als Partnership.
(4) Anteilseigner einer LLC, LLP oder Inc. können natürliche und juristische Personen sein, einer Sole Proprietorship oder Partnership ausschließlich natürliche Personen.
(5) Ein Unternehmen kann sich durch Beschluss seiner Anteilseigner auflösen.Section 2 - Bankruptcy
(1) Für die Verluste
a) einer Sole Proprietorship oder Partnership haften die Anteilseigner mit ihrem gesamten Vermögen,
b) einer LLC oder LLP haftet mindestens ein Partner (General Partner) mit seinem gesamten Vermögen, die anderen Anteilseigner nur für eigenes operatives Fehlverhalten und mit ihren Anteilen.
c) einer Inc. haftet das Unternehmen mit dem Unternehmensvermögen, die Anteilseigner nur mit ihrem Anteilsvermögen.
(2) Das Verfahren im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft wird ausschließlich durch das zuständige Bundesbezirksgericht als Bankruptcy Court am Sitz des Unternehmens nach Bundesrecht geführt, der Rechtsweg bestimmt sich nach den üblichen Vorschriften.
(3) Sind alle Anteilseigner aus dem Unternehmen ausgeschieden, verfügt das nach Ssc. 2 zuständige Gericht die Auflösung des Unternehmens. -
NATIONAL BUSINESS REGISTRATION AND PROCEDURE ACT
Inkraftgetreten am:31. 01. 2020
Unterschrieben von President Teresa Ramsey-PrescottSixty-First Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:An Act
to regulate the corporations and provide for their fair share in taxation.
Section 1 - Federal Corporate Structure Regulation
Nachstehende Vorschriften werden Gesetz der Vereinigten Staaten:National Business Registration and Procedure Act
An Act to regulate the Business Structure in the United States.Chapter I - The National Business Register
Section 1 - National Business Register
(1) Eine Behörde der Vereinigten Staaten (zuständige Stelle) führt ein Register aller in den Vereinigten Staaten von Astor steuerpflichtigen Unternehmen (National Business Register).
(2) Die Eintragung in dieses Register ist für jedes in den Vereinigten Staaten von Astor tätige Unternehmen verpflichtend. Wird ein Unternehmen aufgelöst, so wird der Eintrag im Register nicht gelöscht, sondern lediglich das Erlöschen des Unternehmens mit dem entsprechenden Grund vermerkt.
(3) Für die Ersteintragung, sowie für Änderungen am Eintrag ins National Business Register ist eine Bearbeitungsgebühr von 250 Dollar zu entrichten.Section 2 - Registration in the National Business Register
(1) Zur Eintragung in das Register muss ein Unternehmen mindestens die folgenden Angaben machen:
1. der offizielle Name sowie die Anschrift des Hauptsitzes des Unternehmens;
2. die Unternehemensform;
3. die Branchen in denen das Unternehmen tätig ist;
4. die Namen sowie Anschriften der Eigentümer des Unternehmens, sowie gegebenenfalls deren Anteile;
5. die Namen sowie Anschriften der Geschäftsführer.
(2) Unternehmen mit einem Jahresgewinn von mehr als einer halben Million Dollar oder mehr als 50 Mitarbeitern sind zudem verpflichtet:
1. den Jahresabschluss; sowie
2. sonstige für die Entwicklung des Unternehmens wichtige Umstände wie
a) Veränderungen des prognostizierten Gewinns aufgrund veränderter Umstände (Gewinnwarnungen),
b) Änderungen an der Unternehmensstruktur oder der Geschäftsführung,
c) Änderungen an der Eigentümerschaft (wobei Beteiligungen eines Einzelbesitzers von unter 5 Prozent zu einer Kategorie "Streubesitz" zusammengefasst werden können);
für jedermann kostenlos einsehbar zu veröffentlichen. Alle anderen Unternehmen können diese Daten freiwillig anbieten.
(3) Änderungen an den eintragungspflichtigen Daten sind der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen.Section 3 - Eligibility for Federal Procurement and Subsidies
(1) Ausschließlich Unternehmen die ihre Daten nach Section 2 veröffentlichen sind berechtigt Fördermittel aus Bundeshand zu erhalten.
(2) Behörden des Bundes sollen ausschließlich bei solchen Unternehmen Waren oder Dienstleistungen beziehen, die ihre Daten nach Section 2 veröffentlichen.
(3) Ausnahmen von Subsection 2 sind nur dann möglich, wenn kein einziges Unternehmen die erforderlichen Vorraussetzungen erfüllt.Chapter II - Corporate Structure Rules
Section 1 - Federal Legal Forms
(1) Jedes Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten ist verpflichtet, eine Rechtsform nach Bundesrecht zu führen. Die Rechtsform nach Bundesrecht wird unabhängig von einer Rechtsform auf Staatenebene geführt. Die Administration ist ermächtigt, eine eine Rechtsform nach den Gesetzen eines Staates als für die Zwecke des Bundesrechts mit einer Rechtsform nach Ssc. 2 gleichwertig anzuerkennen.
(2) Rechtsformen nach Bundesrecht sind
a) die Sole Proprietorship mit nur einem Anteilseigner, deren Anteile nicht handelbar sind. Führt ein Rechtsnachfolger die Geschäfte fort, ist dies ein neues Unternehmen.
b) die Partnership mit zwei oder mehr Anteilseignern (Partners), deren Anteile nicht handelbar sind. Ein Partner kann aus dem Unternehmen nur gegen Entschädigung ausscheiden, soweit nicht sein Rechtsnachfolger für ihn eintritt. Die Geschäftsführung steht allen Partnern gemeinsam zu, sie können darüber Vereinbarungen treffen.
c) die Limited Liability Company (LLC) mit mindestens einem Anteilseigner, die auch als Limited Liability Partnership (LLP) mit mindestens zwei Anteilseignern gegründet werden kann. Ein Partner kann aus dem Unternehmen nur gegen Entschädigung ausscheiden, soweit nicht sein Rechtsnachfolger für ihn eintritt. Die Geschäftsführung steht allen Partnern gemeinsam zu, sie können darüber Vereinbarungen treffen.
d) die Incorporated (Inc.), deren Anteile im Einklang mit dazu bestehenden Rechtsvorschriften handelbar und übertragbar sind. Für die Geschäftsführung des Unternehmens sind eine oder mehrere Personen zu bestellen, die nicht Anteilseigner sein müssen und nach den Entscheidungen der Gesellschafterversammlung (Shareholders Meeting) die Geschäfte des Unternehmens leiten.
(3) Wird keine Rechtsform gewählt, gelten Unternehmen mit einem Anteilseigner als Sole Proprietorship und Unternehmen mit zwei oder mehr Anteilseignern als Partnership.
(4) Anteilseigner einer LLC, LLP oder Inc. können natürliche und juristische Personen sein, einer Sole Proprietorship oder Partnership ausschließlich natürliche Personen.
(5) Ein Unternehmen kann sich durch Beschluss seiner Anteilseigner auflösen.Section 2 - Bankruptcy
(1) Für die Verluste
a) einer Sole Proprietorship oder Partnership haften die Anteilseigner mit ihrem gesamten Vermögen,
b) einer LLC oder LLP haftet mindestens ein Partner (General Partner) mit seinem gesamten Vermögen, die anderen Anteilseigner nur für eigenes operatives Fehlverhalten und mit ihren Anteilen.
c) einer Inc. haftet das Unternehmen mit dem Unternehmensvermögen, die Anteilseigner nur mit ihrem Anteilsvermögen.
(2) Das Verfahren im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft wird ausschließlich durch das zuständige Bundesbezirksgericht als Bankruptcy Court am Sitz des Unternehmens nach Bundesrecht geführt, der Rechtsweg bestimmt sich nach den üblichen Vorschriften.
(3) Sind alle Anteilseigner aus dem Unternehmen ausgeschieden, verfügt das nach Ssc. 2 zuständige Gericht die Auflösung des Unternehmens.Section 2 - Corporate Tax
(1) Der Federal Income Tax Act erhält den Titel "Federal Tax Act". Seine Article werden in Section umbenannt.
(2) In den Federal Tax Act wird eine Section 2a eingefügt:Section 2a - Corporate Tax
(1) Steuerschuldner nach diesem Gesetz ist jedes in den Vereinigten Staaten registerierte Unternehmen das innerhalb oder außerhalb der Vereinigten Staaten Umsätze erzielt. Abweichend davon sind die Umsätze einer Sole Proprietorship als Einkommen des Unternehmensinhabers anzusehen und unterliegen nicht der Besteuerung nach dieser Vorschrift.
(2) Die Steuer beträgt für jeden Steuerpflichtigen 11 Prozent des Umsatzes.
(3) Die Steuer ist monatlich zur Zahlung fällig.Section 3 - Coming-into force
Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate -
FEDERAL DISTRICT ESTABLISHMENT AND INTERIM GOVERNMENT ACT
Inkraftgetreten am:03. 11. 2019
Unterschrieben von President Teresa Ramsey-PrescottSixtieth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:Federal District Establishment and Interim Government Act
An Act to establish the Federal Neighborhood of the City of Astoria in the State of Astoria as a Federal District of the United States.Section 1 - Ratification of the Compact on the District of the Capital
(1) Der am 08. Juli 2019 zwischen den Vereinigten Staaten – vertreten durch den Präsidenten – und dem Staat Astoria – vertreten durch den Gouverneur – geschlossene Vertrag über die Bildung des Hauptstadt-Distrikts (Schedule) wird hiermit durch die Vereinigten Staaten ratifiziert.
(2) Soweit in Folge des Vertrages Ausgaben für die Vereinigten Staaten entstehen, gelten diese ergänzend im Bundeshaushalt als genehmigt.Section 2 – Interim Authority over the District(Anm.: Mit 01.01.2023 außer Kraft getreten)
(1) Bis zu einer gesetzlichen Regelung der Regierung des Districts liegen die Zuständigkeiten zur Gesetzgebung und Vollziehung im Rahmen der Bundesgesetze bei einem District Manager, den der Präsident mit Rat und Zustimmung des Senats beruft. Die Befugnisse schließen auch die Außerkraftsetzung und Ersetzung bisher gültigen Rechts des Staates ein.
(2) Maßnahmen des District Managers können aufgehoben werden durch Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten. Sie sollen aufgehoben werden, wenn das Congressional Committee on Justice and Ethics ihre Aufhebung fordert und der Präsident sie nicht innerhalb von vier Tagen durch Exekutiverlass bestätigt.Section 3 – Coming-into force and Amendment to Federal Law
(1) Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten wird in Section 10 United States Citizenship Act eine Subsection 4 angefügt:(4) Die Vorschriften über State-IDs finden entsprechende Anwendung, soweit ein U.S. Territory über eine verfasste Selbstverwaltung verfügt, in der Bürgern Wahl- oder Stimmrecht zustehen kann (Territorial-ID). Die Vorschriften über Local-IDs finden entsprechende Anwendung auf den Hauptstadt-Distrikt der Vereinigten Staaten, wenn durch die Federal Administration ein Antrag auf Erfassung als Verwaltungskörperschaft im Sinne von Ssc. 3 gestellt wird.
Schedule – Text of the Compact named in Section 1
[doc]WHEREAS The Ninth Amendment to the Constitution of the United States has called upon the United States and the State wherein the Federal Capital City is located to negotiate a Compact to establish a Federal District, and
WHERAS the right to self-government of the People living within the Federal District shall never be infringed, and
WHERAS the District of Astoria, as Federal District, shall be introduced as the first Territory of the United States of Astor,The President of the United States of Astor and
The Governor of the State of Astoria hereby establish theCompact on the District of the Capital.
Article I – Fundamentals.
(1) Gemäß Sektion 4 des IX. Zusatzes zur Verfassung der Vereinigten Staaten kommen die beiden Parteien überein, das als Federal Neighborhood bezeichnete Gebiet zum Bundesdistrikt erklärt wird.
(2) Der Bundesdistrikt soll den Namen „District of the Capital“ (D. C.) tragen.
(3) Der Bundesdistrikt und seine Bürger sind als Territorium der Vereinigten Staaten zu behandeln und befinden sich nicht innerhalb eines Bundesstaates.Article II – Government.
(1) Die legislative Gewalt im Distrikt ist dem Kongress der Vereinigten Staaten übertragen. Dieser kann Gesetze mit alleiniger Anwendung auf den Bundesdistrikt beschließen.
(2) Der Kongress kann mittels Gesetz über alleinig die Verwaltung und Führung des Distrikts entscheiden.Article III – Commerce.
(1) Die Lohn- und Umsatzsteuersätze im Distrikt sollen jeweils nicht um mehr als 15 Prozent von jenen in der City of Astoria abweichen.
(2) Das Budgetrecht im Distrikt liegt alleinig beim Kongress.Article IV – Housing.
(1) Die allgemeine Neubebauung des Bundesdistrikts soll durch die zuständigen Behörden so gering wie möglich gehalten werden.
(2) Eine Neuwidmung von Baugrund zu Wohnzwecken ist nur zulässig, wenn der State of Astoria nach Beteiligung der City of Astoria keine Einwände dagegen erhebt.
(3) Bebauungen gelten nicht als im Bundesdistrikt gelegen, wenn sich nur Teile des Grundstücks oder kleine Teile der Bebauung auf dem Gebiet des Bundesdistrikts befinden. Die Neuerrichtung solcher Bebauungen soll vermieden werden.Article V – Compensation.
(1) Die Vereinigten Staaten erkennen an, dass das durch diesen Vertrag abgetretene Gebiet von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung für den Staat Astoria ist und daher ein Ausgleich der durch diesen Vertrag eintretenden budgetären Nachteile erforderlich wird. Die Parteien kommen überein, dass keine Seite einen finanziellen Vorteil aus dem Abschluss dieses Vertrages ziehen soll.
(2) Die Parteien vereinbaren, dass die Vereinigten Staaten für jeden Einwohner und den Betrag als regelmäßige Kompensation zahlen, den das Pro-Kopf-Steueraufkommen der Bundessteuern im District das Pro-Kopf-Steueraufkommen in der City of Astoria übersteigt. Besteht über einen Zeitraum von fünf Jahren in jedem Jahr kein Ausgleichsanspruch, weil das Steueraufkommen identisch ist, können die Vereinigten Staaten die Verpflichtung zum Ausgleich zum Ende des sechsten Jahres für beendet erklären.
(3) Als pauschale Abgeltung der Ausgleichszahlung werden 30 % des gesamten von den Vereinigten Staaten im District erhobenen Steueraufkommen festgesetzt. Die Parteien werden wenigstens halbjährlich überprüfen, ob die Abgeltung den nach Ssc. 2 geschuldeten Ausgleich überschreitet oder unterschreitet. In der sich daran anschließenden Erhebungsperiode wird der Staat Astoria keinen höheren Ausgleich fordern und die Vereinigten Staaten werden keinen geringeren Ausgleich leisten, als der zuvor festgestellte prozentuale Satz beträgt.
(4) Die Vereinigten Staaten sichern dem Staat Astoria darüber hinaus zu, die allgemeinen wirtschaftlichen, sozialen und infrastrukturellen Folgen der Abtretung in besonderer Weise bei der Vergabe von Fördermitteln an den Staat, die Stadt oder dort ansässige Unternehmen zu berücksichtigen. Zu diesem Zwecke vereinbaren die Parteien eine fortlaufende enge und wohlwollende Zusammenarbeit.Article VI – Final and temporary Provisions.
(1) Dieser Vertrag tritt, nach Ratifikation durch die Staatsversammlung Astorias und den Kongress der Vereinigten Staaten, frühestens aber am 27. Juli 2019 in Kraft.
(2) Gesetze des State of Astoria und Verordnungen der City of Astoria behalten ihre Gültigkeit, sollte der Kongress der Vereinigten Staaten nichts anderes bestimmen; sie sind jedoch sinngemäß auf den Distrikt anzuwenden.
(3) Der Compact on the District of the Capital vom 3. Juni 2019 ist aufgehoben.
(4) Gemäß Sec. 1 Ssec. 4 [font='&WCF_AMPERSAND"']Astoria State Cession of Responsibility for Federal Property, Servants, and Actions Treaty[/font] wird ebenjener in beidseitigem Einverständnis gekündigt.
(5) Im Zeitraum von zwei Wochen vor Inkrafttreten dieses Vertrages haben sich alle Bewohner als wohnhaft in „Astoria, D.C.“ zu registrieren. Diese Registrierung ist am Tag des Inkrafttretens von der zuständigen Bundesbehörde auf wohnhaft in „Capital District“ abzuändern.Done at the City of Astoria on July 8, 2019.
Benjamin Kingston Jr.
President of the United StatesEric M. Antony
Governor of the State of Astoria
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate
Teresa Ramsey-Prescott | President of the United States -
PROPORTIONAL HOUSE SEAT DISTRIBUTION ACT, 2019
Inkraftgetreten am:27. 11. 2019
Unterschrieben von President Teresa Ramsey-PrescottSixtieth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:Proportional House Seat Distribution Act, 2019
An act to provide for a fair and proportional distribution of seats in the House of Representatives.
Section 1 – Amending the FEA.
Chp. III Sec. 3 Ssec. 7 Federal Elections Act wird gestrichen.Section 2 – Final Provisions.
Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Ausfertigung in Kraft.
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate -
FAIR ADJUSTMENT OF IDENTITY REGISTRATION ACT, 2018
Inkraftgetreten am:12. 08. 2018
Ohne Unterschrift automatisch in Kraft getreten.Fair Adjustment of Identity Registration Act
An act to provide fair adjustments to the United States Electronic Registration System.Section 1 - Amending the United States Citizenship Act
(1) Section 1 des United States Citizenship Act wird wie folgt neu gefasst:Sofern nicht anders angegeben beziehen sich die Staatsbürgerschaft sowie dieEin- oder Ausbürgerung nach diesem Gesetz auf die Vereinigten Staaten von Astor.
(3) Section 10 Subsection 2 des United States Citizenship Act wird wie folgt neu gefasst:
Das USRO erfasst die Zuordnung von State-IDs und Local-IDs zu einer Federal-ID. Für jede Federal-ID darf in höchstens drei Bundesstaaten einschließlich des Heimatstaates der Federal-ID jeweils eine State-ID und in jeder lokalen Verwaltungskörperschaft nur eine Local-ID erfasst werden. Am Wohnsitz des Inhabers gilt die Federal-ID auch als State- und Local-ID sowie die State-ID auch als Local-ID, soweit diese nicht anders zugeordnet sind.
(4) Die Section 10 des United States Citizenship Act mit der Überschrift "United States Passports" wird neu als Section 11 nummeriert.
Section 2 - Entry Into Force
(1) Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
(2) Abweichend von Subsection 1 treten Section 1 Subsection 2 sowie Section 1 Subsecion 3 jeweils mit Ablauf des Tages in Kraft, der auf die öffentliche Bekanntmachung des United States Registration Office (USRO) folgt, dass die notwendigen technischen Anpassungen dazu umgesetzt worden sind.
(2) Hat das USRO im Zeitpunkt des Inkrafftretens von Section 1 Subsection 3 zu einer Federal-ID in mehr als drei Bundesstaaten einschließlich des Heimatstaates der Federal-ID jeweils eine State-ID erfasst, so sollen die betroffenen Bürger unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntmachung durch das USRO öffentlich erklären, für welche State-IDs eine Citizenship Card ihre Gültigkeit verlieren soll. Unterbleibt eine Erklärung nach Satz 1 oder ist sie unzureichend, so soll das USRO von Amts wegen die Citizenship Card der jeweils zuletzt angemeldeten State-IDs ungültig machen, bis zu einer Federal-ID die Höchstzahl an State-IDs erfasst ist. Die Erklärung nach Satz 1 und die Ungültigmachung nach Satz 2 gelten rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens nach Subsection 2. -
NATIONAL ARCHIVES ACT
Inkraftgetreten am:31. 05. 2019
National Archives Establishment Act
Unterschrieben von President Ben KingstonGeändert am:
n/a
National Archives Act
An Act to provide for the institution of National Archives.Section 1 - General Organization
(1) Die National Archives unterstehen der Aufsicht des Präsidenten der Vereinigten Staaten.
(2) Der Präsident bestellt ohne Mitwirkung des Senats einen Archivist of the United States, dem die Verwaltung der National Archives, die Pflege des Bestandes und die Regulierung der Nutzung obliegen.
(3) Der Archivist of the United States kann mit Einrichtungen, die Kultur und Wissenschaft in den Vereinigten Staaten fördern, zusammenarbeiten und entsprechende Vereinbarungen treffen. Er wirkt insbesondere mit der Library of Congress zusammen.
(4) Der Archivist of the United States kann Gegenstände jeder Art erwerben, die für die Bestände der National Archives von Interesse sind. Er soll Sachspenden oder Leihgaben von Interesse unter annehmbaren Konditionen akzeptieren.Section 2 - Administration of National Records
(1) Der Archivist of the United States kann von allen Behörden und Einrichtungen der Administration die Herausgabe von nicht mehr für dienstliche Zwecke benötigte Unterlagen verlangen. Er kann vereinbaren, dass die Archivierung durch die besitzende Stelle selbst unter bestimmten Bedingungen durchgeführt wird. Soweit Privatpersonen im Besitz derartiger Unterlagen sind, kann er mit ihnen Vereinbarungen über die Verwaltung und spätere, zumindest letztwillige Überlassung schließen oder die Herausgabe gerichtlich durchsetzen.
(2) Der Archivist of the United States kann angebotene Unterlagen von Stellen des Kongresses, der Bundesgerichtsbarkeit, der Bundesstaaten und der übrigen politischen Untergliederungen zur Verwaltung oder als Leihgabe akzeptieren.
(3) Die Bestimmungen dieser Section berühren nicht die Interessen des Geheimschutzes. Insbesondere kann aus Gründen der nationalen Sicherheit durch die für die Einstufung nach dem Classified Information Act verantwortliche Stelle bestimmt werden, dass bestimmte Vorgänge oder Bestände von Behörden nicht an die National Archives abgegeben werden, sondern bei der Stelle verbleiben, die für ihre Führung verantwortlich ist.Section 3 - National Library of the United States
(1) Die National Archives sind zugleich National Library of the United States. Es soll daher insbesondere solche Medien erwerben, die von großer Bedeutung für die Vereinigten Staaten oder die weltweite Kultur sind, in den Vereinigten Staaten erschienen sind oder nach Meinung des Archivist of the United States zum Standardbestand gehören sollten.
(2) Die National Archives umfasst ferner die Sammlungen der Vereinigten Staaten (Collections), insbesondere
a) für Flaggen, Wappen, Siegel und andere Hoheitszeichen der Vereinigten Staaten, der Staaten und ihrer Untergliederungen (United States Vexillological Collection),
b) für Land- und Seekarten sowie sonstige Karten des Gebiets der Vereinigten Staaten oder mit Bedeutung für die Vereinigten Staaten (United States Cartographic Archive),
c) Gegenstände von Bedeutung für die Geschichte und Kultur der Vereinigten Staaten (United States Historical Collections).Section 4 - Public Exhibitions
Der Archivist of the United States soll die Bestände der National Archives von öffentlichem Interesse in Ausstellungen zugänglich machen, soweit keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen und diese von Interesse sind. Er kann auch Leihgaben aus den Beständen an andere Institutionen machen.Section 5 - Presidential Libraries
(1) Um die Errichtung und Unterhaltung von Präsidentenarchiven (Presidential Libraries) zu unterstützen, kann der Archivist of the United States Unterstützung, insbesondere in Form von fachlicher Beratung oder Dauerleihgaben gewähren. Er wirkt ferner auf die Zusammenarbeit der Presidential Libraries hin und kann sich an ihrer Öffentlichkeitsarbeit beteiligen. Der Archivist of the United States wird darauf verzichten, die Herausgabe von Beständen einer Presidential Library zu verlangen, solange diese unterhalten wird.
(2) Presidential Libraries im Sinne dieser Bestimmung sind nur solche, die durch einen ehemaligen Präsidenten der Vereinigten Staaten oder seine Erben anerkannt wurden, wobei für jeden Präsidenten nur eine Presidential Library eingerichtet werden kann, die aber mehrere Standorte haben darf.
(3) Eine direkte finanzielle Unterstützung der Vereinigten Staaten darf aufgrund dieser Section nicht gewährt werden.