Mister Knox,
bitte erläutern Sie, wie Sie zu dem jüngsten Urteil des Supreme Court stehen. Legen Sie dar, aus welchen Gründen Sie dies so sehen und ob sie ggf. etwas anders entschieden hätten?
Wie stehen Sie ferner zur Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz? Wie ist Ihre Einstellung zum derzeitigen FJA?
Wie sehen Sie die Klage Atakapans, Governor of Laurentiana ./. Russel, Speaker of the General Court of Laurentiana und welche Argumente stützen Sie hier oder lehnen Sie hier ab?
Mdame President, Senator Arroyo,
Ich vermute, mit jüngsten Urteil des Supreme Courtes, geht es um die Causa Atakapans, Governor of Laurentiana ./. Russell, Speaker of the General Court of Laurentiana? Das vorliegende Dokument verweißt auf eine Wahlkampfveranstaltung eines gewissen Mr. Waller, deshalb mir die Frage gestattet sei, in welchem Zusammenhang sie etwas von mir wissen möchten?
Im Falle des Supreme Courtes sehe ich keiner Veranlassung eine Mindermeinung im Bezug auf das Urteil zu haben. Der Chief Justice legte meiner Meinung nach schlüssig an Hand unserer Gesetze und der gültigen Rechtssprechung aus, warum der Instanzenzug auch und gerade im vorliegenden Fall wirkt. Die Vorrangigkeit des Rechtsweges als substanzieller Bestandteil der Rechtssicherheit wurde durch dieses Urteil gewahrt. In Chp. I Sec. 1 Ssc. 2 FJA heißt es: Soweit den Staaten nach Bundesrecht die Errichtung von Staatsgerichten zusteht, geht deren Jurisdiktion der des Bundes vor. Auch wird im Urteil klar gemacht, dass der SCOTUS primär ein Organ des Bundes ist und die Bundesstaaten mit Ihren Gerichten für bundesstaatliche Streitigkeiten zuständig sind. In dem Urteil heißt es: Dieser Gerichtshof ist ein Organ der Vereinigten Staaten, nicht des Staates Laurentiana. Seine Angelegenheiten und Zuständigkeiten können nur im Rahmen des Rechts der Vereinigten Staaten geregelt werden. Die U.S. Constitution sieht keine Ermächtigung der Bundesstaaten vor, diesem Gerichtshof Aufgaben zu übertragen. Beim Organsteitfallaspekt teile ich ebenfalls die Haltung des Gerichts: Dieser Gerichtshof sieht darin solche Fälle erfasst, in denen sich etwa das gesetzgebende Organ eines Staates anstelle des den Staat ansonsten vertretenen Governors gegen die Vereinigten Staaten wendet oder der U.S. Congress zur Wahrung seiner Kompetenzen gegen ein Staatsorgan klagt, nicht jedoch solche Fälle, in denen sich der Rechtsstreit auf die Organe eines Rechtsträgers - Vereinigte Staaten oder Bundesstaat - beschränkt. Chp. II Sec. 1 Ssc. 5 Var. b FJA besagt Der Supreme Court entscheidet in einziger Instanz über Verfahren, die er mit Writ of Mandamus annimmt und die Streitigkeiten zwischen [...] Bund und einem Bundesstaat oder zwischen ihren Organen [...] nach der auf gültigen Rechtsauslegung ist damit gemeint, dass der SCOTUS dann die einzige Instanz ist, wenn es zu einem Streit zwischen dem Bund und Bundesstaaten oder den Organen des Bundes und den Organen der Bundesstaaten kommt. Insofern ist als Erstinstanz nicht der SCOTUS zuständig. Ansonsten schließe ich mich der Mehrheitsmeinung des Urteils an.
Die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz sehe ich als wichtigen und bedeutsamen, nicht nur staatstragenden sondern auch als zivilisatorischen Aspekt unserer modernen Gesellschaft. Sie ist für Checks und Balances zwingend notwendig und wird von mir unterstützt.
Das FJA ist klar geschrieben und wird seinen Aufgaben gerecht.