Beiträge von The Republic of Assentia
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University Act
ARTICLE I – GENERAL PROViSONS
Section 1 – Validity
Dieses Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Gründung und Betreibung von Hochschulen sowie deren Überprüfung und Überwachung durch das Department of Education.
Section 2 – Definitions
(1) Unter Hochschulen im Sinne dieses Gesetzes sind wissenschaftliche mit anwendungsorientiertem oder künstlerischem Schwerpunkt ausgerichtete Einrichtungen des Bildungsbereichs zu verstehen, die zur beruflichen Ausbildung und der Aufrechterhaltung und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung und Hochschule dienen.
(2) Hochschulen können als Universitäten, Colleges, Institute oder Akademien tätig sein.Section 3 – Constitution
(1) Die Hochschulen besitzen das Recht zur Selbstverwaltung mit eigenständiger Erstellung und Ausführung von Studienplänen und Forschungsvorhaben.
(2) Hochschulen besitzen das Recht, öffentliche, vom Department of Education anerkannte akademische Grade zu verleihen.
(3) Hochschulen müssen sich eine Satzung geben, welche die innere und äußere Struktur der Hochschule und der einzelnen Fakultäten festlegt (Bylaws of Organization). Desweiteren sind Richtlinien für die einzelnen Studiengänge (Bylaws of degree programms) zu erlassen.
(4) In der Gestaltung der Satzungen und Richtlinien sind die Hochschulen frei, sofern nichts gesetzlich geregelt ist.Section 4 – Organization
(1) Die Hochschulen werden von einem Rector geleitet. Er kümmert sich um die repräsentative Vertretung der Hochschule und gibt die Richtlinien der Lehre und Forschung in Abstimmung mit dem Board of Trustees vor. Er wird vom Board of Trustees gewählt.
(2) Das Board of Trusteees übernimmt beratende, strategische und kontrollierende Leitungsaufgaben. Die Gestaltung der Zusammensetzung steht jeder Hochschule frei. Näheres ist in den Bylaws of Organization zu regeln.Section 5 – Foundation
(1) Beim Department of Education ist ein Gründungsantrag zur Genehmigung einzureichen, der folgendes beinhalten muss:
a. Namen und Sitz der Hochschule
b. Vorläufige Bylaws of Organization
c. Auftrag und Ziel der Hochschule
d. Geplante Fakultäten und Studienrichtungen
e. Eigentümerstruktur
(2) Das Department of Education darf die Gründung einer Hochschule bei Verstoß gegen geltende Gesetze verweigern.Section 6 – Supervision
(1) Die Überwachung der Hochschulen obliegt dem Department of Education.
(2) Das Department of Education besitzt das Recht, die Hochschulen regelmäßig zu inspizieren und die Einhaltung der geltenden Gesetze zu überprüfen.
(3) Die Aufnahmebedingungen und die akademischen Grade sind vom Department of Education zu genehmigen.ARTICLE II - FINAL PROVISONS
Section 1 - Entry into Force
(1) Das Gesetz tritt mit dem Tag des Beschlusses durch die State Assembly und seiner Verkündigung in der Law Gazette in Kraft.
(2) Section 5 gilt nicht für die zum Zeitpunkt der Verkündigung dieses Gesetzes bereits bestehenden Hochschulen. -
Occupational and Consumer Safety Bill
ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS
Section 1 Purpose and Title of this Act
(1) Dieses Gesetz regelt den Arbeitsschutz und die Produktsicherheit in der Republic of Assentia.
(2) Dieses Gesetz soll als "Occupational and Consumer Safety Act" (OCA) zitiert werden.
ARTICLE II - OFFICIAL SUPERVISIONSection 1 State Center for Occupational and Consumer Safety
(1) Der assentische Staat unterhält ein Zentrum für Arbeits- und Verbrauchersicherheit.
(2) Das Zentrum schützt Beschäftigte vor arbeitsbedingten Sicherheits- oder Gesundheitsgefährdungen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung oder Täuschung.
(3) Den leitenden Direktor dieses Zentrums bestimmt der Governor of Assentia.Section 2 Duties and Competencies
(1) Dem State Center for Occupational and Consumer Safety (COC) obliegt die Überwachung und Prüfung:
1. der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit;
2. der Sicherheit beim Betrieb von technischen Geräten und Anlagen;
3. der Sicherheit von technischen und elektronischen Produkten;
4. der Unbedenklichkeit von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln;
5. der Unbedenklichkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Reinigungs- und Körperpflegemitteln;
6. der Hygiene- und Qualitätsstandards in gastronomischen Einrichtungen;
7. der Hygiene- und Qualitätsstandards in Gesundheitseinrichtungen.
(2) Von Beauftragten des COC geprüfte Anlagen, Geräte und Erzeugnisse werden mit einem Gütesiegel versehen, wenn bei ihrer Herstellung und bestimmungsgemäßen Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen gewährleistet ist.
(3) Inspektoren des COC sind befugt und verpflichtet:
1. Betriebe und Beschäftigte in Belangen des Arbeitsschutzes zu unterstützen und zu beraten;
2. Betriebe, Arbeitsstellen und Baustellen jederzeit angekündigt oder unangemeldet zu betreten und zu überprüfen;
3. Betriebsstätten, Anlagen und Geräte, die eine mögliche Sicherheits- oder Gesundheitsgefährdung darstellen, nach vorherigem Hinweis und erfolgloser Fristsetzung zur Mängelbeseitigung vorübergehend oder dauerhaft stillzulegen;
4. auf Produktmängel hinzuweisen sowie Herstellern und Händlern die Rückholung fehlerhafter Produkte empfehlen;
5. Verbraucher zu beraten und rechtlichen Beistand zu leisten.
ARTICLE III - FINAL PROVISIONSSection 1 Entry into Force
Das Gesetz tritt mit dem Tag der Unterzeichnung durch den Gouverneur in Kraft. -
Mr. Craig Hsiao scheidet per 25.08.2013 aus.
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Handlung
Das Büro des Gouverneurs wird für die Pressekonferenz vorbereitet. Dabei fällt auf dass der Schreibtisch bereits geräumt ist.
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Büro des Secretary of the Republic of Assentia.Gemäß dem assentischen Administration Act ist das Department of the Republic zuständig für:
(a) die Aufsicht über die verfassungs- und gesetzmäßige Verwaltung der Bezirke und Städte;
(b) die öffentliche Infrastruktur, einschließlich des Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehrs und der Versorgung der Bevölkerung mit Energie, Wärme und Wasser, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
(c) den Schutz von Natur und Umwelt, einschließlich des Tierschutzes, der Naturschutzgebieten der Beseitigung und Aufbereitung des Abfalls, der Reinhaltung der Luft und des Schutzes vor Lärm, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
(d) das öffentliche Schulwesen, die staatlichen Hochschulen, die den Interessen von und dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Kunst, Kultur, Bildung und Sport dienenden Einrichtungen und Strukturen, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
(e) das Gesundheitswesen, soziale Dienste und Integration, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
(f) die Prävention und Abwehr von Gefahren durch und Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen. -
Büro des Attorney General of the Republic of Assentia.
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Der Account "Republic of Assentia" wird von mir und Craig Hsiao genutzt.
Ich bestätige das.