Zu ihrer Wahl zur Speaker tritt Allison daraufhin vor und spricht:
Honorable Members of the House,
ich danke Ihnen für das neuerliche Vertrauen, das Sie mir mit dieser Wahl entgegengebracht haben. Es ist mir eine große Ehre, dieses hohe Amt anzunehmen und fortzuführen. Lassen Sie uns gemeinsam weiter daran arbeiten, den Geist der Demokratie zu stärken und die Arbeit für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes mit Würde, Fairness und Entschlossenheit fortzuführen.
Handlung
Dann hebt sie die eine Hand zur dargereichten Bibel und die andere nach oben.
Ich gelobe feierlich, dass ich die Verfassung der Vereinigten Staaten getreulich einhalten, bewahren und verteidigen und meine Amtspflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe!
Handlung
Anschließend nimmt sie auf dem Stuhl des Vorsitzenden Platz und ergreift den Hammer. Traditionell schlägt sie damit kräftig auf den Block. Sie verzieht keine Miene, als auch dieses Mal einzelne (neuere) Abgeordnete aufzucken.
Die Speaker des letzten Hauses tritt mit ihrer Gruppe ebenfalls zur Eidesleistung an.
Ich gelobe feierlich, dass ich die Verfassung der Vereinigten Staaten getreulich einhalten, bewahren und verteidigen und meine Amtspflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe!
I, Allison Sue Templeton, declare my candidacy for the U.S. House of Representatives. I am a registered Republican affiliating with the Conservatism Rekindled Movement.
The Congressman from New Alcantaras 2nd District, Mr. Drake, has introduced a Bill, which is referred to the House for considerations.
The sponsor may rise with the privilege of the first word.
An amount of 4 hours of floor time is reserved for debate. This can be reduced or increased according to the Standing Rules if necessary.
Allison Sue Templeton
Speaker of the House
H.R. 2025-036
IN THE HOUSE OF REPESENTATIVES OF THE UNITED STATES
August 31, 2025
Mr. DRAKEintroduced the following Bill:
A BILL
to ratify the Treaty Establishing A Nordanic Defence Community.
Resolved by House of Representatives of the United States of Astor:
SECTION 1. SHORT TITLE.
Dieses Bundesgesetz soll als „Treaty Establishing A Nordanic Defence Community Ratification Act“ zitiert werden.
SECTION 2. RATFICATION.
Der Kongress der Vereinigten Staaten ratifiziert den Vertrag zur Gründung einer Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft.
SECTION 3. FINAL PROVISIONS.
Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Unterschrift in Kraft.
TREATY ESTABLISHING A NORDANIC DEFENCE COMMUNITY
Vertrag zur Gründung einer Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft
Die vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch, mit allen Völkern und Regierungen in Frieden zu leben. Sie sind entschlossen, die Freiheit, das gemeinsame Erbe und die Zivilisation ihrer Völker, die auf den Grundsätzen der Demokratie, der Freiheit der Person und der Herrschaft des Rechts beruhen, zu gewährleisten. Sie sind entschlossen, ihre Bemühungen für die gemeinsame Verteidigung und für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit zu vereinigen. Sie vereinbaren daher diesen Vertrag:
Artikel 1.
Die vertragsschließenden Staaten gründen untereinander die Nordanische Verteidigungsgemeinschaft (“Nordanic Defence Community“), welche mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages als eigenes Subjekt des Völkerrechtes besteht.
Artikel 2.
Die vertragschließenden Staaten verpflichten sich, ihre internen Konflikte auf friedliche Weise und durch Gespräche und Konsultationen, im Zweifelsfalle unter Einbindung eines oder mehrerer Vermittler, beizulegen und zu lösen und keine kriegerischen Handlungen gegeneinander vorzunehmen.
Artikel 3.
Um die Ziele dieses Vertrages nachhaltiger zu verwirklichen, werden die vertragschließenden Staaten einzeln und gemeinsam durch ständige, wirksame Selbsthilfe und gegenseitige Unterstützung die Kraft des einzelnen Staates und der Gesamtheit der Staaten, einem bewaffneten Angriff Widerstand zu leisten, aufrechterhalten und entwickeln.
Artikel 4.
Die vertragschließenden Staaten werden in Beratungen miteinander eintreten, wenn nach der Meinung eines von ihnen die Unversehrtheit des Gebietes, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit irgendeines der vertragschließenden Staaten bedroht ist.
Artikel 5.
Die vertragschließenden Staaten sind darüber einig, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere von ihnen als ein Angriff gegen sie alle betrachtet werden wird. Infolgedessen kommen sie überein, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jeder von ihnen in Ausübung des Rechts zur individuellen oder gemeinsamen Selbstverteidigung dem Vertragsstaat oder den Vertragsstaaten, die angegriffen werden, mit allen ihnen zu Gebote stehenden militärischen und sonstigen Mitteln Hilfe und Beistand leisten werden, um die Sicherheit des gemeinsamen Gebietes wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten.
Artikel 6.
Für den Fall, dass die vertragsschließenden Staaten nach den in diesem Vertragswerk genannten Bestimmungen es für erforderlich halten und beschließen, können die Bestimmungen des Artikels 5 auch auf solche Staaten angewendet werden, die sich in einem bewaffneten Konflikt gegen eine Macht befinden, die den Frieden und die Freiheit eines Volkes oder der gesamten Staatengemeinschaft gefährdet, sich jedoch nicht zur Geltung dieses Vertrages bekannt hat.
Artikel 7.
Jeder der vertragsschließenden Staaten erklärt hiermit, dass keine internationalen Verträge oder anderweitige Verbindlichkeiten, die zur Zeit zwischen ihm und einem anderen Vertragsstaat oder irgendeinem dritten Staat in Gültigkeit sind, in Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Vertrages stehen, und verpflichtet sich, auch in Zukunft in keinerlei internationale Verbindlichkeit einzutreten und keinen Vertrag abzuschließen, welcher im Widerspruch zu diesem Vertrag steht und im Zweifelsfalle hierzu die anderen Vertragsstaaten konsultieren wird.
Artikel 8.
Die vertragschließenden Staaten errichten einen gemeinsamen Rat, in dem jeder von ihnen gleichwertig vertreten sein wird, und dessen Zweck die Erörterung aller Gegenstände, welche die Ausführung dieses Vertrages betreffen oder durch diesen bedingt werden, ist. Der Rat soll so organisiert sein, dass er jederzeit unverzüglich zu Beratungen zusammentreten kann.
Artikel 9.
Die vertragschließenden Staaten können auf Grund eines einstimmig getroffenen Übereinkommens jeden anderen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrages zu fördern und zur Sicherheit des gemeinsamen Gebietes beizutragen, zum Beitritt zu diesem Vertrage einladen. Jeder auf diese Weise eingeladene Staat kann sich durch die Niederlegung seiner Beitrittserklärung bei der Regierung des Königreiches Albernia zur Geltung dieses Vertrages bekennen und ein Partner dieses Vertrages werden. Die Regierung des Königreiches Albernia wird jedem der vertragschließenden Staaten die Niederlegung einer solchen Beitrittserklärung mitteilen.
Artikel 10.
Dieser Vertrag ist zu ratifizieren; seine Abmachungen sind gemäß den Verfassungsvorschriften jedes Mitgliedstaates auszuführen. Die Ratifizierungsurkunden sind bei der Regierung des Königreiches Albernia zu hinterlegen, die die Regierung der anderen Signatarstaaten von jeder Hinterlegung in Kenntnis setzt. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald alle Signatarstaaten ihre Ratifizierungsurkunden hinterlegt haben.
Artikel 11.
Nach fünfjähriger Gültigkeitsdauer des Vertrages kann jeder vertragschließende Staat aus dem Verhältnis ausscheiden, und zwar sechs Monate nach Erklärung seiner Kündigung gegenüber der Regierung des Königreiches Albernia, die den Regierungen der anderen vertragschließenden Staaten die Niederlegung jeder Kündigungserklärung mitteilen wird.
Artikel 12.
Dieser Vertrag, dessen albernischer Wortlaut maßgebend ist, wird in den Archiven der Regierung des Königreichs Albernia hinterlegt; diese übermittelt der Regierung jedes anderen vertragschließenden Staates eine beglaubigte Abschrift.
Artikel 13.
Sofern und soweit das Königreich Albernia nach den Bestimmungen des Artikels 11 aus diesem Vertrag ausscheiden sollte, so treten die Regierungen der anderen Signatarstaaten in alphabetischer Reihenfolge, beginnend mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Astor, in dessen Rechtsnachfolge als Verwahrstaat nach diesem Vertrag ein.
Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten Bevollmächtigten ihre Unterschrift unter diesen Vertrag gesetzt und ihn mit ihrem Siegel versehen.
Für das
KÖNIGREICH ALBERNIA
Severus M. Frobisher
Für die
VEREINIGTEN STAATEN VON ASTOR
Tamara Arroyo
Für das
DOMINION CRANBERRA
Alwin Culwick
Für die
KÖNIGLICHEN GEFILDE VON GLENVERNESS
Grizel Strauss-Henderson
Für die
KONFÖDERATION VON OBRADOR
Isabel N. Fernández
Für die
REPUBLIK ROLDEM
Stuart B. Templeton
Protokollnotizen
Zu Artikel 5:Als ein bewaffneter Angriff auf einen oder mehrere der vertragschließenden Staaten gilt ein bewaffneter Angriff auf das Gebiet irgendeines dieser Staaten, auf die Besatzungen, die irgendein Vertragsstaat auf dem gemeinsamen Gebiet oder aufgrund einer internationalen Verbindlichkeit auf fremdem Gebiet unterhält, auf die der Gebietshoheit eines Vertragsstaates unterliegenden anderen Territorien oder auf die Schiffe und Flugzeuge irgendeines Vertragsstaates innerhalb dieses Gebietes.
Zu Artikel 6:Im Falle, dass es die vertragsschließenden Staaten nach den in diesem Vertrag genannten Bestimmungen für erforderlich halten und zum Schluss kommen, dass der betroffene Staat die Organisation um Hilfe ersuchen würde, jedoch durch besondere Bedingungen hieran gehindert wird, kann eine solche Anwendung der Bestimmungen des Artikels 5 auch ohne die Bitte oder die Zustimmung des betroffenen Staates erfolgen.
Zu den Artikeln 5 und 6: Das Königreich Albernia und die Vereinigten Staaten von Astor erklären mit Bezug auf den zwischen ihnen geschlossenen Albernian Astorian Alliance Treaty, dass der in Artikel 3 dieses Vertrages enthaltene gegenseitige Beistandspakt für die Dauer der Mitgliedschaft beider Parteien in der Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft ausgesetzt ist, durch die Vereinbarungen aus diesem Vertrag ersetzt wird und somit die Bestimmungen in Artikel 7 dieses Vertrages vollumfänglich eingehalten werden.
Diese Aussetzung berührt weder die übrigen Bestimmungen des Albernian Astorian Alliance Treaty noch die Gültigkeit des Vertrags an sich. Der Beistandspakt tritt mit Beendigung der Mitgliedschaft einer oder beider Parteien in der Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft automatisch wieder in Kraft, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf.
Albernia und Astor bekräftigen damit ihre fortbestehende enge Allianz und Freundschaft.
Zu Artikel 8: Der Rat wird Hilfsorgane ins Leben rufen, insbesondere wird er eine Sicherheitskommission zur Empfehlung von Maßnahmen für die Ausführung der Artikel 3 bis 6 errichten.
Zu Artikel 9: Das Königreich Albernia und die Königlichen Gefilde von Glenverness erklären, dass sie der Republik Bergen und der Republik Eldeyja als weiteren Mitgliedern der Nordantika-Union eine besondere Perspektive für einen Beitritt zur Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft eröffnen möchten und hierzu Gespräche mit dem Ziel eines Übereinkommens nach Artikel 9 als sinnvoll erachten.
Die übrigen vertragschließenden Staaten begrüßen diese Erklärung.
Zu ihrer Wahl zur Speaker tritt Allison daraufhin vor und spricht:
Honorable Members of the House,
ich danke Ihnen für das Vertrauen, das Sie mir mit dieser Wahl entgegengebracht haben. Es ist mir eine große Ehre, dieses hohe Amt anzunehmen und die Arbeit meiner Vorgängerinnen und Vorgänger in Respekt und Verantwortungsbewusstsein fortzuführen. Gemeinsam werden wir den Geist der Demokratie stärken und die Arbeit für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes mit Würde, Fairness und Entschlossenheit fortführen.
Handlung
Dann hebt sie die eine Hand zur dargereichten Bibel und die andere nach oben.
Ich gelobe feierlich, dass ich die Verfassung der Vereinigten Staaten getreulich einhalten, bewahren und verteidigen und meine Amtspflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe!
Handlung
Anschließend nimmt sie auf dem Stuhl des Vorsitzenden Platz und ergreift den Hammer. Traditionell schlägt sie damit kräftig auf den Block. Sie kann sich ein Lächeln nicht verkneifen, als in den ersten Reihen tatsächlich einige Abgeordnete aufzucken. Das muss sie vielleicht noch einmal üben - oder, um ihre Kollegen nicht zu sehr zu schonen, vielleicht auch nicht.
Die Tochter des ehemaligen US-Präsidenten Richard Templeton (über ihren Onkel, den roldemischen Präsidenten Stuart Templeton, redet sie aus patriotischen Gründen weniger gern) und spätere Chief of Staff unter President Wolf, Allison Sue Templeton, tritt stolz vor und leistet den Eid:
Ich gelobe feierlich, dass ich die Verfassung der Vereinigten Staaten getreulich einhalten, bewahren und verteidigen und meine Amtspflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe!
I, Allison Sue Templeton, declare my candidacy for the U.S. House of Representatives. I am a registered Republican affiliating with the Conservatism Rekindled Movement.
Mrs. Borne, vielen Dank für diese sehr erfreuliche Nachricht. Es liegt auf jedem Fall im Interesse der US-Administration, eine gute Grundlage für gemeinsame Beziehungen mit dem Königreich Nugensil zu schaffen. Vice President Owens hat das Abkommen President Wolf zur Beratung vorgelegt und ich bin mir sicher, dass es bald eine (voraussichtlich positive) Rückmeldung geben wird.