Handlung
Begrüßt den Solicitor General.
Hello, Mr. Phillips, setzen Sie sich doch! Wie ich sehe, sind die Posten in Ihrem Office eher ... lückenhaft besetzt?
Begrüßt den Solicitor General.
Hello, Mr. Phillips, setzen Sie sich doch! Wie ich sehe, sind die Posten in Ihrem Office eher ... lückenhaft besetzt?
Sitzt ebenfalls unter den Gästen und verfolgt das Treiben der Prominenz.
Evelyn bezieht ihr neues Büro im Newman Building und lässt sich die Akten des leitenden Personals bringen.
Ich, Evelyn Baker Lang, gelobe feierlich, dass ich die Verfassung der Vereinigten Staaten getreulich einhalten, bewahren und verteidigen und meine Amtspflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde. So help me God!
Kann es eine Blaupause für die Errichtung von State Courts, möglicherweise sogar County Courts, geben oder braucht es da für jeden Staat individuelle Erwägungen?
Senator Burry, ich glaube schon, dass auf die örtlichen Begebenheiten Rücksicht genommen werden muss. Große Flächenstaaten wie Assentia benötigen eine andere Organisation als D.C. oder das im Verhältnis auch noch überschaubare Astoria.
Ich stimme Ihrer Intention aber zu, dass das Justice Department Vorschläge entwickeln sollte, an denen sich die Staaten orientieren können.
Anknüpfend an die Fragen meines Freundes aus Astoria möchte ich Sie, womöglich bereits obsolet aber nichtsdestotrotz, fragen: Art. VI Sec. 5 der Verfassung schreibt dem Bund eindeutige Kompetenzen zu und erklärt ihn alleine zum kompetenten Gesetzgebungsorgan auf diesen Gebieten. Ist es daher verfassungskonform, dass beispielsweise New Alcantara einen strafrechtlichen State Penal Code erlässt, obwohl die Legislativkompetenz im Strafrecht explizit dem Bund vorbehalten ist?
Natürlich ist der Empowerment of the States in the Judiciary Act Grundlage dafür, aber darf der Bund überhaupt Rechte an die Staaten transferieren, die ihm die Verfassung explizit zuschreibt?
Senator Shore, vielen Dank für Ihre Frage.
Die Übertragung von Aufgaben des Bundes an die Bundesstaaten mittels Bundesgesetz ist meines Erachtens zulässig und rechtmäßig. Wenn der Bund von seiner Kompetenz Gebrauch macht, die Organisation der Gerichtsbarkeit und des Strafrechts unter bestimmten Bedingungen an die Staaten zu delegieren, so ist auch das eine gesetzliche Regelung. Im konkreten hat der Bund dabei seine eigenen Kompetenzen nicht beschnitten, denn der Empowerment of the States in the Judiciary Act legt ausdrücklich fest, dass weiterhin immer auf die Bundesgerichte zurückgegriffen werden kann, dass die Strafverfolgungsbehörden des Bundes weiterhin tätig sein können und dass weiterhin Bundesrecht (beispielsweise der Federal Penal Code statt des State Penal Code in New Alcantara) angewendet werden kann. Im Ergebnis wurden, vom Bundesgesetzgeber offensichtlich ausdrücklich so gewünscht, Spielräume für die Staaten in Gesetzgebung und Vollziehung geschaffen, die eine bürgernahe Justiz möglich gemacht haben.
Wo die Kompetenz des Bundes Grenzen hat, sind all jene Dinge, die ohnehin in der Zuständigkeit der Bundesstaaten liegen. Ich kann hier nur die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen auf Staatenebene nennen, weil der Bund hier nur für seine Ebene zuständig ist.
Senator Burry,
ich werde mich insbesondere dem Leitungspersonal der verschiedenen Bundesbehörden annehmen, die dem Justice Department unterstehen. Von einigen Direktoren weiß mag inzwischen gar nicht, ob sie ihrer Arbeit noch nachgehen und wenn ja, in welcher Art und Weise. Ich werde außerdem den Kontakt zu den Bundesstaaten aufnehmen, um meine Unterstütung anzubieten bei der möglichst flächendeckenden Umsetzung des Empowerment of the States in the Judiciary Act. Davon abgesehen werde ich dem Kabinett Rechtsberatung geben für die in allen Departments angedachten und geplanten Projekte.
Zur Vereidigung hebt die die rechte Hand und spricht:
Mr. President,
I do solemnly swear that I will tell the truth and nothing but the truth without any additions or reductions. So help me God.
Sie liest von ihrem vorbereiteten Redemanuskript ab.
Honorable Senators,
mein Name ist Evelyn Baker Lang. Ich wurde am 19. März 1954 in Colon, Hybertina, jetzt Laurentiana, geboren. Nach der allgemeinen Schulausbildung habe ich an der Meansville University of Hybertina Jura studiert und meinen Abschluss als Juris Doctor gemacht. In den folgenden Jahren war ich als Anwältin in der Kanzlei meines Bruders, Eric Baker, tätig. Seit Mitte 2008, mit einer kurzen Unterbrechung im Staatsdienst als Legal Counsel von President Kelvin, bin ich bei der Anwaltskanzlei "Baker & Dunn" in San Quentin angestellt. Aus gesundheitlichen Gründen musste ich ein Verfahren zur Berufung als Federal Judge in 2016 leider beenden, bin aber genesen und voller Tatendrang.
Der Vorschlag des Präsidenten, mich als Attorney General vorzuschlagen, ist eine große Ehre. Sehr gerne bin ich bereit, den Vereinigten Staaten in dieser Funktion zu dienen und die exekutive Seite der Rechtspflege in Astor zu gestalten.
Ich stehe sehr gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Madam President,
ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.
Honorable Senators,
mein Name ist Evelyn Baker Lang. Ich wurde am 19. März 1954 in Colon, Hybertina, jetzt Laurentiana, geboren. Nach der allgemeinen Schulausbildung habe ich an der Meansville University of Hybertina Jura studiert und meinen Abschluss als Juris Doctor gemacht. In den folgenden Jahren war ich als Anwältin in der Kanzlei meines Bruders, Eric Baker, tätig. Seit Mitte 2008, mit einer kurzen Unterbrechung im Staatsdienst als Legal Counsel von President Kelvin, bin ich bei der Anwaltskanzlei "Baker & Dunn" in San Quentin angestellt.
Der Vorschlag der Präsidentin, mich als Bundesrichterin vorzuschlagen, ist eine große Ehre. Sehr gerne bin ich bereit, den Vereinigten Staaten in dieser Funktion zu dienen.
Ich stehe jetzt sehr gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Senator McQueen,
ich kenne die genauen Vorgänge innerhalb der Bundesregierung leider nicht, die kürzlich erfolgte Beantwortung der Anfrage von Senator Holland legt jedoch offenkundig massive Kommunikationsprobleme zwischen einzelnen dem Department of Justice unterstehenden Bundesbehörden nahe. Es ist beschämend, dass statt der eigentlich zuständigen Bundesbehörden - der Federal Marshals und des FBI - nun die New Alcangara Rangers substitutiv tätig werden mussten, um Mr. Testar nach mutmaßlich weiteren Rechtsverstößen in Gewahrsam zu nehmen.
Seien Sie versichert, dass ich eine Untersuchung dieses Vorgangs einleiten, die Schuldigen disziplinieren und ggf. strafrechtlich belangen sowie dem Kongress hierzu Bericht erstatten werde.
Mr. President,
ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.
Honorable Senators,
mein Name ist Evelyn Baker Lang. Ich wurde am 19. März 1954 in Colon, Hybertina, jetzt Laurentiana, geboren. Nach der allgemeinen Schulausbildung habe ich an der Meansville University of Hybertina Jura studiert und meinen Abschluss als Juris Doctor gemacht. In den folgenden Jahren war ich als Anwältin in der Kanzlei meines Bruders, Eric Baker, tätig. Seit Mitte 2008, mit einer kurzen Unterbrechung im Staatsdienst als Legal Counsel von President Kelvin, bin ich bei der Anwaltskanzlei "Baker & Dunn" in San Quentin angestellt.
In den kommenden Monaten möchte ich gerne die überfällige Überarbeitung des Federal Election Appeal Act angehen, um einen besseren Rechtsschutz in diesem Bereich gewährleisten zu können. Als Attorney General kommt mir, neben der Aufsicht über diverse Bundesbehörden einschließlich des Electoral Office und des Registration Office, die rechtliche Beratung des Präsidenten und des Kabinett in allen Fragen zu. Dieser Aufgabe möchte ich gerne mit besonderer Aufmerksamkeit nachkommen.
Da sich trotz erheblicher Bemühungen des bisherigen Attorney General und des Deputy Attorney General Defizite bei der Bearbeitung eingegangener Strafanzeigen offenbart haben, sehe ich mich veranlasst, neben personellen Konsequenzen in diesem Bereich gegebenenfalls auch organisatorische und rechtssetzende Alternativen zu prüfen.
Ich stehe jetzt sehr gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Juristisch handelt sich dabei um eine unwahre Tatsachenbehauptung, die durchaus auch strafbar sein könnte.
Your Honor,
die Rechtslage im Heimatstaat der Vertreterin des Klägers und im Heimatstaat des Beklagten ist weitgehend und die Passage zu den Benimmregeln in der jeweiligen Geschäftsordnungen sogar vollkommen identisch. Selbstverständlich ist es daher angezeigt, hier Vergleiche anzustellen.
Die Argumentation des Klägers kann ich nicht nachvollziehen. Die Behauptung, bei der Governor's Mansion von Astoria State handle es sich um eine "Festung der Korruption", stellt er als massiven persönlichen Angriff dar - aber die Umschreibung des Klägers, Laurentiana sei ein "autorität geführten Staat" und Govenor Ian Iennings gebare sich wie ein Monarch, wiederum ist nur eine schlichte Beschreibung?
Wie ich bereits sagte: Dem Kläger fehlt anscheinend jedes Schuldbewusstsein. Seine unwahren Behauptungen, mit denen er den Governor des Staates Laurentiana in aller Öffentlichkeit herabsetzt, wiederholt er in den Hallen des General Court inzwischen regelmäßig; zuletzt heute Morgen um 11:21 Uhr. Er hat die rechtmäßige Verwarnung durch den meinen Mandanten offensichtlich nicht zum Anlass genommen, sein dem Hohen Hause unwürdiges Verhalten abzustellen. Würde das Gericht der Klage also stattgeben, müsste jedes Mitglied des General Court damit rechnen, unwahren, beleidigenden Behauptungen des Klägers ausgesetzt zu werden, was eine erhebliche Beeinträchtigung des Geschäftsganges befürchten lässt.
Diese Klage entwickelt es sich zu einer Farce. Ich beantrage die Zurückweisung des Einspruches, so das Gericht überhaupt geneigt war, diesen zu prüfen.
Your Honor,
eine Preliminary Injunction wurde nicht beantragt, meines Erachtens gibt es also - wie vom Kläger behauptet - keine besondere Eilbedürftigkeit.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Tatbestände "Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, (...) Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des General Court und dem Personal" der Standing Rules unter den Tatbestand von Art. III Sec. 7 LA Const, "ehrverletzender, herabwürdigender oder unangemessener Aussagen" zu sumsumieren sind. Lediglich "Sachbeschädigungen aller Art" sowie "unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal" lassen sich nicht darunter fassen und können gegenüber Mitgliedern des General Court daher keine Anwendung finden.
Im Übrigen ist der Beklagte mit dem Kläger in Übereinstimmung, dass der Lieutenant Governor des Staates Laurentiana als Präsident des General Court beauftragt ist, für die Durchsetzung der Rules of the House Sorge zu tragen und Fehlverhalten u.a. der Mitglieder des General Court zu sanktionieren.
Ich möchte vorab darauf hinweisen, dass es auch in anderen Staatsparlamenten ähnliche Regelungen zur Verwarnung von Mitgliedern gibt, und auch dort ist die Begründung einer Verwarnung nicht vorgeschrieben. So hat der damalige Speaker of the Assembly of Astoria State am 8. Dezember des vergangenen Jahres ohne jede Begründung den Commoner Chester Wesley Layfield verwarnt.
In seinem sanktionierten Beitrag äußerte sich Mr. Layfield dabei wie folgt:
Nein, ich wünsche bloß dass Sie sich in Ihre Festung der Korruption zurückziehen und uns nicht völlig geisteskranke in Ruhe arbeiten lassen.
Schauen wir uns nun an, welche Äußerung der Kläger sich am 17. Februar hat zu Schulden kommen lassen, die zur - zunächst nicht begründeten - Verwarnung durch den Beklagten geführt hat:
Mr. Speaker,
das Demokratieverständnis einiger hier ist erschreckend. Es wäre kein Missbrauch, wenn das Volk von seinem natürlichen Recht, die Regierung zu kontrollieren, Gebrauch machen würde - das wäre ein Teil von genau dem, was Astor zu der großartigen Nation gemacht hat, die es heute ist. Auch Laurentiana war nicht immer ein autoritär geführter Staat: Eigentlich sieht die Verfassung auch hier vor, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, nicht von King Ian I.
Die Parallelen sind offensichtlich: Mr. Layfield umschreibt die Governor's Mansion von Astoria State als "Festung der Korruption", der Kläger umschreibt Laurentiana als "autorität geführten Staat" und unterstellt Govenor Ian Iennings, sich wie ein Monarch zu gebaren. Beides fällt unter den nicht klar voneinander abgegrenzten Tatbestand einer "Beleidigung", einer "Herabwürdigung" oder eines "ungebührlichen Verhaltens gegenüber den Mitgliedern des General Court" und ist ganz sicher zu sanktionieren.
Nun argumentiert der Kläger, der sich nicht einmal seiner eigenen Schuld bewusst ist, dass seine Aussage keine "Störung der Geschäftstätigkeit" gewesen sei, sondern einzig und allein eine Meinungsäußerung. Die Verwarnung sei daher ohne rechtliche Grundlage in den Standing Rules oder der Verfassung erfolgt und damit nichtig.
Dabei verkennt der Kläger, dass seine Provokation zu einem emotionalen Aufruhr geführt hat; wenn nicht bei ihm selbst, so sicherlich bei anderen Mitgliedern des General Court. Es lag daher ohne Zweifel auch eine "Störungen der Geschäftstätigkeit" des General Court vor, ganz einfach, da durch den Kläger ein wahrheitswidriger Sachverhalt in die Diskussion eingebracht worden ist, der nicht dem Fortgang der Debatte dienen sollte, sondern schlicht zur Provokation einiger Mitglieder des General Court gedacht war. Insoweit erinnere ich daran, dass die Verfassung des Staates Laurentiana gerade dann eine Bestrafung vorgesehen hat, wenn es sich um "ehrverletzende, herabwürdigende oder unangemessene Aussagen" handelt. Der Beklagte hat daher zur weiteren Unterbindung einer sachfremden Debatte den Kläger verwarnt; dies war sein Recht und auch seine Pflicht.
In der Folge hat mein Mandant noch am selben Tag klar aufgezeigt, welche Grenzen er für das Miteinander im General Court setzt:
Ich dulde keine Provokation, persönliche Attacken oder ähnliches in Debatten - wenn Sie etwas zu diskutieren haben was nicht zum Thema gehört diskutieren Sie es hier - Ihre Wortmeldung in der Debatte dient ausschließlich damit Sie sich über das zu debattierende äußern können.
Auch hier hat er sich deutlich an den Standing Rules orientiert: Sachfremde Äußerungen, die allein der Provokation und der persönlichen Attacke dienen, werden sanktioniert.
Your Honor, als der Kläger am 17. Februar um 7:21 Uhr im General Court das Wort ergriffen hat, hat er den Gouverneur des Staates Laurentiana persönlich attackiert und provoziert; er hat diesen in seiner Ehre verletzt und sich unangemessen über einen demokratisch gewählten Amtsträger geäußert. Und genau damit hat der den Geschäftsgang empfindlich gestört.
Die Verwarnung von Mr. Josh LeCoeur als Member of the General Court of Laurentiana durch Mr. Amrian Dali Abzianidze als Lieutenant Governor of Laurentiana erfolgte somit vollkommen zurecht.
Die Klage ist nicht begründet und daher abzuweisen.
Your honor,
ich melde mich wie angezeigt für den Beklagten anwesend.
Der Kläger begehrt hier zweierlei:
1. Die Feststellung, dass die Maßnahme des Lieutenant Governor als Präsident des General Court, ihn wegen Verstoßes gegen das Verbot der Störung der Geschäftstätigkeit öffentlich zu verwarnen, nichtig ist sowie
2. die Zusprechung von Schadensersatz für genau diese Maßnahme des Lieutenant Governor.
Beim Begehr zu 1. handelt es sich um eine zivilrechtliche Streitigkeit auf Grund der Billigkeit, da der Kläger die Aufhebung einer Maßnahme fordert; Art. III Sec. 3 SSec. 2 FJA. Beim Begehr zu 2. handelt sich wiederum um eine zivilrechtliche Streitigkeit auf Grund des Rechts, da der Kläger wegen einer Handlung eine Entschädigung in Geld fordert; Art. III Sec. 3 SSec. 1 FJA.
Zivilrechtliche Streitigkeiten auf Grund der Billigkeit sind nur zulässig, wenn der Anspruch der klagenden Partei durch eine von der beklagten Partei zu erbringenden Leistung in Geld nicht angemessen befriedigt werden kann; Art. III Sec. 3 SSec. 3 FJA. Der Kläger beantragt vorliegend sowohl eine zivilrechtliche Streitigkeit auf Grund der Billigkeit als auch des Rechts, fechtet also zum einen eine Maßnahme an, fordert ergänzend dazu aber auch Schadensersatz. Das Gesetz lässt beides gleichzeitig jedoch nicht zu.
Ich beantrage daher, den Antrag des Klägers auf Schadenersatz von 250 A$ für den erlittenen Schaden am öffentlichen Ansehen als Parlamentarier abzuweisen.
Begründung: Der Kläger kann keinen Anspruch auf Ersatz eines Schadens geltend machen, da mein Mandant für Äußerungen im General Court - ebenso wie der Kläger - nur dort zur Rechenschaft gezogen werden kann, und dort auch nur wegen ehrverletzender, herabwürdigender oder unangemessener Aussagen; Art. III Sec. 7 LA Const.
Die Klage kann lediglich insoweit zulässig sein, als dass der Kläger die Maßnahme des Lieutenant Governor anfechtet.
Im weiteren Verfahren werde ich dem hohen Gericht darlegen, warum die Klage insoweit zwar zulässig, aber nicht begründet ist.
Hinweis: Es handelt sich hier um eine Mrs. Baker. ![]()
Thank you, Mr. President. Have a good night, too.
Sie nickt zustimmend.
Of course, Mr. President. Sie haben mein Gutachten bis morgen Abend.
Soll ich es über Mr. Waileys Büro weitergeben?
Sichtlich nervös schüttelt Evelyn den Kopf.
Natürlich nicht, Mr. President. I serve at the pleasure of the President.
Die kürzlich ernannte White House Counsel, Evelyn Baker Lang, bezieht ihr neues Büro im West Wing des Weißen Hauses. Als erstes schafft sie Platz für allerlei Gesetzeskommentare - und für ihren Goldfisch "Toby", an dem sie sehr hängt.
Ich gelobe feierlich, dass ich die Verfassung der Vereinigten Staaten getreulich einhalten, bewahren und verteidigen und meine Amtspflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.