Beiträge von Sandy van het Reve

    Sandy van het Reve
    Attorney-at-law


    47 Kings Avenue
    Astoriatown, Astoria State



    In dem Verfahren

      Church of Unitology


      v.


      Channel 40

    werden auf Anforderung des Gerichts zum Nachweis des der Geschäftsführerschaft sowie des Geschäftssitzes der Beklagten in der Anlage überreicht:

      - eidesstattliche Erklärung der Geschäftsführerin Ms. Karen Pond;
      - Auszug aus dem Register der NAstock



    Sandy van het Reve - Attorney-at-law

    Appendix A


    Statutory Declaration


    Ich Karen Pond, über die Strafbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung ordnungsgemäß belehrt, erkläre hiermit:

      1. Ich bin die Geschäftsführerin und somit gesetzliche Vertreterin des TV-Senders "Channel 40."
      2. Der Geschäftssitz von Channel 40 befindet sich in Flint, Astoria State.

    Die Richtigkeit vorstehend gemachter Angaben versichere ich an Eides statt.



    Greenville, 18-10-2013


    Karen Pond
    ____________________
    Karen Pond

    Appendix B


    Register for Trade


    Company: Channel 40 - Independent News Agency
    Headquarter: Flint, Astoria State
    CEO / Owner: Karen Pond

    Sandy van het Reve
    Attorney-at-law


    47 Kings Avenue
    Astoriatown, Astoria State



    In dem Verfahren

      Church of Unitology


      v.


      Channel 40

    zeige ich an, dass die Beklagte mich mit ihrer Prozessvertretung beauftragt hat.


    Ich bestätige zunächst den bereits vom Vorsitzenden der Beklagten gestellten Antrag, die Klage

      abzuweisen.

    Die Klage bezeichnet den falschen gesetzlichen Vertreter der Beklagten, ist vor einem örtlich unzuständigen Gericht erhoben, die Klageanträge sind teilweise nicht hinreichend genau bestimmt, das Vorbringen ist teilweise unschlüssig, und im Übrigen sind die Klageanträge unbegründet.


    I.


    Die Klageschrift bezeichnet als gesetzlichen Vertreter von Channel 40 Mr. Josh LeCoeur in seiner Eigenschaft als journalistischer Leiter (Vorsitzender) der Beklagten. Gesetzliche Vertreterin der Beklagten ist jedoch deren Geschäftsführerin, Mr. Karen Pond.


    II.


    Örtlich zuständig für Klagen gegen Channel 40 ist nach Chap. 3, Art. II, Sec. 6, der Geschäftssitz der Beklagten, der sich jedoch nicht in Laurentiana befindet, sondern in Astoria State. Zuständig ist somit das Bundesdistriktgericht für den Distrikt von Astoria State.


    III.


    Die Klägerin beantragt u. a., es der Beklagten zu untersagen, die Beklagte als "gewaltbereite Sekte" zu bezeichnen oder sich sinnverwandt zu äußern.


    Dieser Antrag ist, sofern eine Untersagung der Verbreitung "sinnverwandter Äußerungen" beantragt wird, nicht hinreichend bestimmt. Für die Beklagte ist hier nicht erkennbar, gegen die Untersagung welcher Äußerungen genau sie sich verteidigen soll, im Falle einer Verurteilung wäre für diese nicht erkennbar, welche Äußerungen zu verbreiten sie genau zu unterlassen hat.


    IV.


    Die Klage ist unschlüssig, soweit die Klägerin beantragt, es der Beklagten zu untersagen, sich als "neutral" zu bezeichnen.


    Die Gerichte der Vereinigten Staaten sind nicht für Medienkritik zuständig, sie haben keine Befugnis, abstrakt über die journalistischen Inhalte und Qualität eines Mediums zu urteilen. Sie können nur im Einzelfall feststellen, ob eine konkret bezeichnete Berichterstattung eines Mediums geschützte Rechtsgüter eines anderen beeinträchtigt, nicht jedoch darüber, was journalistische "Neutralität" ist, und ob ein Medium dieses Kriterium an sich erfüllt.


    Zudem hat die Klägerin auch keinerlei Rechtsschutzbedürfnis, gerichtlich feststellen zu lassen, die Beklagte sei kein "neutral" berichtendes Medium. Sie kann sich allenfalls gegen einzelne, konkret bezeichnete Berichterstattungen über ihre Person wehren, nicht jedoch gegen von der Beklagten verbreitete Meinungen und Werturteile.


    Die Klage ist ferner unschlüssig, soweit die Klägerin beantragt, die Beklagte zur Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von $ 200.000 als "Entschädigung für den Vertrauensverlust" an eine gemeinnützige, nicht-konfessionelle Organisation zu zahlen.


    Weder trägt die Klägerin dazu vor, wessen Vertrauen sie überhaupt genau genießen will, noch dazu, inwiefern die Zahlung eines Betrages in genannter Höhe an eine dritte Partei den ihr angeblich entstandenen Schaden wiedergutmachen soll.


    V.


    Im Übrigen ist die Klage unbegründet.


    Die Klägerin ist eine religiöse Organisation, welche Lehren vertritt, die abseits der gesellschaftlich herrschenden Anschauungen stehen, solcherlei religiöse Sondergruppen bezeichnet man umgangssprachlich als "Sekten", was teilweise von terreanisch secta - "Richtung" - teilweise von sequi - "befolgen", oder "nachfolgen" hergeleitet wird.


    Ferner ist die Klägerin gewaltbereit, sie unterhält unter der Bezeichnung "Office of Special Affairs" eine militärisch - u. a. mit Scharfschützengewehren und Raketenwerfern - bewaffnete Privatarmee, ihr Sprecher äußerte jüngst am Rande einer öffentlichen Kundgebung der Klägerin, hätte es eine Gegendemonstration gegen die Klägerin gegeben, hätte man die Gegendemonstranten mit High Mobility Multipurpose Wheeled Vehicles sowie mit Panzerfäusten angegriffen.


    Nach alledem kann die Klage offensichtlich keinerlei Aussicht auf Erfolg haben, es wird entsprechend beantragt, die Eröffnung des Verfahrens abzulehnen.




    Sandy van het Reve - Attorney-at-law

    Danke der Nachfrage, Mr. Acting President, aber mir geht es blendend, und ich werde entsprechend auch bis zum Ende meiner Amtszeit im Dienst bleiben. Sie werden also nicht umhin kommen, von den Befugnissen des von Ihnen kommissarisch wahrgenommenen Amtes laut Federal Administration Act Gebrauch zu machen, sollten Sie von einer Behörde im Geschäftsbereich meines Ministeriums eine Amtshandlung verlangen, zu der ich sie nicht anweisen werde, weil ich sie weder gesetzlich, noch nach pflichtgemäßem Ermessen zu deren Vornahme gehalten sehe. ;)

    Ich hindere niemanden an irgendwas, Ms. Deveraux.


    Das Registration Office hat meinem Ministerium als dessen vorgesetzter Behörde einen Sachverhalt zur tatsächlichen und rechtlichen Prüfung vorgelegt, und ich habe über das weitere Vorgehen entschieden.


    Der demokratische Acting President kennt meine Entscheidung der Sach- und Rechtslage sowie deren Begründung, und mag eingreifen, wenn er es für geboten hält.

    In Reaktion auf Berichte eines Fernsehsenders, in denen bereits Spekulationen über die Nichtigkeit der laufenden Präsidentschaftswahl verbreitet werden, beraumt das für die Durchführung der Wahlen zuständige Bundesjustizministerium schnellstmöglich eine Pressekonferenz an:


    Ladies and Gentlemen,


    das Bundeswahlamt sowie das Bundesjustizministerin erreichen derzeit zahlreiche Anrufe besorgter Bürger, die auf Grund eines Fernsehberichts fragen, ob die derzeit laufenden Wahlen fehlerhaft seien, ihre Stimme überhaupt gezählt wurde, es sich für sie noch lohnt, wählen zu gehen u. ä.


    Ich weise dazu auf folgendes hin:


    Derzeit finden in den Vereinigten Staaten nicht weniger als elf technisch separat durchgeführte Wahlen statt. Nämlich in sechs Bundesstaaten die Präsidentschaftswahl, in drei Bundesstaaten Gouverneurswahlen, in einem Bundesstaat die Wahl zum Senator, und bundesweit die Nachwahl eines Sitzes im Repräsentantenhaus.


    Richtig ist, dass es bei einer dieser Wahlen - der Nachwahl eines Sitzes im Repräsentantenhaus - Meldungen aus der Bevölkerung gab, die ihre Stimme nicht abgeben konnten. Einige Bürger gaben dabei an, sie hätten diese betreffende Wahl im Citizens' Net gar nicht anrufen können, andere, sie hätten nur mit der Option "Enthaltung" stimmen können.


    Es war dem Bundeswahlamt im Umfang seines technischen Zugriffs auf das Citizens' Net leider nicht möglich, Ursachen für diese Schilderungen zu ermitteln.


    Feststellen ließ sich jedoch, dass bei der beanstandeten Wahlen bereits ordnungsgemäß Stimmen abgegeben werden konnten. Das Bundeswahlamt und das Bundesjustizministerium gehen daher von einer ordnungsgemäßen Einrichtung der Wahlen, sowie einem möglicherweise später eingetretenen Defekt der Wahlsoftware aus.


    Diese Probleme betreffen jedoch ausschließlich die Nachwahl eines Sitzes im Repräsentantenhaus. Zu keiner der übrigen zehn Wahlen liegen bis dato Problemmeldungen vor, oder konnten bei einer Überprüfung des Wahlverlaufs von Amts wegen Auffälligkeiten festgestellt werden.


    Ich bitte Sie daher, sich von Medienberichten nicht verunsichern zu lassen.


    Wenn Sie bereits gewählt haben, dann dürfen Sie sich zu 100% darauf verlassen, dass Ihre Stimme auch ordnungsgemäß gezählt wurde.


    Wenn Sie noch nicht gewählt haben, dies aber bis zur Schließung der Wahllokale noch tun wollen, dann tun Sie das bitte. Sie können sich auch hier zu 100% darauf verlassen, dass wenn Ihnen nach Abgabe Ihrer Stimme angezeigt wird, dass diese gezählt wurde, diese auch tatsächlich ordnungsgemäß gezählt wurde.


    Sollten Ihnen bei der Teilnahme an einer Wahl technische Probleme begegnen, deren Ursache in Ihrer Verantwortung Sie ausschließen können, können Sie sich weiterhin jederzeit an das Bundeswahlamt oder das Bundesjustizministerium wenden.


    Wir nehmen jede Problemmeldung auf, und versuchen, diese im Rahmen unserer technischen Möglichkeiten aufzuklären.


    Ein mögliches technisches Versagen bei einer von elf Wahlen hat jedoch insbesondere keinerlei Bewandnis für die übrigen zehn Wahlen, da jede von diesen ein völlig separater technischer Vorgang ist.

    Also gut, ich kümmere mich dann um eine - etwas kleinere - Coverage morgen. Heißt also ohne Graphiken, und ich verzichte auch auf Interviews und so - um die kann sich ja gerne ein anderer Sender kümmern, der Zeit und Lust hat. ;)

    Danke, aber ich werde mich demnächst bei einem guten Brandy in meinem Häuschen in Astoriatown entspannen, in der angenehmen Gesellschaft von President O'Neill und Vice President Narayan als meinen Gästen.


    Und gemeinsam werden wir dann betrachten und entspannt diskutieren, wie Mr. Varga sich denn so schlägt - sei es als Präsident, oder als Repräsentantenhausabgeordneter. ;)

    Klick mal ganz oben auf "Profil bearbeiten", und scrolle auf dem sich dann öffnenden Bildschrikm ganz nach unten - da müsste dir eigentlich unter "Benutzerrang einstellen" auch angeboten werden: "Citizen of the United States." Das auswählen und speichern. ;)

    Graphiken könnte ich auch nicht liefern, eine Coverage rein in Text hingegen schon, je nach Wunsch am Sonntag oder Montag - bin allerdings mit anderer ID eben Kandidatin, ob euch das stört, müsst ihr wissen. ;)