ZitatOriginal von Morgan J. Pierpont
Meineswissens ist es das Gesetz, das Rechtssicherheit schafft. Das emergiert aber nicht irgendwie aus unserem Staatssystem heraus, sondern wird durch den Kongress erlassen. Und sofern es nicht die Verfassung betrifft, reicht ein einfaches Gesetz völlig aus - also wo ist das Problem?
Jaaaaaa, sie haben im Jurastudium super aufgepasst. Ich gratuliere. "Sofern es nicht die Verfassung betrifft, reicht ein einfaches Gesetz aus." Juhu. Toll. Wie weise. Ich bin begeistert. Wenn Sie unbedingt solche Floskeln loswerden wollen, machen Sie das bitte an einer Universität. Danke.
Nun zum Thema. Für höchst kontroverses Thema wie die Todesstrafe ist ein Bundesgesetz eher ungeeignet. Wenn wir jetzt alle 4 Monate die Todesstrafe einführen und wieder abschaffen, was durch die relativ hohe Fluktuation der Mehrheitsverhältnisse im Kongress bedingt ist, führt das zu allem anderen als Rechtssicherheit. So und jetzt AUFPASSEN. IM VERGLEICH DAZU, wäre eine Delegation an die Bundesstaaten insofern Vorteilhaft, dass diese deutlich kleineren Fluktuationen der Mehreitsverhältnisse unterliegen. Denn Rechtssicherheit entspringt meines Erachtens aus der Kontinuität von Gesetzen, und aus der Tatsache wer es beschlossen hat. Und genau diese Kontinuität seh ich auf Bundesebene nicht gegeben. Ich nehme lieber 8 verschiedene Regelungen in Kauf, als eine die sich ständig ändert. So seh ich die Rechtssichherheit eher gegeben.
So, und bevor Sie sich wieder darüber ergiessen, dass ist nur meine Begründung, warum ich ein Bundesgesetz hier als ungeeignet halte. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, meine Aussage auch in diesem Kontext zu belassen. Danke.