[White House Post Office] Congressional Notifications

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  • OFFICE of the PRESIDENT of the SENATE
    Capitol Hill, Astoria City on the 15th of June, 2016




    To the President of the United States:



    I hereby inform you, that your nomination of


    Mr. Ulysses S. Champton


    for the office of


    Attorney General


    was


    REJECTED


    by the United States Senate as of today.





    Jerry Hernandez

    _____________________
    Jerry Hernandez
    President of the Senate





  • OFFICE of the PRESIDENT of the SENATE
    Capitol Hill, Astoria City on the 18th of July, 2016




    To the President of the United States:



    I hereby inform you, that your nomination of


    Mr. John Morman


    for the office of


    Chief Justice of the Supreme Court of the United States


    was


    APPROVED


    by the United States Senate as of today.





    Jerry Hernandez

    _____________________
    Jerry Hernandez
    President of the Senate



  • OFFICE OF THE PRESIDENT OF CONGRESS


    To the President of the United States:

    Madam President,


    on behalf of Congress, I notify you, that the Senate and the House of Representatives each have granted approval on the following Bills:


    - Budget and Statistics Suspension Bill (S. 2016-066)


    as of Wednesday, 17th of August, 2016.


    I request, on behalf of Congress, that you sign into law these Bills.
    According to Art. III, Sec. 7, Ssc. 4 USConst. you may object against any of them by notification to Congress within 7 days.




    (Clark)
    Speaker of the House



    Budget and Statistics Suspension Bill


    Section 1 - Suspension
    Die Bestimmungen des Federal Budget Act und des Office oft Labor Statistics Act sowie die Berichtspflichten über das Währungswesen seitens der Federal Reserve Bank werden mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgesetzt.


    Section 2 - Lift of Suspension by House Resolution
    Sie können jederzeit durch Resolution des Repräsentantenhauses, die wie ein Bundesgesetz inkraftzusetzen ist, reaktiviert werden.


    Section 3 - Federal Funding security
    Für die Haushaltsführung des Bundes gilt der zuletzt festgestellte Haushaltsplan für die Dauer der Aussetzung fort.


    Section 4 - Coming-into force
    Das Gesetz tritt mit Verkündigung in Kraft.


  • OFFICE OF THE PRESIDENT OF CONGRESS


    To the President of the United States:

    This is to inform you that Senate and House of Representatives have garanted to you - according to your petition and the provisions made by Sec. 2, Ssc. 3 SotURA - the privillege of adressing the Congress on the State of the Union as of today.




    (Clark)
    Speaker of the House


  • OFFICE OF THE PRESIDENT OF CONGRESS


    To the President of the United States:

    Madam President,


    on behalf of Congress, I notify you, that the Senate and the House of Representatives each have granted approval on the following Bills:


    - Federal Employees Bill (H.R. 2016-067)


    as of Wednesday, 2nd of September, 2016.


    I request, on behalf of Congress, that you sign into law these Bills.
    According to Art. III, Sec. 7, Ssc. 4 USConst. you may object against any of them by notification to Congress within 7 days.




    (Clark)
    Speaker of the House




    Federal Employees Bill
    An Act to regulate the status of the federal employees


    CHAPTER I – STATUS OF FEDERAL EMPLOYEES


    Section 1 – Structure of Public Service
    (1) Die Bediensteten der Vereinigten Staaten, ausgenommen die Bundesrichter, sind berufen
    1. in den zivilen öffentlichen Dienst (Civil Service),
    2. in den militärischen öffentlichen Dienst als Soldaten (Military Service).
    (2) Personen, die
    a) durch den Präsidenten mit Zustimmung des Senats ernannt werden oder den Präsidenten unmittelbar beraten,
    b) unmittelbar durch die Federal Judges Conference oder den Kongress, eine seiner Kammern, sein Präsidium, einen Ausschuss, einen Senator oder Repräsentanten bestellt werden,
    c) Teil der Leitung einer Bundeseinrichtung sind,
    d) die Leitung beraten,
    e) verantwortlich für die Leitung von Abteilungen oder Programmen oder politische oder organisatorische Grundlagenentscheidungen sind oder
    f) sonst des besonderen politischen Vertrauens bedürfen,
    sind Bedienstete des politischen Verwaltungsdienstes (Political Service).
    (3) In einem Mandatsverhältnis zum Bund stehen die Senatoren und Repräsentanten sowie der Präsident und der Vizepräsident der Vereinigten Staaten. Sie unterliegen nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes mit Ausnahme der Höhe der Besoldung.


    Section 2 – Precedence of military-specific regulations
    Für Bedienstete des Military Service gelten die besonderen Bestimmungen, die das Militärrecht festlegt oder erfordert vorrangig vor den Bestimmungen dieses Chapters.


    Section 3 – Ban of certain officials
    (1) Wird ein Bediensteter des Civil oder Military Service in ein exekutives oder judikatives Amt eines Bundesstaates bestellt oder zum Senator oder Representative gewählt, ruht das Dienstverhältnis zum Bund für die Dauer dieser Tätigkeit.
    (2) Wird ein Bediensteter des Civil oder Military Service in ein Dienstverhältnis eines Bundesstaates berufen, das nicht zeitlich begrenzt ist, scheidet er gleichzeitig aus dem Dienst des Bundes aus. Dies gilt nicht für ein Dienstverhältnis als Reservist der Nationalgarde.
    (3) Wird ein Bediensteter des Civil oder Military Service in den Political Service des Bundes berufen, ruht das Ursprungsdienstverhältnis für die Dauer der Angehörigkeit zum Political Service.


    Section 4 – Governoring Rules of Employee Management
    (1) Die Einstellung, Ausbildung und Qualifizierung, Arbeit, Überprüfung, Besoldung, Beförderung, Pensionierung und Entlassung von Bediensteten der Vereinigten Staaten soll, soweit sie nicht durch Gesetz geregelt ist, dem Präsidenten für den gesamten öffentlichen Dienst und, innerhalb der durch den Präsidenten oder in seinem Auftrag erlassenen Bestimmungen, der Regelung durch die Leiter der Bundeseinrichtungen oder ihre Beauftragte für deren Amtsbereich obliegen.
    (2) Jeder Bundesbedienstete hat das Recht, bei einer übergeordneten Stelle die Überprüfung von Anweisungen oder ihn persönlich belastenden Handlungen seines Dienstvorgesetzten zu beantragen. Soweit für eine Beschwerde im Zuge ihrer Entscheidung und Weiterführung oder durch allgemeine oder einzelfallbezogene Erklärung des Präsidenten die Zuständigkeit des Präsidenten ergibt, kann dieser die Entscheidung übertragen oder sich selbst vorbehalten.
    (3) Der öffentliche Dienst der Vereinigten Staaten soll nach den Prinzipien der Effizienz und Effektivität unter fairen Arbeitsbedingungen eingesetzt und geführt werden. Die Bediensteten sind auf Treue zur Verfassung, Integrität und am öffentlichen Wohl orientierte Arbeit zu verpflichten.


    Section 5 – Appointment
    (1) Ernennung, Beförderung und Entlassung sind durch Urkunden unter dem Siegel der Vereinigten Staaten zu vollziehen, sie erfolgen im Einklang mit dem gesetzlichen Vorschriften durch, im Auftrag oder im Namen des Präsidenten.
    (2) Nach der Übergabe der Ernennungs- oder Beförderungsurkunde ist der Ernannte durch den Präsidenten oder einen anderen Amtsträger auf die Verfassung zu vereidigen, ehe die Ernennung wirksam wird.
    (3) Die Ernennung von Bediensteten des Civil oder Military Services kann den Leitern der Bundeseinrichtungen übertragen und von diesen an untergeordnete Bedienstete des Political Service delegiert werden. Sie soll nach den Grundsätzen der Beförderung oder der öffentlichen Ausschreibung unter Einbeziehung der Qualifikation und besonderer Beachtung benachteiligter Gruppen erfolgen, wenn nicht das öffentliche Interesse etwas anderes erfordert. Benachteiligungen aufgrund persönlicher Eigenschaften sind ohne sachlichen Grund ist unzulässig.


    Section 6 - Retirement and Dismisal
    (1) Bedienstete des Civil oder Military Service scheiden aus ihrem Amt aus, wenn sie die gesetzlichen Bedingungen der Pensionierung erfüllen. Sie können entlassen werden, wenn sie
    a) die ihnen anvertrauten Aufgaben nicht oder unzureichend erfüllen,
    b) das ihnen entgegengebrachte Vertrauen missbrauchen oder
    c) aus anderen schwerwiegenden, nicht jedoch aus gesundheitlichen Gründen ungeeignet für die Weiterbeschäftigung sind,
    d) sie um ihre Entlassung ersuchen.
    (2) Bedienstete des Political Service können außerdem jederzeit ohne besonderen Grund entlassen werden.
    (3) Leiter einer obersten Bundesbehörde oder andere Bedienstete, für die dies durch das Recht oder gesondert in ihrer Ernennungsurkunde bestimmt wurde, scheiden sie zu Beginn des Monats aus dem Amt, der auf eine Präsidentschaftswahl folgt.


    Section 7 - Temporary Employees
    Von den Bestimmungen dieses Gesetzes kann für nur vorübergehend beschäftigte Personen, insbesondere auch Praktikanten, durch Rechtsvorschrift abgewichen werden.


    CHAPTER II – WORKING TIME


    Section 1 – Working Time
    (1) Die Bediensteten des Civil Service leisten im Regelfall eine 40-Stunden-Woche ohne Schichtbetrieb. Soweit es die Gegebenheiten der Bundeseinrichtung oder der Tätigkeit erfordern, können Abweichungen bestimmt oder individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Auch ohne solche Sonderregelungen kann in besonderen Ausnahmefällen der Dienstvorgesetzte andere Arbeitszeiten anordnen.
    (2) An Wochenenden, Feiertagen sowie an Tagen, die der Präsident durch Exekutiverlass bestimmt gilt für Bedienstete des Bundes arbeitsfrei.
    Von der Arbeitsruhe können Teile der Bediensteten auf Anordnung des Leiters der betroffenen Einrichtung oder des Präsidenten ausgeschlossen werden, wenn dies aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der Wahrnehmung wichtiger Aufgaben durch diese im öffentlichen Interesse liegt.
    (3) Soweit ein Bediensteter mehr arbeitet, als er verpflichtet wäre, ist er für die zusätzliche Arbeitszeit zu besolden, wenn er nicht innerhalb eines Monats die entsprechende Überschreitung durch zusätzliche Arbeitszeitbefreiung reduzieren kann.
    Für die Arbeit an Sonntagen ist das 1,3-fache der tatsächlichen Arbeitszeit anzurechnen.
    (4) Die Arbeitszeitvorschriften finden keine Anwendung auf Bedienstete des Political Service, gewählte Amtsträger und Bundesrichter.


    Section 2 – Exemption from Working Time
    (1) Bedienstete des Bundes werden durch ihren Dienstvorgesetzten unter Wahrung der Bezüge vom Dienst befreit
    a) im Fall ihrer Erkrankung, die durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird, wenn und insoweit die weitere Tätigkeit der Genesung entgegensteht oder die Gefahr der Ansteckung hervorrufen würde oder zur Durchführung einer medizinischen Behandlung,
    b) für die Wahrnehmung von Pflichten als Reservist oder Juror,
    c) zur Teilnahme an der Beerdigung früherer Kameraden oder Familienangehörigen oder als Ehrenwache einer anderen Beerdigung eines früheren Bediensteten des Militärs oder der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Staaten,
    d) zur notwendigen kurzfristigen Betreuung von nahen Angehörigen wegen Krankheit oder Hilfsbedürftigkeit, sofern diese Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann,
    e) aus anderen Gründen, die durch Bundesrecht bestimmt oder vom Leiter der Bundeseinrichtung im Einzelfall genehmigt werden.
    (2) Aus disziplinarischen Gründen kann ein Bediensteter unter Wegfall des Besoldungsanspruchs vom Dienst vorübergehend freigestellt werden. Dies ist insbesondere zulässig, wenn eine Entlassung aus dem Dienst wahrscheinlich oder möglich, aber unangemessen hart erscheinend, ist.
    (3) Für je vier Wochen bezahlter Dienstzeit erhält ein Bediensteter 2 Tage Urlaubsanspruch, der mit Genehmigung des Vorgesetzten und unter dem Vorbehalt des Widerrufs aus zwingenden dienstlichen Gründen jederzeit als bezahlte, einmalige und jährlich übertragbare Freistellung vom Dienst in Anspruch genommen werden kann.
    (4) Bedienstete im Ausland oder mit Stationierung an einem anderen als dem Heimatort erhalten einen erhöhten Anspruch nach Ssec. 3 von 3 Tagen, von dem 1/3 innerhalb der Vereinigten Staaten zu nutzen ist, wenn der Vorgesetzte nichts anderes genehmigt.


    Section 3 - Part-Time Employments
    (1) Bedienstete können entsprechend der einschlägigen Rechtsvorschriften, ansonsten entsprechend einer Vereinbarung mit dem Leiter der betroffenen Bundeseinrichtung in Teilzeit arbeiten. Ihre Arbeitsverpflichtung reduziert sich dann entsprechend ebenso wie die ihnen zustehenden, von der Arbeitszeit abhängigen Leistungen.
    (2) Teilzeitarbeit soll nur für Positionen und Tätigkeiten ausgeschlossen oder nachrangig gestattet werden, wenn dies aus zwingenden dienstlichen Gründen notwendig ist.
    (3) Bei einer zeitweiligen Erhöhung der Arbeitspflicht soll auf Teilzeitbedienstete besondere Rücksicht genommen werden, soweit sie diese aus persönlichen oder familiären Gründen gewählt haben.
    (4) Aus zwingenden dienstlichen Gründen kann ein Vollzeitbediensteter vorübergehend in Teilzeit versetzt werden.



    CHAPTER III - SALARIES


    Section 1 - Determination of Saleries
    (1) Besoldungen nach diesem Gesetz werden, soweit sie nicht durch Appendix I dieses Gesetzes festgelegt worden sind, auf Basis von Appendix II durch den Präsidenten, den Leiter der betroffenen Bundesbehörde oder einen Beauftragten entsprechend der einschlägigen Rechtsvorschriften bestimmt werden. Die Einstufung kann auch durch Gesetz oder Organisationserlass vorgenommen werden, hierdurch können auch Richtlinien für die Einstufung für die errichtete Bundeseinrichtung vorgesehen werden. Vorgegebene Werte beziehen sich auf monatliche Werte.
    (2) Die jeweiligen Congressional Committes können jederzeit die Festlegung von Besoldungssätzen auf Grundlage von Appendix II in ihrem Zuständigkeitsbereich zum Gegenstand ihrer Beratungen machen und eine Änderung verlangen.
    (3) Die in Appendices I und II werden der alleinigen Haushaltskompetenz des Repräsentantenhauses zugewiesen und separat von diesem Gesetz erlassen oder geändert.


    Section 2 - Allowances
    (1) Zusätzlich zu der Besoldung erhalten Bundesbedienstete Erstattung für Aufwendungen aus dienstlicher Veranlassung in der tatsächlich anfallenden Höhe, soweit diese Aufwendungen durch Rechtsvorschrift oder den Vorgesetzten im Einzelfall genehmigt wurden.
    (2) Die Bundesbediensteten erhalten Erstattung nur, soweit die Aufwendungen nicht unmittelbar durch den Bund geleistet wurden. Der Bund stellt den Bediensteten insbesondere zur Verfügung
    a) Ausrüstungsgegenstände und Dienstfahrzeuge, einschließlich des notwendigen Verbrauchsmaterials,
    b) die Nutzung von Transportmitteln des Bundes, insbesondere der Streitkräfte,
    c) Unterkunft und Verpflegung in Einrichtungen der Streitkräfte und in anderen Einrichtungen nach Bedarf und Gegebenheiten,
    d) Uniformen und besondere Dienstkleidung.
    Die zur Verfügung gestellten Gegenstände verbleiben im Eigentum des Bundes, der für ihre Wartung, Reinigung und Instandsetzung verantwortlich ist. Uniformen und andere personalisierte Ausrüstungsgegenstände können Bediensteten unentgeltlich überlassen werden, wenn sie aus dem Dienst ausscheiden.
    (3) Erstattungsfähig sind auch die Kosten für einen Umzug oder die Einrichtung und Unterhaltung eines Zweitwohnsitzes aus dienstlichen Gründen. Dies gilt auch für die Unterbringung während einer Dienstreise. Sie gilt nicht, soweit die Unterkunft durch den Bund zur Verfügung gestellt wird.
    (4) Erstattung und Leistung sind auf tatsächliche Kosten begrenzt, sie sollen nicht ohne guten Grund ein ortsübliches Maß überschreiten.


    Section 3 - Compensation
    Sofern ein Bediensteter des Bundes im Dienst verwundet oder getötet wurde, gewährt der Bund ihm oder seinem Ehegatten und in der Ausbildung befindlichen Kindern eine monatliche Kompensation des Einkommensausfalls, die sich an der Besoldung orientiert.


    Section 4 - Provisions for Payments
    (1) Die Besoldung wird monatlich in dem Umfang für das jeweilige Amt ausgezahlt, in dem sie entstanden ist. Die Bestimmungen der Appendices I und II beziehen sich dabei auf eine Beschäftigung mit voller Arbeitsverpflichtung.
    (2) Wer eine Funktion kommissarisch wahrnimmt, hat für die Dauer der Wahrnehmung Anspruch auf die Besoldung, die mit der Funktion verbunden ist, unabhängig davon, ob er bereits anderweitig besoldet wird.
    (3) Stehen einer Person mehrere Besoldungen zu, so verfallen alle Ansprüche abgesehen von der jeweils höchsten, sowie den Entschädigungen, die ein Bediensteter als Reservist der Streitkräfte oder einer Nationalgarde erhält.
    (4) Die Besoldung ist bis zum siebten Tage eines Monats jeweils für den vorangegangenen Monat zu zahlen. Erstattungsansprüche werden gleichzeitig ausgezahlt, soweit nicht eine frühere Auszahlung aus Gründen der Billigkeit erfolgt ist.


    Section 5 - Witholding of Payments
    (1) Auszahlungen werden nicht vorgenommen, wenn der Empfangsberechtigte seine Arbeitsleistung nicht erbracht hat. Dies gilt nicht für Bedienstete des Political Service und Angehörige des Military Service, die während der Erfüllung ihrer Dienstpflicht verschleppt oder vermisst werden.
    (2) Auszahlungen werden reduziert um die fälligen Bundessteuern und Bundesabgaben. Sonstige Steuern und Abgaben können durch den Bund einbehalten werden, wenn er mit den erhebenden Behörden diesbezügliche Vereinbarungen getroffen hat.
    (3) Wurde in einem Monat eine höhere Auszahlung geleistet, als fällig gewesen wäre, kann eine spätere Auszahlung entsprechend reduziert werden. Reduzierungen von mehr als 1/3 sind auf mehrere Auszahlungen umzulegen.


    Section 6 - Reclaim
    Kommt eine Rückbehaltung in den Fällen der Sec. 4, Ssc. 3 nicht in Betracht, hat die auszahlende Stelle eine Rückzahlung zu verlangen und bei Nichterfüllung zu Gunsten des Bundeshaushalts gerichtlich einzuklagen.


    CHAPTER IV - FINAL PROVISIONS


    Section 1 - Authority to prescribe Rules and Regulations
    Die mit der Durchführung dieses Gesetzes beauftragten obersten Behörden und sonstigen Bundeseinrichtungen sind unbeschadet der sonstigen Zuständigkeiten zum Erlass von Rules and Regulations bezüglich der Bestimmungen dieses Gesetzes berechtigt.


    Section 2 - Appendices applicable and Method of Change
    (1) Die in den Appendices I und II niedergelegten Grundsätze finden frühestens ab der ersten Haushaltsperiode nach ihrem Inkrafttreten Anwendung. Der Präsident kann durch Exekutiverlass anordnen, dass die Anwendung um eine weitere Haushaltsperiode aufgeschoben wird, wenn die erforderlichen Einstufungen noch nicht vorgenommen wurden.
    (2) Solange die Anwendung ausgesetzt ist, finden die bisherigen Bestimmungen zur Höhe der Besoldung (Appendices 1-3 des Federal Saleries Act) Anwendung.


    Section 3 - Exemption from Presidential Authority
    Soweit dieses Gesetz dem Präsidenten Aufgaben oder Rechte überträgt, sind diese auf die Behörden der Exekutive begrenzt. Für die unabhängigen Bundesbehörden tritt deren Leiter, für die Behörden der Legislative das Präsidium des Kongresses und für die Judikativbehörden die Bundesrichterkonferenz an die Stelle des Präsidenten.


    Section 3 - Coming-into Force
    (1) Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
    (2) Mit dem Inkrafttreten treten außer Kraft:
    - der Federal Saleries Act
    - der The Appointment and Dismissal from Office Act



  • Dear Madam President,


    Ich teile Ihnen hiermit mit, dass die Nomination von Mr. Gaius Libertas als Associate Justice of the United States Supreme Court am heutigen Tage durch den Senat bestätigt wurde.



    Yours sincerely,

    Jonathan James Bowler
    President of the United States Senate



  • Dear Mr. Acting President,


    Ich teile Ihnen hiermit mit, dass die Trade Regulations of Drugs Bill am heutigen Tag durch den Kongress verabschiedet wurde.



    Yours sincerely,

    Jonathan James Bowler
    President of the United States Senate



    Trade Regulations of Drugs Bill
    An Act to support the States in the regulation of drugs and to provide for tariffs thereon.


    Section 1 - Definitions
    (1) Rauschgifte im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen der Wirkungstypen Morphin, Kokain oder Cannabis, sowie Substanzen, die auf deren Grundlage hergestellt werden, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben, sowie abhängigkeitserzeugende Substanzen, welche Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine oder Halluzinogene enthalten, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.
    (2) Alkohol und Nikotin sind für die Zwecke dieses Gesetzes nicht Wirkstoffe im Sinne der Ssc. 1.


    Section 2 - Trade Restrictions
    (1) Betäubungsmittel dürfen nur dann über die Grenze eines Bundesstaates in einen anderen Bundesstaat verbracht, ins Ausland ausgeführt, oder aus dem Ausland eingeführt werden, wenn der Besitz und der Handel mit der jeweiligen Substanz im Ausfuhrland oder -bundesstaat, sowie im Einfuhrland oder -bundesstaat nicht unter Strafe steht, oder anderweitige Auflagen bezüglich der Substanz verletzt würden.
    (2) Die Vornahme einer in Ssc. 1 genannten Handlung
    a) muss den zuständigen Behörden des Bundes angezeigt werden, wenn sie nicht zuvor für den Einzelfall genehmigt wurden und kann aus zu benennenden Gründen untersagt werden,
    b) ist nur zulässig, wenn der Händler einen Nachweis über die Herkunft und einen Nachweis über die chemische Reinheit erbringt. Als Nachweis soll dabei in der Regel genügen, dass das Betäubungsmittel durch einen in einem Bundesstaat zugelassenen und überwachten Händler verkauft worden ist.
    (3) Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften dieser Section ist der Handel ungesetzlich. Nicht ungesetzlich handeln und ausgenommen von diesen Bestimmungen sind Bedienstete des Bundes oder der Staaten im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben.
    (4) Eine Bestimmung dieses Gesetzes soll nicht so angewendet oder ausgelegt werden, dass eine ärztlich angeordnete Anwendung geeigneter Medikamente im Rahmen einer medizinischen Indikation dadurch untersagt ist.


    Section 3 - Tariffs
    (1) Betäubungsmittel, die nach Astor eingeführt werden unterliegen einer Abgabe von 5% des Warenwertes beim Einkauf, sofern nicht zwischen den Vereinigten Staaten und dem Ausfuhrland vertragliche Ausnahmeregelungen vereinbart sind.
    (2) Der Händler hat den Warenwert über einen geeigneten Beleg nachzuweisen, ansonsten ist der Handel ungesetzlich.


    Section 4 - Controls
    (1) Die zuständigen Bundesbehörden sind ermächtigt, die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes anlassbezogen oder im Rahmen einer koordinierten Maßnahme, insbesondere im Rahmen von Kontrollen an den Außengrenzen der Vereinigten Staaten zu überprüfen.
    (2) Soweit ein Anlass dazu besteht, können Stoffe einer Überprüfung der chemischen Reinheit oder der Herkunft durch geeignete Verfahren unterworfen werden. Wird das Einverständnis dazu verweigert, kann diese aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses dennoch durchgeführt oder die Einfuhr untersagt werden.


    Section 5 - Penal Provisions
    Der ungesetzliche Handel im Sinne dieses Gesetzes ist ein Verbrechen der Klasse C im Sinne des Federal Penal Codes.


    Section 6 - Coming-into force
    Das Gesetz tritt gemäß den Bestimmungen der Verfassung in Kraft.

  • Handlung

    Ist beeindruckt, dass der Kongress sogar am geheiligten Sonntag arbeitet.

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    Governor of the Commonwealth of Freeland

    XLVIII. VP | Former Secretary of State (Z. Voerman I & II Administration) | Former Secretary of Commerce (B. Laval II Administration) | Former National Security Advisor (M.C. Lugo I & II Administration)


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  • Dear Madam President,


    Ich teile Ihnen hiermit mit, dass die Nomination von Mr. James F. Canterbury als Attorney General und von Mr. Alasdair MacIntyre als Secretary of State am heutigen Tage durch den Senat bestätigt wurde.
    Ferner teile ich Ihnen mit dass die Nomination von Mr. Adam Byron als Secretary of Commerce abgelehnt wurde.



    Yours sincerely,

    Jonathan James Bowler
    President of the United States Senate



  • Dear Madam President,


    Ich teile Ihnen hiermit mit, dass die Election Act Amendment Bill am heutigen Tag durch den Kongress der Vereinigten Staaten verabschiedet wurde und übersende Ihnen die Bill zur Unterschrift.



    Yours sincerely,

    Jonathan James Bowler
    President of the United States Senate



    Election Act Amendment Bill


    Only Section
    Der Federal Election Act wird in Art. II, Sec. 1, SSec. 1 wie folgt gefasst: "(1) Ein gemeinsamer Wahlvorschlag (Ticket) für das Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten ist spätestens am 18. Tag des Wahlmonats öffentlich an dem von der zuständigen Behörde dafür vorgesehenen Ort durch einen der beiden Kandidaten einzureichen, wobei der Wahlvorschlag zwei Personen umfassen muss."



  • Dear Mister President,


    Bezugnehmend auf Ihr heutiges Schreiben erlaube ich mir Sie darauf hinzuweisen, dass die Gesetzgebung keinen temporären Rückzug von Nominationen vorsieht. Dementsprechend sind die Nominationen zu einem späteren Zeitpunkt in der erforderlichen Form erneut einzureichen.



    Yours sincerely,

    Jonathan James Bowler
    President of the United States Senate



  • Dear Mister President,


    Ich teile Ihnen hiermit mit, dass die Nomination von Mister Alan Stanliss als Associate Justice of the United States Supreme Court am heutigen Tage durch den Senat bestätigt wurde.


    Desweiteren hat der Senat auch die Nomination von Mister Travis Lodbrok als Secretary of Defense bestätigt.



    Yours sincerely,

    Jonathan James Bowler
    President of the United States Senate



  • THE PRESIDENT OF CONGRESS


    To the President of the United States:

    Mr President,
    Senate and House ofd Representatives of the United States enacted per January 11th, 2017 the


    - Second Popular Petition Act Revision Act (S. 2016-089).


    I hereby inform you on the enactment and request its signing into law.
    According to Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. the President can veto the Bill.




    (Clark)
    President of Congress




    Second Popular Petition Act Revision Act


    Only Section - Revision
    Der Popular Petitions Act wird wie folgt neu gefasst:


    [doc]
    Popular Petitions Act
    Section 1 - Requirements
    (1) Eine Volkspetition kann durch jeden auf Bundesebene Wahlberechtigen beim Kongresspräsidium eingereicht werden, der nicht der Bundesexekutive angehört.
    (2) Für Volkspetitionen gelten die gleichen formalen Anforderungen wie für Anträge von Abgeordneten.
    (3) Erklären innerhalb von 7 Tagen mindestens zwei weitere auf Bundesebene Wahlberechtigte oder mindestens ein Kongressabgeordneter beim Kongresspräsidium ihre Unterstützung, so ist die Volkspetition erfolgreich.


    Section 2 - Effects
    (1) Über erfolgreiche Volkspetitionen soll der Kongress beraten und abstimmen.
    (2) Dem Antragsteller ist bei der Beratung Rederecht einzuräumen.




  • Dear Madam President,


    Ich teile Ihnen hiermit mit, dass der Kongress der Vereinigten Staaten die nachfolgende Bill am 04.02.2017 verabschiedet hat.



    Yours sincerely,

    Jonathan James Bowler
    President of the United States Senate
    Acting Governor of Laurentiana



    Citizenship Simplification Bill
    An Act to simplify Citizenship.


    Section 1 - The Right to be a Citizen
    Nachfolgendes wird anstelle des United States Citizenship Acts vom 17.12.12 Gesetz der Vereinigten Staaten:


    United States Citizenship Act
    An Act to codify the Citizenship of the United States.


    Section 1 - Definitions
    Sofern nicht anders angegeben beziehen sich die Staatsbürgerschaft sowie Ein- oder Ausbürgerung die Vereinigten Staaten von Astor.


    Section 2 - The United States Registration Office (USRO)
    (1) Das United States Registration Office ist eine Bundesbehörde die organisatorisch dem Department of Justice untersteht. Der Attorney General beruft den Director.
    (2) Die Angelegenheiten des Staatsbürgerwesens werden dem USRO zum Vollzug übertragen.


    Section 3 - Ways of Acquisition
    Die Staatsbürgerschaft wird erworben von jeder Person
    1. die innerhalb der Vereinigten Staaten oder eines seiner Territorien geboren wurde,
    2. deren Mutter oder Vater zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes die Staatsbürgerschaft inne hatte,
    3. die diese beantragt, sofern dem keine gesetzlichen Hindernisse entgegen stehen.


    Section 4 - Application
    (1) Anträge auf Einbürgerung sind persönlich und in schriftlicher Form zu stellen.
    (2) Der Antrag hat die folgenden Angaben des Antragstellers zu enthalten:
    1. den vollständigen Namen,
    2. den Geburtstag und -ort,
    3. den Wohnort inklusive Bundesstaat oder Territorium, in welchem der Antragsteller den Wohnsitz nehmen möchte.
    (3) Der Eingang und die Vollständigkeit des Antrages werden schriftlich bestätigt.


    Section 5 - Impediments
    Die Einbürgerung ist zu verweigern, wenn
    1. die angegebenen Daten unvollständig oder offensichtlich ganz oder teilweise unrichtig sind,
    2. der Antragsteller die Staatsbürgerschaft eines fremden Staates inne hat und nichts anderes durch Gesetz oder Exekutiverlass bestimmt ist,
    3. der Verdacht besteht, dass der Antragsteller eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellt.


    Section 6 - Application Proceeding
    (1) Liegt ein gültiger Antrag vor, so wird der Antragsteller aufgefordert innerhalb von fünf Tagen auf das Flaggengelöbnis abzulegen: "I pledge allegiance to the flag of the United States, and to the republic for which it stands, one nation under God, indivisible, with liberty and justice for all. (Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten, und die Republik, die sie symbolisiert: Eine unteilbare Nation unter Gott, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle.)"
    (2) Die Worte "under God" können aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen entfallen.
    (3) Hat der Antragsteller das Flaggengelöbnis fristgemäß und vollständig abgelegt, so ist er mit Wirkung zum Tag der Antragstellung einzubürgern. Andernfalls ist die Einbürgerung zu verweigern.


    Section 7 - Ways of Loss
    (1) Ein Staatsbürger kann jederzeit durch unwiderrufliche, schriftliche und unmittelbar rechtswirksame Mitteilung auf die Staatsbürgerschaft verzichten.
    (2) Eine Einbürgerung ist unverzüglich zu widerrufen, falls nachträglich festgestellt wird, dass sie hätte verweigert werden müssen.
    (3) Die Staatsbürgerschaft erlischt automatisch, sofern der Bürger seit seiner Einbürgerung die Staatsbürgerschaft eines weiteren Staates angenommen hat, soweit nichts anderes durch Gesetz oder Exekutiverlass bestimmt ist.


    Section 8 - Mandatory Registration
    (1) Jeder Bürger ist verpflichtet, den Bundesstaat seines Wohnsitzes und jede Änderung daran unverzüglich anzuzeigen. Das USRO führt ein öffentliches Register.
    (2) Rechtswirksam ist nur der in diesem Register geführte Bundesstaat.


    Section 9 - Citizenship Card and Digital Services
    (1) Jedem Bürger ist auf Antrag durch das USRO eine Bürgerkarte (ID) auszustellen.
    (2) Die ID kann als Ausweisdokument bei Behörden der Vereinigten Staaten, der Bundesstaaten und allen weiteren Verwaltungsebenen verwendet werden. Insbesondere soll mit ihr die Regelung der Section 8 umgesetzt werden können.
    (3) Die ID soll stets für 28 Tage gültig sein und ihre Gültigkeit soll auf einfachem Wege durch den Bürger selbst verlängert oder wiederhergestellt werden können.
    (5) Durch Exekutiverlass oder Gesetz können weitere Verwendungsmöglichkeizten bestimmt werden. Auch die Bundesstaaten und ihre Untergliederungen sind dazu berechtigt.
    (6) Das USRO soll die technischen Mechanismen für die Umsetzung bereitstellen. Soweit die Staaten Verwendungsmöglichkeiten bestimmen, soll das USRO sie dabei im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.


    Section 2 - The Right to Vote
    (1) Art. I, Sec. 3 bis 5 des Federal Election Act werden durch das Folgende ersetzt:



    Section 3 - Electoral Roll and ID Types
    (1) Das Bundeswahlamt führt eine Liste aller registrierten Wähler (Electoral Roll) zu jeden Wahlen zum Repräsentantenhaus. Für alle anderen Wahlen findet die zuletzt erstellte Electoral Roll Anwendung.
    (2) Um sich als Wähler zu registrieren, muss ein schriftlicher Antrag zwischen dem 13. und dem 18. Tage des Wahlmonats beim USEO gestellt werden. Dieser hat zumindest einen vollständigen Vornamen und den Nachnamen sowie die Angabe des Bundesstaates zu beinhalten, in dem der Antragsteller zum für das Wahlrecht maßgeblichen Zeitpunkt gemeldet ist. Er gilt zugleich für alle mit der Federal ID in Zusammenhang stehenden State-IDs. Ist der Antrag fehlerhaft, so kann er nur durch erneuten Antrag innerhalb der Frist ersetzt werden. Die Antragstellung ist nur persönlich möglich.
    (3) Ein Antragsteller muss
    1. Staatsbürger der Vereinigten Staaten sein,
    2. mindestens 18 Jahre alt sein,
    3. seinen Wohnsitz ordentlich in einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten gemeldet haben,
    4. über eine gültige Citizenship Card verfügen,
    5. den ID-Typ und gegebenenfalls die Zuordnung angeben.
    (4) Gültige ID Typen sind:
    1. Federal ID - Wahlrecht bei Wahlen zu Ämtern auf Bundesebene,
    2. State ID - Wahlrecht bei Wahlen zu Ämtern auf Staatsebene.
    (5) Für jede Federal ID darf höchstens eine State ID in jedem Bundesstaat gemeldet sein. Die Zuordnung wird durch das USEO erfasst. Ist für den Heimatstaat einer Federal ID keine State ID registriert, gilt die Federal ID zusätzlich als State ID.
    (6) Das USEO prüft die Rechtmäßigkeit der Eintragungen nach Ablauf der Frist von Amts wegen und nimmt die nowendigen Streichungen vor, ehe es die Electoral Roll öffentlich feststellt. Beschwerden über unrichtige Eintragungen können vor Ablauf der Eintragungsfrist beim USEO erhoben werden. Wurde die Electoral Roll festgestellt, so besitzt es öffentlichen Glauben.


    Section 4 - Right to Vote
    (1) Wahlberechtigt ist, wer zum Anbeginn des Monats, in dem die Wahl stattfindet, als Wähler registriert ist.
    (2) Das aktive Wahlrecht kann aufgrund eines gerichtlichen Urteils vorübergehend aberkannt werden.


    Section 5 - Eligibility
    (1) Wählbar ist, wer zum Anbeginn des Monats, in dem die Wahl stattfindet, Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, und am Tag des Beginns der Wahl das 21. Lebensjahr vollendet hat.
    (2) Das passive Wahlrecht kann aufgrund eines gerichtlichen Urteils vorübergehend aberkannt werden.
    (3) Ist ein Kandidat für ein Wahlamt auf Bundesebene nicht als Federal ID gemeldet, muss die zugehörige, gültige Federal ID ausdrücklich angegeben werden, andernfalls ist die Kandidatur nicht zuzulassen.
    (4) Ein Amtsantritt von Wahlämtern auf Bundesebene ist nur möglich, wenn der gewählte Kandidat als Federal ID registriert ist. Verliert eine Person ihre Registrierung als Federal ID, geht damit der Verlust aller von ihr innegehaltenen Wahlämter auf Bundesebene einher.


    (2) In Art. VI, Sec. 3, Ssc. 1 Federal Election Act wird angefügt:

    Die Vorschriften über Wahlrecht und Wählbarkeit nach diesem Gesetz finden bei der Wahldurchführung durch das USEO sinngemäß für die State-IDs auf Staatsebene Anwendung.


    Section 3 - Final Provisions
    (1) Dieses Gesetz soll frühestens ab dem 1. Februar 2017 angewendet werden.
    (2) Alle Staatsbürger die am 1. Februar 2017 als Federal ID oder State ID beim Registration Office gemeldet sind, werden automatisch mit selbem Status in das erneuerte Meldesystem übernommen.

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