Service Order

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  • Madison Building, Astoria City | October 21st, 2009


    Hiermit werden die Angehörigen der Bundesregierung der Vereinigten Staaten, der Streitkräfte, die Leiter und Mitarbeiter der Behörden des Bundes sowie die Amtsträger der Bundesstaaten darüber belehrt,
    die Funktionäre der Parteien und Interessenvertretungen sowie die Bürger der Vereinigten Staaten darauf hingewiesen,
    dass allein der Präsident der Vereinigten Staaten und der Außenminister befugt sind, im Namen der Vereinigten Staaten gegenüber Staatsoberhäuptern, Regierungschefs und von diesen entsandten Vertretern fremder Staaten zu sprechen.


    Jede andere Person bedarf zur Abgabe von Erklärungen, Stellungnahmen und sonstigen Aussagen im Namen der Vereinigten Staaten gegenüber den vorgenannten Personen der ausdrücklichen und vorherigen Bevollmächtigung des Präsidenten oder des Außenministers.
    Persönliche Aussagen in der respektiven Funktion des Sprechenden sind in den Räumlichkeiten des Außenministeriums zu unterlassen und haben auf einem Weg zu erfolgen, der deren gegenüber den Vereinigten Staaten unverbindlichen und seitens der Bundesregierung unauthorisierten Charakter zweifelsfrei klarstellt.


    Ausnahmen sind für die routinemäßige Wahrnehmung ihrer Aufgaben (Glückwünsche, Beileidsbekundungen und Informationsweitergabe) für Angehörige des Foreign Service zulässig. Vor darüber hinaus gehenden Stellungnahmen im Namen der Vereinigten Staaten ist Rücksprache mit dem Präsidenten oder dem Außenminister zu halten, insbesondere bezüglich der Charakterisierung offizieller Positionen der Administration der Vereinigten Staaten. Davon ausgenommen ist die Wiedergabe schriftlich fixierter Stellungnahmen des Weißen Hauses und der Departments.


    Ein schuldhafter Verstoß gegen diese Anweisung kann als Amtsanmaßung (Color of Office) nach Ch. II Art. I Sec. 6 USPC, ein schuldhafter Verstoß durch ein Mitglied des Diplomatischen Personals des Bundes überdies als Vertrauensbruch (Breach of Confidence in Diplomatic Service) nach Ch. II Art. IV Sec. 4 USPC mit Freiheitsstrafe bestraft werden.



    o.b.o. Secretary of State


  • The White House
    January 31st, 2010



    Empowerment for the Usage of Seals


    Gemäß der Executive Order 2010/01/31 ergeht folgende Ermächtigung:


    Die Missionsleiter sowie das Führungspersonal der ständigen Auslandsvertretungen der Vereinigten Staaten sind ermächtigt,
    die Siegel der Vereinigten Staaten zu führen und im diplomatischen Verkehr zu verwenden.
    Dies sind abschließend: die United States Ambassadors, Delegates und Minister Residents.



    Astoria City, The White House
    January 31st, 2010



    Acting President of the United States

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