Da ich nun schon im Gesetzarchiv unterwegs war, stelle ich eine weitere Frage zur Diskussion. Die politischen Implikationen sind mir dabei eigentlich egal, mir geht es eher um eine inhaltliche Diskussion.
Kürzlich hat der Innenminister Informationen zu einem Staatsbürgerschaftsantrag veröffentlicht. Es ging zwar nur um die Anrede, aber das tut nichts zur Sache: Nach meiner Einschätzung sind alle Daten, die im Rahmen einer vertraulichen Antragsübermittlung übersandt werden, als personenbezogene Daten zu behandeln. Wenn dem so wäre, hätte der Innenminister jedoch gegen den Popular Petitions Act Privacy Protection Act verstoßen. Dieser erlaubt die Veröffentlichung personenbezogener Daten nur von Amts wegen und verpflichtet die Bundesbehörden zum Datenschutz (Sec. 2 par. 1 f. PPA). Jeder Verstoß dagegen kann strafrechtlich relevant sein (Sec. 4 PPA).
In diesem Zusammenhang (und nun wird es auch politisch): Warum wurde die Stelle des Privacy Protection Commissioner bisher weder ausgeschrieben noch jemand für dieses Amt ernannt? Der amtierende Präsident hatte um eine solche Regelung in der Kongressaussprache damals explizit gebeten.