BA 2009/11 - Freeland Education Bill

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 267 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von John E. Prescott.

  • Governor Laval beantragte eine Diskussion zum folgenden Gesetzentwurf.


    Freeland Education Bill / Loi de la Éducation


    Section/Article 1: Compulsory schooling / Enseignement obligatoire


    (1) Jeder Bewohner Freelands ist ab dem 5. Lebensjahr schulpflichtig.
    (2) Schulpflichtig heißt nach dem Gesetz, dass der Schulpflichtige eine schulische Einrichtung des Freistaates Freelands oder eines anderen Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Astor zu besuchen hat.
    (3) Die Schulpflicht endet mit dem erfolgreichen Erwerben eines Abschlusses an einer schulischen Einrichtung des Freistaates Freeland oder eines anderen Bundesstaates der VSA oder dem siebzehnten Lebensjahr.


    Section/Article 2: Segments of Compulsory Schooling / Les sègments de L' Enseignement Obligatoire


    (1)Die schulischen Einrichtung des Freistaates Freeland bestehen aus 5 Schulformen.
    (2)Schulformen sind nach dem Gesetz: Vorschule - Kindergarten, Grundschule, Mittelschule, Oberschule und College - Universität.
    (3) Die Richtlinienkompetenz die schulischen Einrichtungen betreffend besitzen die vom Bildungsministerium ernannten Rektoren der schulischen Einrichtungen sowie die Versammlungen der ein Lehramt ausübenden Beamten sofern sie nicht durch dieses Gesetz oder durch andere Beschlüsse der Regierung oder des Volksrates eingeschränkt wird.
    (4) Der Freistaat Freeland besitzt eine Inspektionspflicht die schulischen Einrichtungen betreffend, welche unangemeldet wahrgenommen wird.


    Section/Article 3: Schoolteacher/ Les Enseignants


    Ein Lehramt kann nur derjenige ausführen, der eine Genehmigung des Bildungsministeriums Freeland besitzt und mindestens einen Monat Bürger der Vereinigten Staaten von Astor ist.


    Section/Article 4: Scores / Les Notes


    Die Notenvergabe erfolgt gemäß des Lehrplans, welchen das Bildungsministerium des Freistaates Freeland zu erlassen hat.


    Section/Article 5: Preschool / École Prèscolaire- Kindergarten / La Maternelle


    (1) Die Teilnahme in der Preschool / École Prèscolaire ist freiwillig
    (2) Die Teilnahme im Kindergarten / La Maternelle ist verpflichtend.
    (3) Die Vorschule kann ab dem dritten Lebensjahr besucht werden. Ihre Aufgabe ist es, die Kinder an ein soziales Umfeld außerhalb des Elternhauses zu gewöhnen und erste Lernprozesse (Sprechen, Basteln etc.) in Gang zu setzen.
    (3) Der Kindergarten kann ab dem fünften Lebensjahr besucht werden. Seine Zielsetzung ist die Vorbereitung für die Pflichtschulzeit in allen relevanten Bereichen.


    Section/Article 6: Elementary School / École Primaire


    (1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist verpflichtend.
    (2) Das Einschulalter liegt bei sechs Jahren.
    (3) Die Schüler besuchen die Grundschule für sechs Jahre (sofern es keine Versetzungsschwierigkeiten gibt).
    (4) Die Kurse, welche für die Schüler verpflichtend angeboten werden müssen, regelt der Lehrplan.


    Section/Article 7: Middle School / Le Collège


    (1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist verpflichtend, ein Abschluss in der Grundschule ist notwendig.
    (2) Das Eintrittsalter liegt im Regelfall bei zwölf Jahren.
    (3) Die Schüler besuchen die Mittelschule für drei Jahre.
    (4) Die Kurse, welche für die Schüler verpflichtend angeboten werden müssen, regelt der Lehrplan.


    Section/Article 8: Upper School / Lycée


    (1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist bis zum siebzehnten Lebensjahr verpflichtend, ein Abschluss in der Mittelschule ist notwendig.
    (2) Das Eintrittsalter liegt im Regelfall bei 15 Jahren.
    (3) Die Schüler besuchen die Oberschule im Regelfall drei Jahre oder bis zum Erlischen der Schulpflicht.
    (4) Die Kurse, welche für die Schüler verpflichtend angeboten werden müssen, regelt der Lehrplan.


    Section/Article 9: University / L'Université


    (1) Das Besuchen eines Colleges oder einer Universität ist freiwillig.
    (2) Ein Abschluss einer Oberschule ist zwingend notwendig.
    (3) Für die Colleges und Universitäten des Freistaates Freeland ist der Hochschulrahmenvertrag bindend.


    Section/Article 10: Private Schools/ L'École privée


    (1) Private Schools, sind nicht-staatliche Einrichtungen, die im Regelfall für einen Besuch der Schule Geldbeträge fordern.
    (2) Private Schools unterliegen dennoch den Vorschriften der sections/articles dieses Gesetzes
    (3) Private Schools können jede Form, der in diesem Gesetz definierten Schulformen, besitzen.
    (4) Private Schools müssen vom Bildungsministerium des Staates Freeland zugelassen werden.


    Section/Article 11: Promotion / Aide Financière


    (1) Finanziell benachteiligte Schüler haben ein Recht auf staatliche Förderung. Diese ist beim Bildungsministerium unter Angabe von Gründen einzureichen.

  • Grundsätzlich nur Änderungen der Zweisprachigkeit, inhaltlich darf man jedoch schon Lehrer werden, wenn man einen Monat die astorische Staatsbürgerschaft hat und der Kindergarten wurde verpflichtend gemacht.
    Weiters gibt es nun generell finanzielle Unterstützung für sozial Schwächere egal ob sie eine Private oder Staatliche Schule besuchen.

  • Tja, ich bin mir nicht sicher. Irgendwie überzeugt mich die Schuleinteilung nicht, aber im Grunde wird ja nur übernommen, was vorher schon da war.


    Gibt es hier noch weiteren Aussprachebedarf?

    John E. Prescott [D-FL]
    Member of the U.S. House of Representatives


  • Nunja es gab eine Änderung bezüglich der Schulformen, der Kindergarten ab dem 5ten Lebensjahr ist nun verpflichtend.


    Aber Sie haben u.U. einen Änderungsvorschlag?

  • Leider zur Zeit auch nicht. Ich finde die spätere Trennung in 2 je dreijährige Schulformen nur nicht ganz gelungen. Da könnte man eher die Grundschule verkürzen

    John E. Prescott [D-FL]
    Member of the U.S. House of Representatives


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