BA 2009/10 - Freeland Security Forces Bill

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 297 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Norman Howard Hodges.

  • Governor Laval beantragte eine Diskussion zu dem folgenden Antrag.


    Freeland Security Forces Bill / Loi de La Súretè de La Rèpublique


    Section/Article 1: The Constabulary / La Gendarmerie


    (1) Die Gendarmerie hat die Aufgabe der Durchsetzung der Landesgesetze.
    (2) Oberster Dienstherr ist der Innenminister von Freeland und falls nicht vorhanden, der Gouverneur.
    (3) Bestimmungen über Ausrüstung und Umfang der Gendarmerie obliegen dem Innenministerium.


    Section/Article 2: The Governor's Guard/ La Garde du Gouverneur


    (1) Die Gouverneursgarde hat die Aufgabe des Schutzes von Einrichtungen und Bediensteten des Freistaates Freeland.
    (2) Oberster Dienstherr ist der Gouverneur.
    (3) Sie besteht aus 1 000 Mann Berufsgardisten sowie 1 000 Mann Reservisten, welche bei der Mobilmachung eingezogen werden.
    (4) Bestimmungen über Ausrüstung der Gouverneursgarde obliegen der Staatsregierung.


    Section/Article 3: The National Guard/ La Garde nationale


    (1) Die Nationalgarde hat die Aufgabe des Objekt- und Katastrophenschutzes sowie der Überwachung der Grenzen, Nationalparks und Reservate Freelands im Krisenfall.
    (2) Oberster Dienstherr ist der Gouverneur.
    (3) Sie besteht aus 15 000 Mann Berufsgardisten sowie 15 000 Mann Reservisten, welche bei der Mobilmachung eingezogen werden.
    (4) Bestimmungen über Ausrüstung der Nationalgarde obliegen der Staatsregierung.
    (5) Sie besteht aus der Luftüberwachung, der Küstenwache und dem Grenzschutz.


    Section/Article 4: Mobilisation/ La mobilisation


    (1) Eine Mobilmachung kann nur der Gouverneur sowie im Vertretungsfall ein anderer Staatsbediensteter verfügen.
    (2) Sie kann nur im Krisen- oder Katastrophenfall sowie zu Übungszwecken erfolgen.
    (3) Der Volksrat kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen ein Veto dagegen einlegen.

  • Die Änderungen sind grundsätzlich formaler Natur. Ich meine damit die Größen und Stärken der Überschriften.


    Inhaltlich kam es zu folgender Änderung:


    Alt: (2) Oberster Dienstherr ist der jeweilige Präfekt und falls nicht vorhanden, der Gouverneur.



    Neu: (2) Oberster Dienstherr ist der Innenminister von Freeland und falls nicht vorhanden, der Gouverneur.


    Diese Änderung ist geringfügig, aber ich dachte mir, dass die Gendarmerie beim Innenministerium besser aufgehoben ist. Grundsätzlich könnte ich mir auch vorstellen, dass der statt dem Gouverneur, die Präfekten Vertreter im Falle des nicht-vorhandenen Innenministers sind.

  • Ich bin eigentlich dafür, die Staatsgewalt so dezentral wie möglich zu strukturieren. Deshalb halte ich es für eine gute Idee, dass die Präfekten Dienstherren der Gendarmerie sind. Man könnte den Satz so formulieren:


    "Oberster Dienstherr ist der jeweilige Präfekt eines Departements. Ist kein Präfekt im Amt, so nimmt der Minister of the Interior diese Aufgabe wahr, oder bei Vakanz dieses Amtes der Governor."

  • Zitat

    Original von Norman Howard Hodges
    Ich bin eigentlich dafür, die Staatsgewalt so dezentral wie möglich zu strukturieren. Deshalb halte ich es für eine gute Idee, dass die Präfekten Dienstherren der Gendarmerie sind. Man könnte den Satz so formulieren:


    "Oberster Dienstherr ist der jeweilige Präfekt eines Departements. Ist kein Präfekt im Amt, so nimmt der Minister of the Interior diese Aufgabe wahr, oder bei Vakanz dieses Amtes der Governor."


    Sehe ich genauso.

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