2009/08/001: United States Diplomacy Bill
- Richard D. Templeton
- Geschlossen
- Erledigt
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Mr. Speaker!
Ich verweise auf die bereits durch den Antragsteller abgegebene Begründung des Antrages.
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Mr. President,
der vorliegende Entwurf orientiert sich zu großen Teilen an dem in der letzten Regierungsperiode in diesem Haus besprochenen Gesetzesinitiative aus der Regierung McGarry. Die Administration geht zu großen Teilen mit dem Entwurf von damals d'accord, hat jedoch die innerhalb der damaligen Debatte aufgeworfenen Kritikpunkte für den revidierten Entwurf berücksichtigt. So wurde die Immunität für Botschafter auch auf dessen Familie ausgweitet, Botschafter von der persona non grata Regelung aufgrund ihrer Immunität ausgenommen, sowie die Entschärfung und Abmilderung des Article III.
Ich möchte betonen, dass dieses Gesetz im Bereich des außenpolitischen Rechts einige bestehende Rechtsfragen zu wichtigen Themen wie die der Immunität oder Personen non grata verbindlich festlegen wird und somit eine wichtige Bereicherung der astorischen Gesetzeswelt wird darstellen können. -
Mister Speaker,
grundsätzlich unterstütze ich den Antrag. Ich frage mich jedoch, was mit fogenden Formulierungen gemeint sein soll:
Article I, Sec. 2, Subsec (2):
"Gebäude und Fahrzeuge der diplomatischen Vertretung eines Botschafters genießen einen Sonderstatus" (Das bedeutet...?)Article II, Sec. 3, Subsec. (1):
"Es ist ihre höchste Pflicht dieses Ansehen zu mehren.." (Wie soll das überprüft, umgesetzt und sanktioniert werden?)Article III, Sec 1, Subsec. (1):
"Die Vereinigten Staaten sind um freundlichen und friedlichen Umgang mit allen Nationen bemüht, sofern diese sich ebenfalls dazu bereit zeigen." (Was ist der Maßstab für freundlich? Sind "angespannte" Beziehungen noch friedlich?)Ich bitte den Antragssteller oder ein weiteres Mitglied der republican Party, das in die Geschäfte der Regierung involviert ist, mir dies knapp zu erleutern, falls möglich.
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Mr. Speaker,
ich habe zwei Fragen an Senator Wells.
In Art. 1., Sec. 1.2: Wieso werfen wir hier mit politischer Immunität um uns? Ich würde eher dafür plädieren, dass ein Staatsgast nur diejenigen ausländischen WÜrdenträger sind, welche mit einem von der Regierung bestätigten Ansinnen in die Vereinigten Staaten kommen.
ZuArt 1., Sec. 2: Was genau bringt eine Immunität, welche bei Straffälligkeit temporär aufgehoben word.
Und in Art. 3., Sec. 1.2: "Die Vereinigten Staaten respektieren die Souveränität ausländischer Staaten." - Das würde ich noch genauer festlegen. Wir sollten uns natürlich irgendwo das Recht beibehalten, Staaten nicht anzuerkennen, wenn z.B. ein Bruch der Menschenrechte vorliegt etc.
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Mr. President,
ZitatArticle I, Sec. 2, Subsec (2):
"Gebäude und Fahrzeuge der diplomatischen Vertretung eines Botschafters genießen einen Sonderstatus" (Das bedeutet...?)Das klärt der auf diese Passage folgende Satz: „Sie gelten als exterritoriales Gebiet auf dem Behörden der Vereinigten Staaten keine Befugnisse haben.“
ZitatArticle II, Sec. 3, Subsec. (1):
"Es ist ihre höchste Pflicht dieses Ansehen zu mehren.." (Wie soll das überprüft, umgesetzt und sanktioniert werden?)Die zitierte Passage ist Article II, Sec. 3 (1). Es geht nicht darum, dass irgendjemand den Botschaftern auf Schritt und Tritt folgt und Aufzeichnungen darüber führt, ob der Botschafter das Ansehen der USA mehrt. Die Passage soll schlicht verdeutlichen, dass unsere Botschafter im Ausland die Repräsentanten der USA und des Präsidenten sind und sich daher dementsprechend zu benehmen haben und zudem mit den Ihnen gebotenen Mitteln in ihrem Gastland das Ansehen der USA positiv darzustellen.
ZitatArticle III, Sec 1, Subsec. (1):
"Die Vereinigten Staaten sind um freundlichen und friedlichen Umgang mit allen Nationen bemüht, sofern diese sich ebenfalls dazu bereit zeigen." (Was ist der Maßstab für freundlich? Sind "angespannte" Beziehungen noch friedlich?)Es sollte klar sein, dass das außenpolitische Miteinander stets mit einer gesunden Portion Diplomatie einhergehen sollte. Ob man dieser Diplomatie jedoch eine weitere Spur Freundlichkeit und Herzlichkeit beimischt, sollte dann entschieden werden, wenn man das Verhalten des Gegenüber kennt. Ist ein Verhandlungspartner oder Botschafter oder Delegierter in seinem Auftreten unhöflich und respektlos, dann wird man ihm mit neutraler und sachbezogener Diplomatie begegnen, ihn aber nicht überschwänglich freundlich begegnen. Auf keinem Fall sollte man als außenpolitischer Repräsentant jedoch in gleicher Weise antworten, also z.B. ebenso in Respektlosigkeit abdriften.
ZitatIn Art. 1., Sec. 1.2: Wieso werfen wir hier mit politischer Immunität um uns? Ich würde eher dafür plädieren, dass ein Staatsgast nur diejenigen ausländischen WÜrdenträger sind, welche mit einem von der Regierung bestätigten Ansinnen in die Vereinigten Staaten kommen.
Ich fürchte man hat hier entweder die falsche Passage zitiert oder die falsche Artikelbezeichnung gegeben.
ZitatZuArt 1., Sec. 2: Was genau bringt eine Immunität, welche bei Straffälligkeit temporär aufgehoben word.
Die Immunität soll den ausländischen Diplomaten und seine Familie davor schützen willkürlich durch die Behörden des Gastlandes in seiner Arbeit als Diplomat behindert oder gehindert zu werden. So lange ein Diplomat sich also an die Gesetze des Gastlandes richtet, kann keine Behörde etwas gegen ihn ausrichten (sei es mutwillig oder nicht). Zudem ist zwischen der Immunität von amtlichen und privaten Handlungen zu unterscheiden. Verstößt der Diplomat aufgrund amtlicher Handlungen gegen Gesetze und Verordnungen, so kann er dafür nicht belangt werden. Das Mittel der Wahl wäre hier der Entzug der Akkreditierung und die Ausweisung aus Astor, wie es im nachfolgenden Artikel beschrieben wird. So sich ein Staatsgast oder Diplomat allerdings mit privaten Handlungen gegen die Gesetze unseres Landes richtet, ist er dafür zu belangen. In diesem Fall muss eine Möglichkeit gegeben sein die Immunität unter richterlicher Aufsicht zeitweise auszusetzen, so dass den Polizeibehörden die Möglichkeit gegeben ist die Vorfälle zu untersuchen.
ZitatUnd in Art. 3., Sec. 1.2: "Die Vereinigten Staaten respektieren die Souveränität ausländischer Staaten." - Das würde ich noch genauer festlegen. Wir sollten uns natürlich irgendwo das Recht beibehalten, Staaten nicht anzuerkennen, wenn z.B. ein Bruch der Menschenrechte vorliegt etc.
Ich fürchte, dass wir uns hier nicht einfach den Luxus leisten können dies zu Pauschalisieren. Die Vereinigten Staaten haben die Konvention über die Völkerrechtssubjekte ratifiziert. Das bedeutet, dass wir uns danach richten, wann ein Staat ein Staat ist und diesen auch als solchen anerkennen. Ob die USA diesen Staat dann mit diplomatischer Aufmerksamkeit bedenken oder ihn aufgrund etwaigen Fehlverhaltens ignorieren, bleibt uns auch mit dieser Passage im Entwurf unbenommen. Denn selbst wenn es in einem Staat zum Bruch von Menschenrechten kommt, verliert der Staat als solches in der Regel nicht seine Bedingungen ein Völkerrechtssubjekt zu sein.
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Zitat
Original von Ulysses Q. Monroe
Und in Art. 3., Sec. 1.2: "Die Vereinigten Staaten respektieren die Souveränität ausländischer Staaten." - Das würde ich noch genauer festlegen. Wir sollten uns natürlich irgendwo das Recht beibehalten, Staaten nicht anzuerkennen, wenn z.B. ein Bruch der Menschenrechte vorliegt etc.Mr. Speaker,
Der Einwand von Congressman Monroe ist plausibel. Ich könnte mir eine Änderung in:
"Die Vereinigten Staaten respektieren die Souveränität ausländischer Staaten, sofern diese dem internationalem Recht unterliegen."
vorstellen.
Dies würde das Thema Menschenrechte und andere der Souveränität widerstrebenden Grundlagen mit einbeziehen. -
Zitat
Original von Quinn Michael Wells
Ich fürchte man hat hier entweder die falsche Passage zitiert oder die falsche Artikelbezeichnung gegeben.In der Tat ich bitte das zu entschuldigen. Ich rede von Art. 1, Sec. 1a).1.
ZitatDie Immunität soll den ausländischen Diplomaten und seine Familie davor schützen willkürlich durch die Behörden des Gastlandes in seiner Arbeit als Diplomat behindert oder gehindert zu werden. So lange ein Diplomat sich also an die Gesetze des Gastlandes richtet, kann keine Behörde etwas gegen ihn ausrichten (sei es mutwillig oder nicht).
Ich hoffe doch, dass die richterliche und die polizeiliche Gewalt in den Vereinigten Staaten zu keiner Zeit willkürlich gebraucht werden. Ich bin von der Neutralität der Judikative überzeugt und sehe deshalb wenig Sinn in dieser Argumentation.
Ich denke, es ist internationale Gepflogenheit, dass die politische Immunität nur mit Zustimmung des Entsenderlandes genommen werden kann. Oder irre ich da? -
Mr. Speaker,
abermals taucht in diesem Entwurf der Begriff der Exterritorialität von Botschaftsgebäuden auf. Ich verwehre mich vehement dagegen. Die Vereinigten Staaten von Astor sollten ihr Staatsgebiet nicht willkürlich an fremde Staaten verschenken. Vielmehr ist von einer Immunität zu sprechen.
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Mr. Speaker,
einige kleine, eher banale Anmerkungen.
Art. I, Sec. 2 (3):
"vereinigte" muss gross geschrieben werden, da es sich hierbei um einen Eigennamen handelt.Art. I, Sec. 3 (1) 2:
"Akrreditierung" muss "Akkreditierung" heissen. Des Weiteren sollte es eher "Entsendestaat" anstatt "Sendestaat" heissen.Art. II, Sec. 1 (1):
Ein Satzzeichen (Punkt) zu viel.Art. II, Sec. 2 (1) 1:
"eingebrachte Anträge" muss "eingebrachten Anträgen" heissen.Art. III, Sec. 2 (1):
Staatschef? Weiter oben (Art. II, Sec. 1 (5) 1 f.) gab es die Bezeichnungen Staatsoberhaupt und Regierungschef. Man sollte versuchen dies konsistent zu halten.Art. III, Sec. 2 (2):
"berechtigen" muss "berechtigt" heissen.Zudem stimme ich Mr. Hodges zu, dass der Begriff der Exterritorialitaet in dieser Bill nichts zu suchen haben sollte. Nach der Einholung von Sekundaerliteratur bin ich der festen Ueberzeugung, dass dieser Begriff unangebracht ist und statt dessen mit Immunitaet ersetzt werden sollte. Des Weiteren kann man noch hinzufuegen, dass - und ich zitiere sinngemaess meine Quelle - Botschaften, Fahrzeuge etc. unverletzlich sind, den umfangreichen Schutz des Empfangsstaates beanspruchen und immun gegen Einfluss- und Zwangsmaßnahmen sind. Damit wuerde man den Begriff Immunitaet auch noch weiter konkretisieren.
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Mr. Speaker,
ich möchte ergänzend zu den bereits vorgebrachten verschiedenen Änderungs- und Korrekturvorschlägen noch eine Präzisierung von Section 1, lit. (a) No. 2 anregen. Als Staatsgäste gelten sollten nur Personen aus einem ausländischen Staat, die in ihrem Heimatstaat in einer politisch führenden Position ist und auf Einladung oder nach durch die Administration bestätigter Ankündigung in die Vereinigten Staaten gesandt wurden.
Ich erinnere an den Vorfall, dass ein Vertreter des Landes Irkanien völlig unangemeldet einreiste, in keiner Form zu erkennen gab ein Zusammentreffen mit irgendeiner offiziellen Stelle der Vereinigten Staaten zu wünschen, und anschließend ein Mitglied der irkanischen Regierung vor dem Plenum des Rates der Nationen Radau machte, wie hierzulande mit Staatsgästen verfahren würde.
Es ist denke ich nicht nur im Hinblick auf das Protokoll, sondern auch und gerade angesichts der an den Status eines Staatsgastes geknüüften rechtlichen Auswirkungen sinnvoll und geboten, dass die Administration zu jeder weiß, wer wann als Staatsgast in die Vereinigten Staaten einreisen wird.
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Mr. Speaker,
ich weiß nicht, wie Senator Boa Vista zu der verbohrten Ansicht kommt, dass sich das diplomatische Protokoll über Gesetze der Vereinigten Staaten definieren lässt. Irkaniens Vertreter hätten zweifelsohne auch Radau gemacht, wenn eine solche Regelung bereits existiert hätte. Insofern frage ich mich, was der tiefere Sinn dahinter sein soll - schließlich ist das Verhalten der Administration hinsichtlich des Umgangs mit anderen Staaten ja auch nicht disziplinarisch zu ahnden. Es wäre eher eine Einschränkung der Freiheit der Administration, die Außenpolitik so zu betreiben, wie sie es für richtig hält. Und wenn eine Administration Gäste auch ohne vorrangige Einladung oder Ankündigung als Staatsgäste ansehen und entsprechend ehren möchte, dann soll ihr das nicht durch eine dahingeworfene Regelung des Gesetzes verwehrt bleiben. Paragraphenreiterei bringt uns bei einer Entspannung der astorisch-irkanischen Beziehungen auch nicht weiter.
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Mr. Speaker,
offenbar hat Senator Hodges of Freeland übersehen, dass ich mich in der Begründung meines Ergänzungsvorschlages auch ausdrücklich auf die rechtlichen Auswirkungen des Status eines Staatsgastes bezog.
Nach Section 2 § 1 lit. (a) genießen Staatsgäste in den Vereinigten Staaten diplomatische Immunität. Daraus folgt, dass jede beliebige Regierung zu jeder beliebigen Zeit jede beliebige Person - ausgenommen eine Persona non grata nach Section 1 lit. (b) - in die Vereinigten Staaten entsenden kann, und diese hier zunächst diplomatische Immunität genießt.
Es ist der Administration somit unmöglich, eine Vorabentscheidung zu treffen, wen Sie als Staatsgast zum empfangen und wem sie damit diplomatische Immunität zu gewähren bereit ist. Es bleibt ihr nur der Holzhammer für Extremfälle, die Erklärung eines fremden Regierungsvertreters zur Persona non grata. Eine flexible Entscheidung, mit wem sie vielleicht nicht völlig den Dialog verweigert, ihn aber aus verschiedentlichen denkbaren Gründen nicht mit der diplomatischen Immunität eines Staatsgastes auszustatten bereit ist, bleibt ihr somit verwehrt. Entweder, ein Vertreter eines auswärtigen Staates fällt gleich unter den extremen Ausnahmefall, in den Vereinigten Staaten Persona non grata zu sein, oder er kann sich jederzeit selbst einladen und mit diplomatischer Immunität ein- und im Land herumreisen. Die Administration ist machtlos.
Diesen Zustand halte ich für nicht akzeptabel.
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Mr. Speaker,
ähnlich wie die Senatorin New Alcantaras halte ich die diplomatische Immunität ebenfalls für problematisch.
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Zitat
Original von Ines Catarina Boa Vista
Nach Section 2 § 1 lit. (a) genießen Staatsgäste in den Vereinigten Staaten diplomatische Immunität. Daraus folgt, dass jede beliebige Regierung zu jeder beliebigen Zeit jede beliebige Person - ausgenommen eine Persona non grata nach Section 1 lit. (b) - in die Vereinigten Staaten entsenden kann, und diese hier zunächst diplomatische Immunität genießt.ZitatOriginal von Ulysses Q. Monroe
[...]Wieso werfen wir hier mit politischer Immunität um uns? Ich würde eher dafür plädieren, dass ein Staatsgast nur diejenigen ausländischen WÜrdenträger sind, welche mit einem von der Regierung bestätigten Ansinnen in die Vereinigten Staaten kommen.Das war auch mein Gedankenursprung.
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Mr. Speaker,
ich denke, Representative Monroe of Astoria State will auf die gleiche Sache hinaus wie ich. Es wäre verheerend, gingen hier zu jederzeit selbsteingeladene Vertreter irgendwelcher Regierungen irgendwelcher Staaten mit diplomatischer Immunität ein und aus. Wer als Vertreter eines auswärtigen Staates in politischer Mission die Vereinigten Staaten einreisen will, der meldet sich zuvor an, und kann nach erfolgter Bestätigung durch die Administration als Staatsgast einreisen und erhält für die Dauer seines Aufenthaltes diplomatische Immunität. Alle anderen eben nicht.
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Mr. Speaker,
dann bin ich für die Einführung einer Akkreditierungsregel, nach der alle Staatsgäste zunächst durch den Secretary of State oder den Präsidenten akkreditiert werden müssen und für den Zeitraum ihrer Akkreditierung diplomatische Immunität genießen. Dadurch stünde es der Administration völlig frei, zu entscheiden, welche Staatsgäste sie empfangen möchte und wen sie überhaupt als Staatsgast ansieht.
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Mr. Speaker,
ich halte das von Senator Hodges of Freeland vorgeschlagene Verfahren für einen gangbaren Weg.
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Mr. Speaker,
ehe ich in den nächsten Tagen noch einmal auf dem gesamten Entwurf eingehe, möchte ich mich ebenfalls sehr deutlich für das von Senator Hodges vorgeschlagene Verfahren aussprechen. Es ist meines Erachtens die sinnvollste und die Interessen der Vereinigten Staaten am wirkungsvollsten mit dem geltenden Völkerrecht in Einklang zu bringende Methode.
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Mr. Speaker,
der Vorschlag von Senator Hodges ist begrüßenswert und sollte unterstützt werden.
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