2009/04/01 Security Bill

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 272 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Richard D. Templeton.

  • Honorable State Senators,


    zur Abstimmung steht der folgende Antrag von Governor Richard Templeton:


    Security Bill


    Art. 1: Purpose
    Zweck dieses Gesetzes ist es, die Aufgaben und den Aufbau der Sicherheitsbehörden des State of Savannah festzulegen.


    Art. 2: Amendment to the Savannah Code
    Dem Savannah Code wird ein Chapter III mit folgendem Inhalt angefügt:


      Chapter III - The Security Authorities


      Article 1 - Fundamentals


      Section 1 - Competence


      (1) Die Sicherheitsbehörden haben gemeinsam die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Sie treffen hierbei auch Vorbereitungen, um künftige Gefahren abwehren zu können. Die Staatspolizei hat im Rahmen ihrer Aufgabe nach Satz 1 insbesondere auch für die Verfolgung von Straftaten vorzusorgen und Straftaten zu verhüten.
      (2) Die Staatspolizei wird in den Fällen der Subsection 1, Satz 1 tätig, soweit die Gefahrenabwehr durch die andern Sicherheitsbehörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Alle Sicherheitsbehörden unterrichten sich gegenseitig, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
      (3) Der Schutz privater Rechte obliegt den Sicherheitsbehörden nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne behördliche oder polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.


      Section 2 - Hierarchy


      (1) Der Gouverneur ist oberster Dienstherr der Sicherheitsbehörden des State of Savannah.
      (2) Für die einzelnen Sicherheitsbehörden mit Ausnahme der National Guard kann der Gouverneur mit Zustimmung des Staatsenats einen verantwortlichen Director berufen. Er kann einen Director jederzeit abberufen.
      (3) Die Beamten und Angestellten der Sicherheitsbehörden sind dem Gouverneur gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig.


      Article 2 - The State Police


      Section 1 - Competence


      (1) Die Staatspolizei trifft Maßnahmen, um konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie für die Umwelt abzuwehren und eingetretene Störungen zu beseitigen.
      (2) Sie leistet den Verwaltungs- und Justizbehörden Amts- und Vollzugshilfe, soweit die polizeiliche Mithilfe zur Durchsetzung der Rechtsordnung erforderlich ist.


      Section 2 - Proviso of the Act


      (1) Die Staatspolizei ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an Verfassung und Gesetze gebunden und achtet die verfassungsmäßigen Rechte.
      (2) Die Staatspolizei kann jedoch auch ohne besondere gesetzliche Grundlage unaufschiebbare Maßnahmen treffen, um eingetretene, ernste Störungen oder unmittelbar drohende, ernste Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beseitigen oder abzuwehren.


      Section 3 - Proportionality


      (1) Von mehreren geeigneten Maßnahmen hat die Staatspolizei diejenige zu treffen, welche die einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.
      (2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zum angestrebten Erfolg in einem erkennbaren Missverhältnis steht.
      (3) Eine Maßnahme ist aufzuheben, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann.


      Section 4 - Use of Force


      (1) Die Staatspolizei kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit unmittelbaren Zwang gegen Sachen und Personen anwenden und geeignete Hilfsmittel einsetzen.
      (2) Die Staatspolizei macht, wenn andere verfügbare Mittel nicht ausreichen oder Beteiligte oder Unbeteiligte sich in unmittelbarer Gefahr befinden, in einer den Umständen angemessenen Weise von der Waffe Gebrauch.


      Section 5 - Organization


      Die personelle und sachliche Ausstattung sowie die organisatorische Struktur der Staatspolizei legt der Gouverneur durch Verordnung fest, die er ohne Zustimmung des State Senate erlassen kann.


      Article 3 - The National Guard


      Section 1 - Competence


      Die Nationalgarde hat zur Aufgabe:
      1. die Bevölkerung im Katastrophenfall zu schützen und zu versorgen,
      2. bei Großveranstaltungen spezifische Objekte und Personen zu schützen,
      3. auf Befehl des Gouverneurs die Gesetze auszuführen, Aufstände niederzuschlagen und Invasionen abzuwehren sowie
      4. die Grenzen des State of Savannah sowie die durch Gesetz eingerichteten Nationalparks und Reservate zu überwachen.


      Section 2 - Organization


      (1) Die Mitgliedschaft in der National Guard ist freiwillig. Das Bewerbungsverfahren und die notwendigen Grundvoraussetzungen für einen Eintritt in die National Guard legt der Gouverneur durch Verordnung fest, die der Zustimmung des State Senate bedarf.
      (2) Sie besteht aus den Teilen Army (Heer), Navy (Marine) und Air Force (Luftwaffe). Jedem Teil steht ein Offizier im Generalsrang vor.
      (3) Der Gouverneur ernennt mit Zustimmung des Staatssenates alle Offiziere der Generalsränge. Offiziere der Generalsränge amtieren für vier Monate.
      (4) Jeder Teil der National Guard zerfällt in Regimenter. Regimenter zerfallen in Batallione und Batallione zerfallen in Kompanien.
      (5) Jedes Regiment, deses Batallion und jede Kompanie wählt seine eigenen Offiziere. Versäumt ein Regiment oder eine Kompanie die Wahl binnen 14 Tagen nach Ausscheiden des bisherigen offiziers vorzunehmen, ernennt der Gouverneur die Offiziere.
      (6) Der Gouverneur, die Generäle sowie die Regiments-, Batallions- und Kompanienkommandeure ernennen ihre eigenen Stäbe.


      Section 3 - Strength


      (1) Die National Guard hat eine personelle Stärke von nicht weniger als 5.000 Mitgliedern.
      (2) Es soll weiterhin eine ständige Reserve von wenigstens 10.000 Personen bestehen.


      Section 4 - Uniform and Rank


      Die Uniformen und Dienstgrade der National Guard sowie die Voraussetzungen für Beförderungen oder Degradierungen im Rang mit Ausnahme der gewählten Offiziere legt der Gouverneur durch Verordnung fest, die der Zustimmung des State Senate bedarf. Er soll sich dabei an den für die United States Armed Forces geltenden Regelungen orientieren.


      Section 5 - Mobilization


      (1) Eine Mobilmachung der Nationalgarde soll allein durch den Gouverneur angeordnet werden.
      (2) Subsection 1 gilt nicht, wenn ein nationaler Notstand eintritt und der Gouverneur an der Anordnung der Mobilmachung gehindert ist; in diesem Falle sollen die Stellvertreter in verfassungsgemäßer Reihenfolge oder, wenn diese ebenfalls verhindert sind, sollen die Offiziere der Generalsränge einvernehmlich die Mobilisierung anordnen.
      (3) Spätestens vierzehn Tage nach Anordnung ist eine Mobilmachung vom State Senate zu bestätigen oder aufzuheben.


      Section 6 - Applicable Law


      Der United States Codes of Armed Forces in der Fassung vom 13.09.2007 findet vorbehaltlich des Article IX, Section 3 der Constitution des State of Savannah sinngemäße Anwendung auf Mitglieder der National Guard.


    Art. 3: Entry into force
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.


    Bitte stimmen Sie mit:


    - Ja (Aye)
    - Nein (Nay)
    - Enthaltung (Abstension)


    Die Abstimmung dauert 96 Stunden, also bis 30. April 2009, 21:45 h, oder bis eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist.

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