Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 244 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Norman Howard Hodges.

  • Nicht die erste im deutschsprachigen Raum (Kugelmugel anyone?) und sicherlich auch nicht die letzte. Simonland hat sich schon vor fünfzehn Jahren für unabhängig erklärt und keiner hat's bemerkt. :D


    Edith: Und die "kommissarische Reichsregierung", die sich als legitimer Nachfolger der Reichsregierung der Weimarer Republik sieht (die nach deren Emfinden nie aufgehört hat zu existieren), dürfte auch thematisch gut zu dem Artikel passen. ;)


    Einfach mal googeln.

  • Zitat

    Original von Richard D. Templeton
    Edith: Und die "kommissarische Reichsregierung", die sich als legitimer Nachfolger der Reichsregierung der Weimarer Republik sieht (die nach deren Emfinden nie aufgehört hat zu existieren), dürfte auch thematisch gut zu dem Artikel passen. ;)


    Hmm ... also das Deutsche Reich hat ja nicht aufgehört zu existieren, es wurde nur in Ermangelung staatlicher Ordnung handlungsunfähig.
    Doch die Weimarer Republik hat aufgehört zu existieren ...


    Die interessantere Frage, die sich mir stellt: Ist das weiterhin existente Deutsche Reich mit der Bundesrepublik deckungsgleich?

  • Wie denn? Die BRD hat nie die Rechtsnachfolge des DR angetreten, insofern gelten außenpolitische Verträge (Ostgrenze, Westgrenze etc.) der BRD nicht. Das DR wäre also größer (und mein Erbteil - ein Gut in Masuren - würde mir bald zufallen ;)).

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

  • Zitat

    Original von Charlotte McGarry
    Wie denn? Die BRD hat nie die Rechtsnachfolge des DR angetreten ...


    Stimmt, die Bundesrepublik ist nicht Rechtsnachfolger des 1866 bzw. durch Verfassungsgebung 1867 geschaffenen Völkerrechtssubjekt "Norddeutscher Bund" bzw. dem zum 1. Januar 1871 durch dessen Erweiterung geschaffenen Deutschen Reich, sondern sie ist völkerrechtlich - und seit 1990/92 territorial - vollidentisch mit diesem.


    Ergo und in Kurzfassung: Das Völkerrechtsubjekt "Deutsches Reich" existiert in Form der Bundesrepublik fort, wie auch alle vor dem 8. Mai 1945 erlassenen Gesetze, Verträge etc. - sofern sie nicht durch bundesdeutsche oder vor der sog. Neuorganisation durch aliierte Gesetzgebung aufgehoben worden sind.


    Im Übrigen bestätigt durch ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes. ;)

  • Zitat

    Original von Charlotte McGarry
    Wie denn? Die BRD hat nie die Rechtsnachfolge des DR angetreten, insofern gelten außenpolitische Verträge (Ostgrenze, Westgrenze etc.) der BRD nicht.


    Außer beim Vermögen ... "Reichsvermögen wird Bundesvermögen"
    Und beim Nazi-Konkordat mit dem Vatikan ...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!