BA 2008/10 2nd amendment to the Constitution of Astoria State

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  • Assembly of Astoria State
    -The Speaker-


    Dear Commoners,


    zur Abstimmung steht folgender Antrag des Governors Caldwell.
    Sie können dem Antrag zustimmen (Aye), ihn ablehnen (Nay) oder sich ihrer Stimme enthalten (Abstention)
    Die Abstimmung läuft über 96 Stunden. Ich bitte auch hier um rege Teilnahme.



    VERFASSUNG VON ASTORIA STATE


    Wir, das Volk von Astoria State,
    in Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten, zu denen die Rechte auf Leben, Freiheit und Streben nach Glück gehören, geben uns Kraft unserer verfassungsgebenden Gewalt nachstehende demokratische Verfassung, um gemeinsam mit unseren astorianischen Brüderstaaten dem Frieden, der Demokratie und der Gerechtigkeit in der Welt zu dienen.


    Artikel I
    ASTORIA STATE


    Sektion 1 Astoria State ist eine demokratischer, republikanischer, freiheitlicher und liberaler Rechtsstaat.
    Sek. 2 Astoria State ist zugleich Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor. Bundesrecht geht dem lokalen Recht vor.
    Sek. 3 Oberstes Recht sind die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte.
    Sek. 4 Alle Staatsgewalt geht vom Volk als Souverän aus; sie wird in Wahlen und Abstimmungen, durch die Volksvertretung und die mittel- oder unmittelbar bestellten Vollzugsbehörden und Richter nach Maßgaben dieser Verfassung ausgeübt. Die Staatsgewalt ist in Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung getrennt.
    Sek. 5 Bürger ist jede natürliche Person mit Hauptwohnsitz in Astoria State, die die Staatsangehörigkeit zu den Vereinigten Staaten von Astor besitzt.


    Artikel II
    DIE GESETZGEBUNG



    Sektion 1 Mit der Gesetzgebung ist The Assembly, nachfolgend "Parlament" genannt, betraut.
    Sek. 2 Jeder Bürger von Astoria State mit aktivem Wahlrecht ist automatisch Mitglied im Parlament.
    Sek. 3 Die Abgeordneten wählen alle 4 Monate aus ihrer Mitte heraus einen Präsidenten (President of the Assembly).
    Sek. 4 Das Parlament gibt sich eine Geschäftsordnung.
    Sek. 5 Gesetzgebung durch das Parlament
    Der Gouverneur hat das Recht und die Pflicht, eine Gesetzesvorlage dem Parlament zur Entscheidung vorzulegen. Gesetzesvorlagen werden nach angemessener Beratung (mindestens 3 Tage) durch die Abgeordneten von dem Parlament beschlossen und anschließend unverzüglich dem Gouverneur unterbreitet. Der Gouverneur besitzt ein einfaches Veto-Recht, dass allerdings von der Mehrheit der Abgeordneten aufgehoben werden kann.
    Sek. 6 Aus der Staatskasse darf Geld nur aufgrund eines Gesetzes entnommen werden.
    Sek. 7 Verträge mit auswärtigen Staaten werden durch den Gouverneur geschlossen; sie bedürfen der Ratifikation durch einen Gesetzgebungsakt des Parlamentes.
    Sek. 8 Verfassungsgemäß zustande gekommene Gesetze werden vom Gouverneur beurkundet und auf Anweisung des Gouverneurs veröffentlicht.


    Artikel III
    DIE VOLLZIEHENDE GEWALT



    Sektion 1 Mit der vollziehenden Gewalt ist der Gouverneur betraut.
    Sek. 2 Der Gouverneur und sein Stellvertreter wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Hierzu bedarf es der absoluten Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Erreicht keiner der Kandidaten dabei die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Hier bedarf nur der einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten bedarf es lediglich der einfachen Mehrheit. Die Wahl findet in Form einer Volksabstimmung statt.
    Sek. 3 Amtseid
    Der Gouverneur, sein Stellvertreter und die Staatssekretäre leisten bei Amtsantritt vor dem Parlament folgenden Amtseid: „Ich schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten dieser Verfassung dienen werde.“ Eine religiöse Beteuerung ist zulässig.
    Sek. 4 Der Gouverneur richtet die Verwaltung ein, steht ihr vor und hat über sie Aufsicht zu führen. Er ernennt und entlässt alle Beamten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze ordnungsgemäß ausgeführt werden. Zu diesem Zweck kann er Ausführungs- und Verwaltungsverordnungen erlassen; er kann seine Befugnisse auf ihm nachgeordnete Behörden übertragen. Der Gouverneur vertritt den Staat nach außen. Er kann in Einzelfällen das Begnadigungsrecht ausüben.
    Sek. 5 Der Gouverneur kann bei drohender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Ausnahmezustand erklären; Er hat gleichzeitig eine Volksabstimmung einzuleiten, in der der Ausnahmezustand bestätigt wird. Auf Antrag eines Bürgers muss ein neuer Beschluss über den Ausnahmezustand gefasst werden. Dieser Beschluss muss unverzüglich getroffen werden, wenn die Voraussetzungen für den Ausnahmezustand nicht mehr gegeben sind. Der Gouverneur hat Beginn und Ende des Ausnahmezustandes unverzüglich öffentlich bekannt zu geben. Während des Ausnahmezustandes können das Recht der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der freien Meinungsäußerung, die Pressefreiheit und das Brief-, Post-, Mail-, und Fernmeldegeheimnis zunächst um die Dauer einer Woche eingeschränkt werden. Dies bedarf der Bestätigung des Volkes innerhalb von sechsunddreißig Stunden; Wird eine Maßnahme bestätigt, verlängert sich die Wirkungsdauer auf maximal vier Wochen. Der Staatsgerichtshof kann jede dieser Maßnahmen für aufgehoben erklären, wenn er der Meinung ist, dass sie verfassungswidrig ist. Während des Ausnahmezustandes ablaufende Amtsperioden eines Senators, Richters oder des Gouverneurs werden bis zum zwanzigsten Tage nach Beendigung des Ausnahmezustandes verlängert.
    Sek. 6 Der Gouverneur kann durch ein konstruktives Misstrauensvotum aus dem Amt enthoben werden. Im ersten Wahlgang muss sich das Volk mit absoluter Mehrheit gegen den Gouverneur aussprechen. Im darauffolgenden zweiten Wahlgang wählt die Bevölkerung Astorias einen Nachfolger mit absoluter Mehrheit. Scheitert einer der beiden Wahlgänge, ist das Misstrauensvotum gescheitert. Scheidet der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt, so findet unverzüglich eine Neuwahl statt. Der stellvertretende Gouverneur vertritt bis zum Amtsantritt des neugewählten Gouverneurs den Staat nach außen; während dieser Zeit kann der stellvertretende Gouverneur nicht abberufen werden.



    Artikel IV
    VAKANZ



    Sek. 1 Fällt das Amt des Gouverneurs oder seines Stellvertreters vakant, so wählt das Parlament (The Assembly) in geheimer Abstimmung für den Rest der Amtsperiode einen neuen Amtsinhaber. Sek. 2 Fällt das Amt des Präsidenten des Parlamentes (President of the Assembly) vor Ablauf der Amtsperiode vakant, so übernimmt der Gouverneur die Sitzungsleitung bis zur Neuwahl des Präsidenten. Ist auch das Amt des Gouverneurs von Astoria State vakant, so übernimmt der Senator oder sein Stellvertreter die Sitzungsleitung. Sind auch diese Ämter unbesetzt, so übernimmt der dienstälteste Abgeordnete des Parlamentes die Sitzungsleitung.


    Artikel V
    DIE RECHTSPRECHUNG


    Sek. 1 Die rechtssprechende Gewalt ist dem Staatsgerichtshof und seinen untergeordneten Gerichtshöfen übertragen.
    Sek. 2 Der Staatsgerichtshof besteht aus einem Richtern (sowie ab einer Bevölkerungszahl von 12 Bürgern zusätzlich 2 ehrenamtlichen, gleichberechtigten Schöffen) der (bzw. die) für jeweils sechs Monate im Amt sind.
    Sek. 3 Richter werden vom Gouverneur nominiert und müssen sich einer Volksabstimmung stellen. Vom Volk bestätigte Richter hat der Gouverneur zu ernennen. Aufbau und Einrichtung der Gerichtsbarkeit wird durch Gesetz geregelt.
    Sek. 4 In durch Gesetz vorgesehenen Fällen der strafrechtlichen Gerichtsbarkeit hat die Behandlung des Falles durch ein Geschworenengericht zu erfolgen.
    Sek. 5 Grundsätze
    Richter sind unabhängig und nur Recht und Gesetz unterworfen. Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Verhandlungen vor allen Gerichten sind öffentlich. Bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann die Öffentlichkeit durch Gerichtsbeschluss ausgeschlossen werden. Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. Jeder Angeklagte kann sich eines Verteidigers bedienen. Eine Handlung kann nur mit Strafe belegt werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Niemand darf wegen der selben Tat mehrmals gerichtlich bestraft werden. Hält ein Richter ein Gesetz für verfassungswidrig, hat er das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Staatsgerichtshofes herbeizuführen.
    Sek. 6 Der Staatsgerichtshof hat verfassungswidrige Gesetze sowie verfassungswidrige Verwaltungsakte oder verfassungswidrige Gerichtsurteile für ungültig zu erklären.


    Artikel VI
    SENATOR DER VEREINIGTEN STAATEN



    Sek. 1 Der Senator der Vereinigten Staaten für Astoria State wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Stellt das Volk von Astoria State mit zwei Dritteln seiner Mitglieder einen Misstrauensantrag, findet unverzüglich eine Neuwahl statt.
    Sek. 2 Wählbar ist jeder Bürger Astoria States. Mit Ausnahme des Gouverneurs und des Richters.
    Sek. 3 Er hat den Gouverneur und das Volk auf Anfrage über alle Angelegenheiten der Bundespolitik zu unterrichten.
    Sek. 4Fällt der Posten des Senators vakant, nominiert der Gouverneur oder gegebenenfalls sein Stellvertreter, für die restliche Amtsperiode einen Nachfolger. Dieser Nachfolger muss durch das Parlament (The Assembly), mit einer einfachen Mehrheit, bestätigt werden.



    Artikel VIII
    GÜLTIGKEIT UND ÄNDERUNG DER VERFASSUNG


    Sek. 1 Diese Verfassung ist gültig in allen Hoheitsgebieten von Astoria State und verbindlich für alle natürlichen und juristischen Personen, die sich darin befinden. Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung sind an sie gebunden.
    Sek. 2 Um diese Verfassung zu ändern oder zu ergänzen bedarf es eines Verfassungszusatzes. Dieser muss vom Parlament in Zwei-Drittel Mehrheit bestätigt werden. Änderungen und Ergänzungen, die den demokratischen Grundgedanken dieser Verfassung widersprechen, sind unzulässig. Diese Verfassung kann nur durch freien Entschluss des Parlamentes aufgehoben werden.


    Artikel IX
    RATIFIKATION UND IN-KRAFT-TRETEN


    Sek. 1 Diese Verfassung bedarf der Annahme des Parlamentes per Abstimmung. Sie tritt mit Ablauf des Tages der öffentlichen Verkündung in Kraft.

  • Aye

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • David Clark

    Hat das Label Records (The Assembly - Astor 1.0) hinzugefügt

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