BA 2008/08/004 Financial Administration Regulations Amendment Act

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  • The United States of Astor
    The Vice President of Congress

    Astoria City, 6th of September 2008



    Verehrte Senators,


    zur Abstimmung steht der folgende Antrag des Representative, Mr John E. Prescott.


    Stimmen Sie der Verabschiedung des Antrages zu?


    Bitte stimmen Sie mit Aye, Nay oder Abstention.


    Die Abstimmung dauert bis Mittwoch, den 10.09.2008 - 15:18 Uhr.



    gez.
    Alricio Scriptatore
    President of Senate


    Financial Administration Regulations Amendment Act



    ARTICLE I - MINOR AMENDMENTS



    Sec. 1. Amending the Federal Reserve Bank Act.
    Im Federal Reserve Bank Act wird geändert:
    1. in Sec. 3 par. 4 "Widerberufung" in "Wiederberufung" geändert;
    2. in Sec. 4 par. 2 "-ƒ" in "ä";


    Sec. 2. Amending the Federal Enterprise Act.
    In Art. 2 par. 3 des Federal Enterprise Act wird "Surpreme Court" durch "Department of Trade and Treasury" ersetzt.



    ARTICLE II - ADJUSTMENTS CONCERNING THE FEDERAL RESERVE BANK



    Sec. 1. Election and Appointment of Federal Reserve Bank Director
    (1) Sec. 3 par. 4 des Federal Reserve Bank Acts wird wie folgt geändert:

      (4) Der Director wird vom Präsidenten in Absprache des Secretarys of Trade and Treasury ernannt; die Ernennung muss vom Senat bestätigt werden.


    (2) Sec. 3 des Federal Reserve Bank Acts wird um folgenden par. 5 erweitert:

      (5) Der Director wird vom Präsidenten in Absprache mit dem Secretary of Trade and Treasury entlassen. Eine Entlassung ist nur auf Ersuchen des Directors oder einer offensichtlichen Unfähigkeit oder eines Unwillens zur sachgemäßen Ausübung des Amtes zulässig. Sie darf nicht als Druckmittel genutzt werden, um auf die Arbeit der Federal Reserve Bank Einfluss zu nehmen.



    ARTICLE III - ECONOMIC SUPPORT PROVISIONS



    Sec. 1. Introducing a Debt Refund Act.
    Der bsEcoSim Seed Capital Act wird aufgehoben. An seiner Stelle wird folgender "Economic Support Loan Act" geschaffen:


      Economic Support Loan Act



      PREAMBLE
      Dieses Gesetz bestimmt einen Unterstützerkredit, der den Namen "Economic Support Loan" (ESL) trägt, und gründet die Bank zum Zweck seiner Auszahlung.



      ARTICLE I - ECONOMIC SUPPORT BANK



      Sec. 1. Basic Provisions.
      (1) Die Economic Support Bank (ESB) existiert ausschließlich, um das Economic Support Loan zur Verfügung zu stellen. Ihr ist jede weitere Aktivität auf dem Kapitalmarkt untersagt.
      (2) Die Economic Support Bank befindet sich im vollständigen Besitz der Vereinigten Staaten. Ihre Gewinne fließen dem Bundeshaushalt zu.


      Sec. 2. Director.
      (1) Der Secretary of Trade and Treasury ist in Personalunion Direktor der Economic Support Bank.
      (2) Der Secretary of Trade and Treasury kann dem Präsidenten eine andere Person an seiner Statt als Direktor zur Ernennung vorschlagen.


      Sec. 3. Funding.
      Die Economic Support Bank ist berechtigt, sich im für die Kreditvergabe notwendigen Maß Kapital bei der Federal Reserve Bank zu einem bestimmten Zinssatz für unbegrenzte Zeit zu leihen.



      ARTICLE II - ECONOMIC SUPPORT LOAN



      Sec. 1. Eligibility.
      (1) Empfangsberechtigt für das Economic Support Loan ist, wer über die astorische Staatsbürgerschaft und ein Konto im US-Banosoft-System verfügt.
      (2) Die Empfangsberechtigung erlischt, wenn eine Person bereits, auch unter anderem Namen, ein Economic Support Loan erhalten hat.


      Sec. 2. Granting of Credit.
      (1) Das Economic Support Loan wird nach einem schriftlichen Antrag an die Economic Support Bank erteilt. Die Bank kann weitere Formerfordernisse bestimmen.
      (2) Das Economic Support Loan beträgt in der Regel $10.000. Kann der Antragsteller schlüssig begründen, dass er eine höhere Summe benötigt, können ihm $15.000 zur Verfügung gestellt werden.


      Sec. 3. Credit Terms.
      Das Economic Support Loan wird zu einem vom Director festgelegten Zinssatz verliehen.


      Sec. 4. Debt Refund.
      (1) Das Economic Support Loan wird für einen Zeitraum von einem halben Jahr zur Verfügung gestellt. Seine Rückzahlung kann auf Antrag kann von der Economic Support Bank um drei Monate gestundet werden.
      (2) Die Economic Support Bank kann die Zwangsrückzahlung des Kredites und der angefallenen Zinsen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen beantragen.



    ARTICLE IV - FEDERAL DEBT REFUND



    Sec. 1. Abolishing Seed Capital.
    Der folgende "Debt Refund Act" wird geltendes Recht der Vereinigten Staaten:


      Federal Debt Refund Act



      ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS



      Sec. 1. Intention.
      Dieses Bundesgesetz regelt die zwangsweise Begleichung ausstehender Schulden bei Einrichtungen des Bundes.


      Sec. 2. Legal Causes of Debt.
      (1) Schulden bei Bundeseinrichtungen können auf der Grundlage gesetzmäßig erhobener Gebühren, Rückzahlungs- und Zinsforderungen entstehen.
      (2) Die Tatsache ihres Bestehens ist dem Schuldner vor Inanspruchnahme der Leistung oder Aufnahme der Schuld ausreichend bekannt zu machen. Die Bekanntmachung ist auch dann ausreichend, wenn sie öffentlich oder in Form einer Gesetzesverkündung geschehen ist.



      ARTICLE II - PROCEDURE REQUIREMENTS



      Sec. 1. Reminder.
      (1) Im Falle einer Nichtbegleichung der Schuld im zuvor vereinbarten oder festgelegten Zeitraum ist der Schuldner vom Gläubiger schriftlich an die ausstehende Schuld zu erinnern.
      (2) Die Erinnerung muss innerhalb von höchstens vierzehn Tagen nach Ablauf der Schuldfrist erfolgen. Die Inkenntnisnahme des Schuldners hat innerhalb der folgenden vierzehn Tage zu erfolgen. Aufgrund von offensichtlichen Gründen, insbesondere wegen einer Abwesenheit, verlängert sich die Frist um die Dauer der Abwesenheit, höchstens jedoch um achtundzwanzig Tage.
      (3) Begleicht der Schuldner die Schuld innerhalb von sieben Tagen, nachdem er die Erinnerung zur Kenntnis genommen hat, entstehen ihm keine weiteren Zahlungsverpflichtungen als die zum Zeitpunkt der Ablauf der Schuldfrist bestehenden.


      Sec. 2. Title of Execution.
      (1) Begleicht der Schuldner seine Schuld auch nach Erinnerung nicht, kann der Gläubiger beim zuständigen Bundesgericht einen Vollstreckungstitel beantragen. Der Antrag muss die Schuldsumme und den Nachweis des Erbringens einer Erinnerung enthalten und muss schriftlich gestellt werden.
      (2) Das zuständige Bundesgericht prüft den Antrag auf formelle und inhaltliche Richtigkeit und stellt, sofern es keine Gründe zur Beanstandung des Antrags sieht, den Vollkstreckungstitel aus.
      (3) Der Vollstreckungstitel berechtigt den Gläubiger, bei den zuständigen und ausführungsfähigen Bundeseinrichtungen die Eintreibung der Schuld beim Schuldner zu verlangen. Die entsprechenden Bundeseinrichtungen sind befugt, die Eintreibung der Schuldsumme auch zwangsweise vorzunehmen und dafür auf Konten des Schuldners, die er unter anderem Namen führt, zuzugreifen.


      Sec. 3. Outstanding Debt.
      Verfügt der Schuldner nach Vollstreckung des Vollstreckungstitels weder auf seinem eigenen Konto noch auf Konten, die er unter anderem Namen führt, über ausreichende Mittel und Forderungen, um die Schuld beim Gläubiger zu begleichen, ist die Pflicht zur Begleichung der Schuld damit nicht aufgehoben, sondern nur gestundet, bis er ganz oder teilweise über die notwendigen Mittel zur Begleichung der Schuld verfügt.


    ARTICLE V - FINAL PROVISIONS


    Sec. 1. Retroactive Legal Force.
    (1) Die Bestimmungen des Art. 2 par. 3 des Federal Enterprise Act gelten rückwirkend. Gemachte Einlagen sind vom Supreme Court einschließlich der begleitenden Aufzeichnungen an das Department of Trade and Treasury zu übertragen.
    (2) Art. 2 Sec. 4 par. 2 des Economic Support Loan Acts findet sinngemäß auf die unter dem Seed Caital ausgezahlten Beträge Anwendung, wenn diese bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht genutzt wurden.


    Sec. 2. Entry into Force.
    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.


    Edit: Datum falsch angegeben.

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    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


    Bearer of the Presidential Honor Star


    Former Governor of New Alcantara
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    Einmal editiert, zuletzt von Alricio Scriptatore ()

  • Nay

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • Aye

    sig.

    Jenson Wakaby
    Shenghei Tigers - ABA-Champions 2007/II and 2008/I
    - Winner of the Superbowl III 2008 - Winner of the FBA-Trophy 2008 & 2009

    [SIZE=11]Owner of the "Three Lions" in Shenghei



  • The United States of Astor
    The Vice President of Congress

    Astoria City, 11th of September 2008


    Honorable Senators,


    die Abstimmung ist beendet.


    Sechs von Acht Senatoren haben abgestimmt.


    Auf den Antrag fielen 4 Aye, 2 Nay und 0 Abstention.


    Damit ist der Antrag vom Senat angenommen.


    sig.
    Alricio Scriptatore
    The President of Senate

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    13th and 24th President of the United States of Astor


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    Former Governor of New Alcantara
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