Es gibt 53 Antworten in diesem Thema, welches 2.258 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Shana Jefferson.

  • Aha. Bin auch ein wenig beruhigter. Habe mich in der "Teilnehmer"-Liste jetzt schon entdeckt (auch wenn man den ersten Versuch löschen müsste).
    Allerdings funktioniert ein login auch weiterhin nicht.

    sig.

    Jenson Wakaby
    Shenghei Tigers - ABA-Champions 2007/II and 2008/I
    - Winner of the Superbowl III 2008 - Winner of the FBA-Trophy 2008 & 2009

    [SIZE=11]Owner of the "Three Lions" in Shenghei


  • Zitat

    Original von Leo McGarry
    Ich bin beruhigt - und verwundert, ist es doch Ihr Secretary, der davon spricht, eine Nichtregistrierung führe zum Verlust der Staatsbürgerschaft. Ja, was denn nun?


    Mr. McGarry,
    wie Madam President schon angesprochen hat, steht der Verlust der Staatsbürgersschaft durch eine Nichtregistrierung im C-Net nicht unbedingt auf einer sicheren Rechtsgrundlage.


    Im Presidential Election Act steht, dass alle astorischen Bürger wahlberechtigt sind, die ...
    Nun wird für die kommende Präsidentschaftswahl das Electoral Office das Personenverzeichnis des C-Net verwenden. Nur Personen die im C-Net registriert sind, wären für die Präsidentschaftswahlen wahlberechtigt. Andere Personen die nicht im C-Net angemeldet sind und immernoch Bürger sind wären verfassungswidrig von den Wahlen ausgeschlossen.


    Daher wird die Volkszählung mit der Registrierung im C-Net gekoppelt. Keine Anmeldung im C-Net = keine Staatsbürgerschaft.
    Da der Citizenship Act nicht genau definiert was / oder wie ein Census abzulaufen hat, hat das DoI diese Flexibilität genutzt und die Anmeldung im C-Net für den Census notwendig gemacht.

  • Zitat

    Original von Scott A. Cheung
    Mr. McGarry,
    wie Madam President schon angesprochen hat, steht der Verlust der Staatsbürgersschaft durch eine Nichtregistrierung im C-Net nicht unbedingt auf einer sicheren Rechtsgrundlage.


    Daher wird die Volkszählung mit der Registrierung im C-Net gekoppelt. Keine Anmeldung im C-Net = keine Staatsbürgerschaft.


    Mr. Secretary, die Präsidentin hat nichts von einer unsicheren Rechtslage gesagt. Madam President beurteilt die Rechtslage eindeutig:


    Zitat

    Original von Shana Jefferson
    Ein Verlust der Staatsbürgerschaft wegen Nichtregistrierung im C-Net steht nun überhaupt nicht in Rede, da es dafür schlicht keine Rechtsgrundlage gäbe.


    Madam President sprach davon, dass die Staatsbürgerschaft nicht an eine C-Net-Anmeldung gekoppelt wird. Sie sprechen davon, dass die Staatsbürgerschaft an eine C-Net-Anmeldung gekoppelt wird.


    Kann diese Regierung zumindest mal für Klarheit sorgen?

  • Mr.McGarry,
    natürlich hat sich das DoI mit der "Rechtsgrundlage" einer C-Net-Registrierung befasst und den von mir hier schon präsentierten Weg entschieden. So wird auch verfahren.


    Das Madam President nun etwas entgegensteuert liegt daran, dass ich die Präsidentin über diese Entscheidung nicht informiert habe - der Fehler liegt also bei mir.


    Daher bitte ich - um eine möglichst reibungslose Präsidentschaftswahl abhalten zu können, die Entscheidung des DoI hinsichtlich der Anmeldung im C-Net zu akzeptieren.
    Sollten trotzdem jemand die Meinung haben, dass hier Bürgerrechte beschnitten werden o.ä. der solle vor das Oberste Bundesgericht ziehen, aber die Vorgehensweise des Registration Office zum National Census wird bestehen bleiben.


    Desweiteren war den Bürger schon seit Mitte März bekannt, dass eine Registrierung im C-Net-Verzeichnis nötig ist.


    Wie bereits hier bekanntgegeben, soll alle Bürger die Schwierigkeiten mit dem C-Net haben sich melden, damit das Problem seitens des DoI und der Frima die die Softwar des C-Net betreut behoben werden können.

  • Zitat

    Original von Scott A. Cheung
    Das Madam President nun etwas entgegensteuert liegt daran, dass ich die Präsidentin über diese Entscheidung nicht informiert habe - der Fehler liegt also bei mir.


    Sie sollten ihrer Chefin besser zuhören. Madam President steuert nicht gegen, weil sie der Auffassung ist, schlecht informiert werden zu sein: Madam President sieht keine Rechtsgrundlage für Ihr Vorgehen.

  • Ich sehe in der Tat keine Rechtsgrundlage für den Schluss, eine Nichtregistrierung im C-Net begründe den Verlust oder Entzug der Staatsbürgerschaft, gehe aber absolut mit Mr. Cheung konform, dass eine Anmeldung im C-Net erforderlich ist, um sein Wahlrecht auszuüben.


    Auch wer sich nicht im C-Net registriert bleibt astorischer Staatsbürger und als solcher de jure wahlberechtigt, ist aber an der Ausübung des Wahlrechts in einer Wahl, zu deren Zeitpunkt er nicht im C-Net registriert ist, de facto verhindert.


    Solange diese Verhinderung nicht innerhalb der Verantwortungssphäre der Administration liegt - und das tut sie meiner Auffassung dann nicht, wenn diese wie geschehen frühzeitig genug (hier rund einen Monat vor Beginn der nächsten Wahlen) um die Beseitigung evtl. technischer Probleme zu ermöglichen zur Registrierung im C-Net aufgefordert und sogar daran erinnert hat (siehe hier). Wer bis buchstäblich fünf vor zwölf wartet sich im C-Net zu registrieren, kann seine Daumseligkeit im Falle dann auftretender technischer Probleme nicht auf die Administration abwälzen, und in der Konsequenz die Nation u. U. in eine wochenlange Acting Presidency während eines Wahlanfechtungsverfahrens stürzen.


    Insofern hat sich Mr. Cheung vielleicht unpräzise ausgedrückt, befindet sich materiell jedoch im Recht.

  • Zitat

    Original von Shana Jefferson
    Insofern hat sich Mr. Cheung vielleicht unpräzise ausgedrückt, befindet sich materiell jedoch im Recht.


    Nun das wird hier wohl der Fall sein:


    Zitat

    Original von Leo McGarry
    Sie sollten ihrer Chefin besser zuhören. Madam President steuert nicht gegen, weil sie der Auffassung ist, schlecht informiert werden zu sein: Madam President sieht keine Rechtsgrundlage für Ihr Vorgehen.


    Im Bezug auf das Vorgehen des DoI mit der Kopplung von Census und C-Net-Registrierung fehlte die Info an die Präsidentin und nicht bezüglich der Rechtsgrundlage.

  • Zitat

    Original von Shana Jefferson
    Auch wer sich nicht im C-Net registriert bleibt astorischer Staatsbürger und als solcher de jure wahlberechtigt, ist aber an der Ausübung des Wahlrechts in einer Wahl, zu deren Zeitpunkt er nicht im C-Net registriert ist, de facto verhindert.


    Das bestreite ich gar nicht. Sie übersehene nur, dass Secretary Cheung zusätzlich zu diesem Problem ein weiteres schafft. Er sagt ja nicht "Wer sich nicht registriert, kann nicht an der Wahl teilnehmen" (was enorme Probleme aufwerfen würde). Seine Aussage lautet: "Wer sich nicht registriert, verliert die Staatsbürgerschaft."


    Secretary Cheung ist sicherlich bemüht, hier alles zu unternehmen, damit kein Staatsbürger seine "Daumseligkeit" auf die Administration abwälzen kann. Ich erkenne dieses Bemühen an und begrüße es ausdrücklich. Er will aber astorischen Staatsbürgern die Staatsbürgerschaft aberkennen, weil diese "daumselig" sind - und dafür hat er bisher keine Rechtsgrundlage nennen können. Um meine Haltung noch einmal sehr präzise auf den Punkt zu bringen: Sachlich hat der Secretary meines Erachtens recht, nur bricht er dafür das Gesetz.

  • Ich verstehe Ihr Problem nicht, oder genau gesagt: ich verstehe auch dieses Ihrer offenbar zahlreichen Probleme mit der Welt und der Menschheit nicht. Aber damit werde ich, denke ich, ganz gut leben können.


    Für Ausbürgerungen wegen nicht Nichtregistrierung im C-Net gibt es keine Rechtsgrundlage, also werden auch keine solchen erfolgen, wer es fast zwei Monate lang versäumt (*so* Wer tippfehler findet, darf sie behalten... :rolleyes) hat, sich im C-Net zu registrieren um evtl. auftretende technische Probleme zu melden, so dass diese nun nicht mehr rechtzeitig vor der Wahl gelöst werden können ist selber schuld, denn er hat selbst die technische Unmöglichkeit seiner Wahlteilnahme verschuldet - und das wäre auch schon alles.


    So einfach ist das Leben manchmal. Faszinierend, oder? Noch faszinierender finde ich nur, dass ein Mann mit Ihrer offensichtlich unterwentwickelten Auffassungsgabe und logischem Verständnis mein Nachfolger werden will. Da könnten wir uns ja auf einiges Chaos gefasst machen...


    2000. Beitrag

  • Zitat

    Original von Shana Jefferson
    Für Ausbürgerungen wegen nicht Nichtregistrierung im C-Net gibt es keine Rechtsgrundlage, also werden auch keine solchen erfolgen, wer es fast zwei Monate lang versäumt [...] hat, sich im C-Net zu registrieren um evtl. auftretende technische Probleme zu melden, so dass diese nun nicht mehr rechtzeitig vor der Wahl gelöst werden können ist selber schuld, denn er hat selbst die technische Unmöglichkeit seiner Wahlteilnahme verschuldet - und das wäre auch schon alles.


    So einfach ist das Leben manchmal.


    Madam President, ich wünschte, dass es so einfach wäre.


    In der amtlichen Bekanntmachung zum Zensus schrieb das Department of the Interior: "Eine Nichtanmeldung [im Cnet] gleicht einer Nichtmeldung bei der Volkszählung und wird mit dem Entzug der Staatsbürgerschaft geahndet." Ihr Secretary hat bisher nur eingestanden, dass er findet, dass diese Auffassung auf wackligen Füßen steht, er aber dennoch weiterhin so verfahren will.


    In der Frage des Entzugs der Staatsbürgerschaften wegen einer Nichtanmeldung beim Zensus gibt es also derzeit zwei Positionen der Administration: Ihre und die Ihres Secretarys. Es wäre wünschenswert, dass Sie sich bald einigen.

  • Unsere Verfassung sowie der Federal Administration Act bestimmen recht unzweideutig, wer in solchen Fällen das letzte Wort hat: die Präsidentin.


    Und diese sagt: mangels Rechtsgrundlage keine Ausbürgerungen wegen Nichtregistrierung im C-Net. Dass ein Mitarbeiter offensichtlich einen sachlich fehlerhaften Informationstext verfasst hat, den Mr. Cheung dann im Vertrauen auf die Sorgfalt seines Untergebenen so veröffentlicht hat, halte ich nun für wirklich keinen Beinbruch. Denn Schaden ist keiner entstanden und wird auch keiner entstehen.

  • Zitat

    Original von Shana Jefferson
    Und diese sagt: mangels Rechtsgrundlage keine Ausbürgerungen wegen Nichtregistrierung im C-Net. Dass ein Mitarbeiter offensichtlich einen sachlich fehlerhaften Informationstext verfasst hat, den Mr. Cheung dann im Vertrauen auf die Sorgfalt seines Untergebenen so veröffentlicht hat, halte ich nun für wirklich keinen Beinbruch.


    Ich bin beruhigt, dass das klargestellt ist, nachdem sich der Secretary die Rechtsauffassung "seiner Mitarbeiter" ja wiederholt zu eigen gemacht hatte.

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