Administrative Review Act 1964

  • Entry into Force July 1st, 1964
    Amendments as amended (last: January 01, 2012)

    Administrative Review Act

    An Act to provide for the review of decisions by the administrative agencies of this State by legal examiners.

    Section 1 – Purpose and Scope of Administrative Review

    (1) Dieses Gesetz dient der Durchführung von Article VI Section 6 der Verfassung des Staates Astoria, der die Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen durch besondere Organe der Exekutive vorsieht. Es regelt die verwaltungsinterne Überprüfung („Administrative Review“) von Entscheidungen exekutiver Behörden des Staates Astoria, soweit nicht besondere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

    (2) Ziel des Gesetzes ist die Sicherung einer einheitlichen, fairen und transparenten Behandlung von Beschwerden gegen Verwaltungsentscheidungen durch unparteiische Organe der Exekutive, ohne die Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Verwaltung zu beeinträchtigen.

    Section 2 – Administrative Review Procedure

    (1) Beschwerden gegen Verwaltungsentscheidungen sollen besonderen Bediensteten der Exekutive (Legal Examiners) oder quasi-gerichtlichen Kollegialorganen der Exekutive (Board of Review) zur Entscheidung übertragen werden; mehrstufige Verfahren sind ausnahmsweise zugelassen, soweit ein besonderer Bedarf besteht. Diese Bediensteten oder Organe müssen Gewähr für eine unparteiische Beurteilung bieten und dürfen in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben keinen sachfremden Weisungen unterliegen.

    (1a) Die Legal Exaiminers können die Bezeichnung "Administrative Law Judge" führen. Die Bezeichnung der Legal Examiners und der Boards of Review obliegt der Organisationshoheit des Behördenleiters oder verantwortlichen Amtsträgers.

    (2) Die Entscheidung kann innerhalb der Exekutive durch den Governor oder einen anderen Amtsträger überprüft oder abgeändert werden, soweit nichts anderes vorgesehen ist. Dies soll in der Regel auf Grundsatzentscheidungen beschränkt bleiben und nicht vor der Entscheidung nach Ssc. 1 erfolgen.

    (3) Besondere Vorschriften bleiben unberührt, insbesondere solche für Behörden, denen besonderen Zulassungs-, Aufsichts- oder Disziplinarfunktionen übertragen sind (Regulatory Agencies).

    Section 3 – Judicial Review powers reserved

    (1) Gegen Entscheidungen, die im Rahmen eines administrativen Review-Verfahrens ergehen, steht der Rechtsweg zu den Gerichten offen, soweit ein individueller Anspruch auf die Entscheidung besteht.

    (2) Der Rechtsweg zu den Gerichten ist ausgeschlossen, solange eine abschließende Entscheidung der Exekutive noch nicht getroffen wurde. Der Rechtsweg bleibt unberührt, sofern und soweit ein individueller verfassungsrechtlicher Anspruch darauf besteht oder eine unmittelbare Klage zugelassen ist. Das anerkannte Recht der Gerichte, alle notwendigen Anordnungen zu treffen, bleibt unberührt.

    (3) Eine gerichtliche Kontrolle des Administrative Review-Verfahrens selbst findet nur insoweit statt, als grundlegende Verfahrensgrundrechte oder anerkannte Mindeststandards verletzt sind.

    Section 4 - Coming into force

    (1) Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.

    (2) [Conforming Amendments omitted]

    State of Astoria - The Liberty State
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