Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der Kanzlerwahl vom 01.08.2025

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 472 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. August 2025 um 16:40) ist von Serena Storyteller.

  • Handlung

    Wie angekündigt reicht die Demokratische Gilde des Grand Serenese Senate ihre Klage gegen die erfolgte Kanzlerwahl ein.

    Zu Bevollmächtigten Klagevertretern wird die Kanzlei Thorndike, Arroyo & Ming-No bestellt.

    SUPREME COURT DER HIGH REPUBLIC OF SERENA

    Demokratische Gilde des Grand Serenese Senate, Klägerin

    gegen

    Adrian Domingo, Kanzler des Grand Serenese Senate, und

    Legatin Ortega, Beklagte


    Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der Kanzlerwahl vom 01.08.2025


    I. Einleitung

    Die Klägerin, die Demokratische Gilde des Grand Serenese Senate, beantragt beim Supreme Court die Feststellung, dass die Wahl von Adrian Domingo zum Kanzler des Grand Serenese Senate am 01.08.2025 verfassungswidrig und daher nichtig ist.

    II. Sachverhalt

    1. Nach der Wahl zum Grand Serenese Senate verfügen die Demokratische Gilde und die Republikanische Gilde jeweils über 63 Sitze.

    2. Gemäß Amendment I, Artikel A der Verfassung der High Republic of Serena ist in einem solchen Fall der Kanzler in einem zweistufigen Verfahren zu bestimmen.

    3. In der zweiten Abstimmung kam es zu einer erneuten Stimmengleichheit.

    4. Die neue Legatin Ortega (Republikanische Gilde) gab daraufhin die entscheidende Stimme zugunsten von Adrian Domingo ab, bevor sie als Legatin vereidigt wurde.

    5. Die Klägerin macht geltend, dass Ortega zum Zeitpunkt ihrer Stimmabgabe nicht „amtierende Legatin“ im Sinne des Amendment I, Artikel A, Absatz c, war.

    III. Rechtliche Würdigung

    1. Auslegung des Begriffs „amtierende Legatin“

      • Der Verfassungszusatz spricht ausdrücklich von der „amtierenden Legatin“. Eine Person, die zwar gewählt, aber noch nicht vereidigt ist, übt das Amt nicht rechtmäßig aus.

      • Bis zur Vereidigung bleibt die bisherige Amtsinhaberin – hier Legatin Gregory-Bulls – im Amt und hätte folglich die entscheidende Stimme abzugeben gehabt.

    2. Folgen einer fehlenden Vereidigung

      • Sollte der Supreme Court der Auffassung sein, dass die Amtszeit der bisherigen Legatin Gregory-Bulls bereits beendet war, bevor Ortega vereidigt wurde, war das Amt des Legaten vakant.

      • In diesem Fall sieht der Verfassungszusatz eindeutig vor, dass der Supreme Court selbst den Kanzler durch Losentscheid bestimmt.

    3. Verstoß gegen das Verfahren nach Amendment I

      • Die Stimmabgabe durch Ortega ohne vorherige Vereidigung stellt eine verfahrensfehlerhafte Einflussnahme auf die Kanzlerwahl dar.

      • Diese Abweichung vom vorgeschriebenen Verfahren verletzt die Wahlgrundsätze und die Verfassung in substantieller Weise.

    IV. Antrag

    Die Klägerin beantragt:

    1. Festzustellen, dass die Wahl von Adrian Domingo zum Kanzler des Grand Serenese Senate am 01.08.2025 verfassungswidrig war und daher für nichtig erklärt wird.

    2. Anzuordnen, dass die Kanzlerwahl unter strikter Beachtung der Bestimmungen des Amendment I wiederholt wird,

      • entweder mit der entscheidenden Stimme der amtierenden Legatin Gregory-Bulls oder,

      • falls das Amt des Legaten vakant war, durch Losentscheid des Supreme Court.

    V. Begründung einer Eilbedürftigkeit

    Die ordnungsgemäße Besetzung des Kanzleramtes ist für die Handlungsfähigkeit des Grand Serenese Senate von zentraler Bedeutung. Jede Verzögerung birgt die Gefahr politischer Blockaden und schadet der Stabilität der Regierung.


    Sen City, 11.08.2025

    Kanzlei Thorndike, Arroyo & Ming-No

    "Everyone's story matters."

    A tale about Serena, who experiences what and how it ends

  • Handlung

    Benennt entsprechend eine Kanzlei, die das Präsidium des Grand Serenese Senate vertritt.

    CHANCELLOR OF THE GRAND SERENESE SENATE

    Former Chief of Staff of the White House (Presidency Kendrith Sun) | (R-SE)

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  • SupremeCourtSerena_192.png

    THE SUPREME COURT OF THE HIGH REPUBLIC OF SERENA

    Sen City, Governmental District | 31st of August 2025


    In the case

    Guild of the Democratic Fraction of the Grand Serenese Senate

    represented by the law firm Thorndike, Arroyo & Ming-No

    - Petitioner -

    versus

    Adrian Domingo

    Chancellor of the Grand Serenese Senate

    Isabella Ortega

    Legate of the High Republic of Serena

    - Respondent -


    - PER CURIAM -

    Oral Arguments held: 15th August to 16th August 2025

    Decided: 31st August 2025


    on the Motions

    1. To declare that the election of Adrian Domingo as Chancellor of the Grand Serenese Senate on August 1, 2025, was unconstitutional and is therefore null and void.

    2. To order that the Chancellor election be reconvened in strict compliance with the provisions of Amendment I,

    either with the casting vote of the incumbent Legate Gregory-Bulls or,

    if the office of Legate was vacant, by lot by the Supreme Court.


    the Supreme Court of the High Republic of Serena makes the following


    JUDGEMENT

    1. Die Verfassungsbeschwerde der Demokratischen Gilde wird abgewiesen.
    2. Die Wahl und Vereidigung von Adrian Domingo zum Kanzler des Grand Serenese Senate bleiben in Kraft.

    It is so ordered.


    O P I N I O N

    of the Court

    I.

    1. Nach der Senatswahl hielten beide Gilden jeweils 63 Sitze (63:63).

    2. In Anwendung von Amendment I, Article A der serenesischen Verfassung nominierten beide Seiten jeweils einen Kanzlerkandidaten und stimmten geheim ab. Das Ergebnis lautete 63:633.

    3. Die (neu gewählte, noch nicht vereidigte) Legatin Ortega gab daraufhin eine „entscheidende Stimme“ zugunsten des republikanischen Kandidaten Adrian Domingo ab, der anschließend vereidigt wurde.

    4. Die Demokratische Gilde erhob Verfassungsbeschwerde mit der Begründung, Ortega sei mangels Vereidigung nicht „amtierend“ gewesen; folglich habe entweder die scheidende Legatin Gregory-Bulls entscheiden müssen oder – bei Vakanz – gemäß Article A (c) der Supreme Court per Los.

    II.

    1. Dieses Gericht hatte zu klären, was die Formulierung „amtierender Legat“ in Amendment I, Article A(c) bedeutet.

    2. Reicht die bloße Wahl/Feststellung als Legat aus, oder setzt „amtierend“ die rechtliche Amtsübernahme (Vereidigung/Investitur) voraus?

    3. Und falls kein amtierender Legat vorhanden war: greift die Loskompetenz des Supreme Court?

    III.

    1. Funktionaler Verfassungsbegriff des „Amtierens“: Das Gericht erkennt an, dass „amtierend“ regelmäßig formale Amtsübernahme indiziert. Verfassungsauslegung beschränkt sich jedoch nicht auf Semantik. Maßgeblich ist der Sinn und Zweck des Amendment I: Handlungsfähigkeit in der Konstituierungsphase sicherzustellen und Blockaden zu vermeiden. Der verfassungsändernde Gesetzgeber wollte einen klar priorisierten Mechanismus:

    (i) Senatsabstimmung, (ii) bei Patt Tie-Break durch den Legaten, (iii) nur bei objektiver Ämtervakanz das Los des Supreme Court. Eine Situation, in der die Amtszeit der Vorgängerin endet und die Nachfolgerin bereits rechtlich bestimmt und verfassungsmäßig ermächtigt ist, die unverzüglich vorzunehmende Vereidigung wegen bloß organisatorischer Abläufe aber noch nicht erfolgt ist, ist keine echte Vakanz, sondern ein laufender Übergang. Die Hoheitsgewalt ist personell determiniert, die Eidesleistung ist ministeriell-formaler Vollzug.

    2. Kontinuitätsgrundsatz & Vermeidung der „Verfassungslücke“: Die Annahme, es liege während der Minuten/Stunden einer Übergabe eine Vollvakanz vor, würde die Entscheidung bewusst vom politisch verantwortlichen Exekutivorgan weg und hin zu einem zufallsbasierten Richterspruch verlagern. Das widerspräche dem Kontinuitätsgrundsatz und der demokratischen Legitimation der Exekutive. Article A(c) ist als ultima ratio zu verstehen, nicht als Default-Option.

    3. De-facto-Officer-Doktrin als Validierungsregel: Selbst wenn man die fehlende Vereidigung streng formell beanstandete, gilt: Akte eines de-facto-Amtsinhabers sind wirksam, sofern (a) ein color of title (rechtlicher Anspruch auf das Amt) besteht, (b) die Amtsübernahme unmittelbar bevorsteht, und (c) der Akt der Abwehr institutioneller Lähmung dient. Alle drei Voraussetzungen liegen vor. Legatin Ortega war rechtlich bestellt, die Vereidigung stand unmittelbar an, und der Tie-Break diente der Konstituierung des Senats.

    4. Verfassungspraktische Kohärenz: Das Amendment wurde mit 2/3-Mehrheit beschlossen, um politische Funktionsfähigkeit zu sichern, nicht, um die Kanzlerwahl dem Zufall zu überantworten, wenn eine bestimmbare Exekutive existiert. Das Amendment akzeptierten die Legatin als zuständig; diese zeitnahe, konsensuale Handhabung verdient Zurückhaltung durch das Gericht (doctrine of institutional comity).

    5. Keine Rechtsverletzung, kein Heilungsbedarf: Die Kläger zeigen keine Norm, die zwingend fordert, dass der Tie-Break erst nach Vereidigung erfolgen darf, wenn die Amtsbestimmung bereits feststeht und die Übergabe läuft. Article A(c) adressiert nur den Fall des objektiven Nichtvorhandenseins eines Legaten; er ist hier nicht einschlägig.

    IV.

    1. Die Beschwerde wird abgewiesen.

    2. Chancellor Domingos Wahl bleibt rechtmäßig; Kosten gegeneinander aufgehoben.

    3. Das Gericht regt an, dass der Gesetzgeber die technischen Details der Investitur-Zeitpunkte klarstellend normiert, um künftige Streitigkeiten zu vermeiden.

    Brightwood, Chief Justice, delivered the Opinion of the Court. There was no dissenting opinion.

    "Everyone's story matters."

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