July 15, 2025 at 1:53 PM #1 Honorable Members of the Parliament,die Administration hat den Beschluss des nachfolgenden Gesetzentwurfs beantragt.The Honorable The President of the Republic erhält das Wort. Anschließend ist die Aussprache eröffnet.(Stuart B. Templeton)Speaker of the ParliamentCooperation between the United States and the Republic of Roldem Ratification ActOnly ArticleDas Parlament der Republik Roldem ratifiziert den Vertrag über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Republik Roldem und ermächtigt den Präsidenten der Republik Roldem, den Vertrag zu unterzeichnen..Treaty of Partnership and Cooperation between the United States of Astor and the Republic of RoldemPreambleThe United States of Astor and the Republic of Roldem (hereinafter referred to as "the Parties"), recognizing their shared values, mutual interests, and deep historical ties, are committed to strengthening bilateral relations in areas of trade, security, and mobility. This Treaty establishes a framework for cooperation, fostering prosperity and stability in the Astorian continent.Article 1: Visa and Border Policy Die Vertragsparteien heben bestehende Visabeschränkungen für ihre jeweiligen Bürger auf und ermöglichen so uneingeschränktes Reisen zu touristischen, geschäftlichen und Bildungszwecken. An bestimmten Punkten werden offene Grenzübergänge eingerichtet, um einen reibungslosen Personen- und Warenverkehr zu ermöglichen und gleichzeitig die Einhaltung nationaler Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Article 2: Trade and Economic Cooperation Die Parteien beabsichtigen ein Freihandelsabkommen (FTA, Free Trade Agreement) abzuschließen, das Zölle abschafft und nichttarifäre Handelshemmnisse abbaut, um Handels- und Investitionsströme zu fördern. Die Parteien fördern die gegenseitige Anerkennung von Regulierungsstandards und koordinieren ihre Politik, um grenzüberschreitende Wirtschaftsaktivitäten zu erleichtern. Ein gemeinsamer Wirtschaftsrat wird eingerichtet, um die Handelsbeziehungen zu überwachen und Streitigkeiten beizulegen. Article 3: Mutual Recognition of Qualifications Die Vertragsparteien erkennen gegenseitig ihre Bildungsabschlüsse, Berufszertifikate und Berufsausbildungsqualifikationen an, um eine größere Mobilität der Arbeitskräfte zu ermöglichen. Es werden bilaterale Mechanismen umgesetzt, um eine reibungslose Integration von Fachkräften in den Arbeitsmarkt jedes Landes zu gewährleisten. Article 4: Joint Maritime Security and Coast Guard Cooperation Die Parteien vereinbaren die Einrichtung eines gemeinsamen Küstenwachenkommandos zur Verbesserung der maritimen Sicherheit, zur Bekämpfung des illegalen Handels und zum Schutz der natürlichen Ressourcen in ihren Hoheitsgewässern. Um die Einsatzbereitschaft zu stärken, sollen regelmäßige gemeinsame Trainingsübungen und Mechanismen zum Informationsaustausch entwickelt werden. Article 5: Security and Defense Cooperation Die Parteien erkennen die strategische Bedeutung der regionalen Sicherheit an und verpflichten sich, eine engere militärische Zusammenarbeit zu fördern. Die Parteien werden bilaterale Gespräche mit dem Königreich Albernia führen, um den Beitritt der Republik Roldem zum bestehenden Militärbündnis zu erleichtern, wenn die Republik dies wünscht. Beide Parteien bekunden außerdem ihre Verpflichtung zu Konsultationen über die mögliche Aufnahme des Dominion of Cranberra in das besagte Bündnis mit dem Ziel, die kontinentale Sicherheit und Stabilität zu stärken. Davon ab werden die Parteien Gespräche über den Aufbau eines Militärbündnisses mit Bezug auf den astorischen Kontinent beginnen und hierzu auch andere, beitrittswillige Staaten, einladen. Article 6: Implementation and Review Es wird eine Gemeinsame Kommission eingerichtet, die die Umsetzung dieses Vertrags überwacht und regelmäßige Konsultationen zwischen den Vertragsparteien sicherstellt. Der Vertrag wird alle zwei Jahre überprüft, um den Fortschritt zu bewerten und notwendige Änderungen in Betracht zu ziehen. Article 7: Entry into Force Dieser Vertrag tritt nach Ratifizierung durch die jeweiligen gesetzgebenden Organe beider Vertragsparteien in Kraft. Änderungen des Vertrags bedürfen der gegenseitigen Vereinbarung und Ratifizierung gemäß den jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren. Dieser Vertrag kann mit einer Frist von vier Wochen ohne Angabe von Gründen, auch einseitig, gekündigt werden. Es ist eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr vereinbart, die sich stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert, wenn er nicht vorher unter der in Art. 7 Nr. 3 genannten Frist gekündigt wird.