S. 2025-019 - L.E.A.R.N. (Leveraging Equity and Access for Resilient Nationwide Education) Bill

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    Honorable Senators!


    The Senator from Assentia, Mrs. Ramsey-Prescott, has introduced a Bill, which is refered to the Senate for considerations.


    The sponsor may raise with the privilege of the first word.


    An amount of 96 hours is reserved for debate. This can be reduced or increased according to the Standing Rules if necessary.



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    (Elizabeth Thorndike)

    President pro Tempore


    S. 2025-019


    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES


    June 15, 2025


    Mrs. Ramsey-Prescott introduced the following Bill:


    A BILL


    to create targeted incentives to improve educational quality and equal opportunity in the federal states by providing funding for states that adopt the Nationwide Education Guidelines and implement corresponding measures.



    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Bundesgesetz soll als „Leveraging Equity and Access for Resilient Nationwide Education (LEARN) Act“ zitiert werden.


    SECTION 2. OBJECTIVE.

    (1) Dieses Gesetz dient der Förderung einer hochwertigen, inklusiven und modernen Bildung in den Vereinigten Staaten von Astor.

    (2) Es unterstützt Bundesstaaten finanziell bei der Umsetzung von Maßnahmen, die den bundesweiten Bildungsleitlinien entsprechen.


    SECTION 3. PARTICIPATION AND FUNDING REQUIREMENTS.

    (1) Bundesstaaten können freiwillig am Förderprogramm teilnehmen, indem sie eine Zielvereinbarung mit dem Bildungsministerium abschließen.

    (2) Die Zielvereinbarung legt konkrete Maßnahmen fest, die dem Bundesstaat finanzielle Unterstützung ermöglichen.

    (3) Fördermittel werden nur an Bundesstaaten vergeben, die messbare Fortschritte in den vereinbarten Bereichen nachweisen können.


    SECTION 4. FUNDING AREAS AND MEASURES.

    (1) Gefördert werden insbesondere:

    1. Programme zur Verbesserung der Lehr- und Lernqualität, einschließlich Lehrkräftefortbildung.
    2. Maßnahmen zur digitalen Transformation von Schulen, einschließlich Bereitstellung von IT-Infrastruktur.
    3. Inklusive Bildungsprogramme zur Förderung benachteiligter Schülergruppen.
    4. Berufsorientierung und Kooperationen mit Unternehmen sowie Hochschulen.
    5. Modernisierung und Ausbau von Schulgebäuden und Lehrmaterialien.

    (2) Zur Erläuterung der vorgenannten Punkte werden die in Appendix I zu diesem Gesetz verfassten Educational Guidelines herangezogen. Diese Guidelines werden durch das für Bildung zuständige Department einer ständigen Überprüfung und ggf. Revision unterworfen. Einer legislativen Mitbestimmung bedarfs in diesen Fällen nicht.


    SECTION 5. FUNDING AND AWARD MECHANISM

    (1) Der Bund stellt jährlich einen Bildungsfonds bereit, dessen Höhe durch den Kongress festgelegt wird.

    (2) Bundesstaaten können Fördermittel beantragen, wenn sie:

    a) eine Zielvereinbarung unterzeichnet haben,

    b) nachweisen, dass sie die vereinbarten Maßnahmen umsetzen, und

    c) jährliche Fortschrittsberichte vorlegen.

    (3) Die Mittelvergabe erfolgt nach einem leistungsbasierten Schlüssel, der die Größe des Bundesstaates und die erzielten Verbesserungen berücksichtigt.

    (4) Bundesstaaten, die keine Fortschritte nachweisen, können von der Förderung ausgeschlossen werden.


    SECTION 6. TRANSPARENCY AND CONTROL

    (1) Zur Gewährleistung der Mittelverwendung verpflichtet sich jeder teilnehmende Bundesstaat zur regelmäßigen Berichterstattung.

    (2) Eine unabhängige Kommission evaluiert die Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen und veröffentlicht jährliche Bildungsberichte.

    (3) Bei Verstößen gegen die Vereinbarung kann eine Rückforderung der Fördermittel erfolgen.


    SECTION 7. FINAL PROVISION.

    (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.

    (2) Das für Bildung zuständige Department ist für die Umsetzung und Verwaltung der Fördermittel verantwortlich.

    APPENDIX I - EDUCATIONAL GUIDELINES


    Die Bundesweiten Bildungsleitlinien dienen als freiwillige Orientierungshilfe für Bundesstaaten, die ihr Bildungssystem im Rahmen der nationalen Bildungsinitiative verbessern möchten. Sie respektieren die Hoheit der Bundesstaaten über Bildungspolitik, bieten jedoch bewährte Strategien und Empfehlungen, um Bildungsqualität und Chancengleichheit landesweit zu fördern.


    Diese Leitlinien stellen eine Grundlage dar, die stetig weiterentwickelt werden kann, um aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Bildungswesen gerecht zu werden. Hierbei soll das für Bildung zuständige Department federführend sein. Die Anpassung dieser Guidelines bedarf es keiner legislativen Mitbestimmung.



    1. Qualitätssicherung und Bildungsstandards

    • Entwicklung eines einheitlichen, aber flexiblen Rahmens für Mindeststandards in Kernfächern (Lesen, Mathematik, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften), die an die Bedürfnisse der Bundesstaaten angepasst werden können.
      • Erstellung eines „Bundesbildungsrahmens“ mit Kompetenzbeschreibungen pro Klassenstufe und Fach
      • Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus Bundes- und Landesvertretern zur Erarbeitung von Lernzielrastern
      • Entwicklung und Bereitstellung von Mustercurricula und offenen Lehrmaterialien (OER)
    • Einrichtung eines unabhängigen Evaluierungssystems zur Überprüfung von Bildungsergebnissen auf freiwilliger Basis.
      • Einführung eines freiwilligen nationalen Leistungsvergleichs (z. B. „National Education Performance Index“)
      • Entwicklung eines digitalen Evaluationsportals für Schulen und Aufsichtsbehörden
      • Wissenschaftliche Begleitung durch Bildungsforschungseinrichtungen
    • Definition von Mindestqualifikationen für Lehrkräfte und Förderung kontinuierlicher Weiterbildung.
      • Einführung bundesweit anerkannter Fortbildungszertifikate (z. B. für Digitalisierung, Inklusion, Didaktik)
      • Mindeststundenanzahl für verpflichtende Fortbildung pro Jahr (empfohlen: 30 Stunden)
      • Bundesweite digitale Weiterbildungsplattform mit kostenfreien Modulen


    2. Chancengleichheit und Inklusion

    • Sicherstellung des gleichberechtigten Zugangs zu Bildung für alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von sozioökonomischem Hintergrund, Herkunft oder Behinderung.
      • Monitoring-Berichte über Bildungszugang (z. B. Schulweglänge, digitale Ausstattung, Sprachförderangebote)
      • Sozialindikatoren als Basis für Mittelvergabe: Bonusbudgets für benachteiligte Regionen
      • Vorschulpflicht für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf (Spracherwerb, Inklusion)
    • Ausbau inklusiver Bildungsprogramme und spezieller Fördermaßnahmen für benachteiligte Gruppen.
      • Einführung kooperativer Inklusionsklassen mit Doppelbesetzung (Regel- und Sonderpädagoge)
      • Förderung barrierefreier Schularchitektur
      • Einrichtung mobiler interdisziplinärer Förderteams
    • Einführung von Mentoring- und Nachhilfeprogrammen für Schülerinnen und Schüler mit Lernrückständen.
      • „Bildungslotsen“-Programm mit älteren Schülern, Studierenden oder Ehrenamtlichen
      • Abrufbare Bundesmittel für schulinterne Nachhilfe- und Ferienprogramme
      • Kooperationen mit zivilgesellschaftlichen Trägern (Vereine, Kirchen, Wohlfahrtsverbände)


    3. Digitalisierung und moderne Lernmethoden

    • Integration digitaler Lernplattformen und Technologien in den Unterricht.
      • Förderung von Lernmanagementsystemen und digitalem Content Sharing
    • Bereitstellung von IT-Infrastruktur und Breitbandinternet an Schulen.
      • Einrichtung von WLAN-Hotspots an jeder öffentlichen Schule
    • Schulung von Lehrkräften in digitalen Unterrichtsmethoden.
      • Digitale Grundqualifikation für alle Lehrenden innerhalb eines Jahres nach Beitritt


    4. Berufsorientierung und lebenslanges Lernen

    • Stärkung praxisnaher Bildung durch Kooperationen mit Unternehmen und Hochschulen
      • Einrichtung regionaler Bildungskooperationen mit verpflichtender Praxisphase ab der 9. Klasse
    • Entwicklung dualer Bildungsprogramme, um Ausbildung und Studium besser zu verknüpfen.
      • Förderung von Pilotprogrammen in Kooperation mit Hochschulen und Betrieben
    • Einrichtung von Weiterbildungs- und Umschulungsprogrammen zur Anpassung an den sich wandelnden Arbeitsmarkt.
      • Förderung von Berufsschulzentren und Qualifizierungsnetzwerken


    5. Infrastruktur

    • Investitionen in Schulgebäude, Lehrmaterialien und Lehrkräftegewinnung.
      • Schwerpunkte: Gebäudesanierung, digitale Endgeräte, Anreizprogramme für Lehrkräfte in ländlichen Gebieten


    6. Zusammenarbeit zwischen Bund und Bundesstaaten

    • Einrichtung eines Bildungsrats zur Koordination zwischen Bundes- und Landesebene.
      • Gremium aus HELP, Bildungsministerien der Bundesstaaten und wissenschaftlicher Expertise
    • Austausch bewährter Praktiken und gemeinsamer Bildungsforschung.
    • Jährliche Bildungsberichte zur Evaluierung des Fortschritts.

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    Senator of Serena | D-SE

    Attorney at law | Thorndike, Arroyo & Ming-No [dormant]


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  • Madam President, geschätzte Senatorinnen und Senatoren,

    der Bundesstaat Assentia, den ich mit Stolz hier vertrete, weiß um die Kraft der Bildung. Bildung ist nicht nur Voraussetzung für beruflichen Erfolg, sondern auch für eine gerechte Gesellschaft, für Innovation und Resilienz.

    Mit dem LEARN Act, dem Bundesbildungsboostergesetz der Administration Arroyo, geben wir den Bundesstaaten ein Instrument an die Hand, das auf Freiwilligkeit und Partnerschaft beruht – nicht auf Zentralisierung.

    Es geht nicht um ein föderales Curriculum, sondern um:

    • faire Chancen,

    • einen stärkeren Dialog zwischen Bundes- und Landesebene,

    • und gezielte Unterstützung bei Herausforderungen, denen sich viele Staaten nicht allein stellen können.

    Wenn wir heute in Bildung investieren, investieren wir in wirtschaftliche Stärke, demokratische Resilienz und soziale Gerechtigkeit von morgen.


    Ich bitte Sie, diesen Weg gemeinsam mit mir zu gehen. Ich danke Ihnen.

  • Honorable Senators,


    wir debattieren heute nicht nur ein Gesetz – wir debattieren ein Versprechen. Der LEARN Act ist die Chance, unsere Verantwortung gegenüber denjenigen einzulösen, für die Bildung der einzige Schlüssel zu Gerechtigkeit ist. Kinder in ländlichen Gegenden, in vernachlässigten Vierteln, mit Lernschwierigkeiten oder benachteiligten Hintergründen – sie alle haben das gleiche Recht auf eine faire, moderne und unterstützende Lernumgebung.


    Dieses Gesetz setzt Anreize statt Druck, ermöglicht statt zu erzwingen – aber es fordert auch ein: Transparenz, Fortschritte, Fairness. Es ist kein Widerspruch zur Autonomie der Bundesstaaten – es ist ein Kompass für soziale Gerechtigkeit in der Praxis.

    Ich fordere meine Kolleginnen und Kollegen auf: Lassen Sie uns Bildung nicht weiter als Wahlkampfthema behandeln. Lassen Sie es unsere gemeinsame Priorität sein. In diesem Sinne bedanke ich mich, bei meiner guten Freundin, der ehrenwerten Senatorin aus Assentia für das Sponsoring dieses Gesetzes. Und mein Dank geht an unsere Präsidentin, die zu keinem Zeitpunkt ihrer Präsidentschaft einen Zweifel daran gelassen hat, dass jeder in diesem Land die gleichen Chancen haben kann. Und soll!

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    Senator of Serena | D-SE

    Attorney at law | Thorndike, Arroyo & Ming-No [dormant]


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  • Madam President,

    Bildung ist für die Zukunft unseres Landes das, was Energie für unsere Wirtschaft ist: eine Ressource, die wir nicht unkoordiniert behandeln dürfen. Der LEARN Act stellt sicher, dass Staaten unterstützt werden, wenn sie sich in Richtung Innovation, Digitalisierung und Praxisnähe bewegen.

    Als Senator aus einem industriellen Wandelstaat weiß ich, wie wichtig es ist, dass Schule nicht im 20. Jahrhundert stecken bleibt. Das Gesetz bietet pragmatische Wege, um Förderungen an Fortschritt zu koppeln – nicht an Ideologie.

    Die Hedgehogs stehen für intelligente Reformen, nicht für blindes Draufzahlen. Das Bildungsboostergesetz ist ein Beispiel dafür. Ich stimme dafür.

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    United States Senator |D-CS


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  • Madam President,

    lassen Sie mich zu Beginn sagen: Ich bin für Bildung. Für Exzellenz. Für staatliche Verantwortung, wo sie verfassungsgemäß vorgesehen ist. Aber dieses Gesetz? Der LEARN Act? Er birgt Risiken.


    Zwar ist es formal freiwillig – aber in der Praxis führt es dazu, dass Bundesstaaten unter Druck geraten, sich Vorgaben zu beugen, um nicht auf Fördergelder zu verzichten. Was als „Partnerschaft“ verkauft wird, ist in Wahrheit ein schleichender Einstieg in föderalen Zentralismus.

    Ich frage: Was ist ein „leistungsbasierter Schlüssel“ in einem Staat mit besonderen Herausforderungen? Wer definiert Fortschritt? Und wer verhindert, dass politische Willkür am Ende entscheidet?


    Wir dürfen nicht zulassen, dass der Bund mit einem goldenen Zügel die Schulen der Bundesstaaten lenkt. Ich lehne das Gesetz ab – aus Verantwortung gegenüber der Verfassung.

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    Senator of the Free State of Alcantara | R-AL


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  • Madam President,


    der Senator aus Alcantara hat gefragt, was ein leistungsbasierter Schlüssel sei – und ob damit nicht Staaten mit besonderen Herausforderungen benachteiligt werden. Ich verstehe diese Sorge. Doch lassen Sie mich deutlich sagen: Genau für diese Staaten wurde der Schlüssel so entworfen, dass er nicht bestraft, sondern anspornt.

    ‚Leistung‘ heißt nicht: Wer am besten abschneidet, bekommt am meisten. Es heißt: Wer gemessen an seiner eigenen Lage Fortschritte macht – der wird gefördert. Und Fortschritt bemisst sich nicht am Reichtum eines Staates, sondern an seinem Willen, Kindern Chancen zu geben. Das Gesetz verlangt Fortschrittsberichte – und keine Elite-Tabellen.

    Und zur Frage nach der Willkür: Die Fortschritte werden nicht vom Bildungsministerium hinter verschlossenen Türen beurteilt. Eine unabhängige Kommission wird die Evaluation übernehmen. Idealerweise zusammengesetzt aus Experten, Vertreterinnen der Bundesstaaten und Bildungseinrichtungen. Es geht um Transparenz, nicht um Kontrolle. Um Anreize, nicht um Zwang.

    Ich bin bereit, über die Details zu sprechen – über das Ziel diskutiere ich nicht: Jedes Kind in diesem Land verdient faire Chancen, ganz gleich in welchem Bundesstaat es lebt.

  • Madam President,

    machen wir uns einmal frei von hehren Zielen und dem emotionalen Überrumpelungspotenzial, das mit diesen einhergeht. Wer diese Bill kritisiert oder ablehnt, der ist nicht gegen Bildung und Chancengleichheit.


    Am Ende ist diese Bill nichts anderes als der Vorwand für eine baldige Erhöhung der Bundessteuern, um diese Programme finanzieren zu können - zumal die Vereinigten Staaten ja erst kürzlich eine ganz umfangreiche Aufgabe mit der umfassenden Versorgung von Veteranen übernommen. Diese Aufgabe ist richtig und eindeutig eine solche, die auf Bundesebene zu klären sind.

    Bildung dagegen ist Aufgabe der Bundesstaaten. Unabhängig von der Frage der Gefahren einer solchen Subventionierung als Druckmittel auf die Souveränität der Bundesstaaten kann ich meinen Bürgern keine solche Steuererhöhung zumuten.


    Ich werde daher gegen dieses Vorhaben stimmen!

    Renée Gail "Reny" Flippler

    U.S. Senator for South Latoka (I-SL)

  • Madam President,


    ich danke der geschätzten Kollegin aus South Latoka für ihre Klarheit und auch dafür, dass sie betont hat, dass Kritik an diesem Gesetz nicht mit Gleichgültigkeit gegenüber Bildung gleichgesetzt werden darf. Diese Differenzierung ist wichtig für eine ehrliche Debatte.


    Erlauben Sie mir dennoch, auf zwei Punkte direkt zu reagieren.


    Erstens: Die Behauptung, dieses Gesetz sei ein versteckter Vorwand für Steuererhöhungen, entbehrt jeder Grundlage. Die Administration hat – wie öffentlich bekannt – einen Haushaltsentwurf vorbereitet, der ein moderates Defizit vorsieht, um gezielte Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu ermöglichen. Eine Erhöhung der Einkommensteuer ist dabei nicht vorgesehen. Die Finanzierung dieses Gesetzes soll im Rahmen des regulären Haushalts erfolgen – ein Haushalt, über den dieser Kongress am Ende demokratisch entscheiden wird.


    Zweitens: Was die Zuständigkeit betrifft – ja, Bildung ist primär Angelegenheit der Bundesstaaten. Und genau deshalb ist dieses Gesetz keine Zentralisierung, sondern ein freiwilliger Rahmen. Kein Bundesstaat ist verpflichtet teilzunehmen. Aber wer freiwillig mehr tun will für seine Schulen, seine Lehrkräfte, seine Kinder – der bekommt vom Bund Unterstützung. Wir schaffen Anreize, keine Zwänge. Partnerschaft, nicht Bevormundung.


    Ich habe Verständnis für fiskalische Vorsicht. Aber wir sollten nicht mit abstrakten Ängsten vor Bundesmacht oder möglichen Steuerphantasien verhindern, dass jene Bundesstaaten, die handeln wollen, auch handeln können.


    Ich bitte daher um eine sachliche Bewertung dieses Gesetzes – nicht als Bedrohung, sondern als Chance.

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    Honorable Senators!


    The debate is closed.



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    (Elizabeth Thorndike)

    President pro Tempore

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    Senator of Serena | D-SE

    Attorney at law | Thorndike, Arroyo & Ming-No [dormant]


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