Madam President pro tempore,
I introduce the following Bill:
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Madam President pro tempore,
I introduce the following Bill:
Mister Speaker, ich freue mich, als Co-Sponsor, in enger Zusammenarbeit mit der ehrenwerten Kollegin aus dem Senat, President Ramsey-Prescott, die LEARN Bill zur Beratung in das House einzubringen:
H.R. 2025-___
IN THE HOUSE OF REPRESENTATIVES OF THE UNITED STATES
June 15, 2025
Mr. Francis BRIMSTONE introduced the following Bill:
A BILL
to create targeted incentives to improve educational quality and equal opportunity in the federal states by providing funding for states that adopt the Nationwide Education Guidelines and implement corresponding measures.
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:
SECTION 1. SHORT TITLE.
Dieses Bundesgesetz soll als „Leveraging Equity and Access for Resilient Nationwide Education (LEARN) Act“ zitiert werden.
SECTION 2. OBJECTIVE.
(1) Dieses Gesetz dient der Förderung einer hochwertigen, inklusiven und modernen Bildung in den Vereinigten Staaten von Astor.
(2) Es unterstützt Bundesstaaten finanziell bei der Umsetzung von Maßnahmen, die den bundesweiten Bildungsleitlinien entsprechen.
SECTION 3. PARTICIPATION AND FUNDING REQUIREMENTS.
(1) Bundesstaaten können freiwillig am Förderprogramm teilnehmen, indem sie eine Zielvereinbarung mit dem Bildungsministerium abschließen.
(2) Die Zielvereinbarung legt konkrete Maßnahmen fest, die dem Bundesstaat finanzielle Unterstützung ermöglichen.
(3) Fördermittel werden nur an Bundesstaaten vergeben, die messbare Fortschritte in den vereinbarten Bereichen nachweisen können.
SECTION 4. FUNDING AREAS AND MEASURES.
(1) Gefördert werden insbesondere:
(2) Zur Erläuterung der vorgenannten Punkte werden die in Appendix I zu diesem Gesetz verfassten Educational Guidelines herangezogen. Diese Guidelines werden durch das für Bildung zuständige Department einer ständigen Überprüfung und ggf. Revision unterworfen. Einer legislativen Mitbestimmung bedarfs in diesen Fällen nicht.
SECTION 5. FUNDING AND AWARD MECHANISM
(1) Der Bund stellt jährlich einen Bildungsfonds bereit, dessen Höhe durch den Kongress festgelegt wird.
(2) Bundesstaaten können Fördermittel beantragen, wenn sie:
a) eine Zielvereinbarung unterzeichnet haben,
b) nachweisen, dass sie die vereinbarten Maßnahmen umsetzen, und
c) jährliche Fortschrittsberichte vorlegen.
(3) Die Mittelvergabe erfolgt nach einem leistungsbasierten Schlüssel, der die Größe des Bundesstaates und die erzielten Verbesserungen berücksichtigt.
(4) Bundesstaaten, die keine Fortschritte nachweisen, können von der Förderung ausgeschlossen werden.
SECTION 6. TRANSPARENCY AND CONTROL
(1) Zur Gewährleistung der Mittelverwendung verpflichtet sich jeder teilnehmende Bundesstaat zur regelmäßigen Berichterstattung.
(2) Eine unabhängige Kommission evaluiert die Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen und veröffentlicht jährliche Bildungsberichte.
(3) Bei Verstößen gegen die Vereinbarung kann eine Rückforderung der Fördermittel erfolgen.
SECTION 7. FINAL PROVISION.
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.
(2) Das für Bildung zuständige Department ist für die Umsetzung und Verwaltung der Fördermittel verantwortlich.
APPENDIX I - EDUCATIONAL GUIDELINES
Die Bundesweiten Bildungsleitlinien dienen als freiwillige Orientierungshilfe für Bundesstaaten, die ihr Bildungssystem im Rahmen der nationalen Bildungsinitiative verbessern möchten. Sie respektieren die Hoheit der Bundesstaaten über Bildungspolitik, bieten jedoch bewährte Strategien und Empfehlungen, um Bildungsqualität und Chancengleichheit landesweit zu fördern.
Diese Leitlinien stellen eine Grundlage dar, die stetig weiterentwickelt werden kann, um aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Bildungswesen gerecht zu werden. Hierbei soll das für Bildung zuständige Department federführend sein. Die Anpassung dieser Guidelines bedarf es keiner legislativen Mitbestimmung.
1. Qualitätssicherung und Bildungsstandards
2. Chancengleichheit und Inklusion
3. Digitalisierung und moderne Lernmethoden
4. Berufsorientierung und lebenslanges Lernen
5. Infrastruktur
6. Zusammenarbeit zwischen Bund und Bundesstaaten
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