LEARN - Leveraging Equity and Access for Resilient Nationwide Education Bill

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  • Madam President pro tempore,

    I introduce the following Bill:


    S. 2025-___


    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES


    June 15, 2025


    Mrs. Ramsey-Prescott introduced the following Bill:


    A BILL


    to create targeted incentives to improve educational quality and equal opportunity in the federal states by providing funding for states that adopt the Nationwide Education Guidelines and implement corresponding measures.



    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Bundesgesetz soll als „Leveraging Equity and Access for Resilient Nationwide Education (LEARN) Act“ zitiert werden.


    SECTION 2. OBJECTIVE.

    (1) Dieses Gesetz dient der Förderung einer hochwertigen, inklusiven und modernen Bildung in den Vereinigten Staaten von Astor.

    (2) Es unterstützt Bundesstaaten finanziell bei der Umsetzung von Maßnahmen, die den bundesweiten Bildungsleitlinien entsprechen.


    SECTION 3. PARTICIPATION AND FUNDING REQUIREMENTS.

    (1) Bundesstaaten können freiwillig am Förderprogramm teilnehmen, indem sie eine Zielvereinbarung mit dem Bildungsministerium abschließen.

    (2) Die Zielvereinbarung legt konkrete Maßnahmen fest, die dem Bundesstaat finanzielle Unterstützung ermöglichen.

    (3) Fördermittel werden nur an Bundesstaaten vergeben, die messbare Fortschritte in den vereinbarten Bereichen nachweisen können.


    SECTION 4. FUNDING AREAS AND MEASURES.

    (1) Gefördert werden insbesondere:

    1. Programme zur Verbesserung der Lehr- und Lernqualität, einschließlich Lehrkräftefortbildung.
    2. Maßnahmen zur digitalen Transformation von Schulen, einschließlich Bereitstellung von IT-Infrastruktur.
    3. Inklusive Bildungsprogramme zur Förderung benachteiligter Schülergruppen.
    4. Berufsorientierung und Kooperationen mit Unternehmen sowie Hochschulen.
    5. Modernisierung und Ausbau von Schulgebäuden und Lehrmaterialien.

    (2) Zur Erläuterung der vorgenannten Punkte werden die in Appendix I zu diesem Gesetz verfassten Educational Guidelines herangezogen. Diese Guidelines werden durch das für Bildung zuständige Department einer ständigen Überprüfung und ggf. Revision unterworfen. Einer legislativen Mitbestimmung bedarfs in diesen Fällen nicht.


    SECTION 5. FUNDING AND AWARD MECHANISM

    (1) Der Bund stellt jährlich einen Bildungsfonds bereit, dessen Höhe durch den Kongress festgelegt wird.

    (2) Bundesstaaten können Fördermittel beantragen, wenn sie:

    a) eine Zielvereinbarung unterzeichnet haben,

    b) nachweisen, dass sie die vereinbarten Maßnahmen umsetzen, und

    c) jährliche Fortschrittsberichte vorlegen.

    (3) Die Mittelvergabe erfolgt nach einem leistungsbasierten Schlüssel, der die Größe des Bundesstaates und die erzielten Verbesserungen berücksichtigt.

    (4) Bundesstaaten, die keine Fortschritte nachweisen, können von der Förderung ausgeschlossen werden.


    SECTION 6. TRANSPARENCY AND CONTROL

    (1) Zur Gewährleistung der Mittelverwendung verpflichtet sich jeder teilnehmende Bundesstaat zur regelmäßigen Berichterstattung.

    (2) Eine unabhängige Kommission evaluiert die Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen und veröffentlicht jährliche Bildungsberichte.

    (3) Bei Verstößen gegen die Vereinbarung kann eine Rückforderung der Fördermittel erfolgen.


    SECTION 7. FINAL PROVISION.

    (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.

    (2) Das für Bildung zuständige Department ist für die Umsetzung und Verwaltung der Fördermittel verantwortlich.

    APPENDIX I - EDUCATIONAL GUIDELINES


    Die Bundesweiten Bildungsleitlinien dienen als freiwillige Orientierungshilfe für Bundesstaaten, die ihr Bildungssystem im Rahmen der nationalen Bildungsinitiative verbessern möchten. Sie respektieren die Hoheit der Bundesstaaten über Bildungspolitik, bieten jedoch bewährte Strategien und Empfehlungen, um Bildungsqualität und Chancengleichheit landesweit zu fördern.


    Diese Leitlinien stellen eine Grundlage dar, die stetig weiterentwickelt werden kann, um aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Bildungswesen gerecht zu werden. Hierbei soll das für Bildung zuständige Department federführend sein. Die Anpassung dieser Guidelines bedarf es keiner legislativen Mitbestimmung.



    1. Qualitätssicherung und Bildungsstandards

    • Entwicklung eines einheitlichen, aber flexiblen Rahmens für Mindeststandards in Kernfächern (Lesen, Mathematik, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften), die an die Bedürfnisse der Bundesstaaten angepasst werden können.
      • Erstellung eines „Bundesbildungsrahmens“ mit Kompetenzbeschreibungen pro Klassenstufe und Fach
      • Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus Bundes- und Landesvertretern zur Erarbeitung von Lernzielrastern
      • Entwicklung und Bereitstellung von Mustercurricula und offenen Lehrmaterialien (OER)
    • Einrichtung eines unabhängigen Evaluierungssystems zur Überprüfung von Bildungsergebnissen auf freiwilliger Basis.
      • Einführung eines freiwilligen nationalen Leistungsvergleichs (z. B. „National Education Performance Index“)
      • Entwicklung eines digitalen Evaluationsportals für Schulen und Aufsichtsbehörden
      • Wissenschaftliche Begleitung durch Bildungsforschungseinrichtungen
    • Definition von Mindestqualifikationen für Lehrkräfte und Förderung kontinuierlicher Weiterbildung.
      • Einführung bundesweit anerkannter Fortbildungszertifikate (z. B. für Digitalisierung, Inklusion, Didaktik)
      • Mindeststundenanzahl für verpflichtende Fortbildung pro Jahr (empfohlen: 30 Stunden)
      • Bundesweite digitale Weiterbildungsplattform mit kostenfreien Modulen


    2. Chancengleichheit und Inklusion

    • Sicherstellung des gleichberechtigten Zugangs zu Bildung für alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von sozioökonomischem Hintergrund, Herkunft oder Behinderung.
      • Monitoring-Berichte über Bildungszugang (z. B. Schulweglänge, digitale Ausstattung, Sprachförderangebote)
      • Sozialindikatoren als Basis für Mittelvergabe: Bonusbudgets für benachteiligte Regionen
      • Vorschulpflicht für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf (Spracherwerb, Inklusion)
    • Ausbau inklusiver Bildungsprogramme und spezieller Fördermaßnahmen für benachteiligte Gruppen.
      • Einführung kooperativer Inklusionsklassen mit Doppelbesetzung (Regel- und Sonderpädagoge)
      • Förderung barrierefreier Schularchitektur
      • Einrichtung mobiler interdisziplinärer Förderteams
    • Einführung von Mentoring- und Nachhilfeprogrammen für Schülerinnen und Schüler mit Lernrückständen.
      • „Bildungslotsen“-Programm mit älteren Schülern, Studierenden oder Ehrenamtlichen
      • Abrufbare Bundesmittel für schulinterne Nachhilfe- und Ferienprogramme
      • Kooperationen mit zivilgesellschaftlichen Trägern (Vereine, Kirchen, Wohlfahrtsverbände)


    3. Digitalisierung und moderne Lernmethoden

    • Integration digitaler Lernplattformen und Technologien in den Unterricht.
      • Förderung von Lernmanagementsystemen und digitalem Content Sharing
    • Bereitstellung von IT-Infrastruktur und Breitbandinternet an Schulen.
      • Einrichtung von WLAN-Hotspots an jeder öffentlichen Schule
    • Schulung von Lehrkräften in digitalen Unterrichtsmethoden.
      • Digitale Grundqualifikation für alle Lehrenden innerhalb eines Jahres nach Beitritt


    4. Berufsorientierung und lebenslanges Lernen

    • Stärkung praxisnaher Bildung durch Kooperationen mit Unternehmen und Hochschulen
      • Einrichtung regionaler Bildungskooperationen mit verpflichtender Praxisphase ab der 9. Klasse
    • Entwicklung dualer Bildungsprogramme, um Ausbildung und Studium besser zu verknüpfen.
      • Förderung von Pilotprogrammen in Kooperation mit Hochschulen und Betrieben
    • Einrichtung von Weiterbildungs- und Umschulungsprogrammen zur Anpassung an den sich wandelnden Arbeitsmarkt.
      • Förderung von Berufsschulzentren und Qualifizierungsnetzwerken


    5. Infrastruktur

    • Investitionen in Schulgebäude, Lehrmaterialien und Lehrkräftegewinnung.
      • Schwerpunkte: Gebäudesanierung, digitale Endgeräte, Anreizprogramme für Lehrkräfte in ländlichen Gebieten


    6. Zusammenarbeit zwischen Bund und Bundesstaaten

    • Einrichtung eines Bildungsrats zur Koordination zwischen Bundes- und Landesebene.
      • Gremium aus HELP, Bildungsministerien der Bundesstaaten und wissenschaftlicher Expertise
    • Austausch bewährter Praktiken und gemeinsamer Bildungsforschung.
    • Jährliche Bildungsberichte zur Evaluierung des Fortschritts.



  • Mister Speaker, ich freue mich, als Co-Sponsor, in enger Zusammenarbeit mit der ehrenwerten Kollegin aus dem Senat, President Ramsey-Prescott, die LEARN Bill zur Beratung in das House einzubringen:


    H.R. 2025-___


    IN THE HOUSE OF REPRESENTATIVES OF THE UNITED STATES


    June 15, 2025


    Mr. Francis BRIMSTONE introduced the following Bill:


    A BILL


    to create targeted incentives to improve educational quality and equal opportunity in the federal states by providing funding for states that adopt the Nationwide Education Guidelines and implement corresponding measures.



    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Bundesgesetz soll als „Leveraging Equity and Access for Resilient Nationwide Education (LEARN) Act“ zitiert werden.


    SECTION 2. OBJECTIVE.

    (1) Dieses Gesetz dient der Förderung einer hochwertigen, inklusiven und modernen Bildung in den Vereinigten Staaten von Astor.

    (2) Es unterstützt Bundesstaaten finanziell bei der Umsetzung von Maßnahmen, die den bundesweiten Bildungsleitlinien entsprechen.


    SECTION 3. PARTICIPATION AND FUNDING REQUIREMENTS.

    (1) Bundesstaaten können freiwillig am Förderprogramm teilnehmen, indem sie eine Zielvereinbarung mit dem Bildungsministerium abschließen.

    (2) Die Zielvereinbarung legt konkrete Maßnahmen fest, die dem Bundesstaat finanzielle Unterstützung ermöglichen.

    (3) Fördermittel werden nur an Bundesstaaten vergeben, die messbare Fortschritte in den vereinbarten Bereichen nachweisen können.


    SECTION 4. FUNDING AREAS AND MEASURES.

    (1) Gefördert werden insbesondere:

    1. Programme zur Verbesserung der Lehr- und Lernqualität, einschließlich Lehrkräftefortbildung.
    2. Maßnahmen zur digitalen Transformation von Schulen, einschließlich Bereitstellung von IT-Infrastruktur.
    3. Inklusive Bildungsprogramme zur Förderung benachteiligter Schülergruppen.
    4. Berufsorientierung und Kooperationen mit Unternehmen sowie Hochschulen.
    5. Modernisierung und Ausbau von Schulgebäuden und Lehrmaterialien.

    (2) Zur Erläuterung der vorgenannten Punkte werden die in Appendix I zu diesem Gesetz verfassten Educational Guidelines herangezogen. Diese Guidelines werden durch das für Bildung zuständige Department einer ständigen Überprüfung und ggf. Revision unterworfen. Einer legislativen Mitbestimmung bedarfs in diesen Fällen nicht.


    SECTION 5. FUNDING AND AWARD MECHANISM

    (1) Der Bund stellt jährlich einen Bildungsfonds bereit, dessen Höhe durch den Kongress festgelegt wird.

    (2) Bundesstaaten können Fördermittel beantragen, wenn sie:

    a) eine Zielvereinbarung unterzeichnet haben,

    b) nachweisen, dass sie die vereinbarten Maßnahmen umsetzen, und

    c) jährliche Fortschrittsberichte vorlegen.

    (3) Die Mittelvergabe erfolgt nach einem leistungsbasierten Schlüssel, der die Größe des Bundesstaates und die erzielten Verbesserungen berücksichtigt.

    (4) Bundesstaaten, die keine Fortschritte nachweisen, können von der Förderung ausgeschlossen werden.


    SECTION 6. TRANSPARENCY AND CONTROL

    (1) Zur Gewährleistung der Mittelverwendung verpflichtet sich jeder teilnehmende Bundesstaat zur regelmäßigen Berichterstattung.

    (2) Eine unabhängige Kommission evaluiert die Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen und veröffentlicht jährliche Bildungsberichte.

    (3) Bei Verstößen gegen die Vereinbarung kann eine Rückforderung der Fördermittel erfolgen.


    SECTION 7. FINAL PROVISION.

    (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.

    (2) Das für Bildung zuständige Department ist für die Umsetzung und Verwaltung der Fördermittel verantwortlich.

    APPENDIX I - EDUCATIONAL GUIDELINES


    Die Bundesweiten Bildungsleitlinien dienen als freiwillige Orientierungshilfe für Bundesstaaten, die ihr Bildungssystem im Rahmen der nationalen Bildungsinitiative verbessern möchten. Sie respektieren die Hoheit der Bundesstaaten über Bildungspolitik, bieten jedoch bewährte Strategien und Empfehlungen, um Bildungsqualität und Chancengleichheit landesweit zu fördern.


    Diese Leitlinien stellen eine Grundlage dar, die stetig weiterentwickelt werden kann, um aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Bildungswesen gerecht zu werden. Hierbei soll das für Bildung zuständige Department federführend sein. Die Anpassung dieser Guidelines bedarf es keiner legislativen Mitbestimmung.



    1. Qualitätssicherung und Bildungsstandards

    • Entwicklung eines einheitlichen, aber flexiblen Rahmens für Mindeststandards in Kernfächern (Lesen, Mathematik, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften), die an die Bedürfnisse der Bundesstaaten angepasst werden können.
      • Erstellung eines „Bundesbildungsrahmens“ mit Kompetenzbeschreibungen pro Klassenstufe und Fach
      • Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus Bundes- und Landesvertretern zur Erarbeitung von Lernzielrastern
      • Entwicklung und Bereitstellung von Mustercurricula und offenen Lehrmaterialien (OER)
    • Einrichtung eines unabhängigen Evaluierungssystems zur Überprüfung von Bildungsergebnissen auf freiwilliger Basis.
      • Einführung eines freiwilligen nationalen Leistungsvergleichs (z. B. „National Education Performance Index“)
      • Entwicklung eines digitalen Evaluationsportals für Schulen und Aufsichtsbehörden
      • Wissenschaftliche Begleitung durch Bildungsforschungseinrichtungen
    • Definition von Mindestqualifikationen für Lehrkräfte und Förderung kontinuierlicher Weiterbildung.
      • Einführung bundesweit anerkannter Fortbildungszertifikate (z. B. für Digitalisierung, Inklusion, Didaktik)
      • Mindeststundenanzahl für verpflichtende Fortbildung pro Jahr (empfohlen: 30 Stunden)
      • Bundesweite digitale Weiterbildungsplattform mit kostenfreien Modulen


    2. Chancengleichheit und Inklusion

    • Sicherstellung des gleichberechtigten Zugangs zu Bildung für alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von sozioökonomischem Hintergrund, Herkunft oder Behinderung.
      • Monitoring-Berichte über Bildungszugang (z. B. Schulweglänge, digitale Ausstattung, Sprachförderangebote)
      • Sozialindikatoren als Basis für Mittelvergabe: Bonusbudgets für benachteiligte Regionen
      • Vorschulpflicht für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf (Spracherwerb, Inklusion)
    • Ausbau inklusiver Bildungsprogramme und spezieller Fördermaßnahmen für benachteiligte Gruppen.
      • Einführung kooperativer Inklusionsklassen mit Doppelbesetzung (Regel- und Sonderpädagoge)
      • Förderung barrierefreier Schularchitektur
      • Einrichtung mobiler interdisziplinärer Förderteams
    • Einführung von Mentoring- und Nachhilfeprogrammen für Schülerinnen und Schüler mit Lernrückständen.
      • „Bildungslotsen“-Programm mit älteren Schülern, Studierenden oder Ehrenamtlichen
      • Abrufbare Bundesmittel für schulinterne Nachhilfe- und Ferienprogramme
      • Kooperationen mit zivilgesellschaftlichen Trägern (Vereine, Kirchen, Wohlfahrtsverbände)


    3. Digitalisierung und moderne Lernmethoden

    • Integration digitaler Lernplattformen und Technologien in den Unterricht.
      • Förderung von Lernmanagementsystemen und digitalem Content Sharing
    • Bereitstellung von IT-Infrastruktur und Breitbandinternet an Schulen.
      • Einrichtung von WLAN-Hotspots an jeder öffentlichen Schule
    • Schulung von Lehrkräften in digitalen Unterrichtsmethoden.
      • Digitale Grundqualifikation für alle Lehrenden innerhalb eines Jahres nach Beitritt


    4. Berufsorientierung und lebenslanges Lernen

    • Stärkung praxisnaher Bildung durch Kooperationen mit Unternehmen und Hochschulen
      • Einrichtung regionaler Bildungskooperationen mit verpflichtender Praxisphase ab der 9. Klasse
    • Entwicklung dualer Bildungsprogramme, um Ausbildung und Studium besser zu verknüpfen.
      • Förderung von Pilotprogrammen in Kooperation mit Hochschulen und Betrieben
    • Einrichtung von Weiterbildungs- und Umschulungsprogrammen zur Anpassung an den sich wandelnden Arbeitsmarkt.
      • Förderung von Berufsschulzentren und Qualifizierungsnetzwerken


    5. Infrastruktur

    • Investitionen in Schulgebäude, Lehrmaterialien und Lehrkräftegewinnung.
      • Schwerpunkte: Gebäudesanierung, digitale Endgeräte, Anreizprogramme für Lehrkräfte in ländlichen Gebieten


    6. Zusammenarbeit zwischen Bund und Bundesstaaten

    • Einrichtung eines Bildungsrats zur Koordination zwischen Bundes- und Landesebene.
      • Gremium aus HELP, Bildungsministerien der Bundesstaaten und wissenschaftlicher Expertise
    • Austausch bewährter Praktiken und gemeinsamer Bildungsforschung.
    • Jährliche Bildungsberichte zur Evaluierung des Fortschritts.

    sig_brimstone.png

    Congressman from Santa Clara | R-SE

    Former Majority Leader Republicans Grand Serenese Senate of Serena

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