June 11, 2025 at 9:53 AM #1 Mister Speaker, es ist mir eine Ehre, die vorliegende Bill zur Debatte und Abstimmung einzubringen:H.R. 2025-___IN THE HOUSE OF REPESENTATIVES OF THE UNITED STATESJune 11, 2025Mrs. CUNNINGHAM introduced the following Bill:A BILLto ratify the P.E.A.C.E. (Pact for Engagement, Accord, Cooperation, and Endurance) Treaty.Resolved by House of Representatives of the United States of Astor:SECTION 1. SHORT TITLE.Dieses Bundesgesetz soll als „P.E.A.C.E. Treaty Ratification Act“ zitiert werden.SECTION 2. RATFICATION.Der Kongress der Vereinigten Staaten ratifiziert den Vertrag über Engagement, Einigung, Zusammenarbeit und Ausdauer zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und den weiteren unterzeichnenden Staaten.SECTION 3. FINAL PROVISIONS.Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Unterschrift in Kraft.P.E.A.C.E. TreatyPact for Engagement, Accord, Cooperation, and EnduranceBetweenThe United States of AstorThe Kingdom of AlberniaThe Dominion of CranberraThe Kingdom of Gran NovaraThe Kingdom of TargaThe Socialist Federal Republic of SeveraniaAndThe Democratic Union RatelonThe Republic of RoldemThe Republic SalborPreambleFirmly believing that lasting peace is not merely the absence of conflict but the presence of active engagement, mutual understanding, and shared responsibility,driven by the will to overcome existing tensions, end human suffering, and promote stable relations based on trust among the signatory nations,the Parties to this Treaty reaffirm their commitment to:sustained engagement in dialogue and de-escalation,a mutual accord respecting each other’s obligations,constructive cooperation to foster security, reconciliation, and reconstruction,and the endurance to uphold these agreements with persistence and integrity. In this spirit, the signatory states enter into this Treaty,to open a new chapter of coexistence based on peace, stability, and mutual respect.Chapter I - TerritorialArt. 1 - Dismantling of the Democratic UnionDie Vertragsparteien erkennen mit Inkrafttreten dieses Vertrages die Auflösung der Demokratischen Union Ratelon als abgeschlossen an. Ihre staatsrechtliche Existenz endet mit der Unterzeichnung dieses Vertrages durch alle Parteien.Art. 2 - Legal succession by Imperia-FreisteinImperia-Freistein wird von den Vertragsparteien als völkerrechtlicher Rechtsnachfolger der ehemaligen Demokratischen Union Ratelon bestimmt und anerkannt.Diese Anerkennung begründet die Verpflichtung Imperia-Freisteins zur Erfüllung sämtlicher in diesem Vertrag festgelegter Verpflichtungen.Art. 3 - Recognition of the successor statesDie bisherigen Gliedstaaten Roldem und Salbor-Katista werden von allen Vertragsparteien als eigenständige, souveräne Republiken mit voller Völkerrechtssubjektivität anerkannt.Art. 4 - Status HerothsÜber den künftigen Status von Heroth entscheidet die dortige Bevölkerung in einer freien, geheimen und allgemeinen Wahl unter internationaler Aufsicht.Alle Vertragsparteien verpflichten sich, das Ergebnis dieser Volksabstimmung vorbehaltlos anzuerkennen und die daraus resultierende staatliche Ordnung zu respektieren.Art. 5 - Conference of NationsImperia-Freistein und die in diesem Vertrag definierten weiteren Nachfolgestaaten werden verpflichtet, die Charta der Konferenz der Nationen binnen einer Frist von 30 Tagen nach Unterzeichnung dieses Vertrages zu ratifizieren. Es wird ihnen untersagt, binnen eines Zeitraumes von zwei Jahren aus der Konferenz der Nationen auszutreten.Chapter II - SecurityArt. 6 - Troop withdrawalDie Vertragsparteien bekräftigen den vollständigen und endgültigen Abzug aller severanischen Streitkräfte aus Freistein binnen einer Frist von 30 Tagen nach Inkrafttreten dieses Vertrages.Art. 7 - Regulation on reparations paymentsImperia-Freistein verpflichtet sich zur Leistung von Reparationen an die Staaten Astor und Cranberra.Die genaue Höhe, Art und Frist der Zahlung wird in einem bilateralen Zusatzabkommen geregelt, das innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten dieses Vertrages auszuhandeln ist.Die weiteren Vertragspartner verzichten großzügigerweise auf Reparationszahlungen, um den neuen Gebieten Frieden, Freiheit, Chancengleichheit und eine nachhaltige Entradikalisierung zu ermöglichen.Art. 8 - Armament restrictionsImperia-Freistein unterliegt für eine Dauer von zwei Jahren einer Bewaffnungsrestriktion, die insbesondere umfasst:das Verbot des Besitzes und der Entwicklung von Massenvernichtungswaffen,eine Begrenzung der aktiven Truppenstärke auf 5.000 Soldaten,die Pflicht zur Transparenz in Rüstungsfragen gegenüber der internationalen Gemeinschaft.Die Bereitstellung von Küstenwachen und polizeilichen Verbänden wird hierdurch nicht eingeschränkt. Diese Beschränkungen unterliegen regelmäßiger Überprüfung durch eine unabhängige Beobachterkommission unter Schirmherrschaft der Konferenz der Nationen.Art. 9 - No arms freeze for Roldem and SalborAngesichts ihres frühen Widerstands gegen die Eskalation des Konflikts unter der ehemaligen Regierung der Demokratischen Union wird den Republiken Roldem und Salbor keine rüstungspolitische Einschränkung auferlegt.Die Vertragsparteien erkennen ihr souveränes Recht auf Selbstverteidigung ausdrücklich an.Chapter III - Final provisionsArt. 10 - Diplomatic recognitionAlle Vertragspartner erkennen sich gegenseitig und ihre Grenzen diplomatisch an und verpflichten sich, friedliche und kooperative Beziehungen zu pflegen.Art. 11 - Arbitration CommissionDie Vertragspartner einigen sich darauf, dass strittiges Vertragswerk durch eine neutrale Schiedskommission in Form des Internationalen Gerichtshofes der Konferenz der Nationen überwacht und verhandelt wird. Im Falle einer Nichtaufrechterhaltung des Betriebs der Schiedskommission einigen sich die Vertragspartner schnellstmöglich über eine neue unabhängige und neutrale Schiedskommission.Chapter IV - SignaturesDistrict of the Capital, USA23rd April 2025