S.N. 2025-017 Hon. Jonathan E. Carlisle to be Associate Justice of the Supreme Court
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Elizabeth Thorndike -
May 17, 2025 at 12:50 PM -
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Handlung
Erhebt sich von seinem Platz und hebt die Hand zur Eidesleistung:
I do solemnly swear that I will tell the truth and nothing but the truth without any additions or reductions, so help me God!
Handlung
Dann dreht er sich noch einmal zu seiner Frau um, die hinter ihm sitzt, und nimmt schließlich wieder am Zeugen-Tisch Platz.
Madam President pro tempore, honorable Members of the United States Senate,
ich möchte mich für die Gelegenheit bedanken, mich Ihnen heute vorstellen zu können. Die Aufgabe der Senatoren, Advice and Consent zur Ernennung von Richtern am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten zu erteilen, ist eine wichtige Aufgabe in unserem Verfassungsgefüge, vor der ich großen Respekt habe!
Ich danke Ihnen für die Möglichkeit, heute vor Ihnen zu sprechen. Es ist mir eine Ehre, als Kandidat für den Supreme Court der Vereinigten Staaten von Astor nominiert worden zu sein. Ich danke Präsidentin Arroyo für das Vertrauen, das sie mit dieser Nominierung in mich setzt, und ich danke diesem Ausschuss für die sorgfältige Prüfung meiner Person.
Ich komme zu Ihnen nicht als Ideologe, sondern als Jurist, der über beinahe vier Jahrzehnte hinweg in verschiedenen Rollen im Dienst des Rechtsstaats gestanden hat – als Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Berufungsrichter und schließlich als Richter am höchsten Gericht meines Heimatstaates Astoria.
Ich wurde am 14. März 1962 geboren, in der Gemeinde Woodmere, einer Suburb von Astoria City, in der die Menschen Wert auf Bildung, Verantwortung und gesellschaftliches Engagement legen. Diese Werte haben mich geprägt – genauso wie meine Eltern, beide Lehrer, die mir beigebracht haben, zuzuhören, nachzufragen und fair zu bleiben.
Nach meinem Jurastudium an der University of Astoria und der D.C. Law School hatte ich die Ehre, als Clerk für den - inzwischen verstorbenen - Richter Gerald M. Cohen am State Court of Appeals zu arbeiten. Er war es, der mir eines der wichtigsten Prinzipien mitgab: dass jedes Urteil nicht nur ein Rechtsakt ist, sondern auch eine menschliche Entscheidung – mit realen Konsequenzen für Menschen, nicht nur für die Erledigung von Aktenzeichen.
Später war ich viele Jahre in der Public Integrity Unit des Justizministeriums von Astoria tätig. Dort habe ich gelernt, wie essenziell die Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit des Justizsystems für das Vertrauen der Öffentlichkeit sind. Als Berufungsrichter und schließlich am Supreme Court of Astoria war ich immer bestrebt, dem Gesetz zu dienen – nicht einer Agenda, nicht einem Zeitgeist, sondern der Verfassung und ihren Prinzipien.
Ich glaube an die Rolle des Obersten Gerichtshofs als Hüter unserer Verfassung – aber nicht als Ersatzgesetzgeber. Ich glaube an den Föderalismus – aber auch an einheitliche Prinzipien der Gerechtigkeit, an welches die Vereinigten Staaten und ihre Bundesstaaten gleichermaßen gebunden sind.
Und ich glaube an den Dialog zwischen den Generationen, zwischen Recht und Gesellschaft, zwischen Gericht und Öffentlichkeit.
Ich bin Zeit meines Berufslebens der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet. Ich verspreche Ihnen, sollte ich bestätigt werden, die besondere Verantwortung eines Associate Justice of the Supreme Court of the United States mit Demut, Ernsthaftigkeit und Unparteilichkeit wahrzunehmen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit - I'm happy to take your questions.
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Willkommen im Senat, Justice Carlisle.
Sie sprachen von Gerechtigkeit und sozialer Verantwortung. Können Sie uns sagen, wie Sie mit Fällen umgehen, in denen wirtschaftliche Ungleichheit die tatsächliche Gleichheit vor dem Gesetz infrage stellt – etwa bei Zugängen zu Gerichten oder bei der Anwendung von Arbeitsrecht?
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Justice Carlisle, ich begrüße Sie.
Sie haben von der Bedeutung der Unabhängigkeit der Justiz gesprochen. Wie stellen Sie sicher, dass internationale Verträge oder Resolutionen, etwa im Rahmen der KdN, nicht in Konflikt mit unserer nationalen Souveränität und verfassungsmäßigen Ordnung geraten?
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Senator Ramsey-Prescott,
den Zugang zur Rechtspflege zu gewährleisten, ist Aufgabe auch der Gerichte. Der Bundesgesetzgeber hat hier mit der Ausweitung des Federal Legal Aid Act erst kürzlich einen neuen Rahmen gesetzt.
Was nun die Frage des Prozessverlaufes angeht, so darf die Frage der wirtschaftlichen Stellung bei der Entscheidungsfindung der Gerichte keine Rolle spielen - nicht im negativen, aber eben auch nicht im positiven. Den sozialen Ausgleich zu schaffen, ist im Wesentlichen Aufgabe der Bundesstaaten und mag zum Teil auch Aufgabe der Vereinigten Staaten sein. Die Gerichte sind aber nicht dazu berufen, anstelle des Gesetzgebers tätig zu werden!
Schließlich erwähnen Sie noch das Arbeitsrecht. In diesem Bereich sehe ich eine eingeschränkte Zuständigkeit der Bundesgerichtsbarkeit, weil in den Bundesstaaten unterschiedliche Ausprägungen des Common Law sich etabliert haben.
Ich muss Sie um Verständnis bitten, dass ich auf konkrete Rechtsfragen zur Vereinbarkeit dieser Vorschriften mit der U.S. Constitution nicht eingehen kann, um nicht den Anschein einer vorweggenommenen Meinungsbildung zu erregen.
Handlung
Macht sich einige Notizen, ehe er sich an den Senator for Alcantara wendet.
Senator Scriptatore,
Article I Section 4 der U.S. Constitution gibt uns eine klare Antwort auf Ihre interessante Frage: Die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts gehen im Rahmen der Verfassung den einfachen Bundesgesetzen vor. Die genaue Definition dieser Klasse von Rechtssätzen ist eine spannende Frage, die sich angesichts des Entwicklungsstandes des internationalen Rechts abseits einzelner Verträge schwer beantworten lässt.
Daraus folgt, dass andere internationale Vereinbarungen innerhalb der Vereinigten Staaten allenfalls die Geltung beanspruchen können, die ihnen durch den Rechtsakt zuerkannt werden, mit dem sie in US-Recht umgesetzt wurden. Wenn sie durch die Vereinigten Staaten nicht umgesetzt wurden, wird Ihnen nach den Bestimmungen des Article III Section 5 United States Diplomacy Act gar keine Bedeutung zukommen.
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Senator Ramsey-Prescott,
den Zugang zur Rechtspflege zu gewährleisten, ist Aufgabe auch der Gerichte. Der Bundesgesetzgeber hat hier mit der Ausweitung des Federal Legal Aid Act erst kürzlich einen neuen Rahmen gesetzt.
Was nun die Frage des Prozessverlaufes angeht, so darf die Frage der wirtschaftlichen Stellung bei der Entscheidungsfindung der Gerichte keine Rolle spielen - nicht im negativen, aber eben auch nicht im positiven. Den sozialen Ausgleich zu schaffen, ist im Wesentlichen Aufgabe der Bundesstaaten und mag zum Teil auch Aufgabe der Vereinigten Staaten sein. Die Gerichte sind aber nicht dazu berufen, anstelle des Gesetzgebers tätig zu werden!
Schließlich erwähnen Sie noch das Arbeitsrecht. In diesem Bereich sehe ich eine eingeschränkte Zuständigkeit der Bundesgerichtsbarkeit, weil in den Bundesstaaten unterschiedliche Ausprägungen des Common Law sich etabliert haben.
Ich muss Sie um Verständnis bitten, dass ich auf konkrete Rechtsfragen zur Vereinbarkeit dieser Vorschriften mit der U.S. Constitution nicht eingehen kann, um nicht den Anschein einer vorweggenommenen Meinungsbildung zu erregen.
Justice Carlisle, ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Wenn ich kurz nachhaken darf: Sie sagen, wirtschaftliche Umstände dürften nicht positiv oder negativ in Entscheidungen hineinwirken – das verstehe ich. Aber gleichzeitig wissen wir doch, dass wirtschaftliche Notlagen ganz real die Fähigkeit von Menschen beeinträchtigen, ihr Recht überhaupt geltend zu machen.
Wie können Gerichte unter diesen Umständen dafür sorgen, dass Gleichheit vor dem Gesetz nicht nur eine formale, sondern auch eine faktisch erfahrbare Realität ist – ohne dabei, wie Sie sagen, den Gesetzgeber zu ersetzen?
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Justice Carlisle, vielen Dank, dass Sie sich diesem Hearing stellen und herzlich Willkommen hier in der Kammer.
Sie haben betont, dass Sie dem Recht dienen, nicht dem Zeitgeist. Wie stellen Sie sicher, dass Grundrechte – etwa für Minderheiten, LGBTQ+-Personen oder Menschen mit Behinderungen – in Ihrer Rechtsprechung nicht auf formale Normen reduziert, sondern auch praktisch wirksam geschützt werden?
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Senator Ramsey-Prescott,
das Recht - sei es geschrieben oder ungeschrieben - kennt bestimmte offene Rechtsbegriffe wie etwa die der Fairness und der Angemessenheit. Diese sind der Rahmen für Gerichte, um eine Sachlage rechtlich einzuordnen. Dabei spielt es natürlich eine Rolle, wenn Menschen in wirtschaftlicher Not stecken.
Gleichzeitig darf das Gericht aber nicht ignorieren, dass die wirtschaftlichen Nachteile einer Partei nicht bestimmte Besonderheiten in der Lage der anderen Partei ausgleichen.
Natürlich verursacht etwa die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wirtschaftliche Nachteile für einen Arbeitnehmer. Zugleich ist es aber die wirtschaftliche Freiheit des Unternehmers, in die unangemessen und unfair eingegriffen werden würde, wenn das Gericht das allein deswegen für unzulässig befinden würde.
Umverteilungsanliegen sind eine Frage der Gesetzgebung, nicht der Gerichte. Gesellschaftlich mag es so sein, dass der Schutz des Arbeitnehmers wichtiger genommen wird als der Schutz des Unternehmers. Würde das Gericht das aber von vornherein abstrakt festlegen, wäre die Waagschale der Gerechtigkeit nicht mehr funktionstüchtig, denn das ist keine unbefangene Beurteilung.
Wenn nun konkrete strukturelle Nachteile hervortreten, müssen diese bewertet und durch geeignete Maßgaben berichtigt werden. Der Ball dazu muss aber bei den Parteien liegen, denn das Gericht - oder die Jury, wie auch immer der Fall liegt - ist ja gerade kein Organ für abstrakt-generelle Normsetzungen.
Senator Thorndike,
vor Gericht sollte niemand auf eine Partei im formalen Sinne reduziert werden. Rechtliches Gehör bedeutet, dass jeder zu Wort kommen kann und vom Gericht aufgrund seines Vortrages, nicht aufgrund von Vorurteilen beurteilt wird.
Strukturelle Nachteile von Minderheiten sind real und es ist ein Verfassungsauftrag, da einen Ausgleich zu schaffen. Gleichzeitig müssen wir hier mit Vorsicht und Augenmaß vorgehen, denn der Nachteilsausgleich für den einen mag die Diskriminierung des anderen bedingen.
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Er blättert kurz in seinen Unterlagen.
Wie ich etwa in Miller v. DiMartin für die Gerichtsmehrheit schrieb: "Gleichstellung kann nicht bedeuten, bestehende Rechte oder legitime Erwartungen anderer unbesehen zu verdrängen. Es ist gerade die Aufgabe der Gerichte, diese Interessen in ihrer relativen Bedeutung zu gewichten – nicht abstrakt, sondern im Lichte konkreter Verfahren, tatsächlicher Wirkungen und der Grundwerte unserer Verfassung."
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Justice Carlise,
bitte verzeihen Sie meine Direktheit, aber Ihre privilegierte Herkunft erscheint mir tendenziell ein Hinweis darauf, dass Sie sich schöne Konstrukte ersinnen, um nicht allzuviel an altbewährtem ändern zu müssen.
Ich verstehe die Zurückhaltung der Gerichte, den gesellschaftlichen Wandel zu befördern, aber wäre nicht genau das ein Gebot der Gerechtigkeit, wenn wir im Jahre 2025 immer noch so große Ungleichheit in vielen Dimensionen feststellen müssen?
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Senator Bowman,
die entscheidende Differenzierung liegt für mich nicht im sozialen Konflikt selbst, sondern in der Klarheit des verfassungsrechtlichen Maßstabs. Die Frage für ein Gericht muss sein, ob das Prinzip der formalen Gleichheit in direkter, systematischer und nachweisbarer Weise beeinträchtigt wird, was hinter der Beeinträchtigung steht und die Frage muss auch sein, von wem eine solche Beeinträchtigung ausgeht.
Im Fall der Legacy Quotas an Universitäten war es so, dass ein gewisser Teil der Studienplätze für diejenigen vorgesehen blieb, die familiäre Verbindungen zu einer Universität durch ihre Eltern hatten. Gleichzeitig gab es andere Kontingente, die besondere Leistungsträger gewinnen oder Diversität in der Studierendenschaft ermöglichen sollten und alles war eingebunden in akademische Maßstäbe.
Den einen Teil ohne den anderen zu betrachten, wäre willkürlich selektiv gewesen. Für beide Modelle streiten gute Argumente, ungerecht gegenüber Dritten ist es auch ein Stück weit. In der Gesamtschau war es aber ein schlüssiges Konzept, das ein Gericht nicht einfach durch eigene Vorstellungen ersetzen sollte.
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Handlung
Schließlich wird die Anhörung planmäßig geschlossen und die Abstimmung terminiert.
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