Ein Offener Brief aus Irkanien

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  • An das Department of State, United States of Astor, DC


    Irkania-Stadd, am amaterasu, 19ter launing 2466 ii

    Freie Irkanische Republik


    Sehr geehrte Regierung der Vereinigten Staaten von Astor, Frau Präsident, liebe Amateure aus dem Department of State,


    mit wachsender Verwunderung beobachten wir die Wiederaufnahme Ihrer diplomatischen 'Kommunikation', nicht etwa im Geiste gegenseitigen Respekts, sondern im vertrauten Ton moralischer Selbstüberhöhung und wirtschaftlicher Drohgebärden. Es wäre beinahe rührend, wäre es nicht so durchschaubar.


    Wir erinnern uns gut: Im Jahre 2018 wurde Irkanien öffentlich bedroht. Danach: nichts. Keine Dialogbereitschaft. Kein Versuch, Verständnis aufzubauen. Funkstille. Und heute, sieben Jahre später, treten Sie wieder auf den Plan und scheinen davon auszugehen, dass wir diese Phase der Geringschätzung vergessen hätten.


    Wer nun glaubt, Irkanien sei in den letzten Jahren untätig gewesen, lebt in einem gefährlichen Irrtum. Der Gedanke, wir würden tatenlos zusehen, während Astor erneut mit Konfrontation liebäugelt, ist nicht nur naiv – er ist wahnhaft. Die Republik Irkanien ist vorbereitet. Auf alles. Und sie kennt die Natur wechselhafter Demokratien, die kaum länger denken als eine Eintagsfliege fliegt.


    Während Astor sich in innenpolitischer Instabilität ergeht und außenpolitisch mit Sanktionen fuchtelt, bauen wir Brücken, durch Handel, durch strategische Partnerschaften, durch klare Ordnung. Die irkanische Politik mag Ihnen fremd erscheinen, doch sie ist beständig. Ihre? Ein Fähnchen im Wind.


    Die jüngsten Sanktionen gegen unsere Elektronik- und Chipproduktion sind, bei aller Höflichkeit, ein Akt geopolitischer Albernheit. Die Welt ist groß genug. Und sie ist bereit, irkanische Technologie zu empfangen, wo immer man Verantwortung vor Ideologie stellt. Unsere Mikrochips fliegen längst in Maschinen, die Sie nicht einmal auf dem Radar haben. Und falls Ihre Analysten diese Zeilen lesen: Ja, das war eine Metapher. Vielleicht.


    Irkanien steht nicht für Eskalation. Aber für Reaktion. Für Erinnerung. Für Vorbereitung. Und wenn nötig, für klare Konsequenz. Wer den Dialog sucht, wird in uns einen nachdenklichen, manchmal sogar freundlichen Partner finden. Wer sich hingegen in Sanktionen, Hybris und selektivem Gedächtnis gefällt, darf nicht erwarten, mit offenen Armen empfangen zu werden.


    Wir wünschen Ihnen Besonnenheit. Und ein langes Gedächtnis. Es könnte Ihnen helfen, in dieser Welt zu überleben. Ein besinnliches Osterfest.


    Im Namen des Zentralkommandos,

    unterzeichnet durch die Kommandoabteilung Außenpolitik


    Dankfrid Ottomarsonr Fisker

    Hauptmann der Diplomatie für Astoria

    Freie Irkanische Republik


    Anmerkung: Diese Mitteilung wurde nicht per Tweet/twat oder KreisNetz versendet oder geteilt, sondern durch tatsächliche diplomatische Kanäle. Wir verstehen, dass dies in manchen Staaten ungewohnt ist.

    Diplomat der Freien Irkanischen Republik, Hauptmann Dankfrid Fisker
    Kommandoabteilung Außenpolitik 1 - Astoria

  • Stellungnahme der Freien Irkanischen Republik zur „Konferenz der Nationen“


    – mit ergänzender Erklärung zur internationalen Ausrichtung –


    Die Freie Irkanische Republik hat sich mit aufrichtigem Interesse und in gutem Glauben an den Beratungen der sogenannten „Konferenz der Nationen“ beteiligt. Ziel war es, im Rahmen multilateraler Verständigung die eigene Souveränität im internationalen Verbund bestätigt zu sehen und eine Plattform für zukünftigen Austausch zu nutzen.

    Nach mehreren Wochen der Beobachtung und Beteiligung muss jedoch festgestellt werden: Die Struktur der Konferenz ist nicht geeignet, belastbare Ergebnisse zu erzielen oder politisch kohärente Positionen zu entwickeln. Eine klare Verfahrensordnung fehlt, die Diskussionskultur ist unverbindlich, und es bestehen weder abgestimmte Entscheidungsmechanismen noch ein erkennbarer Wille zur gemeinsamen Verantwortung.

    Für Irkanien, das Stabilität, Effizienz und Zielorientierung als Grundlage seiner außenpolitischen Handlungsweise begreift, ist eine solche Arbeitsweise nicht tragfähig. Unsere Republik kann sich auf dieser Grundlage weder positionieren noch partnerschaftlich wirken.


    Die Entscheidung, sich aus der Konferenz zurückzuziehen, ist keine Absage an internationale Zusammenarbeit, im Gegenteil: Irkanien sieht gerade in bilateralen Formaten das größere Potenzial für tragfähige Partnerschaften.

    In diesem Zusammenhang begrüßt die Republik ausdrücklich die laufenden Gespräche mit den Vereinigten Staaten von Astor. Der bisherige Austausch verlief respektvoll, strukturiert und zukunftsorientiert. Er zeigt, dass auch bei grundlegend unterschiedlichen politischen Modellen produktive Zusammenarbeit möglich ist – wenn sie auf Augenhöhe und mit gegenseitigem Interesse geführt wird.

    Irkanien bleibt offen für Dialog, aber dort, wo Worte nicht bloß geäußert, sondern auch gehört werden.


    gez.

    Marek A. Talween

    Beauftragter für Strukturverwaltung und souveräne Systeme des Strukturstaatsprinzips

    Freie Irkanische Republik | Kommandoabteilung Außenpolitik

    Im Auftrag des Zentralkommandos

    Diplomat der Freien Irkanischen Republik, Hauptmann Dankfrid Fisker
    Kommandoabteilung Außenpolitik 1 - Astoria

  • Am 25. Juni begehen die Vereinigten Staaten von Astor ihren Unabhängigkeitstag, ein Datum, welches für den entschlossenen Bruch mit kolonialer Unterwerfung steht.

    Die Freie Irkanische Republik, gegründet auf der aam'ne Doktrin, würdigt diesen Tag als Ausdruck legitimen Selbstanspruchs. Denn wer sich der Fremdherrschaft entzieht, ergreift. in welcher historischen Lage auch immer, die Initiative zur Würde.

    Auch wenn unsere Systeme sich unterscheiden, verbindet uns das Ziel der strukturellen Eigenständigkeit. Irkanien erkennt in der astorianischen Unabhängigkeit ein frühes Signal jener Idee, die wir bis heute leben: politische Unverfügbarkeit ist keine Gnade. Sie ist Pflicht.

    In diesem Sinne richtet Irkanien an die Bürgerinnen und Bürger Astors einen respektvollen Gruß, verbunden mit der Erwartung, dass Unabhängigkeit stets mit Verantwortung einhergeht.

    Marek A. Talween

    Beauftragter für Strukturverwaltung und souveräne Systeme des Strukturstaatsprinzips

    Freie Irkanische Republik | Kommandoabteilung Außenpolitik

  • Handlung

    Nachdem das entsprechende Ratifizierungsgesetz beschlossen und von der Präsidentin unterzeichnet worden war, wurde den zuständigen irkanischen Stellen das Dokument des Abkommens mit der Unterschrift der Präsidentin übersendet.


    MCSR AGREEMENT

    Mutual Commitments for Stabilization and Respect



    Preamble

    Die Freie Irkanische Republik und die Vereinigten Staaten von Astor bekräftigen ihren Willen zur Stabilisierung des bilateralen Verhältnisses. Beide Seiten erkennen die Notwendigkeit transparenter Kommunikation, vertrauensbildender Maßnahmen und gezielter sektoraler Zusammenarbeit an. Die Unterzeichnung dieser Übereinkunft erfolgt auf der Grundlage gegenseitigen Respekts und bei voller Wahrung der staatlichen Unabhängigkeit.


    Artikel 1 – Respekt der staatlichen Ordnung

    (1) Die Vertragsparteien respektieren die territoriale Integrität und politische Souveränität der jeweils anderen Seite.

    (2) Öffentliche oder verdeckte Maßnahmen, die auf eine Destabilisierung der staatlichen Ordnung abzielen, werden unterlassen.

    (3) Die Freie Irkanische Republik bestätigt, dass ihre sicherheitspolitischen Aktivitäten im jadarischen Archipel nicht auf eine Einschränkung astorischer Interessen gerichtet sind.


    Artikel 2 – Transparenz und technische Zugeständnisse

    (1) Irkanien erklärt den Verzicht auf oberirdische Nukleartests für die Dauer dieser Übereinkunft.

    (2) Astor erklärt sich bereit, gezielte Handelssanktionen gegen medizinische und zivile Ausrüstungen auszusetzen.

    (3) Beide Seiten prüfen die Möglichkeit gegenseitiger technischer Beobachtung ausgewählter Forschungsstandorte unter bilateraler Vereinbarung. Diese Maßnahmen erfolgen freiwillig und können befristet oder widerrufen werden.


    Artikel 3 – Einrichtung eines Krisenkommunikationskanals

    (1) Ein bilateraler Krisenkommunikationskanal („rote Leitung“) zwischen den Sicherheitsstäben beider Staaten wird eingerichtet.

    (2) Ziel ist die sofortige Koordination bei sicherheitspolitischen Zwischenfällen oder Fehldeutungen.

    (3) Der Betrieb erfolgt unter Wahrung der Vertraulichkeit.


    Artikel 4 – Kultureller Austausch und rhetorische Abrüstung

    (1) Beide Seiten eröffnen jeweils ein Kultur- und Informationszentrum im Gebiet der anderen Partei.

    (2) Der Betrieb erfolgt durch zivilgesellschaftlich anerkannte Träger mit gegenseitiger Notifikation.

    (3) Für die Dauer von zwölf Monaten wird auf öffentlich abwertende politische Rhetorik verzichtet.


    Artikel 5 – Gemeinsame Erklärung zu den Rechten und Freiheiten der Person

    (1) Die Freie Irkanische Republik und die Vereinigten Staaten von Astor bekräftigen ihr gemeinsames Verständnis, dass die Würde des Menschen, das Recht auf Selbstgestaltung und persönliche Freiheit zentrale Elemente einer gerechten Ordnung sind.

    (2) Beide Seiten werden gemeinsam eine Erklärung zu den Rechten und Freiheiten der Person erarbeiten und veröffentlichen.

    (3) Ziel ist es, auf Basis unterschiedlicher gesellschaftlicher Modelle ein gemeinsames Fundament zu formulieren, das individuelle Freiheit, Verantwortlichkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt verbindet.

    (4) Die Erklärung versteht sich als Beginn eines fortlaufenden Prozesses. Ihre Weiterentwicklung erfolgt im Dialog.


    Artikel 6 – Gültigkeit, Überprüfung und Weiterentwicklung

    (1) Diese Übereinkunft tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.

    (2) Sie gilt für die Dauer von 18 Monaten. Eine Verlängerung oder Modifikation erfolgt durch bilaterales Einvernehmen.

    (3) Die Parteien können diese Übereinkunft mit einer Frist von 60 Tagen schriftlich kündigen.

    (4) Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer treten die bevollmächtigten Vertreter beider Seiten erneut zu Beratungen zusammen. Ziel dieser Gespräche ist es, die Wirksamkeit der Vereinbarung zu überprüfen und die Möglichkeit eines ausgebauten Folgeabkommens ausdrücklich zu prüfen.



    Für die Freie Irkanische Republik



    Für die Vereinigten Staaten von Astor

    Tamara Arroyo | President of the United States

    sigarroyo.png

    sigarroyo.png

    PresidentSignatur.png


    Former President of the United States Senate (D-CS)

    Former Chief Justice of the U.S. Supreme Court
    Former Attorney General Presidency Ramsey-Prescott

  • Handlung

    Die unterschriebene Antwort kommt via Bote, zurück an die Zuständigen stellen in Astor.


    MCSR AGREEMENT

    Mutual Commitments for Stabilization and Respect



    Preamble

    Die Freie Irkanische Republik und die Vereinigten Staaten von Astor bekräftigen ihren Willen zur Stabilisierung des bilateralen Verhältnisses. Beide Seiten erkennen die Notwendigkeit transparenter Kommunikation, vertrauensbildender Maßnahmen und gezielter sektoraler Zusammenarbeit an. Die Unterzeichnung dieser Übereinkunft erfolgt auf der Grundlage gegenseitigen Respekts und bei voller Wahrung der staatlichen Unabhängigkeit.


    Artikel 1 – Respekt der staatlichen Ordnung

    (1) Die Vertragsparteien respektieren die territoriale Integrität und politische Souveränität der jeweils anderen Seite.

    (2) Öffentliche oder verdeckte Maßnahmen, die auf eine Destabilisierung der staatlichen Ordnung abzielen, werden unterlassen.

    (3) Die Freie Irkanische Republik bestätigt, dass ihre sicherheitspolitischen Aktivitäten im jadarischen Archipel nicht auf eine Einschränkung astorischer Interessen gerichtet sind.


    Artikel 2 – Transparenz und technische Zugeständnisse

    (1) Irkanien erklärt den Verzicht auf oberirdische Nukleartests für die Dauer dieser Übereinkunft.

    (2) Astor erklärt sich bereit, gezielte Handelssanktionen gegen medizinische und zivile Ausrüstungen auszusetzen.

    (3) Beide Seiten prüfen die Möglichkeit gegenseitiger technischer Beobachtung ausgewählter Forschungsstandorte unter bilateraler Vereinbarung. Diese Maßnahmen erfolgen freiwillig und können befristet oder widerrufen werden.


    Artikel 3 – Einrichtung eines Krisenkommunikationskanals

    (1) Ein bilateraler Krisenkommunikationskanal („rote Leitung“) zwischen den Sicherheitsstäben beider Staaten wird eingerichtet.

    (2) Ziel ist die sofortige Koordination bei sicherheitspolitischen Zwischenfällen oder Fehldeutungen.

    (3) Der Betrieb erfolgt unter Wahrung der Vertraulichkeit.


    Artikel 4 – Kultureller Austausch und rhetorische Abrüstung

    (1) Beide Seiten eröffnen jeweils ein Kultur- und Informationszentrum im Gebiet der anderen Partei.

    (2) Der Betrieb erfolgt durch zivilgesellschaftlich anerkannte Träger mit gegenseitiger Notifikation.

    (3) Für die Dauer von zwölf Monaten wird auf öffentlich abwertende politische Rhetorik verzichtet.


    Artikel 5 – Gemeinsame Erklärung zu den Rechten und Freiheiten der Person

    (1) Die Freie Irkanische Republik und die Vereinigten Staaten von Astor bekräftigen ihr gemeinsames Verständnis, dass die Würde des Menschen, das Recht auf Selbstgestaltung und persönliche Freiheit zentrale Elemente einer gerechten Ordnung sind.

    (2) Beide Seiten werden gemeinsam eine Erklärung zu den Rechten und Freiheiten der Person erarbeiten und veröffentlichen.

    (3) Ziel ist es, auf Basis unterschiedlicher gesellschaftlicher Modelle ein gemeinsames Fundament zu formulieren, das individuelle Freiheit, Verantwortlichkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt verbindet.

    (4) Die Erklärung versteht sich als Beginn eines fortlaufenden Prozesses. Ihre Weiterentwicklung erfolgt im Dialog.


    Artikel 6 – Gültigkeit, Überprüfung und Weiterentwicklung

    (1) Diese Übereinkunft tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.

    (2) Sie gilt für die Dauer von 18 Monaten. Eine Verlängerung oder Modifikation erfolgt durch bilaterales Einvernehmen.

    (3) Die Parteien können diese Übereinkunft mit einer Frist von 60 Tagen schriftlich kündigen.

    (4) Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer treten die bevollmächtigten Vertreter beider Seiten erneut zu Beratungen zusammen. Ziel dieser Gespräche ist es, die Wirksamkeit der Vereinbarung zu überprüfen und die Möglichkeit eines ausgebauten Folgeabkommens ausdrücklich zu prüfen.



    Für die Freie Irkanische Republik

    Alrum Amalbalde | Marschall der Freien Irkanischen Republik

    unterschrift-alrun.png


    Für die Vereinigten Staaten von Astor

    Tamara Arroyo | President of the United States

    sigarroyo.png

    Marschall Alrun Amalbalde
    Vorsitzende des Zentralkommandos
    Diplomat und Regierungschef der Freien Irkanischen Republik
    Kommandoabteilung Außenpolitik 3 - Harnar und Renzia
    Befehlshaber des 'Kommando Besondere Operationen'
    Marschall.png

  • Mitteilung an das Außenministerium und das Volk der Vereinigten Staaten von Astor


    Die Freie Irkanische Republik nimmt die geplante Gründung der Nordischen Verteidigungsgemeinschaft natürlich zur Kenntnis.

    Bereits zuvor wurde die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Futuna beendet. Eine Kooperation mit der Confederation of Aurora ist ebenfalls weiterhin nicht vorgesehen.

    Im Zuge der ausgehandelten Verträge mit den Vereinigten Staaten wird auch der geplante Ausbau der irkanischen Seekräfte angepasst. Die letzten beiden Stufen des Flottenentwicklungsprogramms, vorgesehen bis 2030, werden nicht umgesetzt. Der ursprünglich vorgesehene Kapazitätsausbau um weitere rund 50 % entfällt. Bestehende Einheiten bleiben einsatzbereit, es erfolgt jedoch keine Erweiterung über den aktuellen Stand hinaus.

    Diese Entscheidung erfolgt unabhängig von laufenden Entwicklungen in der NDC und stellt eine souveräne Maßnahme im Rahmen irkanischer Verteidigungsplanung dar.

    Durch das Aussetzen der nächsten Ausbaustufen entsteht Raum, um Mittel gezielt in zivile Infrastruktur und gesellschaftliche Entwicklung zu lenken.


    Zusammenfassung der Irkanischen Flotte (Stand: Juli 2025)

    Die Seestreitkräfte Irkaniens dienen primär der maritimen Selbstverteidigung, der Sicherung strategischer Seewege sowie einer regionalen Abschreckung im Sinne von Area Denial. Ergänzt wird diese Ausrichtung durch begrenzte Expeditionsfähigkeit, um an ein bis zwei Orten weltweit parallel militärisch wirken zu können.

    Struktur und Fähigkeiten:

    • Flugzeugträger & amphibische Plattformen

      8 Träger der Klasse Nanauatzin (VTOL, Drohnen, Hubschrauber)

      8 LHDs der Klasse Muspellia mit Landungsbooten und Luftkomponenten

      → Fähigkeit zur Projektionsmacht in begrenztem Umfang, Schwerpunkt auf Luftunterstützung und amphibische Einsätze.

    • Großkampfschiffe

      84 Zerstörer (Klassen Genepohl & Sigfried)

      → Luftraumkontrolle, Raketenabwehr, Begleitschutz

    • Fregatten und Korvetten

      80 FREMM-Fregatten (Klasse Frisa)

      192 Korvetten (Klassen Drasilia & Tarwah)

      → Kernkräfte für Area Denial, Sicherung der Küstenlinien und Schutz kritischer Infrastruktur

    • Unterstützungs- & Versorgungseinheiten

      32 große Versorgungsschiffe (Þjálfi, Brakzet, Solstheim)

      → Langstreckentauglichkeit, medizinische Versorgung, amphibische Logistik

    • Patrouillen- und Landungsboote

      200 Shaldag-Patrouillenboote (Klasse Silberspeer)

      360 kleinere Landungseinheiten (Wyrmbiss, Þorsvald, Nilarien)

      → Hohe Präsenzfähigkeit im Archipel, schnelle Verlegbarkeit

    • Unterseeboote

      60 atomgetriebene Jagd-U-Boote (Klasse Hrimnir)

      80 konventionelle AIP-Boote (Klasse MiÞhul)

      → Offensive Tiefseekomponente, strategische Abschreckung, verdeckte Operationen

    • Minensicherung

      48 Minenleger (Klasse Eyfura)

      → Schutz kritischer Infrastrukturen, Sicherung eigener Hoheitsgewässer

    Einschätzung:

    Die irkanische Flotte ist nicht auf globale Dominanz ausgelegt, aber hochgradig leistungsfähig in der Verteidigung von Küsten, Inseln und Handelsrouten. Sie ist in der Lage, Verkehrsknotenpunkte zu sichern, Seewege zu dominieren und auf Bedrohungen im erweiterten regionalen Umfeld zu reagieren. Gleichzeitig ermöglichen ausgewählte Träger- und Versorgungseinheiten eine begrenzte interkontinentale Eingriffsbereitschaft, vor allem zur Unterstützung eigener Bündnispartner oder Sicherung von Interessenzonen.

    Marek A. Talween

    Beauftragter für Strukturverwaltung und souveräne Systeme des Strukturstaatsprinzips

    Freie Irkanische Republik | Kommandoabteilung Außenpolitik

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