H.R. 2025-008 - Charta of the Conference of Nations Ratification Bill

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  • seal-house-128.png

    U.S. HOUSE OF REPRESENTATIVES

    THE SPEAKER OF THE HOUSE


    Honorable Representatives!

    The Congresswoman from Port Virginia Beach, Mrs. Cunningham, has introduced a Bill, which is referred to the House for considerations.

    The sponsor may rise with the privilege of the first word.

    An amount of 4 hours of floor time is reserved for debate. This can be reduced or increased according to the Standing Rules if necessary.


    (Mortimer Stone)

    Speaker of the House

    H.R. 2025-008

    IN THE HOUSE OF REPRESENTATIVES OF THE UNITED STATES

    February 9, 2025

    Mrs. CUNNINGHAM introduced the following Bill:

    A BILL

    to ratify the Charta of the Conference of Nations.


    Resolved by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:

    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Bundesgesetz soll als „Charta of the Conference of Nations Ratification Act“ zitiert werden.

    SECTION 2. RATFICATION.

    Der Kongress der Vereinigten Staaten ratifiziert die Charta der Konferenz der Nationen und ermächtigt den Präsidenten der Vereinigten Staaten diese zu unterzeichnen.

    SECTION 3. FINAL PROVISIONS.

    Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Unterschrift in Kraft.

    Charta der Konferenz der Nationen*

    vom 25. Juli 2024


    Präambel

    Gedenkend dem gemeinsamen Erbe der Menschheit und der daraus folgenden Verpflichtung, dies der Nachwelt zu erholten und nachfolgenden Generationen Werte und Weisheit zu vermitteln, in Verantwortung und in der Liebe dem Menschen gegenüber geleitet und inspiriert im Willen Recht von Unrecht zu trennen und die Welt und ihre Wunder und Schätze zu erhalten, geben sich die hier versammelten Nationen folgende Charta und begründen mit ihr die Konferenz der Nationen.

    Abschnitt I - Mandat der Konferenz der Nationen

    1. Das Mandat der Konferenz der Nationen ist die Bewahrung von Kultur und Überlieferung als gemeinsamen Erbe der Menschheit. Dieses Mandat ist nur durch die Wahrung des Friedens und Rechtes zu gewährleisten.
    2. Getragen wird das Mandat durch die Kommunikation und das angemessene Verhalten aller Nationen der Menschheit. Auseinandersetzungen zwischen den Nationen sind angemessen, so sie im Rahmen einer von der Konferenz bestimmten Weise stattfinden.

    Abschnitt II - Verfasstheit der Konferenz der Nationen

    1. Die Konferenz der Nationen tagt öffentlich in Eulenfurt, Eulenthal.
    2. Jede Nation, die durch ihre freie Entscheidung der Konferenz der Nationen beitritt, unterwirft sich damit ihren Regeln und dieser Charta. Der Eintritt erfolgt durch Ratifikation der Charta durch die legislativen Organe der beitretenden Nation, so die Nation von der in der Konferenz versammelten Nationen mehrheitlich als souverän anerkannt wird.
    3. Der Austritt erfolgt durch Erklärung des bevollmächtigten Vertreters einer Nation und beinhaltet das Erlöschen aller Verbindlichkeiten in einer Frist von 90 Tagen. Ferner kann eine Nation ausgeschlossen werden, so zwei Drittel der versammelten Nationen ihr die Souveränität aberkennen, oder ein berechtigter Vertreter der Konferenz mehr als 90 Tage ferngeblieben ist.
    4. Die Konferenz der Nationen besteht aus einer Vollversammlung, in welcher jede teilhabende Nation eine gleichwertige Stimme besitzt, sowie einem Sekretariat, das diese leitet und die Beschlüsse und Vereinbarungen pflegt und zur Einsicht bereithält.
    5. Die Konferenz der Nationen wird zu den Verfahren in der Vollversammlung eine eigene Satzung erlassen.

    Abschnitt III - Verbindlichkeiten der Konferenz der Nationen

    1. Jenseits des Mandates der Konferenz der Nationen sind die einzelnen Nationen nur an die Bestimmungen der Beschlüsse und Organschaften gebunden, denen sie freiwillig zustimmen und beitreten.
    2. Zu diesem Zweck schafft die Konferenz der Nationen Organe und Unterorganisationen durch Beschluss in der Vollversammlung.
    3. Eine Änderung an dieser Charta ist nur mit Zweidrittelmehrheit aller souveränen Mitglieder möglich. Die Änderung an der Charta erfordert eine neue Ratifikation durch die versammelten Nationen.

    *Je nach Vertragsstaat kann sich der genaue Wortlaut und die Textformatierung der Charta der Konferenz der Nationen auf Grund der verschiedenen Übersetzungen und Sprachen leicht von dieser hier vorliegenden Fassung unterscheiden.

    Mortimer Stone (R-LA)
    74th Vice President of the United States
    Former Speaker and Member of the U.S. House of Representatives

    In a democratic state, it is not only to say what doesn't matter, but to say what does.

    rep_la.png

  • Mister Speaker,

    leider hat das letzte House es nicht mehr geschafft, die Abstimmung über diese Bill durchzuführen, so dass ich sie erneut eingebracht habe. Ich verweise ferner auf meine Antragsbegründung aus der vergangenen Debatte.

    Da sich in dieser keine kritischen Stimmen erhoben hatten, die gegen die Vorlage sprachen, schlage ich einen Unanimous Consent vor.

    sigcunningham.png

    Congresswoman from Port Virginia Beach | D-HY
    Former Senator of Hybertina and Astoria | Former Attorney General
    Former Director of the Electoral Office | Former First Lady of the United States

  • Mister Speaker,

    die Vereinigten Staaten in Abhängigkeiten von fremden Mächten zu führen und in eine Organisation einzutreten, die nach Mehrheitsprinzipien entscheiden soll, untergräbt potenziell die Souveränität und die Befugnisse des Kongresses.

    Wir sollten das keinesfalls im Schnellverfahren durchpeitschen!

    Nathan Elliot McMullin (R-AA)
    U.S. Representative (from Fredericksburg, AA) | Chairman, Congressional Paleoconservative Fusionist Caucus

    Former White House Chief of Staff (Montgomery Administration)

  • Congresswoman Cunningham,

    ich weise der Form halber darauf hin, dass gemäß Standing Rules ein Beschluss ohne Einwände frühestens 24 Stunden nach Eröffnung der Aussprache von einem Mitglieds des Kongresses beantragt werden könnte.

    Mr. Speaker pro tempore,

    ich habe keine grundsätzlichen Einwände gegen die Bill. Im Gegensatz zum Congressman from Fredericksburg halte ich die bisherige Möglichkeit zur Debatte für ausreichend und die "Abhängigkeit von fremden Mächten" erscheinen mir im wesentlichen vernachlässigbar.

    Allerdings wäre mir sehr daran gelegen, dass der Kongress - das Repräsentantenhaus - sich vorbehält, dass er vor der Zustimmung und dem Beitritt der Vereinigten Staaten zu "Bestimmungen der Beschlüsse und Organschaften", von denen eine völkerrechtliche Bindung ausgehen würde (Abschnitt II, Ziffer 2), entweder die Zustimmung des Repräsentantenhauses eingeholt wird oder aber eine andere Form der Mitbestimmung durch den Kongress zu erfolgen hat.

    Anderenfalls wäre zumindest das Potential für eine starke Beschränkung der Rechte des Kongresses möglich.

    Mortimer Stone (R-LA)
    74th Vice President of the United States
    Former Speaker and Member of the U.S. House of Representatives

    In a democratic state, it is not only to say what doesn't matter, but to say what does.

    rep_la.png

  • Mister Speaker,

    das House hatte ausreichend Gelegenheit sich zur Vorlage zu äußern. Der ehrenwerte Abgeordnete von Fredericksburg hatte bis dato lediglich Verfahrensfragen zur Aussprache vorgebracht und inhaltliche Kommentare missen lassen. Leider hat er uns nun doch mit "Inhalten" beglückt, die wieder einmal beweisen, dass er einfach nur dagegen ist und sich nicht auseinandersetzt.

    Mister Speaker, zu Ihrem Kommentar: Unsere Verfassungen und Gesetze regeln die Gewaltenteilung. Der Eintritt in eine internationale Organisation um uns außenpolitisch und diplomatisch präsenter und interaktiver zu machen, wird nicht dazu führen, dass diese Gewaltenteilung endet. Also auch dann nicht, wenn es um völkerrechtlich bindende Beschlüsse geht.

    sigmeyers.png

    Congresswoman from St. Francis | D-FL

    Former Associate Justice of the Supreme Court of the United States

    Former Attorney General of the United States

    user_rank_democrat.png

  • Mister Speaker,

    ich unterstütze das Vorhaben eines Beitritts der Vereinigten Staaten zur Konferenz der Nationen. Unser Selbstverständnis als ein Leuchtturm von Freiheit und Demokratie können wir nicht ernsthaft leben, wenn wir uns vom Weltgeschehen abwenden, uns bloß mit uns selbst beschäftigen.

    Auch die jüngsten Ereignisse beweisen, wie wichtig Außenpolitik für die Sicherheit unseres Landes und die effektive Wahrung unserer nationalen Interessen ist. Eine strukturierte Gesprächsplattform kann dieses Vorhaben erleichtern und der modulare Aufbau bietet eine Flexibilität!

    Ich sehe schließlich keine dringende Notwendigkeit, besondere Regelungen hinsichtlich des Beitritts zu in diesem Rahmen vereinbarten Regelungen und Organen zu treffen. Die U.S. Constitution regelt das Verfahren für die Umsetzung von internationalen Verträgen in Bundesrecht bereits klar und eindeutig.

    Interessant könnte allerdings sein, der Administration hier einen klaren Pfad für etwas mehr eigene Entscheidungsmöglichkeiten einzuräumen.

    Rebecca "Becca" Joanne Payne

    Congresswoman from Girona, Assentia | House Chair, Congressional Montana Democrats Caucus

    Former White House Chief of Staff (Administration Ramsey-Prescott) | Former Director, Office of Administration Management, Executive Office of the President of the United States

  • Mister Speaker,

    ich sehe in der Frage der Modalitäten einer Beteiligung an Zusatzvereinbarungen und Unterorganisationen durchaus eine Bedeutung: Einerseits ist es nicht akzeptabel, dass Bürgern und Unternehmen durch die Hintertür internationaler Abkommen möglicherweise Pflichten auferlegt werden, ohne dass der Kongress zustimmt und es mag auch nicht erstrebenswert sein, einen Richtungsstreit zwischen verschiedenen Administrationen durch beständiges Hin und Her in der Beteiligung auszutragen.

    Andererseits beschäftigen wir einen Secretary of State, gerade um den internationalen Austausch zu fördern, die Dinge auf dem Capitol Hill können manchmal etwas schwerfällig sein und in der Anfangsphase einer Initiative mag die Entwicklung noch gar nicht absehbar sein, um eine sinnvolle gesetzgeberische Entscheidung herbeizuführen.

    Daraus leite ich ab, dass gewisse Spielräume - etwa im Sinne von Art. III Sec. 3 United States Diplomacy Act in Form von Executive Agreements - erwägenswert sind, aber der Regulierung bedürfen!

    Jacob Andrew Glenwood MPharm (R-NA)

    U.S. Representative

    Former Senior Counselor to the President (Jones Administration) | Former U.S. Secretary of Commerce (Montgomery & Conway Administrations)
    Former Senior Vice President Health of Glenwood Medical and Care Centers Inc.

  • Handlung

    Nickt zustimmend zu Glenwoods Ausführungen.

    Elisabeth Huang

    U.S. Congresswoman from Hong Nam, CS | House Whip, Hedgehog Democrats Caucus
    Former U.S. Attorney

  • Mr. Speaker,

    es wäre sicherlich angezeigt, wenn die Proponenten einer Anpassung des Antrages dem Hause auch einen entsprechenden konkreten Vorschlag machen würden!

    ERNEST HERBERT SANDHURST
    Congressman from Alexandretta, CR

    user_rank_democrat.png seal-house-128.png

    Former Speaker of the House of Representatives

  • Handlung

    Legt folgenden Vorschlag vor:

    A BILL

    to ratify the Charta of the Conference of Nations.


    Resolved by the House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled, and passed without consideration by the United States Senate as provided by the Constitution on treaty matters:

    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Bundesgesetz soll als „Charta of the Conference of Nations Ratification Act“ zitiert werden.

    SECTION 2. RATFICATION.

    Der Kongress der Vereinigten Staaten ratifiziert die Charta der Konferenz der Nationen und ermächtigt den Präsidenten der Vereinigten Staaten diese zu unterzeichnen.

    SECTION 3. AMENDMENT OF THE U.S. DIPLOMACY ACT.

    (1) In Article III des United States Diplomacy Act wird eine Section 5 eingefügt:

    Section 5 - International Organizations and Multilateral Agreements

    (1) Die Beteiligung der Vereinigten Staaten an einer internationalen Organisation oder einem länderübergreifenden Abkommen folgt dem in Section 3 niedergelegten Verfahren.

    (2) Der Präsident der Vereinigten Staaten kann durch Exekutiventscheidung die Beteiligung der Vereinigten Staaten an einer internationalen Organisation oder einem länderübergreifenden Abkommen anordnen. Eine solche Entscheidung unterliegt der jederzeitigen Rücknahme durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten oder eine Resolution des Repräsentantenhauses (wobei angemessene Übergangsfristen, die völkerrechtlich bestimmt sind, grundsätzlich berücksichtigt werden sollen). Der nachträgliche Erlass eines Ratifikationsgesetzes bleibt zugelassen.

    (3) Der Präsident der Vereinigten Staaten oder das U.S. Department of State unterrichten das Repräsentantenhaus über wesentliche Entwicklungen im Rahmen internationaler Organisation und länderübergreifender Abkommen.

    (2) In Article III Section 3 des U.S. Diplomacy Acts wird eine Subsection 5 eingefügt:

    (5) Die Kündigung eines so geschlossenen Vertrages bedarf, soweit nicht das Ratifikationsgesetz oder besondere Bundesgesetze etwas anderes bestimmen, eines Vertragskündigungsgesetzes.

    SECTION 4. FINAL PROVISIONS.

    Dieses Bundesgesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.

    Charta der Konferenz der Nationen*

    vom 25. Juli 2024


    Präambel

    Gedenkend dem gemeinsamen Erbe der Menschheit und der daraus folgenden Verpflichtung, dies der Nachwelt zu erholten und nachfolgenden Generationen Werte und Weisheit zu vermitteln, in Verantwortung und in der Liebe dem Menschen gegenüber geleitet und inspiriert im Willen Recht von Unrecht zu trennen und die Welt und ihre Wunder und Schätze zu erhalten, geben sich die hier versammelten Nationen folgende Charta und begründen mit ihr die Konferenz der Nationen.

    Abschnitt I - Mandat der Konferenz der Nationen

    1. Das Mandat der Konferenz der Nationen ist die Bewahrung von Kultur und Überlieferung als gemeinsamen Erbe der Menschheit. Dieses Mandat ist nur durch die Wahrung des Friedens und Rechtes zu gewährleisten.
    2. Getragen wird das Mandat durch die Kommunikation und das angemessene Verhalten aller Nationen der Menschheit. Auseinandersetzungen zwischen den Nationen sind angemessen, so sie im Rahmen einer von der Konferenz bestimmten Weise stattfinden.

    Abschnitt II - Verfasstheit der Konferenz der Nationen

    1. Die Konferenz der Nationen tagt öffentlich in Eulenfurt, Eulenthal.
    2. Jede Nation, die durch ihre freie Entscheidung der Konferenz der Nationen beitritt, unterwirft sich damit ihren Regeln und dieser Charta. Der Eintritt erfolgt durch Ratifikation der Charta durch die legislativen Organe der beitretenden Nation, so die Nation von der in der Konferenz versammelten Nationen mehrheitlich als souverän anerkannt wird.
    3. Der Austritt erfolgt durch Erklärung des bevollmächtigten Vertreters einer Nation und beinhaltet das Erlöschen aller Verbindlichkeiten in einer Frist von 90 Tagen. Ferner kann eine Nation ausgeschlossen werden, so zwei Drittel der versammelten Nationen ihr die Souveränität aberkennen, oder ein berechtigter Vertreter der Konferenz mehr als 90 Tage ferngeblieben ist.
    4. Die Konferenz der Nationen besteht aus einer Vollversammlung, in welcher jede teilhabende Nation eine gleichwertige Stimme besitzt, sowie einem Sekretariat, das diese leitet und die Beschlüsse und Vereinbarungen pflegt und zur Einsicht bereithält.
    5. Die Konferenz der Nationen wird zu den Verfahren in der Vollversammlung eine eigene Satzung erlassen.

    Abschnitt III - Verbindlichkeiten der Konferenz der Nationen

    1. Jenseits des Mandates der Konferenz der Nationen sind die einzelnen Nationen nur an die Bestimmungen der Beschlüsse und Organschaften gebunden, denen sie freiwillig zustimmen und beitreten.
    2. Zu diesem Zweck schafft die Konferenz der Nationen Organe und Unterorganisationen durch Beschluss in der Vollversammlung.
    3. Eine Änderung an dieser Charta ist nur mit Zweidrittelmehrheit aller souveränen Mitglieder möglich. Die Änderung an der Charta erfordert eine neue Ratifikation durch die versammelten Nationen.

    *Je nach Vertragsstaat kann sich der genaue Wortlaut und die Textformatierung der Charta der Konferenz der Nationen auf Grund der verschiedenen Übersetzungen und Sprachen leicht von dieser hier vorliegenden Fassung unterscheiden.

    Elisabeth Huang

    U.S. Congresswoman from Hong Nam, CS | House Whip, Hedgehog Democrats Caucus
    Former U.S. Attorney

  • Mr Speaker,

    ich halte diesen Vorschlag für interessant. Es wäre zu begrüßen, wenn die Antragstellerin eine Übernahme in Erwägung ziehen würde!

    Jacob Andrew Glenwood MPharm (R-NA)

    U.S. Representative

    Former Senior Counselor to the President (Jones Administration) | Former U.S. Secretary of Commerce (Montgomery & Conway Administrations)
    Former Senior Vice President Health of Glenwood Medical and Care Centers Inc.

  • Mister Speaker,

    ich bedanke mich bei der Kollegin aus Hong Nam und bin bereit, ihren Vorschlag zu übernehmen.

    sigcunningham.png

    Congresswoman from Port Virginia Beach | D-HY
    Former Senator of Hybertina and Astoria | Former Attorney General
    Former Director of the Electoral Office | Former First Lady of the United States

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