H.R. 2024-049 - National and Homeland Security Act Reform Bill

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  • seal-house-128.png

    U.S. HOUSE OF REPRESENTATIVES

    THE SPEAKER OF THE HOUSE


    Honorable Representatives!

    The Congressman from Serena, Mr. Domingo, has introduced a Bill, which is referred to the House for considerations.

    The sponsor may rise with the privilege of the first word.

    An amount of 4 hours of floor time is reserved for debate. This can be reduced or increased according to the Standing Rules if necessary.


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    (Jacob A. Glenwood)

    Speaker of the House


    H.R. 2024-049

    IN THE HOUSE OF REPRESENTATIVES OF THE UNITED STATES

    December 22, 2024

    Mr. DOMINGO introduced the following Bill, having been passed by the U.S. Senate on November 30, 2024:

    A BILL

    to provide for the modernization of the Homeland Security.


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:

    Section 1 - Short Title

    Dieses Bundesgesetz soll als "National and Homeland Security Act Reform Act“ zitiert werden.

    Section 2 - Revision of the National and Homeland Security Act

    Der National and Homeland Security Act vom 06. April 2017 ist aufgehoben und wird durch das folgende Bundesgesetz ersetzt, das hiermit in Kraft tritt:

    National and Homeland Security Act

    An Act to organize the Agencies and powers related to National and Homeland Security.

    Section 1 – Coordinating

    (1) Der Präsident und Oberbefehlshaber ist für die Koordinierung der Aufgaben zuständig, die die nationale Sicherheit, den Heimatschutz und die Katastrophenhilfe betreffen. Er soll dazu im Executive Office of the President of the United States ein National Security Council als Koordinierungs- und Beratungsgremium bilden. Dieses koordiniert die Zusammenarbeit der Bundesbehörden und die Zusammenarbeit des Bundes mit Behörden der Staaten, ihrer Untergliederungen sowie dem Ausland.

    (2) Die Bediensteten der National Security Council zugeordneten Bereiche bestellt der Präsident ohne Rat und Zustimmung des Senats, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt.

    Section 2 – National Intelligence and Intelligence Community

    (1) Die durch dieses Gesetz geschaffenen Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten bilden die Intelligence Community unter Aufsicht des zuständigen Departments.

    (2) Innerhalb der Intelligence Community wird die Arbeit der beteiligten Behörden und ihre Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Behörden koordiniert.

    (3) Die Angelegenheiten der Nachrichtendienste unterliegen der Geheimhaltung, soweit nicht die zuständigen Amtsträger etwas anderes bestimmen. Die Bediensteten sind insoweit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über die Deklassifizierung von Angelegenheiten grundlegender Bedeutung kann nur der Präsident entscheiden. Die Geheimhaltung steht der Informationsweitergabe an andere Behörden und den Kongress nicht entgegen, wenn Vorkehrungen für ihre Wahrung getroffen werden.

    Section 3 – Domestic Intelligence

    (1) Die Funktionen des Inlandsgeheimdienstes werden durch die Abteilung Domestic Intelligence des Federal Bureau of Investigation wahrgenommen, die ein Teil der Intelligence Community ist.

    (2) Domestic Intelligence ist zuständig für inländische Spionageabwehr, die Sammlung und Auswertung von Informationen für Heimatschutz und Terrorabwehr sowie die Überwachung von damit zusammenhängenden Gefahren, insbesondere auch Terrorfinanzierung, Geldwäsche, Gefahrstoffe und Transportsicherheit.

    Section 4 – Foreign Intelligence

    (1) Der Auslandsgeheimdienst der Vereinigten Staaten ist die Central Intelligence Agency (CIA) als Teil der Intelligence Community.

    (2) Die CIA ist zuständig für die Sammlung und Auswertung von Informationen, die die äußere Sicherheit der Vereinigten Staaten und ihre Interessen im Ausland sowie die Außenpolitik betreffen. Sie ist auch zuständig für die Abwehr ausländischer Spionagetätigkeit und terroristischer Aktivitäten sowie Auslandsoperationen.

    (3) Die Leitung der CIA obliegt einem Director, den der Präsident mit Rat und Zustimmung des Senats ernennt. Der Präsident und der Secretary können weitere Bedienstete mit Leitungsaufgaben ernennen, die auch zum Teil Angehörige der Streitkräfte sein dürfen.

    Section 5 – Military Intelligence

    (1) Der Militärgeheimdienst der Vereinigten Staaten ist die Defense Intelligence Agency (DIA), die Teil der Streitkräfte, aber zugleich ein Teil der Intelligence Community ist.

    (2) Die DIA ist zuständig für die Sammlung und Auswertung aller Informationen, die die militärische Sicherheit der Vereinigten Staaten, die Sicherheit der Streitkräfte sowie die Tätigkeit fremder Militärkräfte betreffen. Er ist auch zuständig für raumbezogene Aufklärungstätigkeit, die Satellitenaufklärung und Cyber-Operationen sowie Aufklärung zur Unterstützung von Militäroperationen.

    (3) Die Leitung der DIA obliegt einem Commander, den der Präsident mit Rat und Zustimmung des Senats ernennt und der zu mindestens den Rang eines Major General innehat. Der Präsident oder der Secretary können weitere Bedienstete mit Leitungsaufgaben ernennen, die auch zum Teil Zivilisten sein dürfen.

    Section 6 – Disaster Relief

    (1) Das Office for Emergency Management and Response ist eine nachgeordnete Bundesbehörde, die für die Koordinierung der Katastrophenhilfe des Bundes, Prävention und Frühwarnung verantwortlich ist. Es verwaltet auch einen Fonds für Notfallhilfe und Entschädigung und die Programme des Zivilschutzes.

    (2) Eine Katastrophe ist jedes Ereignis, das Leib und Leben, Hab und Gut oder andere wesentliche Rechtsgüter einer großen Anzahl an Personen bedroht oder beschädigt. Der Präsident kann eine National Emergency erklären, wenn er darum ersucht wird oder die Katastrophe mehrere Bundesstaaten, das Ausland oder Zuständigkeiten und Interessen des Bundes betrifft.

    (3) Maßnahmen der Katastrophenhilfe sind Such- und Rettungsmaßnahmen, Versorgung und Betreuung, Aufrechterhaltung notwendiger Infrastruktur und Wiederaufbau.

    (4) Die Aufgaben des Office for Emergency Management and Response werden in Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden, den staatlichen, lokalen und ausländischen Stellen erfüllt. Es werden hauptamtliche Kräfte eingesetzt, es können auch Soldaten zur Unterstützung abgeordnet werden und sollen auch ehrenamtliche Kräfte insbesondere durch Schulung, Ausrüstung und Kompensation des Verdienstausfalls gefördert und koordiniert werden. Es können auch private Organisationen einbezogen und gefördert werden.

    Section 7 - Public Health Security

    (1) Das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention ist eine nachgeordnete Bundesbehörde, welche die Prävention und Bewältigung von Gesundheitsnotlagen verantwortet und Forschungen in diesem Bereich fördert oder durchführt.

    (2) Im Rahmen der Bewältigung von Katastrophenfällen im Bereich der Gesundheit arbeitet das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention mit dem Office for Emergency Management and Response zusammen oder nimmt dessen Befugnisse selbst wahr, soweit es sich um eine reine Gesundheitsnotlage handelt.

    (3) Die Aufgaben des Center for Disease Control and Health Emergency Prevention werden in Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden, den staatlichen, lokalen und ausländischen Stellen erfüllt. Es werden hauptamtliche Kräfte eingesetzt, es können auch Soldaten zur Unterstützung abgeordnet werden und sollen auch ehrenamtliche Kräfte insbesondere durch Schulung, Ausrüstung und Kompensation des Verdienstausfalls gefördert und koordiniert werden. Es können auch private Organisationen einbezogen und gefördert werden.

    Section 3 - Department of Homeland Security

    (1) Dem Department of Homeland Security wird die Aufsicht über die Intelligence Community insoweit übertragen, als nicht das National Security Council und sein Stab im Auftrag des Präsidenten unmittelbar verantwortlich sind. Darüber hinaus überwacht das Department of Homeland Security die zentralen Aufgaben der Nachrichtendienste, insbesondere die Kommunikationsüberwachung und Befragung von Terrorverdächtigen.

    (2) Dem Department of Homeland Security wird das Office for Emergency Management and Response unterstellt, wobei

    1. das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention eine selbstständige Einrichtung wird; soweit es bisher Aufgaben der allgemeinen Gesundheitsvorsorge übernommen hat, sollen diese stattdessen dem Geschäftsbereich des für Gesundheit zuständigen Departments zugewiesen werden,

    2. das National Emergency Management Institute und das Office of Public Awareness and Civil Defense Training zu Einrichtungen des gesamten Departments werden sollen, deren Aufgabenbereich auf das gesamte Aufgabenfeld erweitert wird.

    (3) Auf das Department of Homeland Security wird die Homeland Security Division des Department of Justice über.

    (4) Keine Bestimmung dieses Gesetzes beschränkt

    1. die Befugnis des Präsidenten der Vereinigten Staaten, durch Executive Order,

    2. die Befugnisse der Behördenleitung oder einer übergeordneten Behörde nach dem Federal Administration Act und anderen Vorschriften, weitere oder andere Zuweisungen anzuordnen und organisatorische Festlegungen zu treffen.

    Section 4 - Coming-into force

    (1) Dieses Bundesgesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.

    (2) Die zuständigen Bundesbehörden sind ermächtigt, die im Zuge des Übergangs zu regelnden Angelegenheiten, insbesondere hinsichtlich des Personals und des Budgets vorzunehmen. Andere bundesrechtliche Vorschriften sollen als gegenstandslos angesehen werden, soweit sie dem mit diesem Gesetz verfolgten Zweck entgegenstehen.

    Jacob Andrew Glenwood MPharm (R-NA)

    U.S. Representative

    Former Senior Counselor to the President (Jones Administration) | Former U.S. Secretary of Commerce (Montgomery & Conway Administrations)
    Former Senior Vice President Health of Glenwood Medical and Care Centers Inc.

  • Mister Speaker,

    gerne unterstütze ich diese Bill, die im Senat bereits die notwendige Mehrheit erreicht hat. Die Notwendigkeiten die Organisation entsprechend zu straffen und sinnvoller zu gestalten wurden von den Kollegen in der Kammer bereits sehr gut herausgestellt. Ich unterstütze dieses Unterfangen daher und bitte die Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses das ebenfalls zu tun.

    CHANCELLOR OF THE GRAND SERENESE SENATE

    Former Chief of Staff of the White House (Presidency Kendrith Sun) | (R-SE)

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  • Mr Speaker,

    ich finde es abstoßend, wie sich mein Freund, der Congressman from Serena, Mr Domingo, hier zum Erfüllungsgehilfen der Aufblähung der bürokratischen Strukturen auf Bundesebene macht.

    Kein Republikaner sollte sich für dieses Vorhaben einsetzen, das Department of Homeland Security gehört wieder abgeschafft - die bisherigen Strukturen sind bereits zu viel des Guten gewesen. Was wir jetzt brauchen, ist ein Rückbau der Bundesverwaltung, ein Rückbau des Staates zugunsten der Bürger unseres Landes!

    Nathan Elliot McMullin (R-AA)
    U.S. Representative (from Fredericksburg, AA) | Chairman, Congressional Paleoconservative Fusionist Caucus

    Former White House Chief of Staff (Montgomery Administration)

  • Handlung

    Schüttelt den Kopf, konnte dieser rechtsradikale Idiot nicht einmal die Klappe halten?

    Mr. Speaker,

    der Entwurf ist in der Tat sinnig, ich werde ihm zustimmen

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    Chairman of the state Assembly

  • Mr Speaker,

    ich danke Representative Domingo für seine Initiative in dieser Sache. Anders als einige seiner Kollegen ist er an sachlicher Arbeit interessiert - und ich hoffe, dass die republikanische Kongressmehrheit hier Verantwortung für eine überparteiliche Kooperation gibt.

    Die Präsidentin der Vereinigten Staaten hat - unter Anwendung ihrer gesetzlichen Befugnisse - entschieden, dass die Einrichtung eines Department of Homeland Security eine sinnvolle Reaktion auf die schockierenden Ereignisse des Angriffs auf unser Staatsgebiet im letzten Jahr ist, um die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden zu verbessern und Verantwortlichkeiten besser aufzuteilen. In großen Organisationseinheiten fallen Führung und Kontrolle bekanntermaßen schwerer.

    Selbst wenn einige Mitglieder dieses Hauses die Entscheidung der Präsidentin für falsch halten, sollten wir doch alle anerkennen, dass wir hier nicht in der Sache entscheiden, sondern nur gesetzliche Vorschriften anpassen, um das Bundesrecht auf den aktuellen Stand zu bringen.

    Ich möchte dem geschätzten Kollegen allerdings vorschlagen, die im Rahmen der Senatsdebatte angenommene und dann dort verabschiedete Änderung der Bill hinsichtlich der Schaffung des Independent Experts Panel for Civil Rights in the Intelligence Community auch in seiner Fassung des Antrages zu übernehmen.

    Handlung

    Lässt Adrian Domingo über einen Mitarbeiter einen Zettel reichen.

    Section 4 - National Commission for Civil Rights and Security

    (1) Es wird eine unabhängige Aufsichtskommission eingerichtet, die National Commission for Civil Rights and Security. Die Kommission überwacht die Tätigkeiten des Department of Homeland Security und aller ihm untergeordneten Behörden, insbesondere in Bezug auf die Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Bürgerrechte, die Verhältnismäßigkeit der angewandten Maßnahmen und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

    (2) Die Kommission besteht aus sechs Mitgliedern, die vom Präsidenten mit Zustimmung des Senats auf eine Amtszeit von vier Jahren berufen werden. Zwei Mitglieder stammen aus der Judikative, zwei aus der Wissenschaft (mit Expertise in den Bereichen Verfassungsrecht, Datenschutz und Sicherheitspolitik) und zwei aus der Zivilgesellschaft.

    (3) Die Kommission hat das Recht, Einsicht in alle nicht-klassifizierten und, nach Zustimmung eines unabhängigen Richters, auch in klassifizierte Dokumente zu nehmen, Anhörungen durchzuführen und Empfehlungen zur Gesetzgebung oder zur Umsetzung bestehender Regelungen zu geben. Ihre Berichte sind regelmäßig dem Kongress und der Öffentlichkeit vorzulegen.

    (4) Das Department of Homeland Security ist verpflichtet, mit der Kommission zu kooperieren und ihr alle für ihre Arbeit erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, soweit dies mit den Anforderungen der nationalen Sicherheit vereinbar ist.

    Rebecca "Becca" Joanne Payne

    Congresswoman from Girona, Assentia | House Chair, Congressional Montana Democrats Caucus

    Former White House Chief of Staff (Administration Ramsey-Prescott) | Former Director, Office of Administration Management, Executive Office of the President of the United States

  • Ich möchte dem geschätzten Kollegen allerdings vorschlagen, die im Rahmen der Senatsdebatte angenommene und dann dort verabschiedete Änderung der Bill hinsichtlich der Schaffung des Independent Experts Panel for Civil Rights in the Intelligence Community auch in seiner Fassung des Antrages zu übernehmen.

    Mr. Speaker,

    ich danke der Kollegin aus Assentia für diesen Hinweis und folge gerne ihrem Vorschlag. Ich bitte darum, die durch den Senat redigierte Section 4 entsprechend in der Beschlussfassung zu berücksichtigen.

    CHANCELLOR OF THE GRAND SERENESE SENATE

    Former Chief of Staff of the White House (Presidency Kendrith Sun) | (R-SE)

    trophyImage-5.png

  • Handlung

    Veranlasst während der laufenden Beratungen die Herstellung und Verteilung einer nach den Wünschen des Antragstellers angepassten Bill.

    H.R. 2024-049

    IN THE HOUSE OF REPRESENTATIVES OF THE UNITED STATES

    December 22, 2024

    Mr. DOMINGO introduced the following Bill, having been passed by the U.S. Senate on November 30, 2024:

    A BILL

    to provide for the modernization of the Homeland Security.


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:

    Section 1 - Short Title

    Dieses Bundesgesetz soll als "National and Homeland Security Act Reform Act“ zitiert werden.

    Section 2 - Revision of the National and Homeland Security Act

    Der National and Homeland Security Act vom 06. April 2017 ist aufgehoben und wird durch das folgende Bundesgesetz ersetzt, das hiermit in Kraft tritt:

    National and Homeland Security Act

    An Act to organize the Agencies and powers related to National and Homeland Security.

    Section 1 – Coordinating

    (1) Der Präsident und Oberbefehlshaber ist für die Koordinierung der Aufgaben zuständig, die die nationale Sicherheit, den Heimatschutz und die Katastrophenhilfe betreffen. Er soll dazu im Executive Office of the President of the United States ein National Security Council als Koordinierungs- und Beratungsgremium bilden. Dieses koordiniert die Zusammenarbeit der Bundesbehörden und die Zusammenarbeit des Bundes mit Behörden der Staaten, ihrer Untergliederungen sowie dem Ausland.

    (2) Die Bediensteten der National Security Council zugeordneten Bereiche bestellt der Präsident ohne Rat und Zustimmung des Senats, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt.

    Section 2 – National Intelligence and Intelligence Community

    (1) Die durch dieses Gesetz geschaffenen Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten bilden die Intelligence Community unter Aufsicht des zuständigen Departments.

    (2) Innerhalb der Intelligence Community wird die Arbeit der beteiligten Behörden und ihre Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Behörden koordiniert.

    (3) Die Angelegenheiten der Nachrichtendienste unterliegen der Geheimhaltung, soweit nicht die zuständigen Amtsträger etwas anderes bestimmen. Die Bediensteten sind insoweit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über die Deklassifizierung von Angelegenheiten grundlegender Bedeutung kann nur der Präsident entscheiden. Die Geheimhaltung steht der Informationsweitergabe an andere Behörden und den Kongress nicht entgegen, wenn Vorkehrungen für ihre Wahrung getroffen werden.

    Section 3 – Domestic Intelligence

    (1) Die Funktionen des Inlandsgeheimdienstes werden durch die Abteilung Domestic Intelligence des Federal Bureau of Investigation wahrgenommen, die ein Teil der Intelligence Community ist.

    (2) Domestic Intelligence ist zuständig für inländische Spionageabwehr, die Sammlung und Auswertung von Informationen für Heimatschutz und Terrorabwehr sowie die Überwachung von damit zusammenhängenden Gefahren, insbesondere auch Terrorfinanzierung, Geldwäsche, Gefahrstoffe und Transportsicherheit.

    Section 4 – Foreign Intelligence

    (1) Der Auslandsgeheimdienst der Vereinigten Staaten ist die Central Intelligence Agency (CIA) als Teil der Intelligence Community.

    (2) Die CIA ist zuständig für die Sammlung und Auswertung von Informationen, die die äußere Sicherheit der Vereinigten Staaten und ihre Interessen im Ausland sowie die Außenpolitik betreffen. Sie ist auch zuständig für die Abwehr ausländischer Spionagetätigkeit und terroristischer Aktivitäten sowie Auslandsoperationen.

    (3) Die Leitung der CIA obliegt einem Director, den der Präsident mit Rat und Zustimmung des Senats ernennt. Der Präsident und der Secretary können weitere Bedienstete mit Leitungsaufgaben ernennen, die auch zum Teil Angehörige der Streitkräfte sein dürfen.

    Section 5 – Military Intelligence

    (1) Der Militärgeheimdienst der Vereinigten Staaten ist die Defense Intelligence Agency (DIA), die Teil der Streitkräfte, aber zugleich ein Teil der Intelligence Community ist.

    (2) Die DIA ist zuständig für die Sammlung und Auswertung aller Informationen, die die militärische Sicherheit der Vereinigten Staaten, die Sicherheit der Streitkräfte sowie die Tätigkeit fremder Militärkräfte betreffen. Er ist auch zuständig für raumbezogene Aufklärungstätigkeit, die Satellitenaufklärung und Cyber-Operationen sowie Aufklärung zur Unterstützung von Militäroperationen.

    (3) Die Leitung der DIA obliegt einem Commander, den der Präsident mit Rat und Zustimmung des Senats ernennt und der zu mindestens den Rang eines Major General innehat. Der Präsident oder der Secretary können weitere Bedienstete mit Leitungsaufgaben ernennen, die auch zum Teil Zivilisten sein dürfen.

    Section 6 – Disaster Relief

    (1) Das Office for Emergency Management and Response ist eine nachgeordnete Bundesbehörde, die für die Koordinierung der Katastrophenhilfe des Bundes, Prävention und Frühwarnung verantwortlich ist. Es verwaltet auch einen Fonds für Notfallhilfe und Entschädigung und die Programme des Zivilschutzes.

    (2) Eine Katastrophe ist jedes Ereignis, das Leib und Leben, Hab und Gut oder andere wesentliche Rechtsgüter einer großen Anzahl an Personen bedroht oder beschädigt. Der Präsident kann eine National Emergency erklären, wenn er darum ersucht wird oder die Katastrophe mehrere Bundesstaaten, das Ausland oder Zuständigkeiten und Interessen des Bundes betrifft.

    (3) Maßnahmen der Katastrophenhilfe sind Such- und Rettungsmaßnahmen, Versorgung und Betreuung, Aufrechterhaltung notwendiger Infrastruktur und Wiederaufbau.

    (4) Die Aufgaben des Office for Emergency Management and Response werden in Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden, den staatlichen, lokalen und ausländischen Stellen erfüllt. Es werden hauptamtliche Kräfte eingesetzt, es können auch Soldaten zur Unterstützung abgeordnet werden und sollen auch ehrenamtliche Kräfte insbesondere durch Schulung, Ausrüstung und Kompensation des Verdienstausfalls gefördert und koordiniert werden. Es können auch private Organisationen einbezogen und gefördert werden.

    Section 7 - Public Health Security

    (1) Das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention ist eine nachgeordnete Bundesbehörde, welche die Prävention und Bewältigung von Gesundheitsnotlagen verantwortet und Forschungen in diesem Bereich fördert oder durchführt.

    (2) Im Rahmen der Bewältigung von Katastrophenfällen im Bereich der Gesundheit arbeitet das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention mit dem Office for Emergency Management and Response zusammen oder nimmt dessen Befugnisse selbst wahr, soweit es sich um eine reine Gesundheitsnotlage handelt.

    (3) Die Aufgaben des Center for Disease Control and Health Emergency Prevention werden in Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden, den staatlichen, lokalen und ausländischen Stellen erfüllt. Es werden hauptamtliche Kräfte eingesetzt, es können auch Soldaten zur Unterstützung abgeordnet werden und sollen auch ehrenamtliche Kräfte insbesondere durch Schulung, Ausrüstung und Kompensation des Verdienstausfalls gefördert und koordiniert werden. Es können auch private Organisationen einbezogen und gefördert werden.

    Section 3 - Department of Homeland Security

    (1) Dem Department of Homeland Security wird die Aufsicht über die Intelligence Community insoweit übertragen, als nicht das National Security Council und sein Stab im Auftrag des Präsidenten unmittelbar verantwortlich sind. Darüber hinaus überwacht das Department of Homeland Security die zentralen Aufgaben der Nachrichtendienste, insbesondere die Kommunikationsüberwachung und Befragung von Terrorverdächtigen.

    (2) Dem Department of Homeland Security wird das Office for Emergency Management and Response unterstellt, wobei

    1. das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention eine selbstständige Einrichtung wird; soweit es bisher Aufgaben der allgemeinen Gesundheitsvorsorge übernommen hat, sollen diese stattdessen dem Geschäftsbereich des für Gesundheit zuständigen Departments zugewiesen werden,

    2. das National Emergency Management Institute und das Office of Public Awareness and Civil Defense Training zu Einrichtungen des gesamten Departments werden sollen, deren Aufgabenbereich auf das gesamte Aufgabenfeld erweitert wird.

    (3) Auf das Department of Homeland Security wird die Homeland Security Division des Department of Justice über.

    (4) Keine Bestimmung dieses Gesetzes beschränkt

    1. die Befugnis des Präsidenten der Vereinigten Staaten, durch Executive Order,

    2. die Befugnisse der Behördenleitung oder einer übergeordneten Behörde nach dem Federal Administration Act und anderen Vorschriften, weitere oder andere Zuweisungen anzuordnen und organisatorische Festlegungen zu treffen.

    Section 4 - Independent Experts Panel for Civil Rights in the Intelligence Community

    (1) Es wird eine unabhängige Aufsichtskommission eingerichtet, das Independent Experts Panel for Civil Rights in the Intelligence Community. Das Gremium überwacht die Tätigkeiten des Department of Homeland Security und aller ihm untergeordneten Behörden, insbesondere in Bezug auf die Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Bürgerrechte, die Verhältnismäßigkeit der angewandten Maßnahmen und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

    (2) Das Gremium besteht aus sechs Mitgliedern, die vom Präsidenten mit Zustimmung des Senats auf eine Amtszeit von vier Jahren berufen werden. Zwei Mitglieder stammen aus der Judikative, zwei aus der Wissenschaft (mit Expertise in den Bereichen Verfassungsrecht, Datenschutz und Sicherheitspolitik) und zwei aus der Zivilgesellschaft. Höchstens 50% der Mitglieder dürfen einer politischen Partei angehören.

    (3) Das Gremium hat das Recht, Einsicht in alle nicht-klassifizierten und, nach Zustimmung eines unabhängigen Richters, auch in klassifizierte Dokumente zu nehmen, Anhörungen durchzuführen und Empfehlungen zur Gesetzgebung oder zur Umsetzung bestehender Regelungen zu geben. Ihre Berichte sind regelmäßig dem Kongress und der Öffentlichkeit vorzulegen.

    (4) Das Department of Homeland Security ist verpflichtet, mit dem Gremium zu kooperieren und ihr alle für ihre Arbeit erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, soweit dies mit den Anforderungen der nationalen Sicherheit vereinbar ist.

    Section 5 - Coming-into force

    (1) Dieses Bundesgesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.

    (2) Die zuständigen Bundesbehörden sind ermächtigt, die im Zuge des Übergangs zu regelnden Angelegenheiten, insbesondere hinsichtlich des Personals und des Budgets vorzunehmen. Andere bundesrechtliche Vorschriften sollen als gegenstandslos angesehen werden, soweit sie dem mit diesem Gesetz verfolgten Zweck entgegenstehen.

    Jacob Andrew Glenwood MPharm (R-NA)

    U.S. Representative

    Former Senior Counselor to the President (Jones Administration) | Former U.S. Secretary of Commerce (Montgomery & Conway Administrations)
    Former Senior Vice President Health of Glenwood Medical and Care Centers Inc.

  • Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Aussprache. Die Abstimmung wird zu gegebener Zeit angesetzt!

    Jacob Andrew Glenwood MPharm (R-NA)

    U.S. Representative

    Former Senior Counselor to the President (Jones Administration) | Former U.S. Secretary of Commerce (Montgomery & Conway Administrations)
    Former Senior Vice President Health of Glenwood Medical and Care Centers Inc.

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