
HOUSE OF REPRESENTATIVES
THE SPEAKER OF THE HOUSE
Honorable Representatives!
The question before the House is whether it shall agree to the Bill to be read by the Clerk, titled H.R. 2024-040 - Department of Commerce Reorganization Bill.
Votes can be entered into the Records of the House by the Yeas and Nays. The presence of a member not voting will also be put into the Records if declared (Present).
The Clerk will call the Roll no more than 4 times!
SimOff
Für diesen Geschäftsgang sind 96 Stunden vorgesehen. Er kann vorzeitig beendet werden, wenn alle Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben oder eine unumstößliche Mehrheit vorhanden ist. In diesem Fall können jedoch weitere Stimmen nachträglich mit ins Protokoll aufgenommen werden.

(Jacob A. Glenwood)
Speaker of the House
H.R. 2024-040
IN THE HOUSE OF REPRESENTATIVESOF THE UNITED STATES
November 12, 2024
Mrs. PAYNE introduced the following Bill:
A BILL
to provide for the reorganization of the U.S. Department of Commerce and the Federal Transportation Commission, and for connected purposes.
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:
Section 1 - Short Title
Dieses Bundesgesetz soll als “Department of Commerce Reorganization Act“ zitiert werden.
Section 2 - HELP programs transferred, Sense of Congress
(1) Vorbehaltlich anderer Organisationsentscheidungen des Präsidenten der Vereinigten Staaten geht die Verantwortung für die Verwaltung der Fördermittel und Programme in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Arbeitsmarkt und Zivilgesellschaft vom Department of Commerce auf das Department of Health, Education, Labor and Civic Participation über.
(2) Es ist angesichts der Organisationsentscheidung der Präsidentin zur Schaffung des in Ssc. 1 genannten Departments die Intention des Kongresses, dass das Department of Commerce sich insbesondere mit Fragen des Handels zwischen den Bundesstaaten und mit dem Ausland sowie Fragen des Binnenmarktes befassen soll.
Section 3 - Federal Transportation Commission
(1) Chp. I Sec. 3 Federal Transportation Act erhält folgende Fassung:
Section 3 - Federal Transportation Commission
(1) Die Leiter der für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden sollen kraft dieses Amtes zugleich Federal Transportation Commissioners sein, ihre Vertreter Assistant Commissioners; sie können diese Funktionen auf andere Bedienstete ihrer Behörde übertragen. Neben diesen Commissioners können weitere Special Commissioners mit eigenem Aufgabenbereich berufen werden, welche grundsätzlich die Stellung eines Commissioners haben.
(2) Die Federal Transportation Commissioners bilden gemeinsam die Federal Transportation Commission, die Mehrheit der Commissioner ein Quorum. Die Assistant Commissioners haben nur beratende Stimme, ausgenommen für die Dauer der Verhinderung des oder der Vakanz der Position des Commissioners, den sie vertreten.
(3) Die Commission soll die Arbeit der beteiligten Bundesbehörden und ihre Zusammenarbeit mit anderen Stellen koordinieren. Sie soll ferner den Präsidenten und seine Beauftragten in der Verkehrspolitik beraten und solche Aufgaben wahrnehmen, die ihr ansonsten übertragen werden.
(4) Die für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden werden der Commission als Dienststellen nachgeordnet.
(5) Die Commission hat nach Ermessen des Präsidenten entweder die Stellung einer unabhängigen oder einer nachgeordneten Bundesbehörde. Hat sie die Stellung einer unabhängigen Bundesbehörde, soll der Präsident einen Chairman berufen, der die Stellung eines weiteren Commissioners hat und ihr vorsitzt; der Chairman soll außerdem Kabinettsrang haben und ihm soll die Ernennung sowie die Aufsicht über die übrigen Commissioners übertragen werden. Hat sie die Stellung einer nachgeordneten Bundesbehörde, kann der Chairman auch vom Leiter der übergeordneten Bundesbehörde berufen werden.
(2) Der Kongress bekräftigt, dass die Astorian Space Exploration Association eine der Federal Transportation Commission nachgeordnete Einrichtung ist.
Section 4 - Federal Statistics Reform
(1) Der Office of Labor Statistics Act vom 25. Februar 2013 ist aufgehoben.
(2) In Chapter III des Federal Administration Act wird eine Section 6 eingefügt:
Section 6 - Federal Statistical System
(1) Die Behörden und Einrichtungen der Vereinigten Staaten erheben die für ihren Aufgabenbereich erforderlichen statistischen Daten.
(2) Soweit keine bundesgesetzliche Grundlage besteht, regeln sie Zweck, Art, Umfang und Verfahren der Erhebung durch eigene Rechtsvorschriften. Im Rahmen der Erhebung wird eine möglichst geringe Belastung der Betroffenen sowie eine Zusammenarbeit mit anderen Stellen, die statistische Daten benötigen, angestrebt.
(3) Vorbehaltlich einer anderslautenden Organisationsentscheidung des Präsidenten der Vereinigten Staaten
1. werden die Aufgaben der allgemeinen Bundesstatistik dem Geschäftsbereich des Department of Commerce zugewiesen,
2. ist im Office of Administration Management des Executive Office of the President of the United States ein Chief Statistician of the United States als Koordinator der Bundesstatistik zu benennen.
Section 5 - Coming-into force
(1) Dieses Bundesgesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
(2) Die zuständigen Bundesbehörden sind ermächtigt, die im Zuge des Übergangs zu regelnden Angelegenheiten, insbesondere hinsichtlich des Personals und des Budgets vorzunehmen. Andere bundesrechtliche Vorschriften sollen als gegenstandslos angesehen werden, soweit sie dem mit diesem Gesetz verfolgten Zweck entgegenstehen.