Executive Orders by the Legate of the High Republic

There are 2 replies in this Thread which has previously been viewed 247 times. The latest Post (December 29, 2025 at 11:11 PM) was by The High Republic of Serena.

  • Seal_Serena_192.png

    Executive Order #1

    Ensuring Non-Discriminating Hiring Practices Across Agencies In The High Republic


    By the authority vested in me as Legate by the Constitution and the laws of the High Republic of SD it is hereby ordered as follows:


    Section 1. Policy

    (a) Die Administration ist bestrebt, einen Arbeitsmarkt zu fördern, die die höchsten Standards an Kompetenz, Professionalität und Inklusivität widerspiegelt. Im Rahmen eines solchen Arbeitsmarktes kann es keinen Raum für die Akzeptanz diskriminierender Praktiken aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder anderen nicht auf Leistung oder Qualifikation basierenden Faktoren geben.

    (b) Gleichzeitig erkennt die Administration an, dass strukturelle Ungleichheiten aufgrund historischer oder fortdauernder gesellschaftlicher Benachteiligungen weiter bestehen und bestimmte gesellschaftliche Gruppen (z.B. nicht-weiße Rassen, Frauen, Alleinerziehende, nicht hetero-normative Personen, Armutsbetroffene etc.) weiterhin in ihren Möglichkeiten zum Erwerb einer gleichwertigen Qualifikation und zur Erbringung einer gleichwertigen Leistung beeinträchtigt sind. Die Administration ist bestrebt, sicherzustellen, dass Einstellungs- und Personalpraktiken aktiv Diskriminierung abbauen und diese Benachteiligungen angemessen berücksichtigen. Durch die Förderung von Chancengerechtigkeit und Inklusion soll ein Arbeitsumfeld geschaffen werden, das die Vielfalt und Werte unserer Nation widerspiegelt.

    (c) In ihrer Rolle als Arbeitgeber hat die Hohe Republik einen besonderen Vorbildcharakter und damit eine Verantwortung, die es zu erfüllen gilt. Um dies zu erreichen, müssen die Einstellungspraktiken in allen Landesbehörden sicherstellen, dass Stellen grundsätzlich auf der Basis von Leistung und beruflichen Qualifikationen vergeben werden. Diskriminierende Praktiken im Sinne von Ssc. (a) sind verboten und strukturelle Nachteile im Sinne von Ssc. (b) müssen in angemessener Weise berücksichtigt werden.

    Section 2. Recruitment Standards

    (a) Erklärungen zur Chancengleichheit: Alle Stellenausschreibungen der Administration müssen eine Erklärung enthalten, in der das Engagement der Administration für Chancengleichheit bei der Beschäftigung bestätigt wird und festgelegt wird, dass alle qualifizierten Bewerber ohne Beachtung nicht auf Leistung basierender Faktoren berücksichtigt werden.

    (b) Qualifikationskriterien: Die Behörden müssen die für jede Position erforderlichen spezifischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten klar darlegen. Diese Kriterien müssen arbeitsbezogen und für eine erfolgreiche Leistung erforderlich sein.

    (c) Objektive Beurteilungen: Der Einstellungsprozess muss standardisierte und unparteiische Bewertungsmethoden wie strukturierte Interviews, kompetenzbasierte Beurteilungen und ggf. Arbeitsproben verwenden, um eine faire Berücksichtigung aller Kandidaten zu gewährleisten. Idealerweise werden für besonders anspruchsvolle Stellen (z.B. Managementebene, ausgewiesene Stellen für Fachexperten) Assessment Center vor der Besetzung der offenen Stellen durchgeführt.

    (d) Gleichberechtigungskriterien: Kommen für eine Stelle aufgrund nachgewiesener Qualifikationen mehrere Bewerbende für eine Einstellung in Frage, wird solchen Bewerbern ein Vorzug gegeben, deren Einstellung eine diverse Belegschaft fördern.

    Section 3. Responsibilities of Federal Agencies

    (a) Umsetzungspläne: Innerhalb von 30 Tagen nach dieser Anordnung müssen alle Landesbehörden und -abteilungen der zuständigen Stelle innerhalb des Office of the Legate einen Umsetzungsplan vorlegen, in dem die folgenden Schritte aufgeführt sind:

    - Überarbeitung bestehender Einstellungsrichtlinien und -praktiken, um sie an die in dieser Anordnung dargelegten Grundsätze anzupassen.

    - Schulung von Einstellungsmanagern und an der Rekrutierung beteiligtem Personal, um Voreingenommenheit zu beseitigen und faire Einstellungspraktiken zu fördern.

    (b) Überprüfung und Berichterstattung: Die Behörden müssen ihre Einstellungsprozesse jährlich überprüfen und der zuständigen Stelle innerhalb des Office of the Legate die Ergebnisse melden. Diese Berichte müssen Daten zu Diversitätsmetriken, Einhaltung leistungs- und qualifikationsbasierter Grundsätze und Verbesserungsvorschläge enthalten.

    (c) Überwachung der Einhaltung: Die zuständige Stelle innerhalb des Office of the Legate überwacht die Einhaltung dieser Anordnung und stellt den Behörden Anleitung, Ressourcen und Unterstützung zur Verfügung, um festgestellte Lücken oder Herausforderungen bei der Umsetzung zu beheben.

    Section 4. Accountability Measures

    (a) Beschwerdelösung: Die zuständige Stelle innerhalb des Office of the Legate richtet ein optimiertes Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit mutmaßlichen Verstößen gegen diese Anordnung ein.

    (b) Korrekturmaßnahmen: Behörden, die gegen diese Anordnung verstoßen, ergreifen unter Anleitung der zuständigen Stelle innerhalb des Office of the Legate Korrekturmaßnahmen. Anhaltende Nichteinhaltung kann zu Verwaltungsprüfungen oder anderen geeigneten Maßnahmen führen.

    Section 5. General Provisions

    (a) Nichts in dieser Anordnung darf so ausgelegt werden, dass es Folgendes beeinträchtigt oder anderweitig beeinflusst:

    - Die einer Exekutivabteilung oder -behörde gesetzlich verliehene Autorität.

    - Die Funktionen der für Haushaltsfragen zuständigen Stelle innerhalb des Office of the Legate in Bezug auf Haushalts-, Verwaltungs- oder Gesetzgebungsvorschläge.

    (b) Diese Anordnung wird im Einklang mit geltendem Recht und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln umgesetzt.

    (c) Diese Anordnung soll und schafft keine materiellen oder verfahrensrechtlichen Rechte oder Vorteile, die von einer Partei gegen die Hohe Republik, ihre Ministerien, Behörden oder Einrichtungen, ihre Beamten, Mitarbeiter oder Vertreter oder eine andere Person gerichtlich oder nach Billigkeitsrecht durchgesetzt werden können.

    Section 6. Affirmative Action

    (a) Die Administration ist bestrebt, sicherzustellen, dass Einstellungs- und Personalpraktiken aktiv Diskriminierung abbauen und diese Benachteiligungen angemessen berücksichtigen.

    (b) Um solche Praktiken optimal unterstützen zu können, sind u.a. Quotenregelungen, gruppenbezogene Förderprogramme, individuelle Unterstützungsleistungen oder bevorzugte Berücksichtigung eines Bewerbers denkbar, um bestehende Ungleichheiten auszugleichen und damit gleiche Ausgangsbedingungen für alle zu schaffen.

    (c) Um die Effektivität dieser Maßnahmen vor einer verbindlichen Etablierung sicherzustellen, wird die zuständige Stelle innerhalb des Office of the Legate hiermit angewiesen, eine solche Prüfung vorzunehmen. Das Ergebnis ist dem Legaten binnen einer Frist von 90 Tagen vorzulegen.

    Section 7. Effective Date

    Diese Anordnung tritt mit ihrer Unterzeichnung sofort in Kraft.

    IN WITNESS WHEREOF, I have hereunto set my hand this twenty-third day of February, in the year of our Lord Two thousand and twenty-five.


    sig_gregorybulls.png

    Antonia Gregory-Bulls | The Legate of the High Republic of Serena

    IMPAVIDI PROGREDIAMVR

    The High Republic of Serena
    flag_serena.png

  • Seal_Serena_192.png

    Executive Order #2

    Restoring Merit-Based and Neutral Hiring Practices Across Agencies of the High Republic


    By the authority vested in me as Legate by the Constitution and the laws of the High Republic of Serena it is hereby ordered as follows:


    Section 1. Purpose and Principles

    (a) Die Administration der Hohen Republik bekräftigt, dass Positionen im öffentlichen Dienst ausschließlich auf der Grundlage individueller Leistung, nachgewiesener Qualifikation, beruflicher Kompetenz und persönlicher Integrität zu besetzen sind.

    (b) Die gleiche Würde aller Bürgerinnen und Bürger sowie rechtmäßig aufhältiger Personen vor dem Gesetz ist ein tragender Grundsatz der Hohen Republik. Dementsprechend darf keine Person bei Einstellung, Beförderung, Versetzung oder Verbleib im öffentlichen Dienst aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, sozialer Herkunft oder sonstiger kollektiver Merkmale, die nicht mit der konkreten Tätigkeit in Zusammenhang stehen, bevorzugt oder benachteiligt werden.

    (c) Die Administration weist die Auffassung zurück, Gerechtigkeit lasse sich durch das gezielte Herbeiführen bestimmter Ergebnisse verwirklichen. Stattdessen bekennt sie sich zu der Überzeugung, dass faire Verfahren, staatliche Neutralität und die gleiche Anwendung objektiver Maßstäbe die legitimen Mittel sind, um Zusammenhalt, Vertrauen und Rechtsstaatlichkeit zu sichern.

    (d) In ihrer Rolle als größter Arbeitgeber der Hohen Republik trägt der Staat eine besondere Verantwortung, institutionelle Zurückhaltung, Unparteilichkeit und Verfassungstreue vorzuleben.


    Section 2. Recruitment and Selection Standards

    (a) Erklärung zur Gleichbehandlung
    Alle Stellenausschreibungen der Landesbehörden müssen eine Erklärung enthalten, wonach die Auswahl ausschließlich auf Grundlage von Leistung und Qualifikation erfolgt und keine nicht arbeitsbezogenen persönlichen Merkmale berücksichtigt werden.

    (b) Arbeitsbezogene Kriterien
    Die Behörden haben die für jede Position erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen und Kompetenzen klar und nachvollziehbar festzulegen. Diese Kriterien müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben stehen.

    (c) Objektive Bewertungsverfahren
    Einstellungsverfahren sind unter Verwendung standardisierter, transparenter und überprüfbarer Methoden durchzuführen, insbesondere strukturierter Interviews, kompetenzbasierter Bewertungen sowie – soweit sachgerecht – schriftlicher oder praktischer Prüfungen.

    (d) Verbot bevorzugender Kriterien
    Demografische Merkmale oder das Ziel einer gezielten Veränderung der Zusammensetzung der Belegschaft dürfen weder als Auswahlkriterium noch als Entscheidungsmaßstab oder „Tie-Breaker“ herangezogen werden.


    Section 3. Responsibilities of Agencies

    (a) Überprüfung der Rechtskonformität
    Innerhalb von 45 Tagen nach Inkrafttreten dieser Anordnung haben alle Behörden dem Office of the Legate einen Bericht vorzulegen, der die Einhaltung der hier festgelegten Grundsätze bestätigt und gegebenenfalls bestehende Regelungen benennt, die anzupassen oder aufzuheben sind.

    (b) Schulung und Anleitung
    Behörden können Schulungen für mit Einstellungsverfahren betrautes Personal durchführen, die auf rechtmäßige, leistungsbasierte Rekrutierung und die Vermeidung willkürlicher oder sachfremder Entscheidungen ausgerichtet sind.

    (c) Berichtspflichten
    Jährliche Berichte konzentrieren sich auf die Einhaltung der Verfahren, Effizienz der Rekrutierung und fachliche Standards. Die Erhebung oder Berichterstattung von Diversitätskennzahlen zu Bewertungs- oder Rechtfertigungszwecken wird eingestellt, sofern sie nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist.


    Section 4. Accountability and Legal Safeguards

    (a) Beschwerdemechanismus
    Das Office of the Legate unterhält ein Verfahren zur Prüfung von Beschwerden über mutmaßlich rechtswidrige Diskriminierung oder Verfahrensverstöße bei Einstellungen.

    (b) Korrekturmaßnahmen
    Bei festgestellten Verstößen sind geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung rechtmäßiger und neutraler Verfahren zu ergreifen. Anhaltende Nichteinhaltung kann eine administrative Überprüfung nach sich ziehen.


    Section 5. Affirmative Action and Group-Based Measures

    (a) Quotenregelungen, gruppenbezogene Bevorzugungen, verpflichtende Diversitätsziele oder ergebnisorientierte Einstellungsanweisungen innerhalb der Exekutive sind untersagt, sofern sie nicht ausdrücklich durch Gesetz vorgesehen sind.

    (b) Bestehende Programme oder interne Leitlinien, die mit dieser Anordnung unvereinbar sind, werden ausgesetzt und einer rechtlichen Überprüfung unterzogen.

    (c) Diese Anordnung steht einer breiten, offenen Ansprache potenzieller Bewerber, transparenter Information über Stellenangebote oder dem Abbau rechtswidriger Zugangshürden nicht entgegen.


    Section 6. General Provisions

    (a) Nichts in dieser Anordnung darf so ausgelegt werden, dass die gesetzlich eingeräumten Befugnisse einzelner Behörden eingeschränkt oder bestehende gesetzliche Verpflichtungen der Legislative verändert werden.

    (b) Die Umsetzung erfolgt im Einklang mit geltendem Recht und vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.

    (c) Diese Anordnung begründet keine einklagbaren subjektiven Rechte.


    Section 7. Effective Date

    (a) Diese Anordnung tritt mit ihrer Unterzeichnung sofort in Kraft.

    (b) Sie ersetzt die Executive Order #1 vom 23.02.2025 in Gänze.

    IN WITNESS WHEREOF, I have hereunto set my hand this twenty-ninth day of December, in the year of our Lord Two thousand and twenty-five.


    sig_ortega.png

    Isabella Ortega | The Legate of the High Republic of Serena

    IMPAVIDI PROGREDIAMVR

    The High Republic of Serena
    flag_serena.png

Participate now!

Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!