Executive Orders by the Legate of the High Republic
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- Executive Order
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The High Republic of Serena -
November 17, 2024 at 12:20 PM -
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Executive Order #2
Restoring Merit-Based and Neutral Hiring Practices Across Agencies of the High Republic
By the authority vested in me as Legate by the Constitution and the laws of the High Republic of Serena it is hereby ordered as follows:
Section 1. Purpose and Principles
(a) Die Administration der Hohen Republik bekräftigt, dass Positionen im öffentlichen Dienst ausschließlich auf der Grundlage individueller Leistung, nachgewiesener Qualifikation, beruflicher Kompetenz und persönlicher Integrität zu besetzen sind.
(b) Die gleiche Würde aller Bürgerinnen und Bürger sowie rechtmäßig aufhältiger Personen vor dem Gesetz ist ein tragender Grundsatz der Hohen Republik. Dementsprechend darf keine Person bei Einstellung, Beförderung, Versetzung oder Verbleib im öffentlichen Dienst aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, sozialer Herkunft oder sonstiger kollektiver Merkmale, die nicht mit der konkreten Tätigkeit in Zusammenhang stehen, bevorzugt oder benachteiligt werden.
(c) Die Administration weist die Auffassung zurück, Gerechtigkeit lasse sich durch das gezielte Herbeiführen bestimmter Ergebnisse verwirklichen. Stattdessen bekennt sie sich zu der Überzeugung, dass faire Verfahren, staatliche Neutralität und die gleiche Anwendung objektiver Maßstäbe die legitimen Mittel sind, um Zusammenhalt, Vertrauen und Rechtsstaatlichkeit zu sichern.
(d) In ihrer Rolle als größter Arbeitgeber der Hohen Republik trägt der Staat eine besondere Verantwortung, institutionelle Zurückhaltung, Unparteilichkeit und Verfassungstreue vorzuleben.
Section 2. Recruitment and Selection Standards
(a) Erklärung zur Gleichbehandlung
Alle Stellenausschreibungen der Landesbehörden müssen eine Erklärung enthalten, wonach die Auswahl ausschließlich auf Grundlage von Leistung und Qualifikation erfolgt und keine nicht arbeitsbezogenen persönlichen Merkmale berücksichtigt werden.(b) Arbeitsbezogene Kriterien
Die Behörden haben die für jede Position erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen und Kompetenzen klar und nachvollziehbar festzulegen. Diese Kriterien müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben stehen.(c) Objektive Bewertungsverfahren
Einstellungsverfahren sind unter Verwendung standardisierter, transparenter und überprüfbarer Methoden durchzuführen, insbesondere strukturierter Interviews, kompetenzbasierter Bewertungen sowie – soweit sachgerecht – schriftlicher oder praktischer Prüfungen.(d) Verbot bevorzugender Kriterien
Demografische Merkmale oder das Ziel einer gezielten Veränderung der Zusammensetzung der Belegschaft dürfen weder als Auswahlkriterium noch als Entscheidungsmaßstab oder „Tie-Breaker“ herangezogen werden.Section 3. Responsibilities of Agencies
(a) Überprüfung der Rechtskonformität
Innerhalb von 45 Tagen nach Inkrafttreten dieser Anordnung haben alle Behörden dem Office of the Legate einen Bericht vorzulegen, der die Einhaltung der hier festgelegten Grundsätze bestätigt und gegebenenfalls bestehende Regelungen benennt, die anzupassen oder aufzuheben sind.(b) Schulung und Anleitung
Behörden können Schulungen für mit Einstellungsverfahren betrautes Personal durchführen, die auf rechtmäßige, leistungsbasierte Rekrutierung und die Vermeidung willkürlicher oder sachfremder Entscheidungen ausgerichtet sind.(c) Berichtspflichten
Jährliche Berichte konzentrieren sich auf die Einhaltung der Verfahren, Effizienz der Rekrutierung und fachliche Standards. Die Erhebung oder Berichterstattung von Diversitätskennzahlen zu Bewertungs- oder Rechtfertigungszwecken wird eingestellt, sofern sie nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist.Section 4. Accountability and Legal Safeguards
(a) Beschwerdemechanismus
Das Office of the Legate unterhält ein Verfahren zur Prüfung von Beschwerden über mutmaßlich rechtswidrige Diskriminierung oder Verfahrensverstöße bei Einstellungen.(b) Korrekturmaßnahmen
Bei festgestellten Verstößen sind geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung rechtmäßiger und neutraler Verfahren zu ergreifen. Anhaltende Nichteinhaltung kann eine administrative Überprüfung nach sich ziehen.Section 5. Affirmative Action and Group-Based Measures
(a) Quotenregelungen, gruppenbezogene Bevorzugungen, verpflichtende Diversitätsziele oder ergebnisorientierte Einstellungsanweisungen innerhalb der Exekutive sind untersagt, sofern sie nicht ausdrücklich durch Gesetz vorgesehen sind.
(b) Bestehende Programme oder interne Leitlinien, die mit dieser Anordnung unvereinbar sind, werden ausgesetzt und einer rechtlichen Überprüfung unterzogen.
(c) Diese Anordnung steht einer breiten, offenen Ansprache potenzieller Bewerber, transparenter Information über Stellenangebote oder dem Abbau rechtswidriger Zugangshürden nicht entgegen.
Section 6. General Provisions
(a) Nichts in dieser Anordnung darf so ausgelegt werden, dass die gesetzlich eingeräumten Befugnisse einzelner Behörden eingeschränkt oder bestehende gesetzliche Verpflichtungen der Legislative verändert werden.
(b) Die Umsetzung erfolgt im Einklang mit geltendem Recht und vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.
(c) Diese Anordnung begründet keine einklagbaren subjektiven Rechte.
Section 7. Effective Date
(a) Diese Anordnung tritt mit ihrer Unterzeichnung sofort in Kraft.
(b) Sie ersetzt die Executive Order #1 vom 23.02.2025 in Gänze.
IN WITNESS WHEREOF, I have hereunto set my hand this twenty-ninth day of December, in the year of our Lord Two thousand and twenty-five.

Isabella Ortega | The Legate of the High Republic of Serena
IMPAVIDI PROGREDIAMVR
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