S. 2024-042 Freedom of Insurance Bill

There are 6 replies in this Thread which has previously been viewed 487 times. The latest Post (November 24, 2024 at 2:52 PM) was by Elizabeth Thorndike.

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    Honorable Senators!

    The Senator from Assentia, Mrs. Ramsey-Prescott, has introduced a Bill, which is refered to the Senate for considerations.

    The sponsor may raise with the privilege of the first word.

    An amount of 96 hours is reserved for debate. This can be reduced or increased according to the Standing Rules if necessary.


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    (Elizabeth Thorndike)

    President pro Tempore

    S. 2024-042

    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES

    November 16, 2024

    Mrs. FLIPPLER introduced the following Bill (which was referred and agreed to by the House of Representatives on September 26, 2024):

    A BILL


    to provide for market-based choices for insurances across the United States and setting standards for interstate commerce in the insurance markets.


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:

    Chapter I - General Provisions and Insurance Markets

    Section 1 - Short Title

    Dieses Bundesgesetz soll als „Freedom of Insurance Act“ zitiert werden.

    Section 2 - Defitition of Insurance Contracts

    (1) Im Rahmen eines Versicherungsvertrages übernimmt ein Versicherungsanbieter gegen Zahlung einer Versicherungsprämie die Verpflichtung, für den Fall des Eintritts eines bestimmten Risikos eine Leistung an den Versicherungsnehmer oder einen Dritten zu erbringen.

    (2) Versicherungen im Sinne dieses Gesetzes sind ausschließlich gewerbliche Vertragsverhältnisse, insbesondere keine Risikogemeinschaften.

    (3) Versicherungen im Sinne dieses Gesetzes sind auch von Einrichtungen der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates oder einer politischen Untergliederung durchgeführte Versicherungsverhältnisse mit Privatpersonen oder Unternehmen, soweit diese nicht durch die zuständige Bundesbehörde aufgrund ihrer Eigenart von der Anwendung befreit werden.

    Section 3 - Regulation of Insurance Markets

    (1) Die Regulierung des Versicherungsmarktes ist eine Angelegenheit der Bundesstaaten, soweit nicht durch Bundesgesetz die Zuständigkeit der Vereinigten Staaten begründet wird.

    (2) Regulierungsbefugnisse nach anderen bundesrechtlichen Vorschriften, die auch Versicherungsanbieter betreffen können, bleiben unberührt.

    Chapter II - Federal Regulatory Provisions

    Section 1 - Interstate Markets for Insurances

    (1) Kein Bundesstaat darf einem Versicherungsanbieter verbieten, unter Einhaltung der in diesem Bundesstaat geltenden Vorschriften Versicherungsverträge mit Versicherungsnehmern durchzuführen, die dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Hauptsitz haben, weil der Versicherungsanbieter seinen Hauptsitz in einem anderen Bundesstaat hat.

    (2) Kein Bundesstaat darf einen Versicherungsanbieter verpflichten,

    1. unter bestimmten Bedingungen Versicherungsverträge innerhalb dieses Bundesstaates anzubieten, solange der Versicherungsanbieter nicht den Abschluss von Verträgen dieser Art regelmäßig innerhalb dieses Bundesstaates anbietet,


    2. Versicherungsverhältnisse, die dem Recht eines anderen Bundesstaates unterliegen, nur deshalb dem eigenen Recht zu unterwerfen, weil sich einzelne oder vorübergehende Bezüge ergeben, solange der Schwerpunkt des Vertrages außerhalb dieses Staates verbleibt.

    Section 2 - Insurance Competition

    (1) Versicherungsverhältnisse und vergleichbare Rechtsverhältnisse (unabhängig davon, ob durch Vertrag oder durch Gesetz begründet) dürfen von Einrichtungen der Vereinigten Staaten, Bundesstaaten und politischen Untergliederungen nur unter Bedingungen begründet und durchgeführt werden, die eine Verzerrung des Wettbewerbs mit privaten Anbietern ausschließen.

    (2) Ist durch Rechtsvorschrift die Verpflichtung zum Abschluss oder zur Aufrechterhaltung eines Rechtsverhältnisses nach Subsection 1 vorgesehen, muss


    1. der Ersatz durch einen Versicherungsvertrag,


    2. die Befreiung von der Verpflichtung bei Ablehnung aus Gewissensgründen


    in jedem Falle zugelassen werden. Dies gilt auch, wenn das Verhältnis kraft Gesetzes und ohne ein solches Wahlrecht besteht. In diesem Fall können angemessene Mindestvorgaben an Versicherungsverträge und Versicherungsanbieter gestellt werden.


    (3) Werden Rechtsverhältnisse nach Subsection 1 aus öffentlichen Mitteln direkt oder indirekt bezuschusst, sind Versicherungsverträge ähnlicher Art, die nach Subsection 2 ersatzweise abgeschlossen werden, in gleicher Höhe durch Zahlung an den Versicherungsanbieter zu fördern.


    (4) Soweit Zuschüsse nach Subsection 3 nicht gewährt werden, kann


    1. jeder Versicherungsanbieter im Rahmen seiner Geschäfte,


    2. jeder tatsächliche oder potenzielle Versicherungsnehmer innerhalb des Geltungsbereiches,


    3. die zuständige Bundesbehörde


    ihre Gewährung für geeignete Angebote oder die Unterlassung der Bezuschussung der staatlichen Angebote verlangen und gerichtlich durchsetzen.


    (5) Die zuständige Bundesbehörde kann auf Antrag aus besonderen Gründen zulassen, dass eine Verpflichtung nicht nach Subsection 2 ersetzt werden kann. Die Genehmigung


    1. ist zu befristen und kann mit angemessenen Bedingungen versehen werden,


    2. kann insbesondere nicht allein aus dem Grund erteilt werden, dass es sich bei dem Rechtsverhältnis um ein staatliches Kranken-, Renten-, Elementarschadensfall- oder vergleichbares Versicherungssystem im öffentlichen Interesse handelt.

    Section 3 - International Commerce with Insurances

    (1) Ein Versicherungsanbieter, der seinen Hauptsitz außerhalb der Vereinigten Staaten hat, darf innerhalb der Vereinigten Staaten nur Verträge abschließen, wenn er eine Niederlassung innerhalb der Vereinigten Staaten unterhält oder durch die zuständige Bundesbehörde ausnahmsweise hiervon befreit wird.

    (2) Die Durchführung von Verträgen, die nur einzelne oder vorübergehende Bezüge in die Vereinigten Staaten haben, darf nur ausnahmsweise reguliert werden.

    Chapter III - Miscellaneous Provisions

    Section 1 - Coming-into force

    Dieses Bundesgesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.

    Section 2 - Existing Regulations

    (1) Die Geltung bestehender Vorschriften, die mit diesem Gesetz nicht unvereinbar sind, bleibt insoweit unberührt.

    (2) Ansprüche nach Chapter II Section 2 können nicht geltend gemacht werden, soweit damit unvereinbare Anforderungen innerhalb von drei Monaten beendet und für den Fall ihrer Fortgeltung darüber hinaus die rückwirkende Anerkennung der Ansprüche zugesichert wird.

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    Senator of Serena | D-SE

    Attorney at law | Thorndike, Arroyo & Ming-No [dormant]

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  • Madam President of the Senate,

    ich möchte hier - in Abstimmung mit dem Kollegen aus meinem Nachbarstaat North Latoka, Mr Barrett - eine Bill in den Senat einbringen, die das Repräsentantenhaus bereits erfolgreich passiert hat.

    Wir beide sind mit der Mehrheit der anderen Kammer der Auffassung, dass ein bundeseinheitlicher Rahmen für die Versicherungswirtschaft ein wichtiges Anliegen ist, damit der Handel zwischen den Bundesstaaten in diesem Bereich vereinfacht wird und zugleich verhindert werden kann, dass staatliche Einmischung in private Vertragsverhältnisse Überhand nimmt.

    Die Vereinigten Staaten sollten sich nach dem Prinzip des Föderalismus heraushalten, wenn es um inhaltliche Regelungen zur Regulierung von Versicherungsunternehmen geht. Sie können sich allerdings nicht heraushalten, wenn es um Bezüge zum Ausland oder um Fragen des zwischenstaatlichen Wettbewerbs auf dem Gesamtmarkt geht.

    Diese Bill ist daher aus meiner Sicht ein guter Kompromiss zwischen einer umfassenden Regelung auf Bundesebene - wie wir sie zum Beispiel im Bereich der Banken seit vielen Jahren haben und kürzlich erst reformiert haben - und einem rechtsfreien Raum.

    Renée Gail "Reny" Flippler

    U.S. Senator for South Latoka (I-SL)

  • Kompromisse sind nichts als Ausreden und mangelnder Wille, Madam President! Regulierungen, gleich wie gut sie klingen, sind stets der Anfang des Kommunismus. Das müssen wir entschieden und grundsätzlich ablehnen und verhindern!

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    PALADIN
    of the
    PATRIOTIC ACTION

  • Madam President,

    ein funktionierender Markt braucht gewisse Rahmenbedingungen. Die Alternative zu dieser Bill ist es, dass Bundesstaaten hohe Hürden für Wettbewerb über Staatsgrenzen hinweg aufbauen oder gar Monopole schaffen. Das kann nicht im Interesse unserer Marktwirtschaft sein und dem soll diese Bill entgegentreten.

    Insofern möchte ich den Senator for Laurentiana dringend bitten, seine grundsätzlich ablehnende Haltung zu überdenken.

    Renée Gail "Reny" Flippler

    U.S. Senator for South Latoka (I-SL)

  • Handlung

    Ist mit der Findung einer Antwort intellektuell sichtlich überfordert und setzt deswegen ein Schmollgesicht auf, während er demonstrativ die Arme verschränkt.

    i10356b6uzvx.png
    PALADIN
    of the
    PATRIOTIC ACTION

  • Madam President,

    kurz vor ihrer anstehenden Wiederwahl scheint die Kollegin aus South Latoka noch einmal ein paar konservative Signale senden zu müssen: Ihre Bemühungen um die Beseitigung von Kriegsschäden vergiftet sie mit Forderungen nach der militärischen Besatzung Ratelons durch US-Truppen und hier macht sie sich nun eine Bill zu eigen, welche die Verachtung der House Republicans für die arbeitende Mitte sowie die Bedürftigen unserer Bevölkerung in Gesetzesform bringt.

    Diese Bill postuliert "Versicherungsfreiheit" und "fairen Wettbewerb", möchte aber eigentlich die Schaffung von Sozialversicherungssystemen, Pflichtversicherungen und Regulierungsvorhaben durch die Bundesstaaten verhindern, durch die soziale Sicherheit sowie eine Einhegung der Kräfte des freien Marktes erst möglich werden. Vermeintlich progressive Vertreter meiner Partei versprechen seit vielen Jahren ein bundesweites Sozialversicherungsprogramm, konnten es aber bisher nicht durchsetzen. Die radikalen Teile der Republicans wollen diese Bemühungen jetzt auf allen Ebenen sabotieren, das ist eine Schande.

    In diesem Sinne rufe ich an dieser Stelle meine Kollegen from the other side of the aisle auf, dem Aufruf des Senator for Laurentiana zu folgen: Der Bundesgesetzgeber soll sich heraushalten, die Bundesstaaten zu regulieren - vor allem wenn er wie hier nichts sinnvolles beitragen will.

    Ich werde mich weiterhin für ein bundesweites Sozialversicherungsprogramm einsetzen, um eine gemeinsame Haltelinie für Armut und Verelendung in allen Teilen der Vereinigten Staaten zu gewährleisten - "to provide for the general Welfare of the United States" - aber bis dahin ist es eine Aufgabe der Bundesstaaten, die für ihre Verhältnisse notwendigen Entscheidungen zu treffen!

    Lucas Morten Anderson (D-AR)

    U.S. Senator for Arcadia

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    Honorable Senators!

    The debate is closed; the clerk will call the roll.


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    (Elizabeth Thorndike)

    President pro Tempore

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    Senator of Serena | D-SE

    Attorney at law | Thorndike, Arroyo & Ming-No [dormant]

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