S. 2024-038 - RECOVER and Demand Reparations Bill

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  • letterhead-ppt.png



    Honorable Senators!


    The Senator from South Latoka, Mrs. Flippler, has introduced a Bill, which is refered to the Senate for considerations.


    The sponsor may raise with the privilege of the first word.


    An amount of 96 hours is reserved for debate. This can be reduced or increased according to the Standing Rules if necessary.



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    (Elizabeth Thorndike)

    President pro Tempore




    S. 2024-38


    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES


    October 27, 2024


    Ms. Flippler introduced the following Bill:


    A BILL


    to provide a legislative framework for reconstruction and peace after the 2023 War of Aggression against the United States.



    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Bundesgesetz soll als „Reconstruction, Emergency aid, and Care for Our Veterans and Everyone Affected by Ratelon's War of Aggression (RECOVER) and Demand Reparations Act“ zitiert werden.


    SECTION 2. SENSE OF CONGRESS.

    (1) Der Kongress nimmt mit großem Bedauern die Schäden zur Kenntnis, die der am 17. Oktober 2023 begonnene Angriffskrieg gegen die Vereinigten Staaten in den von den Angriffen der feindlichen Streitkräfte betroffenen Gebieten verursacht hat. Der Kongress drückt

    1. allen Veteranen und Freiwilligen seine besondere Dankbarkeit,

    2. allen Hinterbliebenen und betroffenen lokalen Gemeinschaften sein tiefes Bedauern und Mitgefühl

    aus und erkennt die besondere Verantwortung der Vereinigten Staaten in diesem Zusammenhang an.

    (2) Unabhängig davon

    1. ob diese Schäden bereits aus privaten Mitteln, durch Kredite oder durch Mittel der Bundesstaaten

    2. wann und in welchem Umfang Reparationszahlungen durch Ratelon geleistet werden

    ist es die Intention des Kongresses, dass der Wiederaufbau und die Entschädigung von Kriegsfolgen im bisherigen Umfang und darüber hinaus aus Mitteln der Vereinigten Staaten gefördert wird.


    SECTION 3. DOMESTIC PRESIDENTIAL ACTIONS.

    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll

    1. in allen beteiligten Bundesbehörden die Benennung von besonderen Beauftragten für den Wiederaufbau und die Entschädigung,

    2. die Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesstaaten und Untergliederungen in Fragen des Wiederaufbaus und der Entschädigung,

    3. die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse des Wiederaufbaus und der Entschädigung bei der Gewährung von Bundeszuschüssen und der Durchführung von Bundesprogrammen (allerdings nicht zulasten anderer Ziele und Interessen der nicht unmittelbar betroffenen Bundesstaaten),

    sicherstellen.

    (2) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist ermächtigt, durch die Aufnahme von Krediten für die Vereinigten Staaten die Bereitstellung von Bundesmitteln als Zuschüsse oder vergünstigte Kredite an Bundesstaaten, ihre Untergliederungen oder Dritte für Zwecke des Wiederaufbaus und der Entschädigung im erforderlichen Umfang zu ermöglichen. Die Kredite sollen auch

    1. zur Wiederauffüllung der aus dem allgemeinen Bundeshaushalt entnommenen Mittel und Rücklagen genutzt werden, soweit die Entnahme,

    2. zur wenigstens anteiligen Rückzahlung von Aufwendungen der betroffenen Bundesstaaten oder ihrer politischen Untergliederungen und Einrichtungen, welche

    3. zur Ermöglichung der Tilgung von Verbindlichkeiten oder der Erstattung von Aufwendungen, die ein Dritter im öffentlichen Interesse aufgewendet hat, soweit diese

    vorrangig aus Anlass des Krieges oder für Zwecke des Wiederaufbaus und der Entschädigung erfolgten.

    (3) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist ermächtigt, durch die Aufnahme von Krediten für die Vereinigten Staaten die Erstattung von Aufwendungen im privaten Interesse zur Bewältigung oder Beseitigung von Kriegsfolgen im angemessenen Umfang zu ermöglichen. Im Rahmen dieses Programmes verzichten die Vereinigten Staaten gegenüber den in ihrem Gebiet wohnhaften Personen auf jede Form der Immunität wegen des Bestehens oder der Höhe der Entschädigungsansprüche, sobald eine Leistung gewährt oder nicht binnen angemessener Frist über die Gewährung entschieden wurde.

    (4) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll dem Kongress über die Umsetzung der in dieser Section vorgesehenen Maßnahmen in geeigneter Weise berichten.


    SECTION 4. FOREIGN PRESIDENTIAL ACTIONS.

    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll die Bemühungen zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Ratelon intensivieren und dem Kongress über deren Verlauf in geeigneter Weise berichten.

    (2) Es ist die Intention des Kongresses, dass sämtliche in den Vereinigten Staaten entstandenen Schäden durch Leistungen oder werthaltige Verpflichtungen Ratelons abgegolten sowie eine angemessene Entschädigung für sonstige Kriegslasten innerhalb der Vereinigten Staaten erlangt wird; dies umfasst auch die Freistellung von Verbindlichkeiten, welche die Vereinigten Staaten .

    (3) Der Präsident ist ermächtigt, alle geeigneten Maßnahmen zur Förderung der Durchsetzung der Forderungen der Vereinigten Staaten zu treffen. Geeignete Maßnahmen können auch

    1. die Verhängung von Sanktionen wirtschaftlicher und politischer Art, sowie

    2. der Einsatz militärischer Gewalt bis hin zur Errichtung einer US-Verwaltung über Ratelon als letztes Mittel der Sicherung der Ansprüche der Vereinigten Staaten

    sein.



    SECTION 5. FINAL PROVISION.

    Dieses Bundesgesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.

    sigthorndike.png

    Senator of Serena | D-SE

    Attorney at law | Thorndike, Arroyo & Ming-No [dormant]


    seal-senate-128.png

  • Madam President,

    erst vor einigen Tagen haben wir den Jahrestag des brutalen und unprovozierten Angriffskrieges des damaligen Regimes von Ratelon gegen die Vereinigten Staaten begehen müssen.

    Der Kongress hat im Zuge dieses Angriffskrieges im Grunde versagt und er hat bisher versagt, die Fragen von Wiederaufbau und Reparationen zu bearbeiten. Dieses Versagen von Kongress und der damaligen Administration gilt es anzuerkennen.


    Mit meiner Vorlage soll sich das ändern und eine Arbeitsgrundlage für die Arbeit der Behörden der Vereinigten Staaten zu schaffen, die noch viele Fragen und Details zu beantworten haben: Uns fehlt immer noch eine konkrete Übersicht über den Umfang der Schäden und die Perspektive für einen Friedensvertrag mit Ratelon oder seinen Nachfolgestaaten.

    Ich schlage vor, für den Wiederaufbau und die Entschädigung der Opfer in den betroffenen Bundesstaaten mit einem Bundesprogramm zu unterstützen. Dieses Programm soll vollständig über Kredite finanziert werden, um die anderen Bundesstaaten und Programme nicht mit den kriegsbedingten Sondereffekten zu belasten und gleichzeitig eine klare Abgrenzung für die Reparationsforderungen zu schaffen, die wir mit den gebotenen Mitteln durchsetzen müssen!

    Renée Gail "Reny" Flippler

    U.S. Senator for South Latoka (I-SL)

  • Madam President,

    ich begrüße sehr, dass wir jetzt endlich einen pragmatischen Vorschlag haben, um das Problem zu lösen, vor dem viele Bürger und Städte im Norden der Vereinigten Staaten nicht nur stehen, sondern in dem sie seit jetzt einem Jahr feststecken. Die Folgen eines Angriffskrieges sind ein Musterbeispiel dafür, für welche Art von staatlichen Aufgaben die Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger zusammenstehen sollte.


    Gerade vor dem Hintergrund, dass wir hier über die Folgen eines Angriffskrieges sprechen - darunter auch tote und verletzte Soldaten in den U.S. Armed Forces, finde ich es geradezu skandalös und geschmacklos, dass in dieser Bill die Grundlage für einen Militäreinsatz in Antica gelegt werden soll.

    Eine solche Bestimmung kann ich unter keinen Umständen mittragen. Der Weg zu einem Friedensvertrag kann nicht über die Wiederaufnahme eines Krieges führen, nur um Reparationsforderungen durchzusetzen!

  • Madam President,

    ich danke der geschätzten Kollegin aus South Latoka für ihren Vorschlag in dieser Sache, den ich trotz einiger Vorbehalte gegen die Aufnahme neuer Staatsschulden grundsätzlich unterstützen kann.

    Wir müssen uns eingestehen, dass wir hier mit einer außerordentlichen und einmaligen Situation konfrontiert sind, die eine besondere Reaktion von uns verlangt.

    Auf absehbare - oder besser gesagt unabsehbare - Zeit einen Großteil der Bundesmittel für Wiederaufbau und Entschädigung zu verwenden, wäre eine unangemessene Belastung für andere Vorhaben und insbesondere die Bundesstaaten, die das Glück hatten, nicht unmittelbar von Angriffen feindlicher Truppen betroffen zu sein. Es würde aber auch die Unterstützung für die betroffenen Bundesstaaten unnötig kompliziert machen, weil dadurch die Zerstückelung der benötigten Hilfen in verschiedene Bundesprogramme nötig werden würde.


    Was nun die Bedenken angeht, die on the other side of the aisle geäußert wurden: Diese Bill verlangt keinen Einsatz der Streitkräfte und keine Besatzung Ratelons durch die Vereinigten Staaten. Fakt ist aber doch, dass wir Druckmittel brauchen werden, um die berechtigten Forderungen durchzusetzen. Einfach auf den guten Willen der ehemaligen Aggressoren zu hoffen, kann hier nicht die Lösung sein.

    Deswegen ist es richtig, Vorbereitungen zu treffen!

    Jose Andrew Antonio Glenwood (R)

    U.S. Senator for Alcantara

    Former Member of the Puerto City Council for District 5

  • Madam President,

    die Grundintention dieser Bill wird hier wohl einhellig geteilt - so auch von mir.


    Ich bitte die Antragstellerin allerdings nachdrücklich, die Bestimmung in Section 4 Subsection 3 Nr. 2 zu streichen. Wir mussten in den Vereinigten Staaten nun erst kürzlich erleben, welches Leid und Elend ein Krieg über das Land - über Soldaten und Zivilisten in jeweils ganz eigener Weise - bringt.

    Die Antwort auf einen Krieg also gewissermaßen einen nach dem Waffenstillstand im Grunde unprovozierten Vergeltungskrieg einschließlich der Errichtung eines Besatzungsregimes sein zu lassen, ist weder ethisch vertretbar, noch politisch erstrebenswert.

    Shawn Gerald Bowman III

    U.S. Senator for Astoria

    Former Fink House Chief of Staff (Green Administration) | Former White House Chief of Staff (President Lugo) | Former Attorney General (President Clark and President Kingston)

    Former Associate Attorney General for Civil Rights

  • Madam President,

    soweit möglich, würde ich gerne die Bill in ihrem Kern zur Abstimmung stellen sowie ein Amendment hinsichtlich der militärischen Optionen:


    S. 2024-38


    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES


    October 27, 2024


    Ms. Flippler introduced the following Bill:


    A BILL


    to provide a legislative framework for reconstruction and peace after the 2023 War of Aggression against the United States.



    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Bundesgesetz soll als „Reconstruction, Emergency aid, and Care for Our Veterans and Everyone Affected by Ratelon's War of Aggression (RECOVER) and Demand Reparations Act“ zitiert werden.


    SECTION 2. SENSE OF CONGRESS.

    (1) Der Kongress nimmt mit großem Bedauern die Schäden zur Kenntnis, die der am 17. Oktober 2023 begonnene Angriffskrieg gegen die Vereinigten Staaten in den von den Angriffen der feindlichen Streitkräfte betroffenen Gebieten verursacht hat. Der Kongress drückt

    1. allen Veteranen und Freiwilligen seine besondere Dankbarkeit,

    2. allen Hinterbliebenen und betroffenen lokalen Gemeinschaften sein tiefes Bedauern und Mitgefühl

    aus und erkennt die besondere Verantwortung der Vereinigten Staaten in diesem Zusammenhang an.

    (2) Unabhängig davon

    1. ob diese Schäden bereits aus privaten Mitteln, durch Kredite oder durch Mittel der Bundesstaaten

    2. wann und in welchem Umfang Reparationszahlungen durch Ratelon geleistet werden

    ist es die Intention des Kongresses, dass der Wiederaufbau und die Entschädigung von Kriegsfolgen im bisherigen Umfang und darüber hinaus aus Mitteln der Vereinigten Staaten gefördert wird.


    SECTION 3. DOMESTIC PRESIDENTIAL ACTIONS.

    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll

    1. in allen beteiligten Bundesbehörden die Benennung von besonderen Beauftragten für den Wiederaufbau und die Entschädigung,

    2. die Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesstaaten und Untergliederungen in Fragen des Wiederaufbaus und der Entschädigung,

    3. die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse des Wiederaufbaus und der Entschädigung bei der Gewährung von Bundeszuschüssen und der Durchführung von Bundesprogrammen (allerdings nicht zulasten anderer Ziele und Interessen der nicht unmittelbar betroffenen Bundesstaaten),

    sicherstellen.

    (2) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist ermächtigt, durch die Aufnahme von Krediten für die Vereinigten Staaten die Bereitstellung von Bundesmitteln als Zuschüsse oder vergünstigte Kredite an Bundesstaaten, ihre Untergliederungen oder Dritte für Zwecke des Wiederaufbaus und der Entschädigung im erforderlichen Umfang zu ermöglichen. Die Kredite sollen auch

    1. zur Wiederauffüllung der aus dem allgemeinen Bundeshaushalt entnommenen Mittel und Rücklagen genutzt werden, soweit die Entnahme,

    2. zur wenigstens anteiligen Rückzahlung von Aufwendungen der betroffenen Bundesstaaten oder ihrer politischen Untergliederungen und Einrichtungen, welche

    3. zur Ermöglichung der Tilgung von Verbindlichkeiten oder der Erstattung von Aufwendungen, die ein Dritter im öffentlichen Interesse aufgewendet hat, soweit diese

    vorrangig aus Anlass des Krieges oder für Zwecke des Wiederaufbaus und der Entschädigung erfolgten.

    (3) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist ermächtigt, durch die Aufnahme von Krediten für die Vereinigten Staaten die Erstattung von Aufwendungen im privaten Interesse zur Bewältigung oder Beseitigung von Kriegsfolgen im angemessenen Umfang zu ermöglichen. Im Rahmen dieses Programmes verzichten die Vereinigten Staaten gegenüber den in ihrem Gebiet wohnhaften Personen auf jede Form der Immunität wegen des Bestehens oder der Höhe der Entschädigungsansprüche, sobald eine Leistung gewährt oder nicht binnen angemessener Frist über die Gewährung entschieden wurde.

    (4) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll dem Kongress über die Umsetzung der in dieser Section vorgesehenen Maßnahmen in geeigneter Weise berichten.


    SECTION 4. FOREIGN PRESIDENTIAL ACTIONS.

    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll die Bemühungen zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Ratelon intensivieren und dem Kongress über deren Verlauf in geeigneter Weise berichten.

    (2) Es ist die Intention des Kongresses, dass sämtliche in den Vereinigten Staaten entstandenen Schäden durch Leistungen oder werthaltige Verpflichtungen Ratelons abgegolten sowie eine angemessene Entschädigung für sonstige Kriegslasten innerhalb der Vereinigten Staaten erlangt wird; dies umfasst auch die Freistellung von Verbindlichkeiten, welche die Vereinigten Staaten .

    (3) Der Präsident ist ermächtigt, alle geeigneten Maßnahmen zur Förderung der Durchsetzung der Forderungen der Vereinigten Staaten zu treffen. Geeignete Maßnahmen sind insbesondere die Verhängung von Sanktionen wirtschaftlicher und politischer Art.


    SECTION 5. FINAL PROVISION.

    Dieses Bundesgesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.


    Amendment #1 to the Bill

    Section 4 Subsection 3 wird wie folgt gefasst:

    (3) Der Präsident ist ermächtigt, alle geeigneten Maßnahmen zur Förderung der Durchsetzung der Forderungen der Vereinigten Staaten zu treffen. Geeignete Maßnahmen können auch

    1. die Verhängung von Sanktionen wirtschaftlicher und politischer Art, sowie

    2. der Einsatz militärischer Gewalt bis hin zur Errichtung einer US-Verwaltung über Ratelon als letztes Mittel der Sicherung der Ansprüche der Vereinigten Staaten

    sein.

    Renée Gail "Reny" Flippler

    U.S. Senator for South Latoka (I-SL)

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