CONSTITUTION of the HIGH REPUBLIC of SERENA

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    C O N S T I T U T I O N

    of the High Republic of Serena

    Preamble

    We, the people of the High Republic of Serena, in order to form a more just, free, and prosperous republic, do ordain and establish this Constitution for the governance of our people and the protection of our liberties.

    Grounded in the principles of republicanism, we declare that Serena is a sovereign entity within the United States of Astor, devoted to the common good and bound by the rule of law.



    Article I: The Structure of the Republic

    1. Die Hohe Republik Serena besteht aus sieben Provinzen, die alle nach den Prinzipien des Republikanismus und der demokratischen Selbstverwaltung regiert werden.
    2. Die Hauptstadt der Hohen Republik Serena ist Sen City. Die Zentralregierung hat hier ihren Sitz.
    3. Die sieben Provinzen der Hohen Republik Serena sind:
      • Provinz Sierra Alta mit der Hauptstadt Northridge.
      • Provinz Gold Valley mit der Hauptstadt Gold Valley City.
      • Provinz Freehold mit der Hauptstadt Freeport.
      • Provinz Cielo Verde mit der Hauptstadt Las Venturas.
      • Provinz Desert Sands mit der Hauptstadt La Frontera.
      • Provinz Clara Bay mit der Hauptstadt Santa Clara.
      • Provinz Red Canyon mit der Hauptstadt San Quentin.

    Article II: The Executive Branch

    1. Die Exekutivgewalt der Hohen Republik Serena liegt bei einem Gouverneur, dem Legaten.
    2. Der Legat wird von den Bürgern von Serena in einer Direktwahl für eine Amtszeit von vier (4) Monaten gewählt und darf höchstens drei aufeinanderfolgende Amtszeiten ausüben. Nach einer Unterbrechung von einer Amtszeit kann die Person erneut wählbar sein.
    3. Der Legat ist verantwortlich für:
      • Durchsetzung der vom Großen Serenesischen Senat verabschiedeten Gesetze.
      • Kommandierung der Sicherheitskräfte der Provinz.
      • Ernennung von Staatsbeamten und Leitern von Exekutivbehörden.
      • Vertretung der Hohen Republik Serena in den Beziehungen zu anderen Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Astor.
    4. Im Falle einer Vakanz im Amt des Legaten übernimmt der Kanzler des Großen Serenesischen Senats die Aufgaben des amtierenden Legaten, bis eine Sonderwahl abgehalten werden kann.
    5. Sollte das Amt des US-Senators, der Serena im US Kongress vertritt, frei werden, ist der Legat gemäß Bundesgesetz befugt, für den Rest der Amtszeit einen Nachfolger zu ernennen.

    Article III: The Legislative Branch

    1. Die gesetzgebende Gewalt der Hohen Republik Serena liegt beim Großen Serenesischen Senat, einem Einkammerparlament, das aus 126 Großsenatoren besteht, die alle vier (4) Monate vom Volk gewählt werden.
    2. Der Kanzler des Großen Serenesischen Senats leitet den Senat und gehört immer der Mehrheitsfraktion an. Der Kanzler wird zu Beginn jeder Legislaturperiode von den Großsenatoren gewählt.
    3. Der Senat hat folgende Befugnisse:
      • Gesetze für die Regierungsführung der Hohen Republik Serena zu verabschieden.
      • Die Exekutive durch Untersuchungsbefugnisse und Anhörungen zu überwachen.
      • Den Staatshaushalt zu genehmigen.
      • Vom Legaten geschlossene Verträge und Abkommen zu ratifizieren.
      • Exekutivbehörden zu gründen oder aufzulösen.
    4. Mitglieder des Großen Serenesischen Senats dürfen nicht gleichzeitig ein Amt in der Exekutive innehaben.

    Article IV: The Judiciary

    1. Die Justizgewalt der Hohen Republik Serena liegt beim Obersten Gerichtshof der Republik.
    2. Der Oberste Gerichtshof der Republik besteht aus fünf Richtern, die vom Legaten ernannt und vom Großen Serenesischen Senat bestätigt werden. Die Amtszeit der Richter ist auf zehn Jahre begrenzt. Sie können vom Senat wegen Fehlverhaltens oder Unfähigkeit angeklagt und ihres Amtes mit einer Zweidrittelmehrheit enthoben werden.
    3. Der Oberste Gerichtshof der Republik hat die ursprüngliche Gerichtsbarkeit in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Auslegung der Serenesischen Verfassung und kann auch als letzte Berufungsinstanz in allen Rechtsangelegenheiten innerhalb der Hohen Republik fungieren.
    4. Jede Provinz hat ein Provinzgericht, das als Gericht erster Instanz für alle Rechtsangelegenheiten innerhalb der Provinz fungiert.

    Article V: The Provinces

    1. Die Hohe Republik Serena ist in sieben Provinzen unterteilt, die jeweils von einem Präfekten regiert werden, der von den Menschen der Provinz in regulären Wahlen für eine Amtszeit von vier (4) Monaten gewählt wird.
    2. Jede Provinz hat eine Hauptstadt, die von einem Großbürgermeister geleitet wird, der ebenfalls direkt von den Menschen dieser Stadt für eine Amtszeit von vier (4) Monaten gewählt wird.
    3. Die Provinzen sind befugt,
      • Provinzgesetze und -verordnungen zu erlassen.
      • Lokale Programme, Dienste und Infrastruktur zu verwalten.
      • Provinzsteuern zu erheben und einzuziehen.
      • In Bereichen gemeinsamer Zuständigkeit mit der nationalen Regierung zu koordinieren.
    4. Der Präfekt fungiert als Exekutivoberhaupt der Provinz und ist für die Durchsetzung der Provinzgesetze, die Aufsicht über die Provinzbehörden und die Sicherstellung der Bereitstellung öffentlicher Dienste verantwortlich.
    5. Amtszeitbegrenzungen für Präfekten können in den Provinzgesetzen festgelegt werden.

    Article VI: Rights and Liberties

    1. Die Hohe Republik Serena erkennt alle in der Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor verankerten Grundrechte und Freiheiten an und garantiert diese, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rede-, Religions-, Presse- und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren.
    2. Es darf kein Gesetz erlassen werden, das die Grundrechte des Volkes verletzt, und jeder Bürger von Serena kann beim Obersten Gerichtshof der Republik eine Petition einreichen, um die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes oder einer Exekutivmaßnahme zu überprüfen.

    Article VII: Elections and Terms

    1. Alle Wahlen in der Hohen Republik Serena werden durch direkte, allgemeine, freie Wahlen durchgeführt. Alle Bürger ab 18 Jahren haben das Recht zu wählen.
    2. Wahlen für den Legaten, den Großen Serenesischen Senat, die Präfekten und Großbürgermeister finden alle vier (4) Monate statt.
    3. Die Wahl des Senators, der die Hohe Republik Serena im US-Senat vertritt, unterliegt dem Bundesgesetz. Sollte eine Stelle frei werden, ist der Legat befugt, bis zum Ende der Amtszeit einen Ersatz zu ernennen.

    Article VIII: Amendments

    1. Diese Verfassung kann durch eine Zweidrittelmehrheit (2/3) im Großen Serenesischen Senat geändert werden, gefolgt von der Ratifizierung durch die Mehrheit der Wählerschaft in einem Volksreferendum.
    2. Eine solche Änderung erfolgt durch Verfassungszusätze, die dem Original der Verfassung beigefügt werden. Diese Zusätze werden in der Reihenfolge ihres Inkrafttretens mit römischen Ziffern fortlaufend hochgezählt.
    3. Es dürfen keine Änderungen vorgenommen werden, die die republikanische Regierungsform verändern oder die in dieser Verfassung festgelegte Gewaltenteilung verletzen.

    Article IX: Ratification and Supremacy

    1. Diese Verfassung ist das oberste Gesetz der Hohen Republik Serena, und alle Gesetze, Vorschriften und Verordnungen der Provinzen sind ihr untergeordnet.
    2. Diese Verfassung wird durch eine Mehrheitsabstimmung des Volkes der Hohen Republik Serena ratifiziert und tritt unmittelbar nach der Ratifizierung in Kraft.
  • Amendment I [Senate Impasse Resolution and Governance Stability]

    Article A - Bestimmung des Kanzlers bei einem Patt

    1. Wenn nach einer Wahl zum Grand Serenese Senate beide Gilden über eine gleiche Anzahl von Sitzen (63 zu 63) verfügen, wird der Kanzler durch ein zweistufiges Verfahren bestimmt:
      a) Erster Schritt: Die beiden Gilden nominieren jeweils einen Kandidaten oder eine Kandidatin für das Amt des Kanzlers.
      b) Zweiter Schritt: Die Wahl des Kanzlers erfolgt durch eine geheime Abstimmung im Senat. Jede Senatorin und jeder Senator stimmt frei ab.
      c) Bei erneuter Stimmengleichheit: Der amtierende Legat gibt die entscheidende Stimme ab.
    2. Sollte kein Legat im Amt sein, entscheidet der Oberste Gerichtshof der Hohen Republik durch Losentscheid zwischen den beiden Kandidierenden.

    Article B - Regelung von Mehrheiten bei Vorlagen zur Abstimmung

    1. Bei einem Patt über Gesetzesvorlagen wird ein gemeinsamer Vermittlungsausschuss gebildet. Dieser Ausschuss besteht aus jeweils 10 Mitgliedern beider Gilden und wird von einem neutralen Vorsitzenden geleitet, der vom Legaten ernannt wird.
    2. Der Vermittlungsausschuss hat die Aufgabe, innerhalb von 30 Tagen einen Kompromiss vorzuschlagen, der mit einfacher Mehrheit des Senats angenommen werden kann.
    3. Wenn der Vermittlungsausschuss innerhalb der Frist keinen Kompromiss erzielt, entscheidet der Kanzler durch seine Stimme über die Annahme oder Ablehnung der Vorlage.

    The High Republic of Serena
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