H.R. 2024-028 - Freedom of Insurance Bill

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    HOUSE OF REPRESENTATIVES

    THE SPEAKER OF THE HOUSE



    Honorable Representatives!


    The Congresswoman from Fairpont, Ms. Charleston, has introduced a Bill, which is referred to the House for considerations.


    The sponsor may raise with the privilege of the first word.


    An amount of 4 hours of floor time is reserved for debate. This can be reduced or increased according to the Standing Rules if necessary.



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    (Jacob A. Glenwood)

    Speaker of the House


    HR. 2024-028


    IN THE HOUSE OF REPRESENTATIVES OF THE UNITED STATES


    August 30, 2024


    Ms. Charleston (for herself and Mr. GLENWOOD) introduced the following Bill:


    A BILL


    to provide for market-based choices for insurances across the United States and setting standards for interstate commerce in the insurance markets.



    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:


    Chapter I - General Provisions and Insurance Markets

    Section 1 - Short Title

    Dieses Bundesgesetz soll als „Freedom of Insurance Act“ zitiert werden.


    Section 2 - Defitition of Insurance Contracts

    (1) Im Rahmen eines Versicherungsvertrages übernimmt ein Versicherungsanbieter gegen Zahlung einer Versicherungsprämie die Verpflichtung, für den Fall des Eintritts eines bestimmten Risikos eine Leistung an den Versicherungsnehmer oder einen Dritten zu erbringen.

    (2) Versicherungen im Sinne dieses Gesetzes sind ausschließlich gewerbliche Vertragsverhältnisse, insbesondere keine Risikogemeinschaften.
    (3) Versicherungen im Sinne dieses Gesetzes sind auch von Einrichtungen der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates oder einer politischen Untergliederung durchgeführte Versicherungsverhältnisse mit Privatpersonen oder Unternehmen, soweit diese nicht durch die zuständige Bundesbehörde aufgrund ihrer Eigenart von der Anwendung befreit werden.


    Section 3 - Regulation of Insurance Markets

    (1) Die Regulierung des Versicherungsmarktes ist eine Angelegenheit der Bundesstaaten, soweit nicht durch Bundesgesetz die Zuständigkeit der Vereinigten Staaten begründet wird.
    (2) Regulierungsbefugnisse nach anderen bundesrechtlichen Vorschriften, die auch Versicherungsanbieter betreffen können, bleiben unberührt.


    Chapter II - Federal Regulatory Provisions

    Section 1 - Interstate Markets for Insurances

    (1) Kein Bundesstaat darf einem Versicherungsanbieter verbieten, unter Einhaltung der in diesem Bundesstaat geltenden Vorschriften Versicherungsverträge mit Versicherungsnehmern durchzuführen, die dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Hauptsitz haben, weil der Versicherungsanbieter seinen Hauptsitz in einem anderen Bundesstaat hat.

    (2) Kein Bundesstaat darf einen Versicherungsanbieter verpflichten,
    1. unter bestimmten Bedingungen Versicherungsverträge innerhalb dieses Bundesstaates anzubieten, solange der Versicherungsanbieter nicht den Abschluss von Verträgen dieser Art regelmäßig innerhalb dieses Bundesstaates anbietet,
    2. Versicherungsverhältnisse, die dem Recht eines anderen Bundesstaates unterliegen, nur deshalb dem eigenen Recht zu unterwerfen, weil sich einzelne oder vorübergehende Bezüge ergeben, solange der Schwerpunkt des Vertrages außerhalb dieses Staates verbleibt.


    Section 2 - Insurance Competition

    (1) Versicherungsverhältnisse und vergleichbare Rechtsverhältnisse (unabhängig davon, ob durch Vertrag oder durch Gesetz begründet) dürfen von Einrichtungen der Vereinigten Staaten, Bundesstaaten und politischen Untergliederungen nur unter Bedingungen begründet und durchgeführt werden, die eine Verzerrung des Wettbewerbs mit privaten Anbietern ausschließen.
    (2) Ist durch Rechtsvorschrift die Verpflichtung zum Abschluss oder zur Aufrechterhaltung eines Rechtsverhältnisses nach Subsection 1 vorgesehen, muss
    1. der Ersatz durch einen Versicherungsvertrag,
    2. die Befreiung von der Verpflichtung bei Ablehnung aus Gewissensgründen
    in jedem Falle zugelassen werden. Dies gilt auch, wenn das Verhältnis kraft Gesetzes und ohne ein solches Wahlrecht besteht. In diesem Fall können angemessene Mindestvorgaben an Versicherungsverträge und Versicherungsanbieter gestellt werden.
    (3) Werden Rechtsverhältnisse nach Subsection 1 aus öffentlichen Mitteln direkt oder indirekt bezuschusst, sind Versicherungsverträge ähnlicher Art, die nach Subsection 2 ersatzweise abgeschlossen werden, in gleicher Höhe durch Zahlung an den Versicherungsanbieter zu fördern.
    (4) Soweit Zuschüsse nach Subsection 3 nicht gewährt werden, kann
    1. jeder Versicherungsanbieter im Rahmen seiner Geschäfte,
    2. jeder tatsächliche oder potenzielle Versicherungsnehmer innerhalb des Geltungsbereiches,
    3. die zuständige Bundesbehörde
    ihre Gewährung für geeignete Angebote oder die Unterlassung der Bezuschussung der staatlichen Angebote verlangen und gerichtlich durchsetzen.
    (5) Die zuständige Bundesbehörde kann auf Antrag aus besonderen Gründen zulassen, dass eine Verpflichtung nicht nach Subsection 2 ersetzt werden kann. Die Genehmigung
    1. ist zu befristen und kann mit angemessenen Bedingungen versehen werden,
    2. kann insbesondere nicht allein aus dem Grund erteilt werden, dass es sich bei dem Rechtsverhältnis um ein staatliches Kranken-, Renten-, Elementarschadensfall- oder vergleichbares Versicherungssystem im öffentlichen Interesse handelt.


    Section 3 - International Commerce with Insurances

    (1) Ein Versicherungsanbieter, der seinen Hauptsitz außerhalb der Vereinigten Staaten hat, darf innerhalb der Vereinigten Staaten nur Verträge abschließen, wenn er eine Niederlassung innerhalb der Vereinigten Staaten unterhält oder durch die zuständige Bundesbehörde ausnahmsweise hiervon befreit wird.

    (2) Die Durchführung von Verträgen, die nur einzelne oder vorübergehende Bezüge in die Vereinigten Staaten haben, darf nur ausnahmsweise reguliert werden.


    Chapter III - Miscellaneous Provisions


    Section 1 - Coming-into force

    Dieses Bundesgesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.


    Section 2 - Existing Regulations

    (1) Die Geltung bestehender Vorschriften, die mit diesem Gesetz nicht unvereinbar sind, bleibt insoweit unberührt.
    (2) Ansprüche nach Chapter II Section 2 können nicht geltend gemacht werden, soweit damit unvereinbare Anforderungen innerhalb von drei Monaten beendet und für den Fall ihrer Fortgeltung darüber hinaus die rückwirkende Anerkennung der Ansprüche zugesichert wird.

    Jacob Andrew Glenwood MPharm (R-NA)

    U.S. Representative

    Former Senior Counselor to the President (Jones Administration) | Former U.S. Secretary of Commerce (Montgomery & Conway Administrations)
    Former Senior Vice President Health of Glenwood Medical and Care Centers Inc.

  • Mr Speaker,

    es ist mir eine große Ehre und Freude, in einer so wichtigen Frage wie der Regulierung der Versicherungswirtschaft von der Expertise meines geschätzten Freundes, des Representative from Puerto, profitiert zu haben und mit seinem wunderbaren Team gemeinsam diese Bill entwickelt zu haben.


    Grundgedanke dieser Bill ist es, dass die Vereinigten Staaten sich aus dem Versicherungsmarkt heraushalten, weil dies im Wesentlichen eine Frage ist, die durch die Bundesstaaten angemessen geregelt werden kann.

    Dennoch braucht es natürlich gewisse Regeln, um den Wirtschaftsverkehr zwischen den Bundesstaaten und mit dem Ausland in diesem Bereich zu ordnen. Dabei lag das Augenmerk auf der Absicherung marktwirtschaftlicher Prinzipien und des Wettbewerbs. Kein Bürger der Vereinigten Staaten soll gezwungen werden, Beiträge für eine staatliche Zwangsversicherung zu zahlen, wenn er stattdessen eine privatwirtschaftliche Absicherung bevorzugt - und Monopole sollen grundsätzlich auch von den Bundesstaaten nicht geschaffen werden dürfen.


    Mr Speaker,

    diese Bill ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Versicherungsmarktes - der ja nicht zuletzt unter den Schäden im Zuge des schrecklichen Angriffskrieges gegen US-Territorium zu leiden hat - sondern auch eine klare republikanische Positionierung in der immer wieder diskutierten Frage sogenannter Sozialversicherungen.

    Staatliche Angebote für benachteiligte Gruppen sollten eine Frage sein, die politisch beantwortet wird - auf Ebene der für die Human Services zuständigen Bundesstaaten. Sie sollten aber nicht zu einem Zwang für diejenigen werden, die an staatlicher Fürsorge bewusst kein Interesse haben.

    In den Vereinigten Staaten schätzen und schützen wir die Freiheit. Lassen Sie uns nunmehr auch die Freiheit für Versicherungsverträge vor denen schützen, die ein anticäisches Modell des überbordenden Staates zu uns bringen wollen!

    Ann Georgina Charleston (R-AR)

    U.S. Congresswoman from Fairpoint, Arcadia

  • Mr Speaker,

    ich begrüße diese Initiative dazu, die Kompetenzen des Bundes zur Einschränkung übergriffiger Bundesstaaten in der Hand der Demokraten zu nutzen.


    Ich fordere die Congresswoman from Fairpoint allerdings dringend dazu auf, die Ausnahmen zur Versicherungspflicht in Chapter II Section 2 Subsection 2-5 zu streichen, denn diese verletzen marktwirtschaftliche Prinzipien und republikanische Werte eklatant.

    Sie machen diese Bill zu einer Initiative der Mutlosigkeit und der Kapitulation vor dem Blue Swamp, der uns seit Jahren immer und immer wieder erzählt, dass wahres Glück nur mit dem Abschluss von Zwangsversicherungen gefunden werden kann!

    Nathan Elliot McMullin (R-AA)
    U.S. Representative (from Fredericksburg, AA) | Chairman, Congressional Paleoconservative Fusionist Caucus

    Former White House Chief of Staff (Montgomery Administration)

  • Handlung

    Rollt mit den Augen über diesen Schwachsinn, den die rechtsextreme Fraktion hier wieder von sich gibt


    Mr. Speaker!

    Freiheit heißt die Wahl der Versicherung, das ist richtig. Solange hierzu auch die Staaten befugt sind, Versicherungen anzubieten, was der Fall ist, kann und werde ich diesem Gesetz zustimmen,

  • Mr Speaker,

    ich finde es schon bemerkenswert, was hier als extreme Position dargestellt wird und was die Kollegen from the other side of the aisle offenbar als völlig normal ansehen:


    Diese Bill zerstört die Grundlage für ein staatliches Versicherungssystem auch in den Bundesstaaten, die sich nicht mit dem konservativen Traum der ewigen Hinterwäldler zufriedengeben wollen, auch wenn das Teilen der Republicans wohl immer noch nicht weit genug geht.

    Damit eine Versicherung für alle funktioniert, ist erwiesenermaßen eine Finanzierung aus Steuermitteln und eine Abwicklung durch Behörden wesentlich effizienter als die privatwirtschaftliche Lösung, von der man sich dann zukünftig auch noch "aus Gewissensgründen" drücken kann.


    Ich kann jetzt schon die Werbung aus bestimmten republikanischen Kreisen hören, sich "sozialistischen Ideen" und der "Anticaisierung der Vereinigten Staaten" aus Gründen der patriotischen Gesinnung entgegenzustellen - auch wenn es das eigene Leben am Ende schwieriger, weniger sicher und kürzer macht.

    Freiheit bedeutet hier wohl das Recht, Risiken zu ignorieren, bis es zu spät ist und dann entweder verarmt, verelendet oder verstorben zu sein. Das kann nicht die Zukunft unseres Landes, das kann nicht der Traum der Vereinigten Staaten sein.


    Ich sage es mit allem stolz: Ich bin einer der Democrats, die sich immer für die Einführung einer bundesweiten staatlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung aussprechen werden. Bis es soweit ist, dürfen wir den Bundesstaaten auf keinen Fall Steine in den Weg legen: Der Staat schafft Freiheit durch seine Leistungen für Bürger, nicht durch deren Einschränkung.


    Accordingly, I will vote to oppose this Bill!

    Louis Clement Benoit

    U.S. Representative from Freeland - Squirrel Democrat and Proud Progressive

  • Mr Speaker,

    genau dieses Mindset ist der beste Beleg dafür, dass wir diese Bill brauchen, um Wettbewerbsverzerrungen in einem wichtigen Wirtschaftszweig zu verhindern!

    Ann Georgina Charleston (R-AR)

    U.S. Congresswoman from Fairpoint, Arcadia

  • Mr Speaker,

    die geschätzten Kollegen from the oder side of the aisle werden eine gute Erklärung dafür haben, warum sie mit der Kodifizierung des Wettbewerbsrechts ausgerechnet in dem Bereich anfangen wollen, der Versicherungen und insbesondere Sozialversicherungen betrifft, wenn sich die demokratische Präsidentschaftskandidatin die Verbesserung der sozialen Absicherung auf die Fahnen geschrieben hat.


    Inhaltlich sehe ich aber keinen Grund, an dieser Initiative Anstoß zu nehmen und neige daher dazu, ihr zuzustimmen. Es ist richtig, den Wettbewerb zu fördern!

    Allerdings möchte ich das Thema des öffentlichen Dienstes und insbesondere der Veteranen noch einmal in Erinnerung rufen, das wir unlängst erst parteiübergreifend bearbeitet haben. Hier wäre es sinnvoll, eine Klarstellung zur Rechtssicherheit zu erreichen!

    Elisabeth Huang

    U.S. Congresswoman from Hong Nam, CS|House Whip, Hedgehog Democrats Caucus
    Former U.S. Attorney

  • Mr Speaker,

    die Idee dieser Bill mit einheitlichen Wettbewerbsregeln für die private Versicherungswirtschaft ist aus meiner Sicht durchaus sinnvoll.

    Ich kann allerdings den Versuch, hier durch die Hintertür republikanische Verhinderungsregeln nicht nur für die Bundesgesetzgebung, sondern auch die Bundesstaaten einzuführen, nicht nachvollziehen. Es ist wohl ein durchsichtiger Versuch einer "Messaging Bill"!

    Rebecca "Becca" Joanne Payne

    Congresswoman from Assentia | House Chair, Congressional Montana Democrats Caucus

    Former White House Chief of Staff (Administration Ramsey-Prescott) | Former Director, Office of Administration Management, Executive Office of the President of the United States

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