Ausgestaltung von Vandyke

There are 2 replies in this Thread which has previously been viewed 442 times. The latest Post (July 29, 2025 at 11:29 AM) was by Willem P. Kracht.

  • Nur damit ich die Liste nicht aus Versehen verlege, hier eine Liste der potentiellen Städtenamen für Vandyke:

    Aardenburg

    Avondrood

    Blauwe Vijver

    Bosrijk

    Buurttuin

    Citadelstad

    Droomport

    Duizend Eilanden

    Eeuwigheid

    Fortenhaven

    Gouden Zand

    Groene Vallei

    Haasdijk

    IJsselheuvel

    Kaarslichtkroon

    Lenteberg

    Liefdesbrug

    Lijden

    Middendorpje

    Noorderlicht

    Oerwoud

    Oranjetoren

    Portwijnstaden

    Smaragdgroen

    Vreugdestad

    Vuurtorenstad

    Waterdam

    Wijnfoort

    Es sollten wohl auch ein paar Namen "albernisiert" werden.

    Willem Paulus Kracht [R-VD]

    Governor of the State of Vandyke and the Provinces of New Eastfield

    Seal_Vandyke_96.png

  • Ich plane die folgende Verfassung für Vandyke rückwirkend in Kraft zu setzen (vielleicht übersetze ich auch noch die Section-Titel):

    Constitution of the State of Vandyke and the Provinces of New Eastfield

    Preamble

    We, the People of the State of Vandyke and the sovereign Provinces of New Eastfield, in Order to form a more perfect Government, establish Justice, insure domestic Tranquility, provide for public Order, promote the general Welfare, and secure the Blessings of Liberty to ourselves and our Posterity, do ordain and establish this Constitution for the State of Vandyke and the Provinces of New Eastfield, as a constituent and inseparable member of the United States of Astor.

    Article I: Bill of Rights

    Section 1: Unveräußerliche Rechte

    Alle Menschen sind von Natur aus frei und unabhängig und besitzen gewisse unveräußerliche Rechte, zu denen das Recht auf Leben und Freiheit, der Erwerb, der Besitz und der Schutz von Eigentum sowie das Streben nach und die Erlangung von Sicherheit und Glück gehören.

    Section 2: Freiheit der Rede und der Presse

    Ein jeder Bürger mag frei seine Meinung in Wort, Schrift und Bild äußern und verbreiten. Die Freiheit der Presse und die Freiheit der Berichterstattung durch Wort, Schrift und Bild werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze und dem Recht der persönlichen Ehre.

    Section 3: Religionsfreiheit

    Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. Niemand soll von Staats wegen gezwungen werden, einer religiösen Handlung oder Feierlichkeit beizuwohnen oder einen religiösen Eid zu leisten.

    Section 4: Versammlungs- und Petitionsrecht

    Das Volk hat das Recht, sich friedlich zu versammeln, um seine gemeinsamen Anliegen zu erörtern, und sich an die Regierung um die Abstellung von Missständen zu wenden.

    Section 5: Recht auf Waffenbesitz

    Das Recht auf den Besitz und das Tragen von Waffen wird im Rahmen der Verfassung der Vereinigten Staaten respektiert. Einschränkungen auf Ebene dieses Staates sind nur zulässig, soweit sie nicht gegen Bundesrecht verstoßen.

    Section 6: Ordentliches Gerichtsverfahren

    Niemandem soll sein Leben, seine Freiheit oder sein Eigentum ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren genommen werden; noch soll jemandem der gleiche Schutz durch die Gesetze verweigert werden. Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person, des Hauses, der Papiere und der Sachen vor unzumutbaren Durchsuchungen und Beschlagnahmungen darf nicht verletzt werden.

    Article II: The Legislative Power

    Section 1: The General Estates

    Alle gesetzgebende Gewalt, die diesem Staate verliehen ist, soll den Generalständen (General Estates) anvertraut sein, welche aus drei Kammern bestehen sollen: dem Senat (Senate), dem Hause der Abgeordneten (House of Representatives) und dem Rate der Ältesten (Council of Elders).

    Section 2: The House of Representatives

    (1) Das Haus der Abgeordneten soll aus Mitgliedern bestehen, die alle drei Monate vom Volke der einzelnen Distrikte gewählt werden. Die Zahl der Abgeordneten soll einhundert nicht übersteigen und soll im Verhältnis zur Bevölkerungszahl der Wahlkreise stehen, wie es das Gesetz vorschreibt.

    (2) Wählbar zum Abgeordneten ist, wer das dreiundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Jahren Bürger der Vereinigten Staaten und zur Zeit seiner Wahl Einwohner dieses Staates ist.

    (3) Dem Hause der Abgeordneten allein kommt das Recht zu, Gesetze zur Erhebung von Steuern und Abgaben vorzuschlagen.

    Section 3: The Senate

    (1) Der Senat soll aus zwei Senatoren aus jeder Provinz bestehen, die von der gesetzgebenden Körperschaft der jeweiligen Provinz für die Dauer von zwölf Monaten gewählt werden. Die Senatoren sollen in drei Klassen eingeteilt werden, so dass die Sitze eines Drittels von ihnen alle vier Monate frei werden.

    (2) Wählbar zum Senator ist, wer das dreißigste Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Jahren Bürger der Vereinigten Staaten ist und zur Zeit seiner Wahl Einwohner der Provinz ist, für die er gewählt werden soll.

    (3) Der Leutnant-Gouverneur (Lieutenant Governor) des Staates soll von Amts wegen der Präsident des Senates sein, soll aber kein Stimmrecht haben, es sei denn, die Stimmen sind gleichermaßen geteilt.

    Section 4: The Council of Elders

    (1) Der Rat der Ältesten soll als eine Kammer der Prüfung und der Mäßigung dienen. Er soll aus fünfzehn Mitgliedern bestehen.

    (2) Fünf Mitglieder sollen vom Gouverneur (Governor) auf Lebenszeit ernannt werden. Fünf Mitglieder sollen vom Obersten Gerichtshof (Supreme Court) aus dem Kreise verdienter ehemaliger Richter für eine Dauer von zwölf Jahren berufen werden. Die fünf dienstältesten ehemaligen Gouverneure des Staates, hilfsweise der dienstältesten ehemaligen Leutnant-Gouverneure des Staates, die dazu willens und in der Lage sind, sollen von Rechts wegen Mitglieder sein.

    (3) Der Rat der Ältesten prüft alle Gesetzesvorlagen, die vom Hause der Abgeordneten und vom Senat angenommen wurden. Er kann einer Vorlage binnen zehn Tagen mit einer Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder widersprechen und sie mit Einwänden an die beiden anderen Kammern zurückverweisen. Ein solchermaßen zurückgewiesenes Gesetz kann nur dann in Kraft treten, wenn es abermals vom Hause der Abgeordneten und vom Senat mit einer Mehrheit der Mitglieder angenommen wird.

    Section 5: Das Gesetzgebungsverfahren

    (1) Jede Gesetzesvorlage muss, bevor sie zum Gesetz wird, vom Hause der Abgeordneten und vom Senat angenommen werden.

    (2) Nach ihrer Annahme wird sie dem Rat der Ältesten zur Prüfung vorgelegt. Widerspricht dieser nicht binnen der gesetzten Frist, so wird die Vorlage dem Gouverneur zugeleitet.

    (3) Billigt der Gouverneur die Vorlage, so soll er sie unterzeichnen; andernfalls soll er sie binnen zehn Tagen mit seinen Einwänden an das Haus der Abgeordneten zurücksenden. Wird die Vorlage hernach von zwei Dritteln der Mitglieder des Hauses und zwei Dritteln der Mitglieder des Senates erneut angenommen oder verstreicht die Frist zur Rücksendung durch den Gouverneur, so wird sie Gesetz, ungeachtet etwaiger Einwände des Gouverneurs.

    Article III: The Executive Power

    Section 1: The Governor

    (1) Die ausführende Gewalt soll einem Gouverneur (Governor) des Staates Vandyke und der Provinzen von New Eastfield übertragen werden. Seine Amtszeit soll sechs Monate betragen, und er soll zusammen mit dem Leutnant-Gouverneur (Lieutenant Governor) gewählt werden.

    (2) Wählbar zum Gouverneur ist, wer das fünfunddreißigste Lebensjahr vollendet hat, Bürger der Vereinigten Staaten von Geburt ist und seit mindestens neun Jahren seinen Wohnsitz in diesem Staate hat.

    (3) Der Gouverneur ist der Oberbefehlshaber der Miliz des Staates, wenn diese nicht in den Dienst der Vereinigten Staaten gerufen wird. Er soll dafür Sorge tragen, dass die Gesetze treulich ausgeführt werden.

    Section 2: Befugnisse und Pflichten

    (1) Der Gouverneur soll von Zeit zu Zeit den Generalständen über die Lage des Staates Bericht erstatten und Maßnahmen empfehlen, die er für notwendig und zweckmäßig hält.

    (2) Er soll die Befugnis haben, unter Zustimmung des Senates die Richter des Obersten Gerichtshofs, die Richter der untergeordneten Gerichte und alle anderen Beamten des Staates zu ernennen, deren Ernennung oder Wahl nicht anderweitig in dieser Verfassung vorgesehen ist.

    (3) Er hat das Recht, Begnadigungen, Strafaufschübe und Amnestien für Straftaten gegen diesen Staat zu gewähren, außer in Fällen der Amtsenthebung (Impeachment).

    Section 3: Der Leutnant-Gouverneur und weitere Ämter

    Ein Leutnant-Gouverneur (Lieutenant Governor) soll zur selben Zeit und für dieselbe Amtszeit wie der Gouverneur gewählt werden. Im Falle der Amtsenthebung, des Todes, des Rücktritts oder der Amtsunfähigkeit des Gouverneurs soll dessen Amt und Würden auf den Leutnant-Gouverneur übergehen. Fällt das Amt des Leutnant-Gouverneurs vakant, so soll der Gouverneur unter Zustimmung des Senates für den verbleibenden Rest der Amtszeit einen neuen Leutnant-Gouverneur ernennen. Es sollen ferner die Ämter eines Generalstaatsanwalts (Attorney General) und eines Staatsschatzmeisters (State Treasurer) durch Wahl des Volkes besetzt werden.

    Article IV: The Judicial Power

    Section 1: Die Gerichte

    Die richterliche Gewalt des Staates soll einem Obersten Gerichtshof (Supreme Court) und solchen untergeordneten Gerichten anvertraut sein, welche die Generalstände von Zeit zu Zeit errichten und einsetzen mögen. Die Richter sowohl des Obersten Gerichtshofs als auch der untergeordneten Gerichte sollen ihre Ämter während guter Führung innehaben.

    Section 2: Gerichtsbarkeit

    Die richterliche Gewalt erstreckt sich auf alle Fälle, die sich aus dieser Verfassung und den Gesetzen dieses Staates ergeben. Der Oberste Gerichtshof hat in allen Fällen, die Gesandte oder Konsuln betreffen, sowie in solchen, in denen eine Provinz Partei ist, die erstinstanzliche Zuständigkeit. In allen anderen Fällen hat er die Berufungszuständigkeit.

    Article V: The Provinces and Local Government

    Section 1: Souveränität der Provinzen

    Die Provinzen von New Eastfield sind die grundlegenden politischen Gliederungen dieses Staates. Sie behalten alle Rechte und Befugnisse, die ihnen nicht durch diese Verfassung oder durch die Gesetze dieses Staates entzogen oder die der Regierung dieses Staates übertragen sind.

    Section 2: Örtliche Verwaltung

    Die Generalstände sollen durch allgemeines Gesetz für die Einrichtung und Regierung von Grafschaften, Städten und Gemeinden sorgen und deren Befugnisse festlegen.

    Article VI: The Union and this State

    Section 1: Supremacy of the Federal Constitution

    Diese Verfassung und die Gesetze dieses Staates, die aufgrund derselben erlassen werden, sind der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Astor untergeordnet. Es wird hiermit feierlich anerkannt, dass Bundesrecht, so wie es in Artikel VI der Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor dargelegt ist, über dem Recht dieses Staates steht. Keine Bestimmung dieser Verfassung soll so ausgelegt werden, dass sie der Souveränität oder den Zuständigkeiten des Bundes widerspricht.

    Section 2: Republican Form of Government

    Dieser Staat bekennt sich zur republikanischen und demokratischen Staatsform und verpflichtet sich, diese auf seinem Gebiet zu gewährleisten, so wie es die Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor gebietet.

    Article VII: Amendments

    Jede Änderung dieser Verfassung kann von jeder der beiden Kammern der Generalstände, dem Senat oder dem Hause der Abgeordneten, vorgeschlagen werden. Wenn dieselbe von zwei Dritteln der Mitglieder beider Kammern angenommen wird und der Rat der Ältesten der Änderung nicht mit zwei Dritteln der Mitglieder widerspricht, soll sie dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Wird sie von einer Mehrheit der abstimmenden Bürger angenommen, so wird sie zu einem gültigen Teil dieser Verfassung.

    Article VIII: Final Provisions

    Die Ratifizierung durch die Konvente von drei Vierteln der Provinzen soll für die Errichtung dieser Verfassung zwischen den sie ratifizierenden Provinzen ausreichen.

    Geschehen im Konvent zu Wijnfoort durch die einmütige Zustimmung der anwesenden Provinzen am heutigen Tage im Jahre des Herrn...

    Willem Paulus Kracht [R-VD]

    Governor of the State of Vandyke and the Provinces of New Eastfield

    Seal_Vandyke_96.png

Participate now!

Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!