District Court for the State Judicial District of Greenville
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Beim für zuständig gehaltenen District Court in Greenville geht die Klageschrift - verbunden mit dem Antrag auf einstweiliger Verfügung - einiger republikanischer Commoners aus beiden Versammlungen der Common Assembly gegen die Ausfertigung des Vacancy in the U.S. Senate Act sowie die Ernennung eines U.S. Senator for Astoria durch Governor Kathleen Johnson (die als Antragsgegnerin geführt wird) ein, verfasst von der bekannten Rechtsanwältin Pachamana aus Astoria City.
Alle Commoner rügen die Verletzung von verfassungsrechtlichen Vorgaben durch die Art und Weise der Verabschiedung dieses Gesetzes (ohne Beteiligung eines Common Committees, binnen kürzester Frist und ohne angemessene Aussprache- oder auch nur Überlegungsmöglichkeiten sowie "mitten in der Nacht"), die State Senators im besonderen die Verletzung der "senatorial courtesy" (Art. III Sec. 3 Ssc. 5 Constitution of the State of Astoria, Rule 4 State Senator's Rules).
Man beantragt, Gesetz und Ernennung für verfassungswidrig und nichtig zu erklären sowie im einstweiligen Rechtsschutz dem sich als U.S. Senator gerierenden Shawn G. Bowman jede weitere Mandatsausübung zu untersagen.
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Beim für zuständig gehaltenen District Court in Greenville geht die Klageschrift - verbunden mit dem Antrag auf einstweiliger Verfügung - einiger republikanischer Commoners aus beiden Versammlungen der Common Assembly gegen die Ausfertigung des Vacancy in the U.S. Senate Act sowie die Ernennung eines U.S. Senator for Astoria durch Governor Kathleen Johnson (die als Antragsgegnerin geführt wird) ein, verfasst von der bekannten Rechtsanwältin Pachamana aus Astoria City.
Alle Commoner rügen die Verletzung von verfassungsrechtlichen Vorgaben durch die Art und Weise der Verabschiedung dieses Gesetzes (ohne Beteiligung eines Common Committees, binnen kürzester Frist und ohne angemessene Aussprache- oder auch nur Überlegungsmöglichkeiten sowie "mitten in der Nacht"), die State Senators im besonderen die Verletzung der "senatorial courtesy" (Art. III Sec. 3 Ssc. 5 Constitution of the State of Astoria, Rule 4 State Senator's Rules).
Man beantragt, Gesetz und Ernennung für verfassungswidrig und nichtig zu erklären sowie im einstweiligen Rechtsschutz dem sich als U.S. Senator gerierenden Shawn G. Bowman jede weitere Mandatsausübung zu untersagen.
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Mit der Vollmacht von Governor Kathleen Johnson trägt er persönlich in einem Schriftsatz die Erwiderung in dem Verfahren um die Besetzung des U.S. Senator for Astoria vor:
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In einer kurzen Entscheidung gibt der District Court bekannt, dass jedenfalls erhebliche Verfahrensfehler in der Ernennung oder der Gesetzgebung zu dieser Frage festzustellen seien.
Soweit die "senatorial courtesy" gerügt worden sei, handle es sich dabei schon nicht um eine justiziable Fragestellung, im Übrigen seien etwaige Verfahrensfehler in der Common Assembly jedenfalls nicht schwerwiegend genug für ein gerichtliches Eingreifen.
Ein Vorrang der Bundesgerichtsbarkeit könne damit dahinstehen.
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Im Namen von State Representative Commoner Sandy Josephines reicht die Kanzlei RE: Pierce, Robinette, Rubine Law Group eine Klageschrift gegen den State of Astoria ein, in welcher die Verletzung elementarer demokratischer Rechte durch die Zusammensetzung der Assembly of Senators gerügt wird. Dadurch, dass die Sitzverteilung auf Ebene der Counties immer (nur) in 3er-Schritten mit Abrundung und auf Basis einer recht geringen Gesamtzahl erfolge, sei eine beachtliche Verzerrung zulasten großer Counties (bzw. gleichgestellter Cities) wie der City of Astoria zu beobachten, in welcher die Klägerin ihren Wohnsitz habe und wahlberechtigt sei. Ihre Stimme werde somit - im Vergleich zu der Stimme eines Wählers aus einem weniger stark besiedelten - entwertet.
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Im Namen von State Representative Commoner Sandy Josephines reicht die Kanzlei RE: Pierce, Robinette, Rubine Law Group eine Klageschrift gegen den State of Astoria ein, in welcher die Verletzung elementarer demokratischer Rechte durch die Zusammensetzung der Assembly of Senators gerügt wird. Dadurch, dass die Sitzverteilung auf Ebene der Counties immer (nur) in 3er-Schritten mit Abrundung und auf Basis einer recht geringen Gesamtzahl erfolge, sei eine beachtliche Verzerrung zulasten großer Counties (bzw. gleichgestellter Cities) wie der City of Astoria zu beobachten, in welcher die Klägerin ihren Wohnsitz habe und wahlberechtigt sei. Ihre Stimme werde somit - im Vergleich zu der Stimme eines Wählers aus einem weniger stark besiedelten - entwertet.
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Das Department of Justice teilt in einem kurzen Schriftsatz mit, dass man nicht beabsichtige, eine Verteidigung im Verfahren Josephines v. State anzubieten.
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Das Department of Justice teilt in einem kurzen Schriftsatz mit, dass man nicht beabsichtige, eine Verteidigung im Verfahren Josephines v. State anzubieten.
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Beantragt angesichts dessen als Republican Leader in der Assembly of Senators, als Amicus Curiae zugelassen zu werden.
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Der District Court teilt schließlich mit, dass die Klage im Verfahren Josephines v. State zugelassen und aufgrund der grundlegenden Bedeutung einem Panel aus drei Richtern zugewiesen worden sei. Dem Antrag des Republican Leaders in der Assembly of Senators, als Verfahrenspartei zugelassen zu werden, sei stattgegeben worden.
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Lässt von seinen Anwälten Abweisung der Klage beantragen, die schon im Grundsatz verkenne, dass die Zusammensetzung der Assembly of Senators als solche selbst Verfassungsrang habe und ihren besonderen Charakter als eine von zwei Versammlungen der Common Assembly ausmache. Es sei absurd, Bestandteile der Verfassung für verfassungswidrig erklären lassen zu wollen, schließlich sei hier allein am Maßstab der State Constitution zu entscheiden.
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Hatte mit genau dieser Argumentation gerechnet und tritt ihr sogleich in einem neuen Schriftsatz entgegen, gestützt auf zwei Argumentationslinien:
1. Es liege eine Verletzung des Demokratieprinzips vor, der innerhalb der State Constitution jedenfalls (gegebenenfalls neben anderen Prinzipien) eine herausgehobene Stellung habe, sodass sehr wohl eine Verfassungswidrigkeit in Betracht komme.
2. Jedenfalls sei die Gewährleistung aus Art. VI Sec. 1 Ssc. 2 Constitution of the United States verletzt, was auch durch die Gerichtsbehörden dieses Staates festgestellt werden könne.
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Reicht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz angesichts der bevorstehenden Wahlen nach.
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Reicht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz angesichts der bevorstehenden Wahlen nach.
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Das Gericht entspricht diesem Antrag und ordnet an, dass die zu wählenden Senatorial Districts gleichmäßig auf das gesamte Staatsgebiet umgelegt werden sollen, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wurde.
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