S.J.Res. 2022-031 Standing Rules Amendment Resolution of 2022
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- [Debate]
- Lisa Shore
- Geschlossen
- Erledigt
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Mr. Speaker pro tempore,
auch unsere Geschäftsordnung muss von Zeit zu Zeit angepasst werden, und daher schlage ich diese Änderungen vor, auf die ich gerne im Detail eingehen werde, nach Sections gegliedert:
- Bisher stand hier Astoria City; das ist nun schon seit einiger Zeit nicht mehr richtig.
- Die Standing Committees (Ausschüsse) waren bisher de facto nur durch den CCQI Act geregelt. Damit Anträge auch formell einem Ausschuss zugewiesen werden können, halte ich diese Änderung für sinnvoll. So können Anträge im Ausschuss im Übrigen auch über mehrere Legislaturperioden behandelt werden, was wiederum die Attraktivität der Ausschüsse stärken wird.
- Diese Änderung halte ich für die wichtigste in dieser Novelle. Bisher konnten Vetos nur ohne geschäftsordnungsmäßige Vorgangsweise und dadurch durch größere Unklarheit im Plenum behandelt werden. Diese Änderung sieht daher vor, dass auch ein Alternativvorschlag eingebracht werden kann und direkt gegen den Originalantrag abgestimmt wird. Dieses Prozedere ist auch insofern nicht widersprüchlich zum Rest der SRC, da diese in ihrer Sprache auch Abstimmungen, die nicht nur Yea oder Nay als Abstimmungsoptionen haben, zulassen.
- Hier wird für dreierlei gesorgt: Erstens wird ganz klar erwähnt, dass unanimous consent einer einstimmigen Absegnung gleich kommt. Zweitens wird dieses Prozedere für besonders heikle Anträge zur Verfassungsänderung ausgeschlossen. Und drittens wird hier das verschriftlicht, was je nach Ansichtssache bereits Präzedenz im Kongress ist: Der nicht fristgerechte Antrag auf ein Roll Call Vote. Hinkünftig soll es so funktionieren, dass zwar nach 24 Stunden der Antrag als als angenommen erklärt werden kann, eine Objection dagegen aber bis zur tatsächlichen Erklärung des Präsidiums zulässig bleibt. Auch diese Änderung minimiert präventiv Streitpotential.
- Section 5 hat lediglich kosmetischen Charakter und soll dem Umstand, dass es sich hierbei nicht um ein Gesetz sondern ein parlamentarisches Regelwerk handelt, Rechnung tragen.
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Madam President,
eine Einarbeitung der Ausschüsse in die Standing Rules begrüße ich sehr. Insbesondere sollte es möglich sein, dass Ausschüsse begonnene Arbeiten auch über Legislaturperioden hinweg fortführen können.
Die Aufnahme eines Prozederes, wie mit einem präsidentiellen Einspruch umzugehen ist, ist sinnvoll. Ich möchte lediglich anregen, dass auch solche Beschlüsse bei der Fassung eines Unanimous Consent ausgenommen sind.
Wobei ich hinsichtlich des Unanimous Consent vorschlagen möchte, dass grundsätzlich alle Beschlüsse, die nicht nur eine einfache Mehrheit benötigen oder bei denen es sich um Personalentscheidungen handelt, nur durch Roll Call Vote zustande kommen können. Das betrifft dann neben der Überstimmung eines präsidentiellen Einspruches auch bestimmte Wahlen (beispielsweise des Präsidenten oder Vizepräsidenten in den jeweiligen Kammern) und die Bestätigung von Personalvorschlägen des Präsidenten durch den Senat.
Einer Umbenennung der Sections in Rules sehe ich als nicht notwendig an und neige eher dazu, diese Änderung abzulehnen. Vergessen wir nicht, dass das Wort "Sections" lediglich Abschnitte bezeichnet und nicht mit dem anticäischen Wort "Paragraph" gleichzusetzen ist. Zumal insbesondere frühere Protokolle des Kongresses dadurch schwerer nachzuvollziehen wären, weil in der Vergangenheit immer auf die entsprechenden Sections eingegangen worden ist.
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Mr. Speaker,
ich bedanke mich für die konstruktive Kritik und schlage vor, Ssec. 4 des Unanimous Consent neu zu fassen wie folgt:
(4) Bei Wahlen oder Abstimmungen betreffend
- den Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten;
- Richtern am Obersten Gerichtshof;
- Vorsitzende des Repräsentantenhauses und des Senats;
- Zusätze zur Verfassung der Vereinigten Staaten;
- Überstimmung eines Vetos des Präsidenten der Vereinigten Staaten; sowie
- jegliche Amtsenthebungsverfahren
sind Beschlüsse ohne Einwände unzulässig, sofern sie nicht reine Verfahrensfragen betreffen.
Ich persönlich halte das so für einschränkend genug; bei der Bestätigung von Ministern und einfachen Bundesrichtern sehe ich keinen Grund, hier unanimous consent zu verbieten.
- den Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten;
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Mr. Speaker,
ergänzend möchte ich vorschlagen, die derzeitige Vorgabe, dass Amendments nur dann zur Abstimmung kommen, wenn zwei Kongressmitglieder zustimmen, zu streichen. So wären viel dynamischere Legistikprozesse möglich, schließlich wird ein gesamter Antrag ja auch ohne Unterstützung anderer Mitglieder zur Abstimmung gebracht.
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Madam President,
ich stimme Ihrer Formulierung...
Ssec. 4 des Unanimous Consent neu zu fassen
.. zu und danke Ihnen für das konstruktive Entgegenkommen.
Wegen des Geschäftsgangs S. 2022-033 ist mir zudem folgende Ergänzung eingefallen:
SECTION 2. INVOLVING STANDING COMMITTEES.
(1) Tit. IV Sec. 1 SRC erhält folgende Subsection 8:
(8) Anträge sind auf Antrag des Antragstellers vor Beratung im Plenum einem Ausschuss zuzuweisen. Ist eine Debatte eröffnet, sind sie auf Antrag von einem Drittel der Abgeordneten des Repräsentantenhauses oder des Senats an einen Ausschuss zuzuweisen, wenn abzusehen ist, dass die Aussprache die maximale Dauer nach Tit. IV Sec. 4 SSec. 6 überschreiten wird. Die Einrichtung und Regelung der Ausschüsse erfolgt durch eigenes Bundesgesetz.
Eine derart grundlegende Debatte sollte im fachlich zuständigen Ausschuss fortgeführt werden, insbesondere, wenn Stellungnahmen Dritter einzuholen sind. Ich bin für alternative Formulierungen offen.
[...] ergänzend möchte ich vorschlagen, die derzeitige Vorgabe, dass Amendments nur dann zur Abstimmung kommen, wenn zwei Kongressmitglieder zustimmen, zu streichen. So wären viel dynamischere Legistikprozesse möglich, schließlich wird ein gesamter Antrag ja auch ohne Unterstützung anderer Mitglieder zur Abstimmung gebracht.
Madam President, ich fürchte, dass dies zu einer hohen Anzahl an Vor-Abstimmungen über Amendments führen könnte. Die (trotzdem niedrige) Hürde von zwei Kongressmitgliedern sorgt meines Erachtens dafür, dass zumindest nur solche Amendments zur Vor-Abstimmung kommen, die nicht von Anfang an aussichtslos sind, weil sie nur von einem Kongressmitglied unterstützt werden.
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Handlung
Wird nach Einigung über alle Details einen abschließenden Gesamtentwurf vorlegen.
Mr. Speaker,
Ihren Gedankengang zur Überweisung in Ausschüsse kann ich gut nachvollziehen. Mir stellt sich lediglich die Frage, ob dieses Prozedere dann durch eine Minderheit (1/3) missbraucht werden kann, um unliebsame Anträge vor einer Beschlussfassung zu bewahren. Hätten Sie eine Idee zur Füllung dieser Lücke?
Zu den Amendments: Ich denke dass nicht zuletzt aufgrund der Dreipersonenhürde in den letzten Jahren nicht ein Amendment abgestimmt wurde. Eventuell können wir auch hier einen Kompromiss erreichen und uns auf einen Änderungsantragsteller + ein Second einigen?
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Mr. Speaker,
ich habe die bisherigen Ergebnisse in einen Zweitentwurf gegossen, die zu folgenden Änderungen (zum Erstentwurf) führen:
- Die Überweisung in Ausschüsse soll auch durch 1/3 der jeweiligen Mitglieder auf Antrag erfolgen; allerdings spreche ich mich dafür aus, dass die Voraussetzung der wahrscheinlichen Überschreitung der Höchstdebattendauer durch das Präsidium einvernehmlich zu prüfen ist, sodass ein Missbrauch bis zu einem gewissen Grad verhindert werden kann.
- Die Änderung auf römische Ziffern wurde entfernt.
- Als Kompromisslösung sollen nun Amendments dann abgestimmt werden, wenn ein Viertel der Mitglieder zzgl. zum Amendmentantragsteller zustimmen: So sind die Hürden immer relativ gleich und bei einem kleinen Kongress nicht ungleich höher.
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Madam President!
Die Überweisung in Ausschüsse soll auch durch 1/3 der jeweiligen Mitglieder auf Antrag erfolgen; allerdings spreche ich mich dafür aus, dass die Voraussetzung der wahrscheinlichen Überschreitung der Höchstdebattendauer durch das Präsidium einvernehmlich zu prüfen ist, sodass ein Missbrauch bis zu einem gewissen Grad verhindert werden kann.
Damit bin ich einverstanden.
Aus meinem früheren Gedankengang abgeleitet möchte ich einen zusätzlichen, alternativen Tatbestand vorschlagen: "Ist eine Plenardebatte eröffnet, ist ihr Gegenstand auf Antrag eines Drittels der Mitglieder des Repräsentantenhauses oder des Senats einem Ausschuss zuzuweisen, wenn es zur umfassenden Entscheidungsfindung notwendig erscheint, Stellungnahmen Dritter einzuholen, oder wenn abzusehen ist, dass die Aussprache die maximale Dauer nach Tit. IV Sec. 4 Ssec. 6 überschreiten wird;" Damit würden wir auch, sofern einmal notwendig, die Beiziehung Dritter in die Ausschüsse verlagern und nicht Gäste ins Plenum einladen.
Zu den Amendments: Ich denke dass nicht zuletzt aufgrund der Dreipersonenhürde in den letzten Jahren nicht ein Amendment abgestimmt wurde. Eventuell können wir auch hier einen Kompromiss erreichen und uns auf einen Änderungsantragsteller + ein Second einigen?
Unbedingt! Ich bin ganz ehrlich, dass ich es gar nicht richtig in Erinnerung hatte und ohnehin von Antragsteller plus 1 ausgegangen bin. Das würde mir eigentlich reichen, aber gegen Ihre Kompromisslösung...
Als Kompromisslösung sollen nun Amendments dann abgestimmt werden, wenn ein Viertel der Mitglieder zzgl. zum Amendmentantragsteller zustimmen: So sind die Hürden immer relativ gleich und bei einem kleinen Kongress nicht ungleich höher.
...habe ich ebenfalls keine Bedenken.
Ich bitte die Senatorin für Freeland aber darum, die Ergänzungen zum Absatz 4 der Neuregelung des Unanimous Consent, den Sie zuvor in der Debatte vorgeschlagen hat, mit einzuarbeiten.
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Mr. Speaker,
ich wusste doch, das ich etwas vergessen hatte :D. Wenn Ihnen Antragsteller +1 beim Amendment auch recht sind, dann umso besser!
Ich möchte folgenden Entwurf zur Abstimmung stellen:
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Madam President!
ich wusste doch, das ich etwas vergessen hatte :D. Wenn Ihnen Antragsteller +1 beim Amendment auch recht sind, dann umso besser!
Dann nehmen Sie es gerne noch in Section 5 Ihres neuesten Entwurfs so auf.
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Handlung
Nickt dem Speaker zu.
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Lisa Shore
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