Jury Streamlining Act

  • Mr. Speaker,

    hiermit bringe ich folgenden Antrag ein:

    S. 2022-___


    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES


    September 1, 2022


    Mrs. SHORE introduced the following bill:

    A BILL

    to amend the Federal Judiciary Act and the Federal Rules of Procedure.


    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    (1) Dieses Bundesgesetz soll als „Jury Streamlining Act“ zitiert werden.


    SECTION 2. AMENDING THE FEDERAL JUDICIARY ACT.

    Chp. II Sec. 3 Federal Judiciary Act lautet neu wie folgt:

      Section 3 - Jury Courts

      (1) Nur bei Verfahren erster Instanz in Strafsachen kann auf Verlangen des Angeklagten eine Jury beteiligt werden.

      (2) Die Jury ist nicht zu beteiligen, wenn

      a) über alle Fragen das Gericht zu entscheiden hat;

      b) der Antrag sich aus hoheitlichen Maßnahmen der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates, einer anderen Verwaltungskörperschaft oder ihre Organe ergibt;

      c) der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen oder die Feststellung von Recht und Unrecht oder Rechtsstellung bei einem tatsächlichen Streit gerichtet ist;

      d) die gesetzlich vorgesehen Anzahl der Geschworenen ein Fünftel der Anzahl der auf Bundesebene registrierten und wahlberechtigten Staatsbürger übersteigt.

      (3) Die Geschworen haben ausschließlich über die sich aus den Beweisen ergebenen Fakten und die Frage der Rechtswidrigkeit mittels Schuld- oder Freispruch zu entscheiden. Soweit eine weitere Entscheidung erforderlich ist, bleibt diese dem Gericht vorbehalten.


    SECTION 3. AMENDING THE FEDERAL RULES OF PROCEDURE.

    Die Absätze der Rule 13a der Federal Rules of Procedure werden von 1 aufsteigend neu nummeriert und ihr wird folgender Abs. 8 angefügt:

      (8) Ist die Zusammensetzung der Jury nicht binnen 30 Tagen erfolgreich und ist dieser Umstand nicht im überwiegenden Teil schuldhaft durch den öffentlichen Ankläger verursacht worden, so ist, auf Antrag einer der Parteien oder von Amts wegen durch Beschluss des Gerichts ohne Jury mit dem Verfahren fortzufahren.


    SECTION 4. FINAL PROVISION.

    Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Kundmachung in Kraft.

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